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  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Videotherapie ab 1. April auch nicht mehr bei den privaten Krankenkassen möglich?

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Neues Thema
Videotherapie ab 1. April auch nicht mehr bei den privaten Krankenkassen möglich?
Es gibt 8 Beiträge
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W. H.
30.03.2022 11:43
Liebe KollegInnen,

bei den gesetzlichen ist es erstmal ab dem 1. April nicht mehr möglich. Weiß jemand von euch, wie es bei den privaten Krankenkassen aussieht?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,
W.H.
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Liebe KollegInnen, bei den gesetzlichen ist es erstmal ab dem 1. April nicht mehr möglich. Weiß jemand von euch, wie es bei den privaten Krankenkassen aussieht? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten, W.H.
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W. H. schrieb:

Liebe KollegInnen,

bei den gesetzlichen ist es erstmal ab dem 1. April nicht mehr möglich. Weiß jemand von euch, wie es bei den privaten Krankenkassen aussieht?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,
W.H.

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silgreif
31.03.2022 09:43
dazu haben wir auch noch keine info.
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dazu haben wir auch noch keine info.
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silgreif schrieb:

dazu haben wir auch noch keine info.

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elena34
11.04.2022 20:33
Ich meine gelesen zu haben, dass bei der GKV Videotherapie für Krankengymnastik und Mukoviszidose zu Regelversorgung wird. Erstkontakt in Präsenz und der Patienten muss einwilligen . Dann darf alles per Video weitergehen.
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Ich meine gelesen zu haben, dass bei der GKV Videotherapie für Krankengymnastik und Mukoviszidose zu Regelversorgung wird. Erstkontakt in Präsenz und der Patienten muss einwilligen . Dann darf alles per Video weitergehen.
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elena34 schrieb:

Ich meine gelesen zu haben, dass bei der GKV Videotherapie für Krankengymnastik und Mukoviszidose zu Regelversorgung wird. Erstkontakt in Präsenz und der Patienten muss einwilligen . Dann darf alles per Video weitergehen.

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W. H.
11.04.2022 20:59
Hallo elena34,

ich bin Logopädin und da gibt es bei der GKV seit dem 1. April leider keine Videotherapie mehr.
Liebe Grüße
W.H.
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Hallo elena34, ich bin Logopädin und da gibt es bei der GKV seit dem 1. April leider keine Videotherapie mehr. Liebe Grüße W.H.
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silgreif
21.04.2022 13:20
PKV geht in der Logopädie auch nicht mehr.
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PKV geht in der Logopädie auch nicht mehr.
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silgreif schrieb:

PKV geht in der Logopädie auch nicht mehr.

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W. H. schrieb:

Hallo elena34,

ich bin Logopädin und da gibt es bei der GKV seit dem 1. April leider keine Videotherapie mehr.
Liebe Grüße
W.H.

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regiologo
21.04.2022 19:25
Das fällt doch in das freie Vertragsverhältnis zwischen Pat. und Behandler. Die/der Pat. wird zukünftig nur keine Erstattung mehr für eine Videotherapie bekommen.
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Das fällt doch in das freie Vertragsverhältnis zwischen Pat. und Behandler. Die/der Pat. wird zukünftig nur keine Erstattung mehr für eine Videotherapie bekommen.
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silgreif
25.04.2022 09:14
theoretisch richtig, aber du darfst doch als logopäde nicht ohen Rezept deine Dienste anbieten, wenn ich das richtig im Kopf habe
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theoretisch richtig, aber du darfst doch als logopäde nicht ohen Rezept deine Dienste anbieten, wenn ich das richtig im Kopf habe
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silgreif schrieb:

theoretisch richtig, aber du darfst doch als logopäde nicht ohen Rezept deine Dienste anbieten, wenn ich das richtig im Kopf habe

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regiologo schrieb:

Das fällt doch in das freie Vertragsverhältnis zwischen Pat. und Behandler. Die/der Pat. wird zukünftig nur keine Erstattung mehr für eine Videotherapie bekommen.

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regiologo
30.04.2022 11:44
Die Rechnungsstellung mit einer evtl. Teil-Kostenerstattung ist die eine Seite und der Verordnungswortlaut die andere.

Wenn die/der Selbstzahler/in per VT behandelt werden möchte, dann soll er es sich entsprechend verordnen lassen. Nach deutlich über 2 Jahrzehnten Praxis habe ich noch nie erlebt, dass einer/m Selbstzahler/in eine Verordnung nach Pat.-Wunsch von ärztlicher Seite verweigert worden wäre.
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Die Rechnungsstellung mit einer evtl. Teil-Kostenerstattung ist die eine Seite und der Verordnungswortlaut die andere. Wenn die/der Selbstzahler/in per VT behandelt werden möchte, dann soll er es sich entsprechend verordnen lassen. Nach deutlich über 2 Jahrzehnten Praxis habe ich noch nie erlebt, dass einer/m Selbstzahler/in eine Verordnung nach Pat.-Wunsch von ärztlicher Seite verweigert worden wäre.
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regiologo schrieb:

Die Rechnungsstellung mit einer evtl. Teil-Kostenerstattung ist die eine Seite und der Verordnungswortlaut die andere.

Wenn die/der Selbstzahler/in per VT behandelt werden möchte, dann soll er es sich entsprechend verordnen lassen. Nach deutlich über 2 Jahrzehnten Praxis habe ich noch nie erlebt, dass einer/m Selbstzahler/in eine Verordnung nach Pat.-Wunsch von ärztlicher Seite verweigert worden wäre.



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