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  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Verjährung

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Verjährung
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setrakarin
28.05.2021 22:06
Hallo,
ich bekam eine alte Heilmittelverordnung wegen Verjährung nicht vergütet und legte Widerspruch ein.
Daraufhin bekam ich folgende Antwort: "... Die Verjährungsfrist beginnt mit dem 1. Behandlungstag und endet gewöhnlich nach 6 Monaten. ..."
Ich dachte, der letzte Behandlungstag ist maßgebend und von da aus muss die Verordnung innerhalb eines Jahres abgerechnet werden.
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Hallo, ich bekam eine alte Heilmittelverordnung wegen Verjährung nicht vergütet und legte Widerspruch ein. Daraufhin bekam ich folgende Antwort: "... Die Verjährungsfrist beginnt mit dem 1. Behandlungstag und endet gewöhnlich nach 6 Monaten. ..." Ich dachte, der letzte Behandlungstag ist maßgebend und von da aus muss die Verordnung innerhalb eines Jahres abgerechnet werden.
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Papa Alpaka
28.05.2021 23:19
Maßgeblich ist v.a. die Vereinbarung im anzuwendenden Rahmenvertrag [welche GKV? Welches Bundesland? Aus welchem Jahr stammt der Rahmenvertrag den du anerkannt hast?]. Wenn die Infos vorliegen können wir weiterhelfen, außer eine der Kolleginnen hat zufällig eben den Vertrag gerade im Kopf ;)
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Maßgeblich ist v.a. die Vereinbarung im anzuwendenden Rahmenvertrag [welche GKV? Welches Bundesland? Aus welchem Jahr stammt der Rahmenvertrag den du anerkannt hast?]. Wenn die Infos vorliegen können wir weiterhelfen, außer eine der Kolleginnen hat zufällig eben den Vertrag gerade im Kopf ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Maßgeblich ist v.a. die Vereinbarung im anzuwendenden Rahmenvertrag [welche GKV? Welches Bundesland? Aus welchem Jahr stammt der Rahmenvertrag den du anerkannt hast?]. Wenn die Infos vorliegen können wir weiterhelfen, außer eine der Kolleginnen hat zufällig eben den Vertrag gerade im Kopf ;)

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setrakarin
29.05.2021 07:48
@Papa Alpaka
Guten Morgen. Danke für die schnelle Antwort.
Also ich habe meinen Rahmenvertrag 2008 unterschrieben. Zwischendurch nichts anderes und jetzt werde/muss ich den neuen Rahmenvertrag unterschreiben. Ich wohne in Baden-Württemberg. Die Krankenkasse war zum Abrechnungszeitpunkt noch die Schwenninger BKK und wurde zum Jahreswechsel die vividabkk.
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[mention]Papa Alpaka[/mention] Guten Morgen. Danke für die schnelle Antwort. Also ich habe meinen Rahmenvertrag 2008 unterschrieben. Zwischendurch nichts anderes und jetzt werde/muss ich den neuen Rahmenvertrag unterschreiben. Ich wohne in Baden-Württemberg. Die Krankenkasse war zum Abrechnungszeitpunkt noch die Schwenninger BKK und wurde zum Jahreswechsel die vividabkk.
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setrakarin schrieb:

@Papa Alpaka
Guten Morgen. Danke für die schnelle Antwort.
Also ich habe meinen Rahmenvertrag 2008 unterschrieben. Zwischendurch nichts anderes und jetzt werde/muss ich den neuen Rahmenvertrag unterschreiben. Ich wohne in Baden-Württemberg. Die Krankenkasse war zum Abrechnungszeitpunkt noch die Schwenninger BKK und wurde zum Jahreswechsel die vividabkk.

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Susulo
29.05.2021 09:55
Hallo karin,
Vermute die KK beziehen sich auf den neuen RV, bei dem VO nach 7 Monaten ( wieso 6?) abgerechnet sein sollen. Wenn du nun aber noch eine VO aus dem letzten Jahr hast, sollten entsprechend die alten Regeln gelten. Widerspruch einlegen, ggfs Verband informieren.
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Hallo karin, Vermute die KK beziehen sich auf den neuen RV, bei dem VO nach 7 Monaten ( wieso 6?) abgerechnet sein sollen. Wenn du nun aber noch eine VO aus dem letzten Jahr hast, sollten entsprechend die alten Regeln gelten. Widerspruch einlegen, ggfs Verband informieren.
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Susulo schrieb:

Hallo karin,
Vermute die KK beziehen sich auf den neuen RV, bei dem VO nach 7 Monaten ( wieso 6?) abgerechnet sein sollen. Wenn du nun aber noch eine VO aus dem letzten Jahr hast, sollten entsprechend die alten Regeln gelten. Widerspruch einlegen, ggfs Verband informieren.

