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Kreis Mettmann / Düsseldorf

Wir suchen zur Vergrößerung
unseres Teams und für die
Betreuung unserer erwachsenen und
jugendlichen Patienten im
orthopädisch-neurologischen
Bereich eine/n neue/n Kollegen/in,
die Lust haben sich selbst mit
ihren Ideen einzubringen und
Verantwortung zu übernehmen.

Wir sind eine große Praxis in
Alt-Erkrath am Rande von
Düsseldorf und bieten für die
Patienten folgende Leistungen an:
Manuelle Therapie, Bobath für
Kinder und Erwachsene, PNF, Vojta,
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Skoliosethe...
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Anonymer Teilnehmer
28.09.2013 10:46
Wann sind Unterschriften auf VO rechltich gültig?

1. Ein Kind wird von einer Freundlin der Familie zur Therapie gebracht. Darf diese dann unterschreiben?
2. Ein Schulkind kommt immer alleine zur Therapie. Darf dieses dann unterschrieben?
3. Ein Pat. hat nach Schlaganfall einen Betreuer, darf er trotzdem unterschreiben?
4. Ein Pat. lebt im Heim und kann nicht unterschreiben, darf ein Heimmitarbeiter unterschreiben? (Betreuung hat Tochter)

Bin gespannt auf eure Meinungen!

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Wann sind Unterschriften auf VO rechltich gültig? 1. Ein Kind wird von einer Freundlin der Familie zur Therapie gebracht. Darf diese dann unterschreiben? 2. Ein Schulkind kommt immer alleine zur Therapie. Darf dieses dann unterschrieben? 3. Ein Pat. hat nach Schlaganfall einen Betreuer, darf er trotzdem unterschreiben? 4. Ein Pat. lebt im Heim und kann nicht unterschreiben, darf ein Heimmitarbeiter unterschreiben? (Betreuung hat Tochter) Bin gespannt auf eure Meinungen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Wann sind Unterschriften auf VO rechltich gültig?

1. Ein Kind wird von einer Freundlin der Familie zur Therapie gebracht. Darf diese dann unterschreiben?
2. Ein Schulkind kommt immer alleine zur Therapie. Darf dieses dann unterschrieben?
3. Ein Pat. hat nach Schlaganfall einen Betreuer, darf er trotzdem unterschreiben?
4. Ein Pat. lebt im Heim und kann nicht unterschreiben, darf ein Heimmitarbeiter unterschreiben? (Betreuung hat Tochter)

Bin gespannt auf eure Meinungen!

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Shakespeare
28.09.2013 10:59
1. Betreuungs- und Pflegepersonen dürfen solche Unterschriften leisten, wenn der Patient nicht in der Lage dazu ist. Dieses muss auf der Rückseite der Verordnung vermerkt werden. 2. Patienten dürfen selbstverständlich auch unterschreiben wenn sie dazu körperlich und geistig in der Lage sind, auch wenn ihnen ein Betreuer zur Seite gestellt wurde. Diese sind ja selten anwesend. Ansonsten könnten natürlich auch sie die Unterschrift leisten.
3. Bei Kindern ab 8 Jahren (also wenn sie lesen und schreiben können) dürfen diese eine Verordnung auch unterschreiben. Ansonsten gilt Punkt 1. (also Elternteil oder jeweilige Betreuungsperson die das Kind bringt).
Lediglich bei kleineren Kindern (unter 8), die vielleicht schon ihren Namen schreiben könnten, bin ich mir nicht ganz sicher. Hier wissen vielleicht andere Kollegen genaueres. Gruß S.

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• claudia623
1. Betreuungs- und Pflegepersonen dürfen solche Unterschriften leisten, wenn der Patient nicht in der Lage dazu ist. Dieses muss auf der Rückseite der Verordnung vermerkt werden. 2. Patienten dürfen selbstverständlich auch unterschreiben wenn sie dazu körperlich und geistig in der Lage sind, auch wenn ihnen ein Betreuer zur Seite gestellt wurde. Diese sind ja selten anwesend. Ansonsten könnten natürlich auch sie die Unterschrift leisten. 3. Bei Kindern ab 8 Jahren (also wenn sie lesen und schreiben können) dürfen diese eine Verordnung auch unterschreiben. Ansonsten gilt Punkt 1. (also Elternteil oder jeweilige Betreuungsperson die das Kind bringt). Lediglich bei kleineren Kindern (unter 8), die vielleicht schon ihren Namen schreiben könnten, bin ich mir nicht ganz sicher. Hier wissen vielleicht andere Kollegen genaueres. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

1. Betreuungs- und Pflegepersonen dürfen solche Unterschriften leisten, wenn der Patient nicht in der Lage dazu ist. Dieses muss auf der Rückseite der Verordnung vermerkt werden. 2. Patienten dürfen selbstverständlich auch unterschreiben wenn sie dazu körperlich und geistig in der Lage sind, auch wenn ihnen ein Betreuer zur Seite gestellt wurde. Diese sind ja selten anwesend. Ansonsten könnten natürlich auch sie die Unterschrift leisten.
3. Bei Kindern ab 8 Jahren (also wenn sie lesen und schreiben können) dürfen diese eine Verordnung auch unterschreiben. Ansonsten gilt Punkt 1. (also Elternteil oder jeweilige Betreuungsperson die das Kind bringt).
Lediglich bei kleineren Kindern (unter 8), die vielleicht schon ihren Namen schreiben könnten, bin ich mir nicht ganz sicher. Hier wissen vielleicht andere Kollegen genaueres. Gruß S.

