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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Meine Mitarbeiterin mach viele Hausbesuche. Berechtigterweise fragt sie, wie ich ihr die Fahrtzeiten dazwischen vergüte, da ihr ja in dieser Zeit die Zeit zum Therapieren abgeht und sie so schlechter auf ihre zu leistenden Therapieeinheiten kommt, als wenn sie in der Praxis wäre und Patient kommt nach Patient.... Kilometergeld bekommt sie bisher schon. Wie handhabt ihr das?
Natürlich gehört die Fahrzeit zur bezahlten Arbeitszeit. Ausnahme ist nur die Fahrt zum/vom HB, wenn es der erste/letzte Termin am Tag ist und der AN dann sofort nachhause fährt. :point_up:
Und was bedeutet "abzuleistende Einheiten"?
Bist Du etwas ein AN, der sich von seinem PI verarschen läßt???
[bearbeitet am 18.11.13 11:11]
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Wonderwoman schrieb:
Über solche Fragen muß ich mich immer wieder wundern.
Natürlich gehört die Fahrzeit zur bezahlten Arbeitszeit. Ausnahme ist nur die Fahrt zum/vom HB, wenn es der erste/letzte Termin am Tag ist und der AN dann sofort nachhause fährt. :point_up:
Und was bedeutet "abzuleistende Einheiten"?
Bist Du etwas ein AN, der sich von seinem PI verarschen läßt???
[bearbeitet am 18.11.13 11:11]
der vertraglich ausgehandelt ist.
Weil: ein Arbeitsvertrag mit einem AN, der NUR nach geleisteten Einheiten
abgeschlossen wird ist rechtlich nicht haltbar !!!!
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, JEDE Tätigkeit des AN zu bezahlen, die
der AN für ihn verrichtet, also auch alle Nebentätigkeiten (außerhalb der TEs).
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chipchap schrieb:
Das ist Arbeitszeit und mit dem "normalen" Stundenlohn zu vergüten,
der vertraglich ausgehandelt ist.
Weil: ein Arbeitsvertrag mit einem AN, der NUR nach geleisteten Einheiten
abgeschlossen wird ist rechtlich nicht haltbar !!!!
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, JEDE Tätigkeit des AN zu bezahlen, die
der AN für ihn verrichtet, also auch alle Nebentätigkeiten (außerhalb der TEs).
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C. DBO schrieb:
Bei uns gibt es ein Festgehalt - da kommen solche Probleme gar nicht erst auf. Die geleisteten TE stehen nicht im Mittelpunkt, sondern die tägliche Arbeitszeit ist relevant. Und dazu zählt natürlich auch die Fahrtzeit. In Deinem Fall würde ich sagen, dass der MAin auch der HB - Zuschlag zu zahlen ist.
"Die Arbeitszeit beträgt 30 Wochenstunden. Das entspricht 30 Therapien von je 45 Minuten Dauer. Die restliche Zeit dient der Vor- und Nachbereitung der Therapien."
Ein schlauer Arbeitgeber fügt hinzu "... und der Fahrtzeit zu Hausbesuchspatienten."
Das führt dann aber dazu, dass die Vor- und Nachbereitungszeit stark verkürzt wird und angestellte Therapeutinnen Therapieberichte unbezahlt in ihrer Freizeit schreiben.
Tatsächlich musst du ihr die Fahrtzeit bezahlen. Wenn du einen hohen "Stundenlohn"=Bruttogehalt pro 45-min-Therapie im Vertrag hast, kann das ganz schön teuer werden. Bedenke, wie wenig du selbst von den Kassen für HB bekommst.
Vielleicht ist deine AN zufrieden, wenn du ihr 5,- pro HB gibst. Rechtlich ist das keine gute Lösung, aber immer noch besser als nichts für deine AN. Das wird auch in vielen Praxen so praktiziert.
Gruß, heropas
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Joti schrieb:
Ich finde es unglaublich, dass hier noch Tipps gegeben werden wie man die AN rechtswidrig austricksen könnte, Fahrtzeit ist ARBEITSZEIT und nicht mit einer Pauschale abzutun. Wenn sich der HB für den PI nicht rechnet muß er ihn ja nicht annehmen. :rage:
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heropas schrieb:
Traditionell gibt es in der Sprachtherapie noch viele Verträge, in denen die Wochenarbeitszeit z.B. so festgehalten ist:
"Die Arbeitszeit beträgt 30 Wochenstunden. Das entspricht 30 Therapien von je 45 Minuten Dauer. Die restliche Zeit dient der Vor- und Nachbereitung der Therapien."
Ein schlauer Arbeitgeber fügt hinzu "... und der Fahrtzeit zu Hausbesuchspatienten."
Das führt dann aber dazu, dass die Vor- und Nachbereitungszeit stark verkürzt wird und angestellte Therapeutinnen Therapieberichte unbezahlt in ihrer Freizeit schreiben.
Tatsächlich musst du ihr die Fahrtzeit bezahlen. Wenn du einen hohen "Stundenlohn"=Bruttogehalt pro 45-min-Therapie im Vertrag hast, kann das ganz schön teuer werden. Bedenke, wie wenig du selbst von den Kassen für HB bekommst.
Vielleicht ist deine AN zufrieden, wenn du ihr 5,- pro HB gibst. Rechtlich ist das keine gute Lösung, aber immer noch besser als nichts für deine AN. Das wird auch in vielen Praxen so praktiziert.
Gruß, heropas
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stephanie54 schrieb:
also meine Angestellten bekommen das Wegegeld und sie dürfen 4 HB als 5 Therapiestunden in ihrer Monatsabrechnung angeben.
Da wird dann schön das AG-Risiko auf die Angestellten abgewälzt. Auch schön in Stellenangeboten: "eigenes Auto für Hausbesuche erforderlich."
Ich habe zum Glück keinen solchen Arbeitsvertrag, aber ich dachte bisher dass mein Arbeitsplatz da eine Riesenausnahme darstellt. Schön, dass es offenbar doch nicht ganz so ist, vielleicht finde ich dann ja doch noch eines Tages einen Arbeitsplatz mit fairem Vertrag in meiner Heimat....
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sablogo schrieb:
Auch für mich gehören Fahrten zu Hausbesuchen selbstverständlich zur Arbeitszeit. Mich wundert ehrlich gesagt dass ich hier einige Meinungen lese die meiner Ansicht dazu gleichen, denn ich kenne fast nur Arbeitsverträge in denen eine gewisse Therapieanzahl gefordert wird - kann diese aufgrund von Absagen der Patienten nicht erfüllt werden, werden "Minusstunden" angerechnet.
Da wird dann schön das AG-Risiko auf die Angestellten abgewälzt. Auch schön in Stellenangeboten: "eigenes Auto für Hausbesuche erforderlich."
Ich habe zum Glück keinen solchen Arbeitsvertrag, aber ich dachte bisher dass mein Arbeitsplatz da eine Riesenausnahme darstellt. Schön, dass es offenbar doch nicht ganz so ist, vielleicht finde ich dann ja doch noch eines Tages einen Arbeitsplatz mit fairem Vertrag in meiner Heimat....
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Gabriele321 schrieb:
Da meine Angestellte mit dem eigenen PKW fährt und die Fahrzeit ein zusätzlicher zeitlicher Aufwand ist, bekommt sie die gesamte Vergütung für den HB (also Wegepauschale, km-Geld,...), so wie ihn die Kasse zahlt, als Zusatzvergütung (muss das auch selbst versteuern).
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