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setrakarin
29.05.2021 13:09
@Susulo
Hallo Susulo,
ja, die 6 Monate machen keinen Sinn, weder alt noch neu. Mir ist auch ganz neu, dass die Zeitrechnung vom ersten Behandlungstag ab gezählt wird. Denn selbs in den neuen Richtlinien sind bei einem normalen 10er Rezept Unterbrechungen für Krankheit, Quarantäne und Urlaub zulässig. Ich kann doch nicht jedes einzelne Rezept welches abgearbeitet ist, gleich meiner Abrechnungsstelle schicken.
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[mention]Susulo[/mention] Hallo Susulo, ja, die 6 Monate machen keinen Sinn, weder alt noch neu. Mir ist auch ganz neu, dass die Zeitrechnung vom ersten Behandlungstag ab gezählt wird. Denn selbs in den neuen Richtlinien sind bei einem normalen 10er Rezept Unterbrechungen für Krankheit, Quarantäne und Urlaub zulässig. Ich kann doch nicht jedes einzelne Rezept welches abgearbeitet ist, gleich meiner Abrechnungsstelle schicken.
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setrakarin schrieb:

@Susulo
Hallo Susulo,
ja, die 6 Monate machen keinen Sinn, weder alt noch neu. Mir ist auch ganz neu, dass die Zeitrechnung vom ersten Behandlungstag ab gezählt wird. Denn selbs in den neuen Richtlinien sind bei einem normalen 10er Rezept Unterbrechungen für Krankheit, Quarantäne und Urlaub zulässig. Ich kann doch nicht jedes einzelne Rezept welches abgearbeitet ist, gleich meiner Abrechnungsstelle schicken.

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Susulo
29.05.2021 21:37
@setrakarin
Also: eine VO muss ab Ausstellungsdatum innerhalb von 7 Monaten abgearbeitet sein . Bei BVB mit 20 Terminen auch innerhalb 9 Monate.

Die ABRECHNUNG muss dann spätestens nach 9 Monaten zum Monatsende der letzten Behandlung erfolgen.
Ich zitiere aus dem neuen RV, Par.18 Absatz 5:
Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungs￾erbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Mo￾nats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. Dies 
gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 43c SGB V. 
Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende 
Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch. 


So oder so passt das nicht zur Begründung deiner Absetzung.
Immer wieder schräg.
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• Papa Alpaka
[mention]setrakarin[/mention] Also: eine VO muss ab Ausstellungsdatum innerhalb von 7 Monaten abgearbeitet sein . Bei BVB mit 20 Terminen auch innerhalb 9 Monate. Die ABRECHNUNG muss dann spätestens nach 9 Monaten zum Monatsende der letzten Behandlung erfolgen. Ich zitiere aus dem neuen RV, Par.18 Absatz 5: [i]Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungs￾erbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Mo￾nats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. Dies  gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 43c SGB V.  Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende  Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch. [/i] So oder so passt das nicht zur Begründung deiner Absetzung. Immer wieder schräg.
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Susulo schrieb:

@setrakarin
Also: eine VO muss ab Ausstellungsdatum innerhalb von 7 Monaten abgearbeitet sein . Bei BVB mit 20 Terminen auch innerhalb 9 Monate.

Die ABRECHNUNG muss dann spätestens nach 9 Monaten zum Monatsende der letzten Behandlung erfolgen.
Ich zitiere aus dem neuen RV, Par.18 Absatz 5:
Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungs￾erbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Mo￾nats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. Dies 
gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 43c SGB V. 
Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende 
Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch. 


So oder so passt das nicht zur Begründung deiner Absetzung.
Immer wieder schräg.

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setrakarin
30.05.2021 06:41
@Susulo
Danke, Susulo. Genau so habe ich es auch verstanden und werde auch so begründen. Die Dame bei der Krankenkasse fühlte sich schon genervt, weil ich kleineTherapeutin es wagte, bei dieser großen Krankenkasse anzurufen.

Vielen Dank bei dir Susulo und vielen Dank bei, Papa Alpaka, für die schnellen Antworten.
Schönes Restwochenende.
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[mention]Susulo[/mention] Danke, Susulo. Genau so habe ich es auch verstanden und werde auch so begründen. Die Dame bei der Krankenkasse fühlte sich schon genervt, weil ich kleineTherapeutin es wagte, bei dieser großen Krankenkasse anzurufen. Vielen Dank bei dir Susulo und vielen Dank bei, Papa Alpaka, für die schnellen Antworten. Schönes Restwochenende.
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setrakarin schrieb:

@Susulo
Danke, Susulo. Genau so habe ich es auch verstanden und werde auch so begründen. Die Dame bei der Krankenkasse fühlte sich schon genervt, weil ich kleineTherapeutin es wagte, bei dieser großen Krankenkasse anzurufen.

Vielen Dank bei dir Susulo und vielen Dank bei, Papa Alpaka, für die schnellen Antworten.
Schönes Restwochenende.

