Ich suche Auskunft zur Frage der Rentenversicherungspflicht für Logopädinnen und die Regelung nach dem Stichtag 2012.Für meine Kollegin ist es die Zweitausbildung. Von Renteneinzahlungen würde sie selbst nicht mehr profitieren. Auch eine Anstellung kommt nicht in Frage. Honorartätigkeit gibt es ja quasi nicht mehr. Also bliebe nur die Selbständigkeit als Praxisgemeinschaft.
1. Wenn man bereits vor der Ausbildung selbständig war und nie angestellt gearbeitet hat, kann es dann möglich sein, dass die Regelung nicht zwingend wirksam ist?
2. In welcher Höhe benötigt es Anstellungen, damit die Regelung nicht wirksam wird. Es ist zwar die Rede von mehr als Minijob oder von mehreren Minijobs. Aber in welchem Umfang muss denn sozialversicherungspflichtig angestellt werden? Die Gehälter unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Also könnte ein Vollzeitgehalt ja kein Maßstab sein.
3. Wo kann ich Auskunft bekommen? Die Auskunft des dbl war mir zu allgemein. Mit der DRV habe ich schlechte Erfahrungen, was die Qualität der Auskünfte betrifft.
Freue mich über Vorschläge und Ideen.
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Ich suche Auskunft zur Frage der Rentenversicherungspflicht für Logopädinnen und die Regelung nach dem Stichtag 2012.Für meine Kollegin ist es die Zweitausbildung. Von Renteneinzahlungen würde sie selbst nicht mehr profitieren. Auch eine Anstellung kommt nicht in Frage. Honorartätigkeit gibt es ja quasi nicht mehr. Also bliebe nur die Selbständigkeit als Praxisgemeinschaft.
1. Wenn man bereits vor der Ausbildung selbständig war und nie angestellt gearbeitet hat, kann es dann möglich sein, dass die Regelung nicht zwingend wirksam ist?
2. In welcher Höhe benötigt es Anstellungen, damit die Regelung nicht wirksam wird. Es ist zwar die Rede von mehr als Minijob oder von mehreren Minijobs. Aber in welchem Umfang muss denn sozialversicherungspflichtig angestellt werden? Die Gehälter unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Also könnte ein Vollzeitgehalt ja kein Maßstab sein.
3. Wo kann ich Auskunft bekommen? Die Auskunft des dbl war mir zu allgemein. Mit der DRV habe ich schlechte Erfahrungen, was die Qualität der Auskünfte betrifft.
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S. Vogt schrieb:
Ich suche Auskunft zur Frage der Rentenversicherungspflicht für Logopädinnen und die Regelung nach dem Stichtag 2012.Für meine Kollegin ist es die Zweitausbildung. Von Renteneinzahlungen würde sie selbst nicht mehr profitieren. Auch eine Anstellung kommt nicht in Frage. Honorartätigkeit gibt es ja quasi nicht mehr. Also bliebe nur die Selbständigkeit als Praxisgemeinschaft.
1. Wenn man bereits vor der Ausbildung selbständig war und nie angestellt gearbeitet hat, kann es dann möglich sein, dass die Regelung nicht zwingend wirksam ist?
2. In welcher Höhe benötigt es Anstellungen, damit die Regelung nicht wirksam wird. Es ist zwar die Rede von mehr als Minijob oder von mehreren Minijobs. Aber in welchem Umfang muss denn sozialversicherungspflichtig angestellt werden? Die Gehälter unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Also könnte ein Vollzeitgehalt ja kein Maßstab sein.
3. Wo kann ich Auskunft bekommen? Die Auskunft des dbl war mir zu allgemein. Mit der DRV habe ich schlechte Erfahrungen, was die Qualität der Auskünfte betrifft.
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"Beschäftigen Sie eine Hilfskraft im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze (bis 450,00 Euro/Monat) bleiben Sie ebenfalls versicherungspflichtig. Anders ist es, wenn Sie mehrere geringfügig Beschäftigte haben, die einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ersetzen."
Bezieht sich das auf eine Vollzeitstelle mit ortsüblichem Gehalt? Das ist völlig schwammig und ich habe den Verdacht, dass nach Gutdünken entschieden wird.
Wer hat bereits Erfahrung damit?
