PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
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Für u...
wie handhabt ihr die Zeit am Patienten? Logopädie VO 30, 45, 60 Minuten? Die volle Zeit am Patienten, oder 25, 40, 55 Minuten und Rest Doku? Und was ist mit Vorbereitungszeit?
Danke schon mal für eure Anmerkungen!
S.B.
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sabrina B. schrieb:
Hallo,
wie handhabt ihr die Zeit am Patienten? Logopädie VO 30, 45, 60 Minuten? Die volle Zeit am Patienten, oder 25, 40, 55 Minuten und Rest Doku? Und was ist mit Vorbereitungszeit?
Danke schon mal für eure Anmerkungen!
S.B.
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2. Umfang der Leistung
Die unter 9. aufgeführten Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen:
? das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans (3.).
? die Hilfeleistungen des Therapeuten (4.).
? die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten (5.).
? die Regelbehandlungszeit (6.).
? die erforderliche Nachruhe (7.).
? die Verlaufsdokumentation einschließlich der Mitteilung an den verordnenden Arzt (8.).
? weitere Arbeiten (wie Füllen den Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moorschlamms und Einbringung in die Wanne, etc.).
[...]
6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlungszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. Die Vor- und Nachbereitung ist ebenso Bestandteil der Behandlung.
Schwamm lässt grüßen :)
Und eben so handhabe ich meine Behandlungen; die Verträge liegen in meinem Wartebereich zur Einsichtnahme aus, inklusive vorgefertigten Schreiben die an den meistkritisierten Punkten ansetzen zur Weiterleitung an die jeweils betroffene GKV. Soweit zutreffend habe ich diese auch den gesetzlichen Betreuern (Gesundheit) meiner Patienten zukommen lassen. Bisher hat mir keiner meiner Patienten bzw. deren Betreuer Vertragsbruch unterstellt.
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"6. Regelbehandlungszeit
Die Regelbehandlungszeit zu den jeweiligen Maßnahmen bezieht sich auf die Durchführung
der Therapie mit dem Patienten; die Vor- und Nachbereitung gemäß Ziffer 7
ist nicht umfasst. Die effektive Behandlungszeit mit dem Patienten darf die Regelbehandlungszeit
nur aus medizinischen Gründen unterschreiten.
7. Vor- und Nachbereitung
Die Vor- und Nachbereitung des Therapieplatzes und der Therapiemittel ist für die
stimm-, sprech- bzw. sprachtherapeutische Behandlung unabdingbar. Die Berücksichtigung
der individuellen Schädigung und der Funktionsstörung des Patienten gewährleistet
den sinnvollen Einsatz der Methoden und Verfahren der Stimm-, Sprech- und
Sprachtherapie. Der zeitliche Umfang der Vor- und Nachbereitung beträgt in der Regel
10 Minuten."
Also z. B. 45 Minuten verordnet (Regelbehandlungszeit) bedeutet 45 Minuten Therapie mit dem Patienten.
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LogoMijo schrieb:
Hier der Auszug aus dem Vertrag mit dem VdEk mit Gültigkeit ab 1.1.2014:
"6. Regelbehandlungszeit
Die Regelbehandlungszeit zu den jeweiligen Maßnahmen bezieht sich auf die Durchführung
der Therapie mit dem Patienten; die Vor- und Nachbereitung gemäß Ziffer 7
ist nicht umfasst. Die effektive Behandlungszeit mit dem Patienten darf die Regelbehandlungszeit
nur aus medizinischen Gründen unterschreiten.
7. Vor- und Nachbereitung
Die Vor- und Nachbereitung des Therapieplatzes und der Therapiemittel ist für die
stimm-, sprech- bzw. sprachtherapeutische Behandlung unabdingbar. Die Berücksichtigung
der individuellen Schädigung und der Funktionsstörung des Patienten gewährleistet
den sinnvollen Einsatz der Methoden und Verfahren der Stimm-, Sprech- und
Sprachtherapie. Der zeitliche Umfang der Vor- und Nachbereitung beträgt in der Regel
10 Minuten."
Also z. B. 45 Minuten verordnet (Regelbehandlungszeit) bedeutet 45 Minuten Therapie mit dem Patienten.
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C. DBO schrieb:
Wobei an dieser Stelle natürlich Vor - + Nachbereitung - 10 Minuten - nicht von den Kassen bezahlt werden. Doku kurz und knapp während der TE, 40 Min. am Patienten, 5 Minuten Gespräch/Reflektion mit Patient oder Angehörigen. Dieses gehört für mich zur Therapie - ohne geht nicht.
Wobei an dieser Stelle natürlich Vor - + Nachbereitung - 10 Minuten - nicht von den Kassen bezahlt werden.. .
