Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
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Familienunternehmen. Die Stiftung
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Danke für Eure Hilfe
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Siena schrieb:
Ich werde mit meiner Praxis umziehen. Reicht es eigentlich aus, dass ich die neue Zulassung bei den Landesverbänden Vdek und RVO beantragt habe oder muss ich noch einzelne Kassen anschreiben, z.B. die Krankenkassen meiner Angestellten?
Danke für Eure Hilfe
Deine AngestelltInnen sollten Ihre jeweilige Krkss. über die Adressänderung des AG informieren.
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Siena schrieb:
Bin auch in Niedersachsen. Habe ich denn noch was vergessen? BGW, IK-Zeichen, Finanzamt habe ich schon benachrichtigt. Danke für deine Rückmeldung.
ich plane auch einen Umzug... wie hast Du es mit der Petientenbetreuung gehandhabt.. kann man schon die Zulassung der NEUEN Räume beantragen und kurzfristig dann mit der Behandlung wechseln ?
Da ich genug Arbeitsmaterial und Möbel habe könnte ich ja die neue Praxis mit den MINDESTANFORDERUNGEN schon ausstatten und bei Zulassung dann am WE die alte Praxis ganz auflösen und umziehen...
mit wieviel Zeitverlust ist da evtl. zu rechnen...
Die Diagnostikmaterialien muss ich doch nicht gleich doppelt haben oder?
ist doch nur ne kurze Zeit, wo man die Sachen nicht vollständig in dem neuen Raum hat... (schließlich geht es ja nicht um eine ZWEITPRAXIS sondern eine UMZUG)
für Tipps wäre ich Dir dankbar !
Grüße von
S.
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solanda schrieb:
Hallo,
ich plane auch einen Umzug... wie hast Du es mit der Petientenbetreuung gehandhabt.. kann man schon die Zulassung der NEUEN Räume beantragen und kurzfristig dann mit der Behandlung wechseln ?
Da ich genug Arbeitsmaterial und Möbel habe könnte ich ja die neue Praxis mit den MINDESTANFORDERUNGEN schon ausstatten und bei Zulassung dann am WE die alte Praxis ganz auflösen und umziehen...
mit wieviel Zeitverlust ist da evtl. zu rechnen...
Die Diagnostikmaterialien muss ich doch nicht gleich doppelt haben oder?
ist doch nur ne kurze Zeit, wo man die Sachen nicht vollständig in dem neuen Raum hat... (schließlich geht es ja nicht um eine ZWEITPRAXIS sondern eine UMZUG)
für Tipps wäre ich Dir dankbar !
Grüße von
S.
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Siena schrieb:
Die Zulassung gilt bei mir ja nur für eine Praxis. Bis zum 31.12. gilt die Zulassung für die alten Räume, ab dem 1.1. erlischt diese und die Zulassung gilt für die neuen Räumlichkeiten. So steht es in meinem neuen Zulassungsbescheid. Also muss man entweder die Praxis für einige Tage schließen oder den Umzug an einem Wochenende erledigen. Dinge, die man nicht so oft benötigt, kann man doch schon vorher in die neuen Räume bringen. Ich denke, dass ich das locker an einem Wochenende schaffe, obwohl wir eine große Praxis haben. Für die Patienten gibt es durch meinen Umzug also keine größeren Unterbrechungen. Ich darf nur nicht parallel in den alten und neuen Räumen arbeiten.
Die Begehung muss aber doch in den Neuen Räumen auch stattfinden... kann das nach Antragstellung sein ?
Ich will ja auch nicht die Patienten in beiden Räumen gleichzeitig behandeln und plane auch ein WE dazwischen... da ich ja nur die "erforderlichen" Dinge in der alten Praxis belassen will ( also das was ich wirklich für die Therapiearbeit noch brauche ( die Tests brauche ich ja nur, wenn ich dort noch Erstaufnahmen hätte... bzw. gerade Abschlusstests durchführen müsste, was aber eher unwahrscheinlich in der kurzen Phase ist, da ich sowieso vorher schon einige Patienten in PAUSE schicke und nur die laufenden VOs noch zu Ende bringen will....
muss ich dann bei Beginn der NEUEN Praxisarbeit alte VOs schon abrechnen oder geht das nahtlos weiter, wenn die VO noch nicht voll abgearbeitet wäre...
