Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
bezahlt zu werden.
Max 3 Monate 6 Monate 1 Jahr oder älter ????
Hintergrund: Habe seit Gründung noch nicht abgerechnet, da die Praxis erstmal anlaufen muss.
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Libell schrieb:
Wie alt darf ein "fertig behandeltes logopädisches Rezept" sein z.b. ab letztem Behandlungstermin, um noch von den gesetzlichen Kassen
bezahlt zu werden.
Max 3 Monate 6 Monate 1 Jahr oder älter ????
Hintergrund: Habe seit Gründung noch nicht abgerechnet, da die Praxis erstmal anlaufen muss.
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Wonderwoman schrieb:
Schau in Deinen Rahmenvertrag. Dort stehen die Fristen...
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C. DBO schrieb:
Ich meine, drei Monate. Aber irgendwas schriftlich habe ich dazu nie gelesen.
"Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem für alle Versorgungs-/Abrechnungsfälle monatlich einmal. Die maschinell verwertbaren Daten sind an die von den Ersatzkassen benannten Stellen möglichst innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Behandlung zu liefern."
Zudem empfehle ich jedem Praxisinhaber das Studium der Rahmenverträge und die Beachtung der Heilmittelrichtlinien. Dann kann nichts schiefgehen.
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[...]
Zudem empfehle ich jedem Praxisinhaber das Studium der Rahmenverträge und die Beachtung der Heilmittelrichtlinien. Dann kann nichts schiefgehen.
Mutig, mutig ;D
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Papa Alpaka schrieb:
LogoMijo schrieb am 14.5.15 13:59:
[...]
Zudem empfehle ich jedem Praxisinhaber das Studium der Rahmenverträge und die Beachtung der Heilmittelrichtlinien. Dann kann nichts schiefgehen.
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LogoMijo schrieb:
Hier die Regelung des VdEk, §12 Abs. 4:
"Die Rechnungslegung erfolgt je Zugelassenem für alle Versorgungs-/Abrechnungsfälle monatlich einmal. Die maschinell verwertbaren Daten sind an die von den Ersatzkassen benannten Stellen möglichst innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Behandlung zu liefern."
Zudem empfehle ich jedem Praxisinhaber das Studium der Rahmenverträge und die Beachtung der Heilmittelrichtlinien. Dann kann nichts schiefgehen.
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