Physiotherapeut/in (w/m/d) für
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
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Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
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Kieferorthopädie, Neurologie und
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bin gerade unsicher, was ich jetzt OHNE Rücksprache wegen Corona selbst auf dem Rezept ändern darf: Zählt dazu auch ein Behandlungsbeginn spät. am.... (z. B. nach 29 statt nach 28 Tagen) und die Änderung des Indikationsschlüssels oder schriftliche Ergänzung der Diagnose?
Man ist ja inzwischen übervorsichtig....
LG Asima
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asima schrieb:
Hallo zusammen,
bin gerade unsicher, was ich jetzt OHNE Rücksprache wegen Corona selbst auf dem Rezept ändern darf: Zählt dazu auch ein Behandlungsbeginn spät. am.... (z. B. nach 29 statt nach 28 Tagen) und die Änderung des Indikationsschlüssels oder schriftliche Ergänzung der Diagnose?
Man ist ja inzwischen übervorsichtig....
LG Asima
Ansonsten steht hier in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverband:
(Verordnungsdatum) können die Leistungserbringer notwendige Änderungen bzw.
Ergänzungen an den von der Vertrags(zahn)ärztin oder vom Vertrags(zahn)arzt auf dem
Verordnungsblatt gemachten Angaben (mit Ausnahme der Angaben „Art des Heilmittels“,
Hausbesuch und „Verordnungsmenge“) bis zum 31.12.2020 (Datum der Abrechnung)
selbst vornehmen. Einer Änderung bzw. Ergänzung der Verordnung durch die
Vertrags(zahn)ärztin oder den Vertrags(zahn)arzt bzw. einer Rücksprache mit der
Vertrags(zahn)ärztin oder dem Vertrags(zahn)arzt bedarf es hierzu nicht. Die Änderung
bzw. Ergänzung ist auf der Rückseite des Verordnungsblatts unten links kurz zu
begründen und mit Datum und Handzeichen des Leistungserbringers zu versehen.
Von der Diagnose steht da nix, normal muss die der Arzt ändern, hat ja nix mit "Richtlinienkonformität" zu tun. Ich persönlich mach es bei der AOK selbst, nach Rücksprache, weil die AOK mich kennt. Bei andern KK riskier ichs nicht.
Geholfen??
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Susulo schrieb:
Spätestens am ging schon immer nach Rücksprache. Dir ist bewusst, dass du mittlerweile 28 Tage Zeit zum Beginnen hast?
5. Bei nicht richtlinienkonform ausgestellten Heilmittelverordnungen ab dem 18.02.2020
Ansonsten steht hier in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverband:
(Verordnungsdatum) können die Leistungserbringer notwendige Änderungen bzw.
Ergänzungen an den von der Vertrags(zahn)ärztin oder vom Vertrags(zahn)arzt auf dem
Verordnungsblatt gemachten Angaben (mit Ausnahme der Angaben „Art des Heilmittels“,
Hausbesuch und „Verordnungsmenge“) bis zum 31.12.2020 (Datum der Abrechnung)
selbst vornehmen. Einer Änderung bzw. Ergänzung der Verordnung durch die
Vertrags(zahn)ärztin oder den Vertrags(zahn)arzt bzw. einer Rücksprache mit der
Vertrags(zahn)ärztin oder dem Vertrags(zahn)arzt bedarf es hierzu nicht. Die Änderung
bzw. Ergänzung ist auf der Rückseite des Verordnungsblatts unten links kurz zu
begründen und mit Datum und Handzeichen des Leistungserbringers zu versehen.
Von der Diagnose steht da nix, normal muss die der Arzt ändern, hat ja nix mit "Richtlinienkonformität" zu tun. Ich persönlich mach es bei der AOK selbst, nach Rücksprache, weil die AOK mich kennt. Bei andern KK riskier ichs nicht.
Geholfen??
Meine Frage war ja gerade OHNE Rückfrage und Gedöns... (Dauert ja je nach Arzt-Erreichbarkeit auch...)
Z. B. 29 Tage.
Oder SP1 Aphasie statt SP 5.
Oder keine Gruppe angekreuzt...
Zumindest Letzteres hat wohl nichts mit HMR-Konformität zu tun. Die anderen 2 Fälle aus meiner Sicht schon, aber wenn die Kasse das anders sieht und wir ohne RS mit Arzt ändern, machen wir später wieder rum, fürchte ich...
Also WAS darf man ändern? Was meint ihr?
Schöne Grüße Asima
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Also, kurz und knapp: Für Diagnosen ist der Arzt zuständig, auch bei falscher Diagnose ist ja die VO richtlinienkonform. Von daher: Anruf oder Fax.
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Susulo schrieb:
Dacht ich mir ... :wink:
Also, kurz und knapp: Für Diagnosen ist der Arzt zuständig, auch bei falscher Diagnose ist ja die VO richtlinienkonform. Von daher: Anruf oder Fax.
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asima schrieb:
Hallo Susulo, danke für deine Antwort. Geholfen - jein. 28 Tage ist klar, s. mein Post.
Meine Frage war ja gerade OHNE Rückfrage und Gedöns... (Dauert ja je nach Arzt-Erreichbarkeit auch...)
Z. B. 29 Tage.
Oder SP1 Aphasie statt SP 5.
Oder keine Gruppe angekreuzt...
Zumindest Letzteres hat wohl nichts mit HMR-Konformität zu tun. Die anderen 2 Fälle aus meiner Sicht schon, aber wenn die Kasse das anders sieht und wir ohne RS mit Arzt ändern, machen wir später wieder rum, fürchte ich...
Also WAS darf man ändern? Was meint ihr?
Schöne Grüße Asima
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