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solanda
30.09.2013 14:47
ad 1:
ich mache dann einen Vermerk und lasse die Mutter noch mal beim nächsten Mal gegenzeichnen..
bisher ohne Probleme

fremde Unterschrift allein ist mir zu unsicher... kann man ja unterstellen, dass das Kind nicht da war... und einfach jemand unterschreibt..
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ad 1: ich mache dann einen Vermerk und lasse die Mutter noch mal beim nächsten Mal gegenzeichnen.. bisher ohne Probleme fremde Unterschrift allein ist mir zu unsicher... kann man ja unterstellen, dass das Kind nicht da war... und einfach jemand unterschreibt..
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Shakespeare
01.10.2013 11:59
Alles immer doppelt und dreifach absichern spricht dafür, dass Heilmittelerbringer mittlerweile Panikattacken gegen ihre Kostenträger entwickeln. Es wird bald ein behandlungsbedürftiges Krankheitsbild entstehen die "Krankenkassenphobie". :innocent:
In vielen Fällen z.B. bei Hausbesuchen oder in Pflegeeinrichtungen, Kitas etc. arbeiten die "Betreuer" im Schichtdienst und es sind also durchaus immer unterschiedliche Personen anwesend, die unterschreiben. Ebenso werden Kinder und Schwerstbehinderte recht häufig von unterschiedlichen Personen zur Therapie gebracht. Jemanden unterschreiben zu lassen, der gar nicht anwesend war, ist m.E. auch nicht wirklich sinnvoll, oder?
Dokumentiert man das alles ausreichend, sollte es doch keine Probleme mit der Abrechnung geben.
:wink: :kissing_closed_eyes:

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• Andi 72
Alles immer doppelt und dreifach absichern spricht dafür, dass Heilmittelerbringer mittlerweile Panikattacken gegen ihre Kostenträger entwickeln. Es wird bald ein behandlungsbedürftiges Krankheitsbild entstehen die "Krankenkassenphobie". :innocent: In vielen Fällen z.B. bei Hausbesuchen oder in Pflegeeinrichtungen, Kitas etc. arbeiten die "Betreuer" im Schichtdienst und es sind also durchaus immer unterschiedliche Personen anwesend, die unterschreiben. Ebenso werden Kinder und Schwerstbehinderte recht häufig von unterschiedlichen Personen zur Therapie gebracht. Jemanden unterschreiben zu lassen, der gar nicht anwesend war, ist m.E. auch nicht wirklich sinnvoll, oder? Dokumentiert man das alles ausreichend, sollte es doch keine Probleme mit der Abrechnung geben. :wink: :kissing_closed_eyes:
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Shakespeare schrieb:

Alles immer doppelt und dreifach absichern spricht dafür, dass Heilmittelerbringer mittlerweile Panikattacken gegen ihre Kostenträger entwickeln. Es wird bald ein behandlungsbedürftiges Krankheitsbild entstehen die "Krankenkassenphobie". :innocent:
In vielen Fällen z.B. bei Hausbesuchen oder in Pflegeeinrichtungen, Kitas etc. arbeiten die "Betreuer" im Schichtdienst und es sind also durchaus immer unterschiedliche Personen anwesend, die unterschreiben. Ebenso werden Kinder und Schwerstbehinderte recht häufig von unterschiedlichen Personen zur Therapie gebracht. Jemanden unterschreiben zu lassen, der gar nicht anwesend war, ist m.E. auch nicht wirklich sinnvoll, oder?
Dokumentiert man das alles ausreichend, sollte es doch keine Probleme mit der Abrechnung geben.
:wink: :kissing_closed_eyes:

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logopaedchen
01.10.2013 14:38
Na es unterschreibt der, der da ist und das Kind bringt oder abholt. Fertig!Denn der/die bestätigt, dass der patient die Behandlung erhalten hat.
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Na es unterschreibt der, der da ist und das Kind bringt oder abholt. Fertig!Denn der/die bestätigt, dass der patient die Behandlung erhalten hat.
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logopaedchen schrieb:

Na es unterschreibt der, der da ist und das Kind bringt oder abholt. Fertig!Denn der/die bestätigt, dass der patient die Behandlung erhalten hat.

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logopaedchen
01.10.2013 14:40
Und je nach Kasse müssen ide Kinder 12 oder sogar 14 jahre sein bevor sie unterschreiben dürfen...also da lieber vorsichtig sein
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Und je nach Kasse müssen ide Kinder 12 oder sogar 14 jahre sein bevor sie unterschreiben dürfen...also da lieber vorsichtig sein
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logopaedchen schrieb:

Und je nach Kasse müssen ide Kinder 12 oder sogar 14 jahre sein bevor sie unterschreiben dürfen...also da lieber vorsichtig sein

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solanda schrieb:

ad 1:
ich mache dann einen Vermerk und lasse die Mutter noch mal beim nächsten Mal gegenzeichnen..
bisher ohne Probleme

fremde Unterschrift allein ist mir zu unsicher... kann man ja unterstellen, dass das Kind nicht da war... und einfach jemand unterschreibt..



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