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Auf der Website der DRV steht:
"Beschäftigen Sie eine Hilfskraft im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze (bis 450,00 Euro/Monat) bleiben Sie ebenfalls versicherungspflichtig. Anders ist es, wenn Sie mehrere geringfügig Beschäftigte haben, die einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ersetzen."
Bezieht sich das auf eine Vollzeitstelle mit ortsüblichem Gehalt? Das ist völlig schwammig und ich habe den Verdacht, dass nach Gutdünken entschieden wird.
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Hallo Frau Vogt,
ich hatte mich bei meiner letzten kniffligen RV-Frage an jemand von LOGO D gewandt und schnell, kompetent und ohne kostenpflichtige Mitgliederhotline Auskunft bekommen.
Was die Anstellung angeht Sie müssen halt jemanden über 450 Euro anstellen. Bei 2 Minijobbern sollten dann beide zusammen drüber liegen - was vermutlich ziemlich wenig Sinn macht, 2 Leute für sagen wir mal jeweils 300 Euro einzustellen. Dann doch lieber ne 40%Kraft oder so.
Bei der ersten Frage vermute ich, dass es der DRV egal ist, in welcher Branche die Kollegin vorher selbständig war-sobald sie nach 2012 als Logo anfängt ist sie rv-pflichtig. Ist aber durchaus eine interessante Frage. Vielleicht könnte die Kollegin ja in beiden Branchen parallel arbeiten?
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• Logos Nordrhein
Hallo Frau Vogt,
ich hatte mich bei meiner letzten kniffligen RV-Frage an jemand von LOGO D gewandt und schnell, kompetent und [b]ohne kostenpflichtige Mitgliederhotline[/b] Auskunft bekommen.
Was die Anstellung angeht Sie müssen halt jemanden [b]über[/b] 450 Euro anstellen. Bei 2 Minijobbern sollten dann beide zusammen drüber liegen - was vermutlich ziemlich wenig Sinn macht, 2 Leute für sagen wir mal jeweils 300 Euro einzustellen. Dann doch lieber ne 40%Kraft oder so.
Bei der ersten Frage [b]vermute[/b] ich, dass es der DRV egal ist, in welcher Branche die Kollegin vorher selbständig war-sobald sie nach 2012 als Logo anfängt ist sie rv-pflichtig. Ist aber durchaus eine interessante Frage. Vielleicht könnte die Kollegin ja in beiden Branchen parallel arbeiten?
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Susulo schrieb:
Hallo Frau Vogt,
ich hatte mich bei meiner letzten kniffligen RV-Frage an jemand von LOGO D gewandt und schnell, kompetent und ohne kostenpflichtige Mitgliederhotline Auskunft bekommen.
Was die Anstellung angeht Sie müssen halt jemanden über 450 Euro anstellen. Bei 2 Minijobbern sollten dann beide zusammen drüber liegen - was vermutlich ziemlich wenig Sinn macht, 2 Leute für sagen wir mal jeweils 300 Euro einzustellen. Dann doch lieber ne 40%Kraft oder so.
Bei der ersten Frage vermute ich, dass es der DRV egal ist, in welcher Branche die Kollegin vorher selbständig war-sobald sie nach 2012 als Logo anfängt ist sie rv-pflichtig. Ist aber durchaus eine interessante Frage. Vielleicht könnte die Kollegin ja in beiden Branchen parallel arbeiten?
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Die Frage ist halt, ab welcher Gesamtsumme man das "Soll" erfüllt hat. Die Meinungen hier in den Foren gehen da auseinander und die Angaben der DRV bleiben gezielt schwammig. Leider ist nach meiner letzten Auseinandersetzung das Vertrauen in eine für beide Parteien gesetzlich fundierte Auskunft bei der DRV nicht mehr gegeben. Gier frisst Hirn, sozusagen. Vermutlich gibt es Zuschläge für jede gewonnene Zahlerin.
Wir haben eine Reinigungskraft im Minijob und überlegen eine Rezeptionskraft. Damit wäre ja schon ein guter Teil an versichertem Arbeitnehmer abgedeckt, wenn nicht sogar erfüllt. Aber das weiß ich eben nicht.
Das parallel Arbeiten bringt ja leider nicht weiter. Das wird ausdrücklich als Befreiungsmöglichkeit ausgeschlossen. Interessant wäre ja auch die Frage, ob Anstellungen im Zweitjob auch mitgerechnet werden, fürchte aber nein.
