Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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ich habe mehrere Patienten (BW), die für 4 Wochen oder sogar 6 Wochen in den Urlaub fahren oder ihr Urlaub schließt sich an meinen an, so dass es zu den längeren Unterbrechungen kommt. Kann mit dem entsprechenden Kürzel "F" und dem Hinweis "Ferien/Urlaub Patient" die Therapie unterbrochen und dann auf der gleichen Verordnung fortgesetzt werden für mehr als 4 Wochen?
Leider hört man mal die und mal das und in den Verträgen finde ich das auch nicht wirklich geregelt.
Danke für eure Infos!
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DiPi schrieb:
Hallo,
ich habe mehrere Patienten (BW), die für 4 Wochen oder sogar 6 Wochen in den Urlaub fahren oder ihr Urlaub schließt sich an meinen an, so dass es zu den längeren Unterbrechungen kommt. Kann mit dem entsprechenden Kürzel "F" und dem Hinweis "Ferien/Urlaub Patient" die Therapie unterbrochen und dann auf der gleichen Verordnung fortgesetzt werden für mehr als 4 Wochen?
Leider hört man mal die und mal das und in den Verträgen finde ich das auch nicht wirklich geregelt.
Danke für eure Infos!
Es ist keine explizite Höchstunterbrechungsdauer festgelegt. Jedoch beginnt nach 8 Wochen Pause bei den Primärkassen BaWü ein neuer Behandlungsfall, der die nochmalige Erbringung und Abrechnung der Diagnostikpositionen ermöglicht (auch auf einer Folge-VO). Bei vdek und LKK kann nach 12 Wochen ein neuer Regelfall beginnen.
Grundsätzlich gilt: die Wirtschaftlichkeit der Leistung darf durch die Therapieunterbrechung nicht gefährdet sein.
Bitte beachten: dies ist ein kollegialer Rat und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch stellt er die Meinung des Bundesvorstandes dbl zum Thema dar.
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Christiane Sautter-Müller schrieb:
...doch in den Verträgen ist geregelt, dass Unterbrechungen möglich sind, wenn diese mit den passenden Kürzeln begründet werden... (Verträge genau durcharbeiten hilft!!)
Es ist keine explizite Höchstunterbrechungsdauer festgelegt. Jedoch beginnt nach 8 Wochen Pause bei den Primärkassen BaWü ein neuer Behandlungsfall, der die nochmalige Erbringung und Abrechnung der Diagnostikpositionen ermöglicht (auch auf einer Folge-VO). Bei vdek und LKK kann nach 12 Wochen ein neuer Regelfall beginnen.
Grundsätzlich gilt: die Wirtschaftlichkeit der Leistung darf durch die Therapieunterbrechung nicht gefährdet sein.
Bitte beachten: dies ist ein kollegialer Rat und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch stellt er die Meinung des Bundesvorstandes dbl zum Thema dar.
da bin ich auf der sicheren Seite... dann komme ich auch schneller an mein Geld ( als wenn ich noch die 6 Wochen Urlaub warten muss und dann das Rezept fertig arbeiten würde)
was ist das Problem für Dich ?... du schreibst vorzeitig an den Arzt mit dem Hinweis auf die längere Unterbrechung und der Anzahl der stattgefundenen Behandlungen ( als Summe bisheriger B.) aus Urlaubsgründen... bei denen wo nur sehr wenige Termine stattgefunden haben, rufe ich den Arzt kurz an und "gut ist" (auch ohne Bericht!)
Gruß S.
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Gibt es eigentlich neben "K" für krank und "F" für Ferien Urlaub noch weitere Kürzel in BW? Wenn z.B. ein Patient einfach nicht kommt oder eine Veranstaltung hat, kann ich ja eigentlich weder "K" noch "F" als Kürzel verwenden. Ich benutze dann oft ein "A" und schreibe "Ausfall" dahinter.