Letztlich handelt es sich doch nur um ein organisatorische Sache... die Patienten sind doch keinesfalls betroffen ( ich hole alle nicht relevanten Sachen schon vorher an Wochenenden raus...)
Wie lange hat Deine Zulassungssache von der ABNAHME bis zur Bestägung denn eigentlich gedauert?
Danke für Infos... da ich noch in der ANFANGSPLANUNG bin... und erst in der Weihnachtszeit ( ich mach die Praxis eh zwei bis drei Wochen zu) leg ich los... doch falls ich im Januar noch keine Zulassung in den Neuen Räumen hab, will ich bis MITTE jANUAR noch in der alten Praxis die Patienten versorgen.... das müsste doch gehen, oder ?
liebe Grüße und viel Erfolg beim Umzug!
S.
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solanda schrieb:
Ich kann also die Zulassung schon frühzeitig beantragen ?
Die Begehung muss aber doch in den Neuen Räumen auch stattfinden... kann das nach Antragstellung sein ?
Ich will ja auch nicht die Patienten in beiden Räumen gleichzeitig behandeln und plane auch ein WE dazwischen... da ich ja nur die "erforderlichen" Dinge in der alten Praxis belassen will ( also das was ich wirklich für die Therapiearbeit noch brauche ( die Tests brauche ich ja nur, wenn ich dort noch Erstaufnahmen hätte... bzw. gerade Abschlusstests durchführen müsste, was aber eher unwahrscheinlich in der kurzen Phase ist, da ich sowieso vorher schon einige Patienten in PAUSE schicke und nur die laufenden VOs noch zu Ende bringen will....
muss ich dann bei Beginn der NEUEN Praxisarbeit alte VOs schon abrechnen oder geht das nahtlos weiter, wenn die VO noch nicht voll abgearbeitet wäre...
Letztlich handelt es sich doch nur um ein organisatorische Sache... die Patienten sind doch keinesfalls betroffen ( ich hole alle nicht relevanten Sachen schon vorher an Wochenenden raus...)
Wie lange hat Deine Zulassungssache von der ABNAHME bis zur Bestägung denn eigentlich gedauert?
Danke für Infos... da ich noch in der ANFANGSPLANUNG bin... und erst in der Weihnachtszeit ( ich mach die Praxis eh zwei bis drei Wochen zu) leg ich los... doch falls ich im Januar noch keine Zulassung in den Neuen Räumen hab, will ich bis MITTE jANUAR noch in der alten Praxis die Patienten versorgen.... das müsste doch gehen, oder ?
liebe Grüße und viel Erfolg beim Umzug!
S.
Verordnungen müssen nicht in der alten Praxis abgearbeitet werden. Du kannst sie doch auch in der neuen Praxis weiter verwenden. Deine IK Nummer ändert sich ja nicht, nur Deine Postanschrift.
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Siena schrieb:
Bei der Vdek hatte ich die Zulassung nach ca. drei Wochen, RVO auch. Ikk hat sich noch nicht gemeldet. Bei mir wird keine Begehung stattfinden. Bin in Niedersachsen. Hier braucht man nur Mietvertrag und Grundriss der Räume mit dem Zulassungsantrag mitschicken. Daher ist der Umzug auch recht stressfrei, bis auf die leidigen Adressänderungen. In welchem Bundesland arbeitest du?
Verordnungen müssen nicht in der alten Praxis abgearbeitet werden. Du kannst sie doch auch in der neuen Praxis weiter verwenden. Deine IK Nummer ändert sich ja nicht, nur Deine Postanschrift.
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logosven schrieb:
Bleibst Du im gleichen Bundesland ? Die Beantragung der neuen Zulassung ist ( bin im April diesen Jahres in Nds. mit der Praxis umgezogen )ausreichend.
Deine AngestelltInnen sollten Ihre jeweilige Krkss. über die Adressänderung des AG informieren.
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