Zudem wäre noch die Altersfrage. Es kursierte ja eine Weile, dass die Versicherungspflicht ab einem bestimmten Alter nicht mehr besteht, weil ja keine Summe mehr aufgebaut werden kann. Die Informationen zu all diesen Dingen sind sehr vage.
Ich bin Mitglied bei LD, denke aber, dass ich hier den größeren Kreis an Kolleginnen erreiche. Ich würde auch Geld ausgeben für eine Beratung. Aber auch da sind die Erfahrungen nicht gut. Wen also fragen?
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Die Frage ist halt, ab welcher Gesamtsumme man das "Soll" erfüllt hat. Die Meinungen hier in den Foren gehen da auseinander und die Angaben der DRV bleiben gezielt schwammig. Leider ist nach meiner letzten Auseinandersetzung das Vertrauen in eine für beide Parteien gesetzlich fundierte Auskunft bei der DRV nicht mehr gegeben. Gier frisst Hirn, sozusagen. Vermutlich gibt es Zuschläge für jede gewonnene Zahlerin.
Wir haben eine Reinigungskraft im Minijob und überlegen eine Rezeptionskraft. Damit wäre ja schon ein guter Teil an versichertem Arbeitnehmer abgedeckt, wenn nicht sogar erfüllt. Aber das weiß ich eben nicht.
Das parallel Arbeiten bringt ja leider nicht weiter. Das wird ausdrücklich als Befreiungsmöglichkeit ausgeschlossen. Interessant wäre ja auch die Frage, ob Anstellungen im Zweitjob auch mitgerechnet werden, fürchte aber nein.
Zudem wäre noch die Altersfrage. Es kursierte ja eine Weile, dass die Versicherungspflicht ab einem bestimmten Alter nicht mehr besteht, weil ja keine Summe mehr aufgebaut werden kann. Die Informationen zu all diesen Dingen sind sehr vage.
Ich bin Mitglied bei LD, denke aber, dass ich hier den größeren Kreis an Kolleginnen erreiche. Ich würde auch Geld ausgeben für eine Beratung. Aber auch da sind die Erfahrungen nicht gut. Wen also fragen?
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S. Vogt schrieb:
Die Frage ist halt, ab welcher Gesamtsumme man das "Soll" erfüllt hat. Die Meinungen hier in den Foren gehen da auseinander und die Angaben der DRV bleiben gezielt schwammig. Leider ist nach meiner letzten Auseinandersetzung das Vertrauen in eine für beide Parteien gesetzlich fundierte Auskunft bei der DRV nicht mehr gegeben. Gier frisst Hirn, sozusagen. Vermutlich gibt es Zuschläge für jede gewonnene Zahlerin.
Wir haben eine Reinigungskraft im Minijob und überlegen eine Rezeptionskraft. Damit wäre ja schon ein guter Teil an versichertem Arbeitnehmer abgedeckt, wenn nicht sogar erfüllt. Aber das weiß ich eben nicht.
Das parallel Arbeiten bringt ja leider nicht weiter. Das wird ausdrücklich als Befreiungsmöglichkeit ausgeschlossen. Interessant wäre ja auch die Frage, ob Anstellungen im Zweitjob auch mitgerechnet werden, fürchte aber nein.
Zudem wäre noch die Altersfrage. Es kursierte ja eine Weile, dass die Versicherungspflicht ab einem bestimmten Alter nicht mehr besteht, weil ja keine Summe mehr aufgebaut werden kann. Die Informationen zu all diesen Dingen sind sehr vage.
Ich bin Mitglied bei LD, denke aber, dass ich hier den größeren Kreis an Kolleginnen erreiche. Ich würde auch Geld ausgeben für eine Beratung. Aber auch da sind die Erfahrungen nicht gut. Wen also fragen?
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sag ich doch :wink:
@Frau Vogt, ich hab Ihnen ne PN geschickt.
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sag ich doch :wink:
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Susulo schrieb:
sag ich doch :wink:
@Frau Vogt, ich hab Ihnen ne PN geschickt.
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S. Vogt schrieb:
Auf der Website der DRV steht:
"Beschäftigen Sie eine Hilfskraft im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze (bis 450,00 Euro/Monat) bleiben Sie ebenfalls versicherungspflichtig. Anders ist es, wenn Sie mehrere geringfügig Beschäftigte haben, die einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ersetzen."