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DiPi schrieb:
Genau das ist das Problem. In den Verträgen steht keine Beschränkung der Pause zwischen zwei Terminen. Warum sollte man also Verordnungen abrechnen, wenn eine mehr als 4-wöchige Pause stattfindet? Mal abgesehen davon, dass man dann den Teil des Geldes früher bekommt, den man schon therapiert hat. Das Problem ist, dass viele Patienten das als sehr anstrengend empfinden, wenn sie nach 2,3,4 Stunden schon wieder zum Arzt rennen müssen. Für mich ist es kein Problem, die Verordnung zu unterbrechen, nur möchte ich eben auch hinterher mein Geld bekommen. Deshalb noch einmal meine Frage: Wenn ein Patient Wochen in den Urlaub fährt und sich daran z.B. mein Urlaub von 2-3 Wochen anschließt - muss ich dieses Rezept abrechnen? Hat jemand die Stunden dann nicht bezahlt bekommen, obwohl in den Verträgen keine Rede von einer maximalen Unterbrechungsdauer vorliegt in Baden-Württemberg?
Gibt es eigentlich neben "K" für krank und "F" für Ferien Urlaub noch weitere Kürzel in BW? Wenn z.B. ein Patient einfach nicht kommt oder eine Veranstaltung hat, kann ich ja eigentlich weder "K" noch "F" als Kürzel verwenden. Ich benutze dann oft ein "A" und schreibe "Ausfall" dahinter.
MfG
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Andreas Obermann schrieb:
Die Antwort von Christiane Sautter-Müller hat doch alles beantwortet.
MfG
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DiPi schrieb:
Das war eine Meinung und die andere widersprach dieser Meinung. Und das ist das Problem. Soll ich nach den Verträgen gehen oder nach dem wie es offenbar einige Krankenkassen handhaben. Mir ist bewusst, dass die Verträge gelten aber offenbar kam es doch auch schon zu Schwierigkeiten, wie die unklare Lage auch in diesem Thread wieder beweist.
Bei der AOK breche ich allerdings ab, weil ich zu dieser KK längst kein vertrauen mehr habe. Was ich auch schon erfolgreich gemacht habe: mir vom Arzt eine "Unterbrechungsbescheinigung" (hab da Vordrucke) unterzeichnen zu lassen, dass die Fortsetzung auch nach 7 Wochen noch medizinisch indiziert ist.
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Susulo schrieb:
Habe die Antwort von CSM eigentlich nicht als "Meinung" sondern als Fakt aufgefasst und hatte definitiv auch noch nie Probleme, ein solches "Somerferiienrezept" abzurechnen (bin auch in BaWü).
Bei der AOK breche ich allerdings ab, weil ich zu dieser KK längst kein vertrauen mehr habe. Was ich auch schon erfolgreich gemacht habe: mir vom Arzt eine "Unterbrechungsbescheinigung" (hab da Vordrucke) unterzeichnen zu lassen, dass die Fortsetzung auch nach 7 Wochen noch medizinisch indiziert ist.
Wie macht ihr das bei normalen Ausfällen? Also keine Krankheit sondern die Leute kommen nicht, weil sie es vergessen haben oder eine Veranstaltung ansteht. Traue mich dann nicht ein "k" für krank zu vermerken. Mache das mit "A" und schreibe "Ausfall" dahinter. Bislang keine Probleme aber so eine wirkliche Regelung gibt es wohl auch hier nicht. Oder doch?
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DiPi schrieb:
Siehst Du genau das spiegelt meine Unsicherheit wider. Du selbst schreibst, es wäre so aber trotzdem machst Du es anders teilweise. Wenn es denn so ist, dann reicht ja eigentlich ein "F" für Ferien und vielleicht noch eine kurze Beschreibung "Patient 4 Wochen im Urlaub, anschließend Therapeut 2 Wochen im Urlaub".
Wie macht ihr das bei normalen Ausfällen? Also keine Krankheit sondern die Leute kommen nicht, weil sie es vergessen haben oder eine Veranstaltung ansteht. Traue mich dann nicht ein "k" für krank zu vermerken. Mache das mit "A" und schreibe "Ausfall" dahinter. Bislang keine Probleme aber so eine wirkliche Regelung gibt es wohl auch hier nicht. Oder doch?
Wobei T bei den IKK/BKK kassen auch ohne Rücksprache mit dem Arzt eingetragen werden darf, bei AOK und VdeK nur nach ärztlicher Rücksprache. VdeK hat meiner Meinung nach nur F und K zusätzlich, dein A. Dann mach ich bei Absagen eben ein F, weil der Patient sich da quasi Urlaub genommen hat.
