Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
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Gesundheitszustands von
Patient*innen
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Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
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1. Ein Kind wird von einer Freundlin der Familie zur Therapie gebracht. Darf diese dann unterschreiben?
2. Ein Schulkind kommt immer alleine zur Therapie. Darf dieses dann unterschrieben?
3. Ein Pat. hat nach Schlaganfall einen Betreuer, darf er trotzdem unterschreiben?
4. Ein Pat. lebt im Heim und kann nicht unterschreiben, darf ein Heimmitarbeiter unterschreiben? (Betreuung hat Tochter)
Bin gespannt auf eure Meinungen!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wann sind Unterschriften auf VO rechltich gültig?
1. Ein Kind wird von einer Freundlin der Familie zur Therapie gebracht. Darf diese dann unterschreiben?
2. Ein Schulkind kommt immer alleine zur Therapie. Darf dieses dann unterschrieben?
3. Ein Pat. hat nach Schlaganfall einen Betreuer, darf er trotzdem unterschreiben?
4. Ein Pat. lebt im Heim und kann nicht unterschreiben, darf ein Heimmitarbeiter unterschreiben? (Betreuung hat Tochter)
Bin gespannt auf eure Meinungen!
3. Bei Kindern ab 8 Jahren (also wenn sie lesen und schreiben können) dürfen diese eine Verordnung auch unterschreiben. Ansonsten gilt Punkt 1. (also Elternteil oder jeweilige Betreuungsperson die das Kind bringt).
Lediglich bei kleineren Kindern (unter 8), die vielleicht schon ihren Namen schreiben könnten, bin ich mir nicht ganz sicher. Hier wissen vielleicht andere Kollegen genaueres. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
1. Betreuungs- und Pflegepersonen dürfen solche Unterschriften leisten, wenn der Patient nicht in der Lage dazu ist. Dieses muss auf der Rückseite der Verordnung vermerkt werden. 2. Patienten dürfen selbstverständlich auch unterschreiben wenn sie dazu körperlich und geistig in der Lage sind, auch wenn ihnen ein Betreuer zur Seite gestellt wurde. Diese sind ja selten anwesend. Ansonsten könnten natürlich auch sie die Unterschrift leisten.
3. Bei Kindern ab 8 Jahren (also wenn sie lesen und schreiben können) dürfen diese eine Verordnung auch unterschreiben. Ansonsten gilt Punkt 1. (also Elternteil oder jeweilige Betreuungsperson die das Kind bringt).
Lediglich bei kleineren Kindern (unter 8), die vielleicht schon ihren Namen schreiben könnten, bin ich mir nicht ganz sicher. Hier wissen vielleicht andere Kollegen genaueres. Gruß S.
ich mache dann einen Vermerk und lasse die Mutter noch mal beim nächsten Mal gegenzeichnen..
bisher ohne Probleme
fremde Unterschrift allein ist mir zu unsicher... kann man ja unterstellen, dass das Kind nicht da war... und einfach jemand unterschreibt..
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In vielen Fällen z.B. bei Hausbesuchen oder in Pflegeeinrichtungen, Kitas etc. arbeiten die "Betreuer" im Schichtdienst und es sind also durchaus immer unterschiedliche Personen anwesend, die unterschreiben. Ebenso werden Kinder und Schwerstbehinderte recht häufig von unterschiedlichen Personen zur Therapie gebracht. Jemanden unterschreiben zu lassen, der gar nicht anwesend war, ist m.E. auch nicht wirklich sinnvoll, oder?
Dokumentiert man das alles ausreichend, sollte es doch keine Probleme mit der Abrechnung geben.
:wink: :kissing_closed_eyes:
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Shakespeare schrieb:
Alles immer doppelt und dreifach absichern spricht dafür, dass Heilmittelerbringer mittlerweile Panikattacken gegen ihre Kostenträger entwickeln. Es wird bald ein behandlungsbedürftiges Krankheitsbild entstehen die "Krankenkassenphobie". :innocent:
In vielen Fällen z.B. bei Hausbesuchen oder in Pflegeeinrichtungen, Kitas etc. arbeiten die "Betreuer" im Schichtdienst und es sind also durchaus immer unterschiedliche Personen anwesend, die unterschreiben. Ebenso werden Kinder und Schwerstbehinderte recht häufig von unterschiedlichen Personen zur Therapie gebracht. Jemanden unterschreiben zu lassen, der gar nicht anwesend war, ist m.E. auch nicht wirklich sinnvoll, oder?
Dokumentiert man das alles ausreichend, sollte es doch keine Probleme mit der Abrechnung geben.
:wink: :kissing_closed_eyes:
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logopaedchen schrieb:
Na es unterschreibt der, der da ist und das Kind bringt oder abholt. Fertig!Denn der/die bestätigt, dass der patient die Behandlung erhalten hat.
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logopaedchen schrieb:
Und je nach Kasse müssen ide Kinder 12 oder sogar 14 jahre sein bevor sie unterschreiben dürfen...also da lieber vorsichtig sein
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solanda schrieb:
ad 1:
ich mache dann einen Vermerk und lasse die Mutter noch mal beim nächsten Mal gegenzeichnen..
bisher ohne Probleme
fremde Unterschrift allein ist mir zu unsicher... kann man ja unterstellen, dass das Kind nicht da war... und einfach jemand unterschreibt..
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