Es erwartet Sie eine familiär
geführte Praxis mit großem
Trainingsbereich und durchgängig
besetzter Anmeldung. Individuelle
Arbeitszeiten und Fortbildungen
unserer Mitarbeiter*innen sind für
uns selbstverständlich.
Firmenfahrzeuge auch zur privaten
Nutzung können gestellt werden.
Teamgeist und die Wertschätzung
unserer Mitarbeiter liegen uns sehr
am Herzen!
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung
z. Hd.
Frau Schwalbach/Herrn Krüger
(Praxisleitung)
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Frau Schwalbach/Herrn Krüger
(Praxisleitung)
vielleicht kann mir jemand im Forum weiterhelfen, da man doch immer etwas anderes hört, bevor ich mich bei einem Anwalt schlau mache.
In meinem Arbeitsvertrag steht das ich in den nächsten zwei Jahren nach Kündigung mich in einem Umkreis von 20 km nicht selbstständig machen darf.
Nun würde ich gerne wissen, ob ein solcher Punkt im Arbeitsvertrag überhaupt Hand und Füß hat, da ich doch öfters gehört habe, dass eine solche Klausel gar nicht geht, bzw. dass es doch geht, aber dann müsste der Arbeitgeber eine entstandene Entschädigung pro untersagten Monat zahlen, da er dies untersagt. Kennt sich da jemand genau aus, wie gesagt, zur Not muss man sich beim Anwalt erkundigen, aber vielleicht hat schon wer Erfahrung.
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Ist sie wohl im Arbeitsvertrag enthalten, dann unbedingt zum Anwalt. Wird dann sehr teuer für den bisherigen AG.
Wir haben dieser Klausel nicht mehr im Arbeitsvertrag seitdem wir Anfang der 1990er mal 30.000 DEM bezahlen durfte. Und das obwohl die Mitarbeiterin sich gar nicht selbständig machen wollte, sondern sogar ins Ausland gegangenen ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Du hast nicht falsch gehört. Ein sog. Konkurrenzklausel oder nachträglichliches Wettbewerbsverbot kann im Arbeitsvertrag vereinbart sind. Allerdings sind die Bedingungen für die Rechtsgültigkeit nicht ohne. Es muss u.a ein sog. Karenentschädigung zwingend vereinbart sein. Fehlt diese, dann ist dieser ganzen Klausel im Arbeitsvertrag null und nichtig. Sie kann dann geflissentlich igonriert werdenn.
Ist sie wohl im Arbeitsvertrag enthalten, dann unbedingt zum Anwalt. Wird dann sehr teuer für den bisherigen AG.
Wir haben dieser Klausel nicht mehr im Arbeitsvertrag seitdem wir Anfang der 1990er mal 30.000 DEM bezahlen durfte. Und das obwohl die Mitarbeiterin sich gar nicht selbständig machen wollte, sondern sogar ins Ausland gegangenen ist.
Siehe Beitrag von Lars. Fehlt die Karrenzentschädigung gilt die Konkurenzklausel nicht.
Findet man einiges in der Googlesuche dazu.
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sabine963 schrieb:
Du kannst dich sogar im Haus daneben selbständig machen.
Siehe Beitrag von Lars. Fehlt die Karrenzentschädigung gilt die Konkurenzklausel nicht.
Findet man einiges in der Googlesuche dazu.
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asima schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij oh Gott…
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
vielleicht kann mir jemand im Forum weiterhelfen, da man doch immer etwas anderes hört, bevor ich mich bei einem Anwalt schlau mache.
In meinem Arbeitsvertrag steht das ich in den nächsten zwei Jahren nach Kündigung mich in einem Umkreis von 20 km nicht selbstständig machen darf.
Nun würde ich gerne wissen, ob ein solcher Punkt im Arbeitsvertrag überhaupt Hand und Füß hat, da ich doch öfters gehört habe, dass eine solche Klausel gar nicht geht, bzw. dass es doch geht, aber dann müsste der Arbeitgeber eine entstandene Entschädigung pro untersagten Monat zahlen, da er dies untersagt. Kennt sich da jemand genau aus, wie gesagt, zur Not muss man sich beim Anwalt erkundigen, aber vielleicht hat schon wer Erfahrung.
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