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  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Seltsamer Verwendungszweck

Neues Thema
Seltsamer Verwendungszweck
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B.D.
Gestern
Hat jemand das schon mal gehabt. Bei einer Überweisung der Zuzahlung steht als Verwendungszweck: Zahlung unter Vorbehalt und nicht Anerkennung der Schuld.
Kann das jemand erklären,
Gruß B.D.
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Hat jemand das schon mal gehabt. Bei einer Überweisung der Zuzahlung steht als Verwendungszweck: Zahlung unter Vorbehalt und nicht Anerkennung der Schuld. Kann das jemand erklären, Gruß B.D.
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Papa Alpaka
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Herzlichen Glückwunsch, du hast dir einen Reichsbürger eingetreten.
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• Lars van Ravenzwaaij
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Herzlichen Glückwunsch, du hast dir einen Reichsbürger eingetreten.
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Papa Alpaka schrieb:

Herzlichen Glückwunsch, du hast dir einen Reichsbürger eingetreten.

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Papa Alpaka
Gestern
Zusammenfassung: die Zahlung erfolgt um Ärger in der Realität zu vermeiden, es wird aber eine Zeit kommen da der Erbe des Kaiserthrones den Staatsapfel überreicht bekommt und mit allen Beteiligten der unrechtmäßig auf Teilen des Kaiserreichs agierenden Bundesrepublik in Deutschland GmbH abgerechnet wird und du die unrechtmäßig eingezogenen Gelder an die Zahlenden (hier) oder den Kaiser (wenn kein Vorbehalt dokumentiert wurde) auszuhändigen hast. Je nach deiner Kooperationsbereitschaft kannst du Gesundheitsministerin deines Ortes oder standrechtlich erschossen werden. Jedenfalls führt das US Departement of Treasury Buch über sämtliche Transaktionen und wird nach der Befreiung Deutschlands von der Diktatur der Demokraten logistische Unterstützung leisten.

Ja, die halten das für ein geschlossenes Weltbild.
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• Lars van Ravenzwaaij
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Zusammenfassung: die Zahlung erfolgt um Ärger in der Realität zu vermeiden, es wird aber eine Zeit kommen da der Erbe des Kaiserthrones den Staatsapfel überreicht bekommt und mit allen Beteiligten der unrechtmäßig auf Teilen des Kaiserreichs agierenden Bundesrepublik in Deutschland GmbH abgerechnet wird und du die unrechtmäßig eingezogenen Gelder an die Zahlenden (hier) oder den Kaiser (wenn kein Vorbehalt dokumentiert wurde) auszuhändigen hast. Je nach deiner Kooperationsbereitschaft kannst du Gesundheitsministerin deines Ortes oder standrechtlich erschossen werden. Jedenfalls führt das US Departement of Treasury Buch über sämtliche Transaktionen und wird nach der Befreiung Deutschlands von der Diktatur der Demokraten logistische Unterstützung leisten. Ja, die halten das für ein geschlossenes Weltbild.
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Papa Alpaka schrieb:

Zusammenfassung: die Zahlung erfolgt um Ärger in der Realität zu vermeiden, es wird aber eine Zeit kommen da der Erbe des Kaiserthrones den Staatsapfel überreicht bekommt und mit allen Beteiligten der unrechtmäßig auf Teilen des Kaiserreichs agierenden Bundesrepublik in Deutschland GmbH abgerechnet wird und du die unrechtmäßig eingezogenen Gelder an die Zahlenden (hier) oder den Kaiser (wenn kein Vorbehalt dokumentiert wurde) auszuhändigen hast. Je nach deiner Kooperationsbereitschaft kannst du Gesundheitsministerin deines Ortes oder standrechtlich erschossen werden. Jedenfalls führt das US Departement of Treasury Buch über sämtliche Transaktionen und wird nach der Befreiung Deutschlands von der Diktatur der Demokraten logistische Unterstützung leisten.

Ja, die halten das für ein geschlossenes Weltbild.

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Lars van Ravenzwaaij
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@Papa Alpaka 😂😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Papa Alpaka 😂😂

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B.D.
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@Papa Alpaka echt jetzt.
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B.D. schrieb:

@Papa Alpaka echt jetzt.

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B.D.
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B.D. schrieb:

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pt ani
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@B.D. Isso.
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pt ani schrieb:

@B.D. Isso.

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B.D. schrieb:

Hat jemand das schon mal gehabt. Bei einer Überweisung der Zuzahlung steht als Verwendungszweck: Zahlung unter Vorbehalt und nicht Anerkennung der Schuld.
Kann das jemand erklären,
Gruß B.D.

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LogoMijo
Gestern
Genauso wie es geschrieben ist. Allerdings ist die aktive Klärung der Rechtmäßigkeit durch die/den Patientin/Patienten nötig.
Wird schwierig, da Zuzahlungen im SGB gesetzlich festgeschrieben sind (§ 61 SGB 5).
Also: einfach überlesen.
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• Lars van Ravenzwaaij
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• Papa Alpaka
Genauso wie es geschrieben ist. Allerdings ist die aktive Klärung der Rechtmäßigkeit durch die/den Patientin/Patienten nötig. Wird schwierig, da Zuzahlungen im SGB gesetzlich festgeschrieben sind (§ 61 SGB 5). Also: einfach überlesen.
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LogoMijo schrieb:

Genauso wie es geschrieben ist. Allerdings ist die aktive Klärung der Rechtmäßigkeit durch die/den Patientin/Patienten nötig.
Wird schwierig, da Zuzahlungen im SGB gesetzlich festgeschrieben sind (§ 61 SGB 5).
Also: einfach überlesen.

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a.sch.
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Ach du gute Güte....
Würdet ihr sowas bei dem Patienten ansprechen (wenn er noch weiterhin in die Praxis kommt)?
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Ach du gute Güte.... Würdet ihr sowas bei dem Patienten ansprechen (wenn er noch weiterhin in die Praxis kommt)?
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LogoMijo
Gestern
Nein, denn die Sachlage ist ja klar und eine Diskussionseröffnung bringt nur:

unnötige Diskussionen.
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• Papa Alpaka
Nein, denn die Sachlage ist ja klar und eine Diskussionseröffnung bringt nur: unnötige Diskussionen.
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LogoMijo schrieb:

Nein, denn die Sachlage ist ja klar und eine Diskussionseröffnung bringt nur:

unnötige Diskussionen.

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Papa Alpaka
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Bin ich bescheuert? Behandeln solange sinnvoll möglich, ansonsten "oh Schade, leider keine Termine mehr frei" 🤷‍♂️
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• Leni C.
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Bin ich bescheuert? Behandeln solange sinnvoll möglich, ansonsten "oh Schade, leider keine Termine mehr frei" 🤷‍♂️
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Papa Alpaka schrieb:

Bin ich bescheuert? Behandeln solange sinnvoll möglich, ansonsten "oh Schade, leider keine Termine mehr frei" 🤷‍♂️

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a.sch. schrieb:

Ach du gute Güte....
Würdet ihr sowas bei dem Patienten ansprechen (wenn er noch weiterhin in die Praxis kommt)?



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