Zu oben: ja, ich bin unsicher, aber es ist halt so: wenn die AOK Lust hat, etwas nicht zu bezahlen, dann zahlt sie mal eben nicht. Wenn du im Recht bist, z.B. mit den Kürzeln wird sie das ganze letztlich ohne Gerichtsverfahren, sondern durch gezieltes Nachhaken bezahlen (vermute ich mal) , aber du musst eben deinem Geld hinterherlaufen. Und allein das ist schon extrem lästig. Wie gesagt, bei allen andern Kassen habe ich schon öfters 6-7 Wochen Sommerferien eingetragen, seit 8 Jahren, und noch nie ein Problem gehabt. Hatte auch mit der AOK keines diesbezüglich, mich da aber eben immer auf die sichere Seite gestellt. Hab vielleicht eine Paranoia.
[bearbeitet am 30.07.13 21:09]
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Susulo schrieb:
Doch: F = Ferien A= Absage/Ausfall K= Krankheit T= therapeutisch indiziert.
Wobei T bei den IKK/BKK kassen auch ohne Rücksprache mit dem Arzt eingetragen werden darf, bei AOK und VdeK nur nach ärztlicher Rücksprache. VdeK hat meiner Meinung nach nur F und K zusätzlich, dein A. Dann mach ich bei Absagen eben ein F, weil der Patient sich da quasi Urlaub genommen hat.
Zu oben: ja, ich bin unsicher, aber es ist halt so: wenn die AOK Lust hat, etwas nicht zu bezahlen, dann zahlt sie mal eben nicht. Wenn du im Recht bist, z.B. mit den Kürzeln wird sie das ganze letztlich ohne Gerichtsverfahren, sondern durch gezieltes Nachhaken bezahlen (vermute ich mal) , aber du musst eben deinem Geld hinterherlaufen. Und allein das ist schon extrem lästig. Wie gesagt, bei allen andern Kassen habe ich schon öfters 6-7 Wochen Sommerferien eingetragen, seit 8 Jahren, und noch nie ein Problem gehabt. Hatte auch mit der AOK keines diesbezüglich, mich da aber eben immer auf die sichere Seite gestellt. Hab vielleicht eine Paranoia.
[bearbeitet am 30.07.13 21:09]
Okay, ich fände das auch sehr albern mit dem Abbruch der Rezepte, da manche Patienten eben 3-4 Wochen Urlaub nehmen und wenn ich dann auch noch Urlaub nehme kann sich das ungünstig auf 6 oder 7 Wochen verlängern.
Das mit der therapeutisch indizierten Pause gibt es nicht mehr dachte ich? Ich finde das mit dem T auch nirgends niedergeschrieben.
Das meine ich eben, in den Verträgen steht es so und eigentlich sollte man sich daran halten aber in der Praxis machen es viele ganz anders. Ein A für Ausfall/Absage, ein T für therapeut. indizierte Pause und die Urlaubsregelung wird aus Sorge auch nach dem Hörensagen gehandhabt.
Ich werde noch mal schauen wegen den Kürzeln aber anscheinend fährst Du ja damit gut. Baden-Württemberg?
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DiPi schrieb:
Bei den Ersatzkassen nur F und K. Bei allen anderen Kassen geht A für Ausfall/Absage.
Okay, ich fände das auch sehr albern mit dem Abbruch der Rezepte, da manche Patienten eben 3-4 Wochen Urlaub nehmen und wenn ich dann auch noch Urlaub nehme kann sich das ungünstig auf 6 oder 7 Wochen verlängern.
Das mit der therapeutisch indizierten Pause gibt es nicht mehr dachte ich? Ich finde das mit dem T auch nirgends niedergeschrieben.
Das meine ich eben, in den Verträgen steht es so und eigentlich sollte man sich daran halten aber in der Praxis machen es viele ganz anders. Ein A für Ausfall/Absage, ein T für therapeut. indizierte Pause und die Urlaubsregelung wird aus Sorge auch nach dem Hörensagen gehandhabt.
Ich werde noch mal schauen wegen den Kürzeln aber anscheinend fährst Du ja damit gut. Baden-Württemberg?
