Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
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hab heute eine VO ( Patient hatte TIA) mit nur dem ICD-10 Code G 45.99 Z (TIA mit unklarem Verlauf) und R 47.8 G bekommen... ohne schriftliche Diagnose und Leitsymptome.... geht das ?
Muss der Arzt das korrigieren? hab selten Aphasiker und wenn, dann steht immer was dabei ....
Danke für baldige Antwort...
Grüße S.
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solanda schrieb:
Hallo,
hab heute eine VO ( Patient hatte TIA) mit nur dem ICD-10 Code G 45.99 Z (TIA mit unklarem Verlauf) und R 47.8 G bekommen... ohne schriftliche Diagnose und Leitsymptome.... geht das ?
Muss der Arzt das korrigieren? hab selten Aphasiker und wenn, dann steht immer was dabei ....
Danke für baldige Antwort...
Grüße S.
Im ICD werden Diagnosen zwecks einfacherer statistischer Auswertung und geringerer Übertragungsfehler codiert. Die schriftliche Diagnose "TIA" hätte dir weniger weitergeholfen als der eindeutige Verweis auf die Klassifizierung "G45.99Z" ("TIA mit unklarem Verlauf"); die ICD-Codierung gilt als konkrete Diagnose. Und ja, wenn du die ICD nicht auswendig kennst musst du nachschlagen ;)
...im Zweifelsfall kurz Rücksprache mit dem Arzt halten.
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es braucht immer den entsprechenden logopädischen Indikationsschlüssel und den ICD 10 Code
Ohne logopädisch definiertes Störungsbild ist die Heilmittelverordnung nicht korrekt ausgefüllt und wird somit nicht bezahlt;
auch ist der Indikationsschlüssel mit der maximalen Therapieanzahl im jeweiligen Regelfall gekoppelt
....und nein, das darf man nicht selbst ergänzen!
Ich hoffe das hilft weiter
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Logos Nordrhein schrieb:
Hallo Solanda,
es braucht immer den entsprechenden logopädischen Indikationsschlüssel und den ICD 10 Code
Ohne logopädisch definiertes Störungsbild ist die Heilmittelverordnung nicht korrekt ausgefüllt und wird somit nicht bezahlt;
auch ist der Indikationsschlüssel mit der maximalen Therapieanzahl im jeweiligen Regelfall gekoppelt
....und nein, das darf man nicht selbst ergänzen!
Ich hoffe das hilft weiter
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Papa Alpaka schrieb:
Zur Frage "Leitsymptome in der Logo" kann ich keine qualifierte Auskunft geben [müsste man mal in der HMR nachschauen...].
Im ICD werden Diagnosen zwecks einfacherer statistischer Auswertung und geringerer Übertragungsfehler codiert. Die schriftliche Diagnose "TIA" hätte dir weniger weitergeholfen als der eindeutige Verweis auf die Klassifizierung "G45.99Z" ("TIA mit unklarem Verlauf"); die ICD-Codierung gilt als konkrete Diagnose. Und ja, wenn du die ICD nicht auswendig kennst musst du nachschlagen ;)
...im Zweifelsfall kurz Rücksprache mit dem Arzt halten.
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morpheus-06 schrieb:
ICD10 Code = Diagnose
Vorhanden sein zur Abrechnungsfähigkeit innerhalb des Regelfalls müssen Indikationsschlüssel + passende Diagnose (in welcher Form auch immer) + 1 Leitsymptom
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genau so ist es in den Heilmittelrichtlinien zu finden!
Beschluss
einer Neufassung der Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses
über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ("Heilmittel-Richtlinien") vom 16.März 2004
Erster Teil - Richtlinientext
........ VI. Inhalt und Durchführung der Heilmittelverordnung
22. .....- der vollständige Indikationsschlüssel ........
(für die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie für die Ergotherapie
ist lediglich die Bezeichnung der Diagnosegruppe anzugeben.)
23. Die Indikation für die Verordnung von Heilmitteln ergibt sich nicht aus der Verordnung allein,
sondern nur dann, wenn die Schädigung/ Funktionsstörung und/oder Fähigkeitsstörung eine
Heilmittelanwendung notwendig machen
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Logos Nordrhein schrieb:
Hallo Frau Vogt,
genau so ist es in den Heilmittelrichtlinien zu finden!
Beschluss
einer Neufassung der Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses
über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ("Heilmittel-Richtlinien") vom 16.März 2004
Erster Teil - Richtlinientext
........ VI. Inhalt und Durchführung der Heilmittelverordnung
22. .....- der vollständige Indikationsschlüssel ........
(für die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie für die Ergotherapie
ist lediglich die Bezeichnung der Diagnosegruppe anzugeben.)
23. Die Indikation für die Verordnung von Heilmitteln ergibt sich nicht aus der Verordnung allein,
sondern nur dann, wenn die Schädigung/ Funktionsstörung und/oder Fähigkeitsstörung eine
Heilmittelanwendung notwendig machen
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S. Vogt schrieb:
Mein Wissensstand ist folgender: Indikationsschlüssel sowie eine Diagnose - ausgeschrieben oder ICD10 Code - alles + Leitsymptomatik. Der Code darf auch ein anderes vorhandenes Störungsbild beschreiben und muss nicht zwingend von uns kontrolliert werden. In dem Fall gilt eine zusätzliche ausgeschriebene oder im Text codierte Diagnose.
Vorhanden sein zur Abrechnungsfähigkeit innerhalb des Regelfalls müssen Indikationsschlüssel + passende Diagnose (in welcher Form auch immer) + 1 Leitsymptom
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