Nun das stimmt so nicht, denn die verhandelnden Verbände haben es ja geschafft das ganze als INKLUSIVLEISTUNG aufs Auge gedrückt zu bekommen, d.h. die Kassen bezahlen uns den Satz für 55 Minuten Arbeit! War einer der besten Streiche des letzten Jahrzehnts als mit dem VdAK nach über 10 (!) Jahren Preisanpassungsstopp die Abrechnungsposition 40-50 Min. am Patienten eben noch mal verschlechtert wurde und über die Anerkennung der Leistungsbeschreibung auch noch die Vor- und Nachbereitung als Inklusivleistung und die Fortbildungspflicht hingenommen wurde. Das war ein echtes Glanzstück! Seit dem kommen die Kassen aus dem Lachen gar nicht mehr raus...
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Klauslogo schrieb:
C. DBO schrieb am 10.10.14 16:44:
Wobei an dieser Stelle natürlich Vor - + Nachbereitung - 10 Minuten - nicht von den Kassen bezahlt werden.. .
Nun das stimmt so nicht, denn die verhandelnden Verbände haben es ja geschafft das ganze als INKLUSIVLEISTUNG aufs Auge gedrückt zu bekommen, d.h. die Kassen bezahlen uns den Satz für 55 Minuten Arbeit! War einer der besten Streiche des letzten Jahrzehnts als mit dem VdAK nach über 10 (!) Jahren Preisanpassungsstopp die Abrechnungsposition 40-50 Min. am Patienten eben noch mal verschlechtert wurde und über die Anerkennung der Leistungsbeschreibung auch noch die Vor- und Nachbereitung als Inklusivleistung und die Fortbildungspflicht hingenommen wurde. Das war ein echtes Glanzstück! Seit dem kommen die Kassen aus dem Lachen gar nicht mehr raus...
und an all jene NICHT-dbl-Mitglieder,
die die Befreiung von den Glanz-Verteilern erreichten.
Arbeit von vielen ist erforderlich,
um die sprachlichen Irreführen in unseren Berufsgrundlagen aufzudecken.
Logopäden, die dazu zu bequem sind,
dokumentieren, dass sie selbst an Sprachverständnisstörungen leiden könnten
und für den Beruf somit kaum geeignet sind.
Gnulda.
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Gnulda schrieb:
Vielen Dank an all jenedbl-Mitglieder
und an all jene NICHT-dbl-Mitglieder,
die die Befreiung von den Glanz-Verteilern erreichten.
Arbeit von vielen ist erforderlich,
um die sprachlichen Irreführen in unseren Berufsgrundlagen aufzudecken.
Logopäden, die dazu zu bequem sind,
dokumentieren, dass sie selbst an Sprachverständnisstörungen leiden könnten
und für den Beruf somit kaum geeignet sind.
Gnulda.
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Papa Alpaka schrieb:
Für Logopäden liegt mir keine Leistungsbeschreibung vor, daher kann ich dir nur aus der Leistungsbeschreibung AOK BaWü für PTs zitieren:
2. Umfang der Leistung
Die unter 9. aufgeführten Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen:
? das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans (3.).
? die Hilfeleistungen des Therapeuten (4.).
? die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten (5.).
? die Regelbehandlungszeit (6.).
? die erforderliche Nachruhe (7.).
? die Verlaufsdokumentation einschließlich der Mitteilung an den verordnenden Arzt (8.).
? weitere Arbeiten (wie Füllen den Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moorschlamms und Einbringung in die Wanne, etc.).
[...]
6. Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten.
Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlungszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. Die Vor- und Nachbereitung ist ebenso Bestandteil der Behandlung.
Schwamm lässt grüßen :)
Und eben so handhabe ich meine Behandlungen; die Verträge liegen in meinem Wartebereich zur Einsichtnahme aus, inklusive vorgefertigten Schreiben die an den meistkritisierten Punkten ansetzen zur Weiterleitung an die jeweils betroffene GKV. Soweit zutreffend habe ich diese auch den gesetzlichen Betreuern (Gesundheit) meiner Patienten zukommen lassen. Bisher hat mir keiner meiner Patienten bzw. deren Betreuer Vertragsbruch unterstellt.
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Also ich behandle bei Kindern 40 min und die letzten 5 Minuten hole ich die Eltern dazu! Kurze Notizen mache ich mir während der Stunde, auch bei Erwachsenen und hab dann keinen zusätzlichen Schreibkram (Bericht natürlich ausgenommen!). Danach geht es sofort mit dem nächsten Patienten weiter! man muss ja nicht alles noch komplizierter machen...
