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Du bist:
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Physiotherapeut/in
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Vertragsmodelle
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Landpomeranze1973
Vor 2 Monaten
Liebe KollegInnen,

ich habe aktuell einen Arbeitsvertrag mit festem monatlichen Entgelt bei vereinbarter Stundenzahl/Woche.
In Stellenausschreibungen lese ich oft, dass eine "leistungsgerechte Vergütung" angeboten wird. Handelt es sich hierbei um Fixum & nachzählbar durchgeführten Therapien, von denen man z. B. 45% des Kassensatzes erhält? Und falls ja: in welcher Relation? - Wäre das bei 40h/Woche etwa: Fixum für 20h = 22 Therapien zzgl. 20h mit den weiteren von mir durchgeführten Therapien? Und was wäre mit Absagen oder nicht erschienenen PatientenI? Und was wäre im Urlaub, bei Fobi, bei Krankheit? thinking_face

Wer kann mir genauer erklären, wie so ein "leistungsgerechtes" Entlohnungsmodell bei uns Logos aussieht; wie sich das zusammensetzt? Vielleicht hat jemand einen Modellvertrag und/oder Erfahrungen?

Danke Euch! Die Landpomeranze
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Liebe KollegInnen, ich habe aktuell einen Arbeitsvertrag mit festem monatlichen Entgelt bei vereinbarter Stundenzahl/Woche. In Stellenausschreibungen lese ich oft, dass eine "leistungsgerechte Vergütung" angeboten wird. Handelt es sich hierbei um Fixum & nachzählbar durchgeführten Therapien, von denen man z. B. 45% des Kassensatzes erhält? Und falls ja: in welcher Relation? - Wäre das bei 40h/Woche etwa: Fixum für 20h = 22 Therapien zzgl. 20h mit den weiteren von mir durchgeführten Therapien? Und was wäre mit Absagen oder nicht erschienenen PatientenI? Und was wäre im Urlaub, bei Fobi, bei Krankheit? [emoji]thinking_face[/emoji] Wer kann mir genauer erklären, wie so ein "leistungsgerechtes" Entlohnungsmodell bei uns Logos aussieht; wie sich das zusammensetzt? Vielleicht hat jemand einen Modellvertrag und/oder Erfahrungen? Danke Euch! Die Landpomeranze
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Landpomeranze1973 schrieb:

Liebe KollegInnen,

ich habe aktuell einen Arbeitsvertrag mit festem monatlichen Entgelt bei vereinbarter Stundenzahl/Woche.
In Stellenausschreibungen lese ich oft, dass eine "leistungsgerechte Vergütung" angeboten wird. Handelt es sich hierbei um Fixum & nachzählbar durchgeführten Therapien, von denen man z. B. 45% des Kassensatzes erhält? Und falls ja: in welcher Relation? - Wäre das bei 40h/Woche etwa: Fixum für 20h = 22 Therapien zzgl. 20h mit den weiteren von mir durchgeführten Therapien? Und was wäre mit Absagen oder nicht erschienenen PatientenI? Und was wäre im Urlaub, bei Fobi, bei Krankheit? thinking_face

Wer kann mir genauer erklären, wie so ein "leistungsgerechtes" Entlohnungsmodell bei uns Logos aussieht; wie sich das zusammensetzt? Vielleicht hat jemand einen Modellvertrag und/oder Erfahrungen?

Danke Euch! Die Landpomeranze

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massu
Vor 2 Monaten
Leistungsgerecht bedeutet, wie der Name schon sagt, nach erbrachter Leistung als Extra zu deinem Grundgehalt dazu.
Bist du krank, bei Absagen, bei Urlaub gibts keine erbrachte Leistung- also gibt es auch kein Geld. Verstanden?
Es ist sowas wie eine Provision zu deinem Grundgehalt. Musst du individuell mit deinem Chef ausmachen wieviel er dir pro geleistete Behandlungseinheit geben möchte. Ihr könnt einen Betrag x, oder einen prozentualen Anteil ausmachen.
Das ganze Vertraglich fixieren und deinen Steuerberater fragen wie dies versteuert wird.
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Leistungsgerecht bedeutet, wie der Name schon sagt, nach erbrachter Leistung als Extra zu deinem Grundgehalt dazu. Bist du krank, bei Absagen, bei Urlaub gibts keine erbrachte Leistung- also gibt es auch kein Geld. Verstanden? Es ist sowas wie eine Provision zu deinem Grundgehalt. Musst du individuell mit deinem Chef ausmachen wieviel er dir pro geleistete Behandlungseinheit geben möchte. Ihr könnt einen Betrag x, oder einen prozentualen Anteil ausmachen. Das ganze Vertraglich fixieren und deinen Steuerberater fragen wie dies versteuert wird.
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regiologo
Vor 2 Monaten
[ .. Bist du krank, bei Absagen, bei Urlaub gibts keine erbrachte Leistung- also gibt es auch kein Geld. Verstanden? ..]

