Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
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bei den gesetzlichen ist es erstmal ab dem 1. April nicht mehr möglich. Weiß jemand von euch, wie es bei den privaten Krankenkassen aussieht?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,
W.H.
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W. H. schrieb:
Liebe KollegInnen,
bei den gesetzlichen ist es erstmal ab dem 1. April nicht mehr möglich. Weiß jemand von euch, wie es bei den privaten Krankenkassen aussieht?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,
W.H.
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silgreif schrieb:
dazu haben wir auch noch keine info.
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elena34 schrieb:
Ich meine gelesen zu haben, dass bei der GKV Videotherapie für Krankengymnastik und Mukoviszidose zu Regelversorgung wird. Erstkontakt in Präsenz und der Patienten muss einwilligen . Dann darf alles per Video weitergehen.
ich bin Logopädin und da gibt es bei der GKV seit dem 1. April leider keine Videotherapie mehr.
Liebe Grüße
W.H.
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silgreif schrieb:
PKV geht in der Logopädie auch nicht mehr.
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W. H. schrieb:
Hallo elena34,
ich bin Logopädin und da gibt es bei der GKV seit dem 1. April leider keine Videotherapie mehr.
Liebe Grüße
W.H.
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silgreif schrieb:
theoretisch richtig, aber du darfst doch als logopäde nicht ohen Rezept deine Dienste anbieten, wenn ich das richtig im Kopf habe
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regiologo schrieb:
Das fällt doch in das freie Vertragsverhältnis zwischen Pat. und Behandler. Die/der Pat. wird zukünftig nur keine Erstattung mehr für eine Videotherapie bekommen.
Wenn die/der Selbstzahler/in per VT behandelt werden möchte, dann soll er es sich entsprechend verordnen lassen. Nach deutlich über 2 Jahrzehnten Praxis habe ich noch nie erlebt, dass einer/m Selbstzahler/in eine Verordnung nach Pat.-Wunsch von ärztlicher Seite verweigert worden wäre.
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regiologo schrieb:
Die Rechnungsstellung mit einer evtl. Teil-Kostenerstattung ist die eine Seite und der Verordnungswortlaut die andere.
Wenn die/der Selbstzahler/in per VT behandelt werden möchte, dann soll er es sich entsprechend verordnen lassen. Nach deutlich über 2 Jahrzehnten Praxis habe ich noch nie erlebt, dass einer/m Selbstzahler/in eine Verordnung nach Pat.-Wunsch von ärztlicher Seite verweigert worden wäre.
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