... und genau so bleibt Wichtiges auf der Strecke: Die behandlungsbedürftigen Erkrankungen bei Kindern und Erwachsenen sind sehr unterschiedlich, vergl. ärztl. Diagnostik nach ICD. Manche Diagnosen haben eine "Null-Nr." d.h. der Arzt weiß nicht so recht/ kann nicht wissen. Für derartige Patienten reicht die Routine- Vor- und Nachbereitung MIT dem Patienten nicht. Hier ist Zeit OHNE Patienten nötig. Weil die OHNE-Zeit fehlt, ist die Qualität MIT diesen Patienten fraglich.
Schon im BSG, Urteil 2001 - B 3 KR 13/00 R ( lexetius.com/2001,2106) sind nach Satz 21 Krankenkassen " [...] berechtigt und verpflichtet, die Zulassung auf die speziellen Tätigkeitsgebiete [...] zu beschränken, um die Versorgung der Versicherten nicht zu gefährden und die Transparenz der Leistungserbringung zu gewährleisten.
Genau um diese Verpflichtung geht es. Die beruflichen Glanz-Verteiler - siehe oben Klauslogo vonm 10.10.2014 - stimmten mit den Vertragsabschlüssen zu, dass NICHT die Transparenz der Versichertenversorgung gewährleistet wird,
sondern die gesetzlichen Grundlagen sich in den letzten Jahren zur NICHT-Transparenz verhärteten; die Transparenz für die Versichertenversorgung deshalb überflüssig ist.
Abhilfe: sich selbst mit der Materie intensiv auseinandersetzen und Konsequenzen ziehen.
Gnulda
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Gnulda schrieb:
stephanie54 schrieb am 17.10.14 13:54:
Also ich behandle bei Kindern 40 min und die letzten 5 Minuten hole ich die Eltern dazu! Kurze Notizen mache ich mir während der Stunde, auch bei Erwachsenen und hab dann keinen zusätzlichen Schreibkram (Bericht natürlich ausgenommen!). Danach geht es sofort mit dem nächsten Patienten weiter! man muss ja nicht alles noch komplizierter machen...
... und genau so bleibt Wichtiges auf der Strecke: Die behandlungsbedürftigen Erkrankungen bei Kindern und Erwachsenen sind sehr unterschiedlich, vergl. ärztl. Diagnostik nach ICD. Manche Diagnosen haben eine "Null-Nr." d.h. der Arzt weiß nicht so recht/ kann nicht wissen. Für derartige Patienten reicht die Routine- Vor- und Nachbereitung MIT dem Patienten nicht. Hier ist Zeit OHNE Patienten nötig. Weil die OHNE-Zeit fehlt, ist die Qualität MIT diesen Patienten fraglich.
Schon im BSG, Urteil 2001 - B 3 KR 13/00 R ( lexetius.com/2001,2106) sind nach Satz 21 Krankenkassen " [...] berechtigt und verpflichtet, die Zulassung auf die speziellen Tätigkeitsgebiete [...] zu beschränken, um die Versorgung der Versicherten nicht zu gefährden und die Transparenz der Leistungserbringung zu gewährleisten.
Genau um diese Verpflichtung geht es. Die beruflichen Glanz-Verteiler - siehe oben Klauslogo vonm 10.10.2014 - stimmten mit den Vertragsabschlüssen zu, dass NICHT die Transparenz der Versichertenversorgung gewährleistet wird,
sondern die gesetzlichen Grundlagen sich in den letzten Jahren zur NICHT-Transparenz verhärteten; die Transparenz für die Versichertenversorgung deshalb überflüssig ist.
Abhilfe: sich selbst mit der Materie intensiv auseinandersetzen und Konsequenzen ziehen.
Gnulda
Ich war gestern beim Arzt und musste ca 5 von 10 Minuten Behandlungszeit den Herrn Doktor zuhören, wie er meine Diagnose der Sprechstundenhilfe diktierte!
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stephanie54 schrieb:
also bitte, was willst du den bei einer Dylalie jede Stunde großartig dokumentieren und vorbereiten? Habe nun 20 Jahre Berufserfahrung und in meinen Räumen alles zur Hand und es lässt sich nie alles exakt vorbereiten, man muss sehr oft flexibel sein! Wenn ich mir immer noch 5 Vor-oder Nachbereitungszeit eintragen würde, müsste ich bis 5 Patienten in der Woche weniger behandeln und wer zahlt mir das???
Ich war gestern beim Arzt und musste ca 5 von 10 Minuten Behandlungszeit den Herrn Doktor zuhören, wie er meine Diagnose der Sprechstundenhilfe diktierte!
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stephanie54 schrieb:
Also ich behandle bei Kindern 40 min und die letzten 5 Minuten hole ich die Eltern dazu! Kurze Notizen mache ich mir während der Stunde, auch bei Erwachsenen und hab dann keinen zusätzlichen Schreibkram (Bericht natürlich ausgenommen!). Danach geht es sofort mit dem nächsten Patienten weiter! man muss ja nicht alles noch komplizierter machen...
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