Die Physio Company in Tegel sucht
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Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
Weiterbildungsmöglichkeiten sind
selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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Entweder schriftlich an Physio
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habe neurologischen Patienten, der länger bei anderen Praxis war und nun wechselt...kommt mit SP6 Rezept a.d.R.... doch angeblich soll ich Schlucktherapie machen ( sagt Begleitperson)....
da hab ich nun heute bei Klinik angerufen und die schicken neues Rezept mit SC1...
da der Patient aber sicher auch sprechmotorisch weiter unterstützt werden muss, da er progrediente Dysarthrie ( kann ich schon kaum noch verstehen...) hat... frage ich mich, ob ich beide Rezepte parallel bearbeiten kann, oder nur das letzte Sc1 Rezept ?
wer hat ähnliche Situation gehabt und konnte beide VOs nutzen ?
Danke für Klärungshilfe.
:wink:)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
habe neurologischen Patienten, der länger bei anderen Praxis war und nun wechselt...kommt mit SP6 Rezept a.d.R.... doch angeblich soll ich Schlucktherapie machen ( sagt Begleitperson)....
da hab ich nun heute bei Klinik angerufen und die schicken neues Rezept mit SC1...
da der Patient aber sicher auch sprechmotorisch weiter unterstützt werden muss, da er progrediente Dysarthrie ( kann ich schon kaum noch verstehen...) hat... frage ich mich, ob ich beide Rezepte parallel bearbeiten kann, oder nur das letzte Sc1 Rezept ?
wer hat ähnliche Situation gehabt und konnte beide VOs nutzen ?
Danke für Klärungshilfe.
:wink:)
Ist jetzt nur ein Erfahrungswert, kein "hab ich schwarz auf weiß" - was spricht dagegen, direkt bei der KK nachzufragen? Würde ich tun.
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LG Martina
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logoU schrieb:
Beide VO sind nutzbar, allerdings dürfen die Termine nicht am gleichen Tag stattfinden. Allerdings habe ich doch bei beiden Indikationsschlüsseln oft ähnliche Probleme, soll heißen, oft hat jemand ja auch Schluckprobleme bei sprechemot. Problemen und umgekehrt. Was spricht dagegen, beides mit einer VO zu behandeln? Ist ja nicht verboten, und für die KK ist doch die formal korrekt ausgestellte VO relevant. Ich würde mich da jetzt nicht noch extra verrückt machen deswegen.
LG Martina
Liebe Grüße
Susanne
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Susulo schrieb:
Ja, witzig - kaum schreibt man drüber, passiert es schon. Gerade kam ein Anruf vom Pflegeheim, Patientin hätte 2 VO vom gleichen Arzt einmal SC 1 und einmal SP 5. Da ich diesmal beide Rezepte erhalten habe werde ich es wohl auch so machen, dass ich mir die Frau erstmal gründlich anschaue und das ganze an einer Verordnung "abarbeite" . Hast völlig Recht , Martina, muss nicht extra kompliziert sein. Mein oben geschilderter Fall bezog sich ja auf 2 Praxen, da ist das was anderes ....
Liebe Grüße
Susanne
Werde dann auch wohl nur eine VO abarbeiten...
:blush:)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für Eure Meinungen !!
Werde dann auch wohl nur eine VO abarbeiten...
:blush:)
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Susulo schrieb:
Also, ich hatte mal einen Patienten mit SP6, der parallel noch von einer anderen Praxis mit SC 1 behandelt wurde (ist schon länger her, war damals noch nicht besonders fit in der Schlucktherapie) Er hatte 2 Logo Rezepte, 2 Logopädinnen - gab meines Wissens keine Probleme. So gesehen müsste das auch innerhalb einer Praxis möglich sein.
Ist jetzt nur ein Erfahrungswert, kein "hab ich schwarz auf weiß" - was spricht dagegen, direkt bei der KK nachzufragen? Würde ich tun.
Ich habe seit Jahren neurologischen Patienten mit Parkinson Verordnung mit SP6 mittlerweile außerhalb des Regelfalls 1-2 x vom Neurologen; seit 1 Jahr Dysphagie mit PEG Versorgung SC1 Hausarzt 2-3 x. Behandle im Wechsel und dokumentiere Schwerpunkte entsprechend.
KEINE Probleme mit der KK.... und Patient wird intensivst versorgt! Engmaschiger geht es wirklich nicht. Auch wenn beide Verordnungen in der selben Abrechnung sind gibt es keine Nachfragen! Übungen zur Kräftigung der Muskulatur helfen sowohl bei der Artikulation als auch beim verbesserten Stempeldruck für das Schlucken :sunglasses:!
Wenn der verordnende Arzt sowohl Dysarthrie als auch Dysphagie behandelt wissen will, sehe ich da keine Probleme und auch nicht die Notwendigkeit bei der Kasse nachzufragen, da formal alles in Ordnung ist!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
DANKE !!!
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Logos Nordrhein schrieb:
Hallo zusammen,
Ich habe seit Jahren neurologischen Patienten mit Parkinson Verordnung mit SP6 mittlerweile außerhalb des Regelfalls 1-2 x vom Neurologen; seit 1 Jahr Dysphagie mit PEG Versorgung SC1 Hausarzt 2-3 x. Behandle im Wechsel und dokumentiere Schwerpunkte entsprechend.
KEINE Probleme mit der KK.... und Patient wird intensivst versorgt! Engmaschiger geht es wirklich nicht. Auch wenn beide Verordnungen in der selben Abrechnung sind gibt es keine Nachfragen! Übungen zur Kräftigung der Muskulatur helfen sowohl bei der Artikulation als auch beim verbesserten Stempeldruck für das Schlucken :sunglasses:!
Wenn der verordnende Arzt sowohl Dysarthrie als auch Dysphagie behandelt wissen will, sehe ich da keine Probleme und auch nicht die Notwendigkeit bei der Kasse nachzufragen, da formal alles in Ordnung ist!
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