Bezieht sich das auf eine Vollzeitstelle mit ortsüblichem Gehalt? Das ist völlig schwammig und ich habe den Verdacht, dass nach Gutdünken entschieden wird.
Wer hat bereits Erfahrung damit?
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Seit wann sind Logos (ohne Angestellte) rentenversicherungspflichtig? Mein Wissensstand war bisher, dass diese Rentenversicherungspflicht eingeführt werden sollte, dann aber doch wieder verworfen wurde.
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Habe ich etwas verpasst??
Seit wann sind Logos (ohne Angestellte) rentenversicherungspflichtig? Mein Wissensstand war bisher, dass diese Rentenversicherungspflicht eingeführt werden sollte, dann aber doch wieder verworfen wurde.
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Alle, die sich nach dem 1.4.2012 niedergelassen haben sind davon betroffen. Für alle Logos, die sich vor diesem Datum schon selbständig machten gilt sogenannter "Vertrauensschutz", bleiben also befreit. Das steht auch irgendwo wortwörtlich auf der HP, hab ich aber auf die Schnelle nicht gefunden. Könnte ich dir bei Bedarf aber zukommen lassen, hatte einige schriftliche Auseinandersetzungen deswegen mit der DRV....(hab die Praxis seit 2005) . Wenigstens verhungere ich jetzt erst ab dem Rentenalter und noch nicht gleich....naja.
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• Andi 72
Ja, Andi, definitiv was verpasst. Guckst du hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/6_Wir_ueber_uns/01_infos_zum_unternehmen/03_unternehmensprofil/012_selbstverwaltung/03_verbindliche_entscheidungen/2012/20121114_logopaeden.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=Logop%C3%A4den
Alle, die sich [b]nach[/b] dem 1.4.2012 niedergelassen haben sind davon betroffen. Für alle Logos, die sich vor diesem Datum schon selbständig machten gilt sogenannter "Vertrauensschutz", bleiben also befreit. Das steht auch irgendwo wortwörtlich auf der HP, hab ich aber auf die Schnelle nicht gefunden. Könnte ich dir bei Bedarf aber zukommen lassen, hatte einige schriftliche Auseinandersetzungen deswegen mit der DRV....(hab die Praxis seit 2005) . Wenigstens verhungere ich jetzt erst ab dem Rentenalter und noch nicht gleich....naja.
Alle, die sich nach dem 1.4.2012 niedergelassen haben sind davon betroffen. Für alle Logos, die sich vor diesem Datum schon selbständig machten gilt sogenannter "Vertrauensschutz", bleiben also befreit. Das steht auch irgendwo wortwörtlich auf der HP, hab ich aber auf die Schnelle nicht gefunden. Könnte ich dir bei Bedarf aber zukommen lassen, hatte einige schriftliche Auseinandersetzungen deswegen mit der DRV....(hab die Praxis seit 2005) . Wenigstens verhungere ich jetzt erst ab dem Rentenalter und noch nicht gleich....naja.
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Susulo schrieb am 30.10.15 20:38:
[...]. Wenigstens verhungere ich jetzt erst ab dem Rentenalter und noch nicht gleich....naja.
Wie wärs:
Scheinselbständigkeit im Auftrag der Bundesregierung ( gemäß §124-125 i.v.m. §302 und 303 SGB V) prüfen zu lassen?
Schließlich gibt es nichts mehr zu verlieren.
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[zitat]Susulo schrieb am 30.10.15 20:38:
[...]. Wenigstens verhungere ich jetzt erst ab dem Rentenalter und noch nicht gleich....naja.[/zitat]
Wie wärs:
Scheinselbständigkeit im Auftrag der Bundesregierung ( gemäß §124-125 i.v.m. §302 und 303 SGB V) prüfen zu lassen?
Schließlich gibt es nichts mehr zu verlieren.
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Gnulda schrieb:
Susulo schrieb am 30.10.15 20:38:
[...]. Wenigstens verhungere ich jetzt erst ab dem Rentenalter und noch nicht gleich....naja.
Wie wärs:
Scheinselbständigkeit im Auftrag der Bundesregierung ( gemäß §124-125 i.v.m. §302 und 303 SGB V) prüfen zu lassen?
Schließlich gibt es nichts mehr zu verlieren.
