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Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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ich habe einen neuen Pat. mit einer VO über 2x wöchtlich à 60 Min. und habe dazu zwei Fragen:
1. übergangsweise kann ich ihn nur 1 x wöchentlich behandeln. Kann ich die Daten ganz normal auf der VO eintagen, oder muss ich zwischen den Terminen immer ein Kürzel wie "K" setzen? Aber welches Kürzel paast in so einem Fall? Es besteht ja weder eine Krankheit noch Ferien. In ein paar Wochen kann ich 2x wöchentlich Therapie anbieten.
2. Wenn 60 Min veornet werden, muss man diese dann durchziehen? Mein Pat. ist manchmal schon nach 45 Min ausgepowert. Kann man mal 60 Min und mal 45 Min eintragen?
Vielen Dank für eure Antworten!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe einen neuen Pat. mit einer VO über 2x wöchtlich à 60 Min. und habe dazu zwei Fragen:
1. übergangsweise kann ich ihn nur 1 x wöchentlich behandeln. Kann ich die Daten ganz normal auf der VO eintagen, oder muss ich zwischen den Terminen immer ein Kürzel wie "K" setzen? Aber welches Kürzel paast in so einem Fall? Es besteht ja weder eine Krankheit noch Ferien. In ein paar Wochen kann ich 2x wöchentlich Therapie anbieten.
2. Wenn 60 Min veornet werden, muss man diese dann durchziehen? Mein Pat. ist manchmal schon nach 45 Min ausgepowert. Kann man mal 60 Min und mal 45 Min eintragen?
Vielen Dank für eure Antworten!
ohne Gewähr, dass die Kassen das auch so sehen, würde ich wie folgt vorgehen:
Die Frequenz so durchführen, wie es der Patient kann und die Lücke jeweils mit Kürzel begründen, wenn K nicht paßt, dann eben U (hat dann eben "Urlaub" von der Therapie).
Wenn er mal 60 Min. nicht schafft, 45 Min. durchführen und 45 Min. eintragen/abrechnen mit Vermerk dahinter à la: "Abbruch der Therapieeinheit nach 45 Min. wegen nachlassender Belastbarkeit".
So ist es fachlich korrekt. Es wurde hier irgendwo im Forum jedoch auch schon von Absetzungen der AOK berichtet, weil 60 Min. verordnet worden waren, aber nur 45 Min. durchgeführt und abgerechnet wurden (was ja auch nahe liegt, da es eine 60 Min. entsprechende Abrechnungsposition bei RVO-Kassen ja nicht gibt).
Deshalb: auf der sicheren Seite ist man durch Nachfragen bei der zuständigen Kasse mit einem Vermerk über das Gesprächsergebnis auf der Verordnung.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
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> (was ja auch nahe liegt, da es eine 60 Min.
> entsprechende Abrechnungsposition bei RVO-Kassen ja nicht
> gibt).
>
Doch, gibt es.
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BIE schrieb:
Kathrin210 schrieb:
> (was ja auch nahe liegt, da es eine 60 Min.
> entsprechende Abrechnungsposition bei RVO-Kassen ja nicht
> gibt).
>
Doch, gibt es.
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Klauslogo schrieb:
... Abweichungen von der Frequenz sind nach Absprache mit dem Arzt auf der Rückseite zu dokumentieren/Begründen, kann man also selber ändern oder aber die Verordnung entsprechend vom Arzt ändern lassen (Frequenz 1-2 wöchentlich, Therapiedauer 45 Min.). Ggf. kann die Folgeverordnung ja dann wieder wie ursprünglich gedacht durchgeführt werden.
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Andi 72 schrieb:
Hallo Mab,
ohne Gewähr, dass die Kassen das auch so sehen, würde ich wie folgt vorgehen:
Die Frequenz so durchführen, wie es der Patient kann und die Lücke jeweils mit Kürzel begründen, wenn K nicht paßt, dann eben U (hat dann eben "Urlaub" von der Therapie).
Wenn er mal 60 Min. nicht schafft, 45 Min. durchführen und 45 Min. eintragen/abrechnen mit Vermerk dahinter à la: "Abbruch der Therapieeinheit nach 45 Min. wegen nachlassender Belastbarkeit".
So ist es fachlich korrekt. Es wurde hier irgendwo im Forum jedoch auch schon von Absetzungen der AOK berichtet, weil 60 Min. verordnet worden waren, aber nur 45 Min. durchgeführt und abgerechnet wurden (was ja auch nahe liegt, da es eine 60 Min. entsprechende Abrechnungsposition bei RVO-Kassen ja nicht gibt).
Deshalb: auf der sicheren Seite ist man durch Nachfragen bei der zuständigen Kasse mit einem Vermerk über das Gesprächsergebnis auf der Verordnung.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
wer ist der Fachkundige für diesen Patienten.
Die Kasse, der Arzt oder der Therapeut, der ja die Behandlung durchführt.
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logo057 schrieb:
Bei diesen Beiträgen frage ich mich wirklich:
wer ist der Fachkundige für diesen Patienten.
Die Kasse, der Arzt oder der Therapeut, der ja die Behandlung durchführt.
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