Ich habe mir diese Kürzel und die dazugehörigen Kassen vor ca 1 Jahr auf einer Landesverbandsitzung so notiert. Du müsstest es unbedingt in den Verträgen finden, der von IKK/BKK ist ja noch relativ neu. Der von AOK ist im Prinzip ja einseitig gekündigt (seitens AOK, die wollen ja nach 10 Jahren Honorarstillstand um 3 Euro runtergehen...), aber solange kein neuer unterschrieben ist weiterhin gültig.
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Susulo schrieb:
Ja, Ba-Wü. T habe ich vorwiegend bei MFT, gab noch nie Schwierigkeiten.
Ich habe mir diese Kürzel und die dazugehörigen Kassen vor ca 1 Jahr auf einer Landesverbandsitzung so notiert. Du müsstest es unbedingt in den Verträgen finden, der von IKK/BKK ist ja noch relativ neu. Der von AOK ist im Prinzip ja einseitig gekündigt (seitens AOK, die wollen ja nach 10 Jahren Honorarstillstand um 3 Euro runtergehen...), aber solange kein neuer unterschrieben ist weiterhin gültig.
bei mir mit Kürzel noch nie Probleme b. 6 Wochen Pause oder so, auch bei AOK.
Den Kürzel "A" kenne ich nicht. Letztendlich wird dein Patient ja auch "beurlaubt", wenn er Sommerfest oder so hat...
Bei 8 Wochen Pause würde ich abrechnen, um einen neuen - indizierten - Befund durchführen zu können und erstattet zu bekommen.
SONST NICHT, da man ja nicht sicher weiß, ob der Patient vom Arzt ein Folgerezept bekommt!
LG Asima
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asima schrieb:
Hallo DiPi,
bei mir mit Kürzel noch nie Probleme b. 6 Wochen Pause oder so, auch bei AOK.
Den Kürzel "A" kenne ich nicht. Letztendlich wird dein Patient ja auch "beurlaubt", wenn er Sommerfest oder so hat...
Bei 8 Wochen Pause würde ich abrechnen, um einen neuen - indizierten - Befund durchführen zu können und erstattet zu bekommen.
SONST NICHT, da man ja nicht sicher weiß, ob der Patient vom Arzt ein Folgerezept bekommt!
LG Asima
Mit IKK(BKK/KBS gilt seit 1.1.2012 ein neuer Rahmenvertrag und eine neue Preisvereinbarung.
Bei allen vorgenannten Kassen gelten für BaWü folgende Kürzel:
A (bsage)
F (erien)
K(rankheit)
T(herapeutisch indizierte Pause)
bei vdek und LKK gibt es kein Kürzel "A".
@DiPi: je weiter Sien achfragen umso verwirrter werden Sie. Lesen Sie doch einfach mal genau die Verträge.... (samt Protokollnotizen und Anlagen)
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Christiane Sautter-Müller schrieb:
...nicht der Rahmenvertrag wurde seitens der AOK gekündigt sondern lediglich die Preisvereinbarung.
Mit IKK(BKK/KBS gilt seit 1.1.2012 ein neuer Rahmenvertrag und eine neue Preisvereinbarung.
Bei allen vorgenannten Kassen gelten für BaWü folgende Kürzel:
A (bsage)
F (erien)
K(rankheit)
T(herapeutisch indizierte Pause)
bei vdek und LKK gibt es kein Kürzel "A".
@DiPi: je weiter Sien achfragen umso verwirrter werden Sie. Lesen Sie doch einfach mal genau die Verträge.... (samt Protokollnotizen und Anlagen)
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solanda schrieb:
eine Unterbrechung von mehr als 4 Wochen ist ein Grund für vorzeitige Abrechnung ( das sagen mir jedenfalls die Krankenkassen, die ich mal gefragt habe) und daher rechne ich alle VOs ab und sage den Patienten dass sie dann mit einer neuen FV weitermachen können!
da bin ich auf der sicheren Seite... dann komme ich auch schneller an mein Geld ( als wenn ich noch die 6 Wochen Urlaub warten muss und dann das Rezept fertig arbeiten würde)
was ist das Problem für Dich ?... du schreibst vorzeitig an den Arzt mit dem Hinweis auf die längere Unterbrechung und der Anzahl der stattgefundenen Behandlungen ( als Summe bisheriger B.) aus Urlaubsgründen... bei denen wo nur sehr wenige Termine stattgefunden haben, rufe ich den Arzt kurz an und "gut ist" (auch ohne Bericht!)
Gruß S.
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