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Susulo
30.05.2021 08:34
@setrakarin halt uns mal auf dem Laufenden!
Vergiss nicht Zinsen und Verzugspauschale in Rg zu stellen.
Viel und v.a. schnellen Erfolg!
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• Papa Alpaka
[mention]setrakarin[/mention] halt uns mal auf dem Laufenden! Vergiss nicht Zinsen und Verzugspauschale in Rg zu stellen. Viel und v.a. schnellen Erfolg!
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Susulo schrieb:

@setrakarin halt uns mal auf dem Laufenden!
Vergiss nicht Zinsen und Verzugspauschale in Rg zu stellen.
Viel und v.a. schnellen Erfolg!

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Papa Alpaka
30.05.2021 10:32
setrakarin schrieb am 30.05.2021 06:41 Uhr:@Susulo
Danke, Susulo. Genau so habe ich es auch verstanden und werde auch so begründen. Die Dame bei der Krankenkasse fühlte sich schon genervt, weil ich kleineTherapeutin es wagte, bei dieser großen Krankenkasse anzurufen.

Vielen Dank bei dir Susulo und vielen Dank bei, Papa Alpaka, für die schnellen Antworten.
Schönes Restwochenende.

Lass dich nicht einschüchtern. Wenn die sich nicht an ihre Verträge halten hast du alles Recht der Welt, mit einer freundlichen Nachfrage die Sache aus der Welt zu schaffen.
Alternativ, wenn sie nicht angerufen werden möchte, bleibt es dir überlassen direkt deinen Anwalt loszuschicken (damit zahlt die Kasse dann nicht nur dein Honorar sondern auch die Verzugsgebühren und in schöner Regelmäßigkeit auch deine Rechtsabteilung. Mein Anwalt freut sich, dass die Sache so klar ist das seine Fachangestellte das ohne weitere Fragen unterschriftsfertig vorbereitet ;))
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[zitat][b]setrakarin schrieb am 30.05.2021 06:41 Uhr:[/b][mention]Susulo[/mention] Danke, Susulo. Genau so habe ich es auch verstanden und werde auch so begründen. Die Dame bei der Krankenkasse fühlte sich schon genervt, weil ich kleineTherapeutin es wagte, bei dieser großen Krankenkasse anzurufen. Vielen Dank bei dir Susulo und vielen Dank bei, Papa Alpaka, für die schnellen Antworten. Schönes Restwochenende.[/zitat] Lass dich nicht einschüchtern. Wenn die sich nicht an ihre Verträge halten hast du alles Recht der Welt, mit einer freundlichen Nachfrage die Sache aus der Welt zu schaffen. Alternativ, wenn sie nicht angerufen werden möchte, bleibt es dir überlassen direkt deinen Anwalt loszuschicken (damit zahlt die Kasse dann nicht nur dein Honorar sondern auch die Verzugsgebühren und in schöner Regelmäßigkeit auch deine Rechtsabteilung. Mein Anwalt freut sich, dass die Sache so klar ist das seine Fachangestellte das ohne weitere Fragen unterschriftsfertig vorbereitet ;))
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Papa Alpaka schrieb:

setrakarin schrieb am 30.05.2021 06:41 Uhr:@Susulo
Danke, Susulo. Genau so habe ich es auch verstanden und werde auch so begründen. Die Dame bei der Krankenkasse fühlte sich schon genervt, weil ich kleineTherapeutin es wagte, bei dieser großen Krankenkasse anzurufen.

Vielen Dank bei dir Susulo und vielen Dank bei, Papa Alpaka, für die schnellen Antworten.
Schönes Restwochenende.

Lass dich nicht einschüchtern. Wenn die sich nicht an ihre Verträge halten hast du alles Recht der Welt, mit einer freundlichen Nachfrage die Sache aus der Welt zu schaffen.
Alternativ, wenn sie nicht angerufen werden möchte, bleibt es dir überlassen direkt deinen Anwalt loszuschicken (damit zahlt die Kasse dann nicht nur dein Honorar sondern auch die Verzugsgebühren und in schöner Regelmäßigkeit auch deine Rechtsabteilung. Mein Anwalt freut sich, dass die Sache so klar ist das seine Fachangestellte das ohne weitere Fragen unterschriftsfertig vorbereitet ;))

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setrakarin schrieb:

Hallo,
ich bekam eine alte Heilmittelverordnung wegen Verjährung nicht vergütet und legte Widerspruch ein.
Daraufhin bekam ich folgende Antwort: "... Die Verjährungsfrist beginnt mit dem 1. Behandlungstag und endet gewöhnlich nach 6 Monaten. ..."
Ich dachte, der letzte Behandlungstag ist maßgebend und von da aus muss die Verordnung innerhalb eines Jahres abgerechnet werden.

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asima
04.06.2021 15:15
6 Monate - da hat die Kassen-MA evtl. den Abstand für das Eintreten des neuen Behandlungsfalles im Kopf gehabt....
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6 Monate - da hat die Kassen-MA evtl. den Abstand für das Eintreten des neuen Behandlungsfalles im Kopf gehabt....
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asima schrieb:

6 Monate - da hat die Kassen-MA evtl. den Abstand für das Eintreten des neuen Behandlungsfalles im Kopf gehabt....



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