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liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
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Du dies in einem freundlichen,
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möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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Danke allen Wissenden.
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Problem beschreiben
Susulo schrieb:
Ich weiß auch nicht - rechne die Dinger seit Jahrzehnten absetzungsfrei ab und bin jetzt trotzdem verunsichet, seit wir hier vor Ort einen neuen (verordnungsfreudigen!) KFO haben. Sollte denn auf der ersten VO explizit auch "Erstverordnung"draufstehen? Bislang habe ich einfach die Diagnostik mit "draufgepackt" - aber seit wir nun bei allen gkv einen Extratermin brauchen -hmm. Wenn ändern lassen, dann reicht telefonisch?
Danke allen Wissenden.
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Schönen Abend noch!
Susanne
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Susulo schrieb:
Ja, danke. So unkompliziert hatte ich es bislang auch gesehen und werde das dann so beibehalten :blush: Wobei - ob 9+1 oder 10 +1 ist ja eigentlich egal - auf den gesamten Behandlungsfall gerechnet kommt der gleiche Umsatz rüber. Früher war es halt 10 inklusive +1, das war definitiv besser - aber das hatten wir ja schon und ist ein anderes Thema.
Schönen Abend noch!
Susanne
wenn der RV für dein Bundesland besagt, dass bei Erstverordnung 11 Termine (1EBF+10 TE) gemacht werden, dann kannst du es auch ohne Probleme bei der VO vom KFO so handhaben.
Es ist wirtschaftlich schon ein Unterschied, ob du bei der Erstverordnung 1EBF+10TE oder 1EBF+9TE abrechnest. Die EBF wird nicht auf die Gesamtbehandlungsmenge im Regelfall angerechnet. Das heißt bei SP3 z.B. 30 TE + EBF, bei SP1 dann entsprechend 60 TE + EBF.
Es muss auch nicht Erstverordnung auf dem Rezept stehen. Wichtig ist nur, dass Diagnose, Heilmittel und Behandlungsdauer (z.B. 45min, sonst kürzt die Kasse auf 30min) vermerkt sind.
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burmacat schrieb:
Hallo Susulo,
wenn der RV für dein Bundesland besagt, dass bei Erstverordnung 11 Termine (1EBF+10 TE) gemacht werden, dann kannst du es auch ohne Probleme bei der VO vom KFO so handhaben.
Es ist wirtschaftlich schon ein Unterschied, ob du bei der Erstverordnung 1EBF+10TE oder 1EBF+9TE abrechnest. Die EBF wird nicht auf die Gesamtbehandlungsmenge im Regelfall angerechnet. Das heißt bei SP3 z.B. 30 TE + EBF, bei SP1 dann entsprechend 60 TE + EBF.
Es muss auch nicht Erstverordnung auf dem Rezept stehen. Wichtig ist nur, dass Diagnose, Heilmittel und Behandlungsdauer (z.B. 45min, sonst kürzt die Kasse auf 30min) vermerkt sind.
Thema hat sich erledigt, danke.
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Susulo schrieb:
ich werde auch 10 + 1 machen, weil ich die 11 auch brauchen werde, zzgl. FVO. Grundsätzlich bleibt der Regelfall ja aber trotzdem 30 TE bei SP3 und rein theoretisch könnte ich mir nach 29+1 noch eine Einzelstunde für den Regelfall verordnen lassen. Aber, ja klar, anders ist es einfacher.
Thema hat sich erledigt, danke.
in diesem Bereich gibt es doch gar keine Regelfallbegrenzung. Ein a.d.R. ist gar nicht vorgesehen. Wenn 47,5 Behandlungen notwendig sind und verschrieben werden ist dem auch so... es gibt auch kein SP1-3 bis X ... sondern eine Diagnose und eine Verordnungsmenge... :tired_face:
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Klauslogo schrieb:
Hallo,
in diesem Bereich gibt es doch gar keine Regelfallbegrenzung. Ein a.d.R. ist gar nicht vorgesehen. Wenn 47,5 Behandlungen notwendig sind und verschrieben werden ist dem auch so... es gibt auch kein SP1-3 bis X ... sondern eine Diagnose und eine Verordnungsmenge... :tired_face:
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Susulo schrieb:
hast Recht ! Denkfehler meinerseits. Alles bestens. lg, su
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Klauslogo schrieb:
Da die HMR für den Bereich Zahnärztliche Versorgung immer noch nicht beschlossen wurde, (Yeah) sind diesen Spielchen Grenzen gesetzt. Da gibt es keine Erst/Folgeverordnungen oder adR wir machen bei der ersten 10er Verordnung vom KFO/Zahnarzt zehn Termine, einer davon ist die Untersuchung mit entsprechender Abrechnung fertig. Ohne entsprechende Diagnostik ist ja eine Behandlung kaum durchfühbar, also kommt diese an den Anfang und gut ist.
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S. Vogt schrieb:
Einige Zahnärzte schreiben Anfangsdiagnostik extra mit drauf, ansonsten rechne ich 10 + Diagnostik ab, da ich ohne Diagnostik nicht behandeln darf. War noch nie ein Problem in Hessen.
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