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Gnulda Sachs schrieb am 2.11.15 13:45:
Wie wärs:
Scheinselbständigkeit im Auftrag der Bundesregierung ( gemäß §124-125 i.v.m. §302 und 303 SGB V) prüfen zu lassen?
Schließlich gibt es nichts mehr zu verlieren.
Hallo Gnulda,
grundsätzlich ein durchaus sympathischer Gedanke, dass die GKVs mir meinen Sozialversicherungsanteil zahlen sollten. Aber unseren Teil müssten wir dann rückwirkend auch zahlen, oder nicht? Für alle, die sich freiwillig bei der DRV versichert hatten, eventuell lukrativ, da ja schon gezahlt. Für mich weniger. Und auch so - die Rente wird trotzdem zu wenig sein - mit oder ohne Pflichtversicherung... :angry:
Hast du diesbezüglich schon mal an Behörden geschrieben?
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[zitat]Gnulda Sachs schrieb am 2.11.15 13:45:
Wie wärs:
Scheinselbständigkeit im Auftrag der Bundesregierung ( gemäß §124-125 i.v.m. §302 und 303 SGB V) prüfen zu lassen?
Schließlich gibt es nichts mehr zu verlieren.[/zitat]
Hallo Gnulda,
grundsätzlich ein durchaus sympathischer Gedanke, dass die GKVs mir meinen Sozialversicherungsanteil zahlen sollten. Aber unseren Teil müssten wir dann rückwirkend auch zahlen, oder nicht? Für alle, die sich freiwillig bei der DRV versichert hatten, eventuell lukrativ, da ja schon gezahlt. Für mich weniger. Und auch so - die Rente wird trotzdem zu wenig sein - mit oder ohne Pflichtversicherung... :angry:
Hast du diesbezüglich schon mal an Behörden geschrieben?
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Susulo schrieb:
Gnulda Sachs schrieb am 2.11.15 13:45:
Wie wärs:
Scheinselbständigkeit im Auftrag der Bundesregierung ( gemäß §124-125 i.v.m. §302 und 303 SGB V) prüfen zu lassen?
Schließlich gibt es nichts mehr zu verlieren.
Hallo Gnulda,
grundsätzlich ein durchaus sympathischer Gedanke, dass die GKVs mir meinen Sozialversicherungsanteil zahlen sollten. Aber unseren Teil müssten wir dann rückwirkend auch zahlen, oder nicht? Für alle, die sich freiwillig bei der DRV versichert hatten, eventuell lukrativ, da ja schon gezahlt. Für mich weniger. Und auch so - die Rente wird trotzdem zu wenig sein - mit oder ohne Pflichtversicherung... :angry:
Hast du diesbezüglich schon mal an Behörden geschrieben?
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[zitat]Susulo schrieb am 2.11.15 15:25:
grundsätzlich ein durchaus sympathischer Gedanke, dass die GKVs mir meinen Sozialversicherungsanteil zahlen sollten. Aber unseren Teil müssten wir dann rückwirkend auch zahlen, oder nicht?
Ich studiere intensiv
https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/01_wer_ist_pflichtversichert/01a_selbststaendige/04_personen_mit_einem_auftraggeber.html
und anderes
Ich weiß: regional klagte eine Tagesmutter erfolgreich ihre Beiträge ein.
Seit wann sind Logos (ohne Angestellte) rentenversicherungspflichtig? Mein Wissensstand war bisher, dass diese Rentenversicherungspflicht eingeführt werden sollte, dann aber doch wieder verworfen wurde.
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1. Wenn man bereits vor der Ausbildung selbständig war und nie angestellt gearbeitet hat, kann es dann möglich sein, dass die Regelung nicht zwingend wirksam ist?
2. In welcher Höhe benötigt es Anstellungen, damit die Regelung nicht wirksam wird. Es ist zwar die Rede von mehr als Minijob oder von mehreren Minijobs. Aber in welchem Umfang muss denn sozialversicherungspflichtig angestellt werden? Die Gehälter unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Also könnte ein Vollzeitgehalt ja kein Maßstab sein.
3. Wo kann ich Auskunft bekommen? Die Auskunft des dbl war mir zu allgemein. Mit der DRV habe ich schlechte Erfahrungen, was die Qualität der Auskünfte betrifft.
Freue mich über Vorschläge und Ideen.