Habe ich leider nicht verstanden. M. E. berechnet sich dann die Vergütung aus dem Durchschnitt der Vergütung der letzten 3 Monate vorher. Jedenfalls war das in meiner Praxis so üblich und wurde bei Betriebsprüfungen nicht bemängelt.
Neben Stb. auch evtl. Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen.
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• tinki
[ .. Bist du krank, bei Absagen, bei Urlaub gibts keine erbrachte Leistung- also gibt es auch kein Geld. Verstanden? ..] Habe ich leider nicht verstanden. M. E. berechnet sich dann die Vergütung aus dem Durchschnitt der Vergütung der letzten 3 Monate vorher. Jedenfalls war das in meiner Praxis so üblich und wurde bei Betriebsprüfungen nicht bemängelt. Neben Stb. auch evtl. Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen.
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regiologo schrieb:

[ .. Bist du krank, bei Absagen, bei Urlaub gibts keine erbrachte Leistung- also gibt es auch kein Geld. Verstanden? ..]

Habe ich leider nicht verstanden. M. E. berechnet sich dann die Vergütung aus dem Durchschnitt der Vergütung der letzten 3 Monate vorher. Jedenfalls war das in meiner Praxis so üblich und wurde bei Betriebsprüfungen nicht bemängelt.
Neben Stb. auch evtl. Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen.

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massu schrieb:

Leistungsgerecht bedeutet, wie der Name schon sagt, nach erbrachter Leistung als Extra zu deinem Grundgehalt dazu.
Bist du krank, bei Absagen, bei Urlaub gibts keine erbrachte Leistung- also gibt es auch kein Geld. Verstanden?
Es ist sowas wie eine Provision zu deinem Grundgehalt. Musst du individuell mit deinem Chef ausmachen wieviel er dir pro geleistete Behandlungseinheit geben möchte. Ihr könnt einen Betrag x, oder einen prozentualen Anteil ausmachen.
Das ganze Vertraglich fixieren und deinen Steuerberater fragen wie dies versteuert wird.

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Landpomeranze1973
Vor 2 Monaten
Danke, massu!

Das hilft mir schon wesentlich, um dieses Prinzip zu begreifen! - Den Tipp mit dem Steuerberater nehme ich mir zu Herzen, da ich da echt nicht fit bin.

Falls noch jemand Hinweise an mich hat, wie hoch z. B. das Grundgehalt (bei wievielen Therapien und/oder Stunden) sein könnte, wie ihr in der heutigen Zeit den Betrag X oder den prozentualen Anteil bestimmt habt - das wäre klasse :)
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Danke, massu! Das hilft mir schon wesentlich, um dieses Prinzip zu begreifen! - Den Tipp mit dem Steuerberater nehme ich mir zu Herzen, da ich da echt nicht fit bin. Falls noch jemand Hinweise an mich hat, wie hoch z. B. das Grundgehalt (bei wievielen Therapien und/oder Stunden) sein könnte, wie ihr in der heutigen Zeit den Betrag X oder den prozentualen Anteil bestimmt habt - das wäre klasse :)
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regiologo
Vor 2 Monaten
Das Fixum darf den Mindestlohn nicht unterschreiten. Die Provision a' Behandlungseinheit ist dann Verhandlungssache; so ist mein Kenntnisstand.
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• tinki
• Landpomeranze1973
Das Fixum darf den Mindestlohn nicht unterschreiten. Die Provision a' Behandlungseinheit ist dann Verhandlungssache; so ist mein Kenntnisstand.
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regiologo schrieb:

Das Fixum darf den Mindestlohn nicht unterschreiten. Die Provision a' Behandlungseinheit ist dann Verhandlungssache; so ist mein Kenntnisstand.

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Landpomeranze1973 schrieb:

Danke, massu!

Das hilft mir schon wesentlich, um dieses Prinzip zu begreifen! - Den Tipp mit dem Steuerberater nehme ich mir zu Herzen, da ich da echt nicht fit bin.

Falls noch jemand Hinweise an mich hat, wie hoch z. B. das Grundgehalt (bei wievielen Therapien und/oder Stunden) sein könnte, wie ihr in der heutigen Zeit den Betrag X oder den prozentualen Anteil bestimmt habt - das wäre klasse :)



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