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S. Vogt schrieb:
Ich suche Auskunft zur Frage der Rentenversicherungspflicht für Logopädinnen und die Regelung nach dem Stichtag 2012.Für meine Kollegin ist es die Zweitausbildung. Von Renteneinzahlungen würde sie selbst nicht mehr profitieren. Auch eine Anstellung kommt nicht in Frage. Honorartätigkeit gibt es ja quasi nicht mehr. Also bliebe nur die Selbständigkeit als Praxisgemeinschaft.
1. Wenn man bereits vor der Ausbildung selbständig war und nie angestellt gearbeitet hat, kann es dann möglich sein, dass die Regelung nicht zwingend wirksam ist?
2. In welcher Höhe benötigt es Anstellungen, damit die Regelung nicht wirksam wird. Es ist zwar die Rede von mehr als Minijob oder von mehreren Minijobs. Aber in welchem Umfang muss denn sozialversicherungspflichtig angestellt werden? Die Gehälter unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Also könnte ein Vollzeitgehalt ja kein Maßstab sein.
3. Wo kann ich Auskunft bekommen? Die Auskunft des dbl war mir zu allgemein. Mit der DRV habe ich schlechte Erfahrungen, was die Qualität der Auskünfte betrifft.
Freue mich über Vorschläge und Ideen.
"Beschäftigen Sie eine Hilfskraft im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze (bis 450,00 Euro/Monat) bleiben Sie ebenfalls versicherungspflichtig. Anders ist es, wenn Sie mehrere geringfügig Beschäftigte haben, die einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ersetzen."
Bezieht sich das auf eine Vollzeitstelle mit ortsüblichem Gehalt? Das ist völlig schwammig und ich habe den Verdacht, dass nach Gutdünken entschieden wird.
Wer hat bereits Erfahrung damit?
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ich hatte mich bei meiner letzten kniffligen RV-Frage an jemand von LOGO D gewandt und schnell, kompetent und ohne kostenpflichtige Mitgliederhotline Auskunft bekommen.
Was die Anstellung angeht Sie müssen halt jemanden über 450 Euro anstellen. Bei 2 Minijobbern sollten dann beide zusammen drüber liegen - was vermutlich ziemlich wenig Sinn macht, 2 Leute für sagen wir mal jeweils 300 Euro einzustellen. Dann doch lieber ne 40%Kraft oder so.
Bei der ersten Frage vermute ich, dass es der DRV egal ist, in welcher Branche die Kollegin vorher selbständig war-sobald sie nach 2012 als Logo anfängt ist sie rv-pflichtig. Ist aber durchaus eine interessante Frage. Vielleicht könnte die Kollegin ja in beiden Branchen parallel arbeiten?
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Susulo schrieb:
Hallo Frau Vogt,
ich hatte mich bei meiner letzten kniffligen RV-Frage an jemand von LOGO D gewandt und schnell, kompetent und ohne kostenpflichtige Mitgliederhotline Auskunft bekommen.
Was die Anstellung angeht Sie müssen halt jemanden über 450 Euro anstellen. Bei 2 Minijobbern sollten dann beide zusammen drüber liegen - was vermutlich ziemlich wenig Sinn macht, 2 Leute für sagen wir mal jeweils 300 Euro einzustellen. Dann doch lieber ne 40%Kraft oder so.
Bei der ersten Frage vermute ich, dass es der DRV egal ist, in welcher Branche die Kollegin vorher selbständig war-sobald sie nach 2012 als Logo anfängt ist sie rv-pflichtig. Ist aber durchaus eine interessante Frage. Vielleicht könnte die Kollegin ja in beiden Branchen parallel arbeiten?
Wir haben eine Reinigungskraft im Minijob und überlegen eine Rezeptionskraft. Damit wäre ja schon ein guter Teil an versichertem Arbeitnehmer abgedeckt, wenn nicht sogar erfüllt. Aber das weiß ich eben nicht.
Das parallel Arbeiten bringt ja leider nicht weiter. Das wird ausdrücklich als Befreiungsmöglichkeit ausgeschlossen. Interessant wäre ja auch die Frage, ob Anstellungen im Zweitjob auch mitgerechnet werden, fürchte aber nein.
Zudem wäre noch die Altersfrage. Es kursierte ja eine Weile, dass die Versicherungspflicht ab einem bestimmten Alter nicht mehr besteht, weil ja keine Summe mehr aufgebaut werden kann. Die Informationen zu all diesen Dingen sind sehr vage.
Ich bin Mitglied bei LD, denke aber, dass ich hier den größeren Kreis an Kolleginnen erreiche. Ich würde auch Geld ausgeben für eine Beratung. Aber auch da sind die Erfahrungen nicht gut. Wen also fragen?
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S. Vogt schrieb:
Die Frage ist halt, ab welcher Gesamtsumme man das "Soll" erfüllt hat. Die Meinungen hier in den Foren gehen da auseinander und die Angaben der DRV bleiben gezielt schwammig. Leider ist nach meiner letzten Auseinandersetzung das Vertrauen in eine für beide Parteien gesetzlich fundierte Auskunft bei der DRV nicht mehr gegeben. Gier frisst Hirn, sozusagen. Vermutlich gibt es Zuschläge für jede gewonnene Zahlerin.
Wir haben eine Reinigungskraft im Minijob und überlegen eine Rezeptionskraft. Damit wäre ja schon ein guter Teil an versichertem Arbeitnehmer abgedeckt, wenn nicht sogar erfüllt. Aber das weiß ich eben nicht.
Das parallel Arbeiten bringt ja leider nicht weiter. Das wird ausdrücklich als Befreiungsmöglichkeit ausgeschlossen. Interessant wäre ja auch die Frage, ob Anstellungen im Zweitjob auch mitgerechnet werden, fürchte aber nein.
Zudem wäre noch die Altersfrage. Es kursierte ja eine Weile, dass die Versicherungspflicht ab einem bestimmten Alter nicht mehr besteht, weil ja keine Summe mehr aufgebaut werden kann. Die Informationen zu all diesen Dingen sind sehr vage.
Ich bin Mitglied bei LD, denke aber, dass ich hier den größeren Kreis an Kolleginnen erreiche. Ich würde auch Geld ausgeben für eine Beratung. Aber auch da sind die Erfahrungen nicht gut. Wen also fragen?
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Tempelritter schrieb:
zur DRV Befreiung reicht pro Inhaber ein sozialversicherungspflichtiger AN - über 450€ oder zwei Minijobber die zusammen über 450€ verdienen.
@Frau Vogt, ich hab Ihnen ne PN geschickt.
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Susulo schrieb:
sag ich doch :wink:
@Frau Vogt, ich hab Ihnen ne PN geschickt.
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S. Vogt schrieb:
Auf der Website der DRV steht:
"Beschäftigen Sie eine Hilfskraft im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze (bis 450,00 Euro/Monat) bleiben Sie ebenfalls versicherungspflichtig. Anders ist es, wenn Sie mehrere geringfügig Beschäftigte haben, die einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ersetzen."
Bezieht sich das auf eine Vollzeitstelle mit ortsüblichem Gehalt? Das ist völlig schwammig und ich habe den Verdacht, dass nach Gutdünken entschieden wird.
Wer hat bereits Erfahrung damit?
Seit wann sind Logos (ohne Angestellte) rentenversicherungspflichtig? Mein Wissensstand war bisher, dass diese Rentenversicherungspflicht eingeführt werden sollte, dann aber doch wieder verworfen wurde.
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Tempelritter schrieb:
Da hast du was verpasst. Die Versicherungspflicht für Logopäden wurde eingeführt.
Alle, die sich nach dem 1.4.2012 niedergelassen haben sind davon betroffen. Für alle Logos, die sich vor diesem Datum schon selbständig machten gilt sogenannter "Vertrauensschutz", bleiben also befreit. Das steht auch irgendwo wortwörtlich auf der HP, hab ich aber auf die Schnelle nicht gefunden. Könnte ich dir bei Bedarf aber zukommen lassen, hatte einige schriftliche Auseinandersetzungen deswegen mit der DRV....(hab die Praxis seit 2005) . Wenigstens verhungere ich jetzt erst ab dem Rentenalter und noch nicht gleich....naja.
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Susulo schrieb:
Ja, Andi, definitiv was verpasst. Guckst du hier: Deutsche Rentenversicherung - Verbindliche Entscheidungen - Versicherungspflicht von Logopäden
Alle, die sich nach dem 1.4.2012 niedergelassen haben sind davon betroffen. Für alle Logos, die sich vor diesem Datum schon selbständig machten gilt sogenannter "Vertrauensschutz", bleiben also befreit. Das steht auch irgendwo wortwörtlich auf der HP, hab ich aber auf die Schnelle nicht gefunden. Könnte ich dir bei Bedarf aber zukommen lassen, hatte einige schriftliche Auseinandersetzungen deswegen mit der DRV....(hab die Praxis seit 2005) . Wenigstens verhungere ich jetzt erst ab dem Rentenalter und noch nicht gleich....naja.
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Andi 72 schrieb:
Susulo, besten Dank! :thumbsdown:
[...]. Wenigstens verhungere ich jetzt erst ab dem Rentenalter und noch nicht gleich....naja.
Wie wärs:
Scheinselbständigkeit im Auftrag der Bundesregierung ( gemäß §124-125 i.v.m. §302 und 303 SGB V) prüfen zu lassen?
Schließlich gibt es nichts mehr zu verlieren.
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Gnulda schrieb:
Susulo schrieb am 30.10.15 20:38:
[...]. Wenigstens verhungere ich jetzt erst ab dem Rentenalter und noch nicht gleich....naja.
Wie wärs:
Scheinselbständigkeit im Auftrag der Bundesregierung ( gemäß §124-125 i.v.m. §302 und 303 SGB V) prüfen zu lassen?
Schließlich gibt es nichts mehr zu verlieren.
Wie wärs:
Scheinselbständigkeit im Auftrag der Bundesregierung ( gemäß §124-125 i.v.m. §302 und 303 SGB V) prüfen zu lassen?
Schließlich gibt es nichts mehr zu verlieren.
Hallo Gnulda,
grundsätzlich ein durchaus sympathischer Gedanke, dass die GKVs mir meinen Sozialversicherungsanteil zahlen sollten. Aber unseren Teil müssten wir dann rückwirkend auch zahlen, oder nicht? Für alle, die sich freiwillig bei der DRV versichert hatten, eventuell lukrativ, da ja schon gezahlt. Für mich weniger. Und auch so - die Rente wird trotzdem zu wenig sein - mit oder ohne Pflichtversicherung... :angry:
Hast du diesbezüglich schon mal an Behörden geschrieben?
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Susulo schrieb:
Gnulda Sachs schrieb am 2.11.15 13:45:
Wie wärs:
Scheinselbständigkeit im Auftrag der Bundesregierung ( gemäß §124-125 i.v.m. §302 und 303 SGB V) prüfen zu lassen?
Schließlich gibt es nichts mehr zu verlieren.
Hallo Gnulda,
grundsätzlich ein durchaus sympathischer Gedanke, dass die GKVs mir meinen Sozialversicherungsanteil zahlen sollten. Aber unseren Teil müssten wir dann rückwirkend auch zahlen, oder nicht? Für alle, die sich freiwillig bei der DRV versichert hatten, eventuell lukrativ, da ja schon gezahlt. Für mich weniger. Und auch so - die Rente wird trotzdem zu wenig sein - mit oder ohne Pflichtversicherung... :angry:
Hast du diesbezüglich schon mal an Behörden geschrieben?
grundsätzlich ein durchaus sympathischer Gedanke, dass die GKVs mir meinen Sozialversicherungsanteil zahlen sollten. Aber unseren Teil müssten wir dann rückwirkend auch zahlen, oder nicht?
Ich studiere intensiv
Scheinselbständigkeit – Wikipedia
Deutsche Rentenversicherung - Selbstständige - Scheinselbstständigkeit
und anderes
Ich weiß: regional klagte eine Tagesmutter erfolgreich ihre Beiträge ein.
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Gnulda schrieb:
Susulo schrieb am 2.11.15 15:25:
grundsätzlich ein durchaus sympathischer Gedanke, dass die GKVs mir meinen Sozialversicherungsanteil zahlen sollten. Aber unseren Teil müssten wir dann rückwirkend auch zahlen, oder nicht?
Ich studiere intensiv
Scheinselbständigkeit – Wikipedia
Deutsche Rentenversicherung - Selbstständige - Scheinselbstständigkeit
und anderes
Ich weiß: regional klagte eine Tagesmutter erfolgreich ihre Beiträge ein.
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Andi 72 schrieb:
Habe ich etwas verpasst??
Seit wann sind Logos (ohne Angestellte) rentenversicherungspflichtig? Mein Wissensstand war bisher, dass diese Rentenversicherungspflicht eingeführt werden sollte, dann aber doch wieder verworfen wurde.
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