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mit Ausblick in den grünen
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Kurz und gut:
Wir sind...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Rechtliche Situation wenn Kind die Praxis verlässt?

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Rechtliche Situation wenn Kind die Praxis verlässt?
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sablogo
07.02.2013 19:44
Hallo Kollegenkreis!

Auch nach siebzehn Jahren im Beruf gibt es immer mal wieder etwas was noch nie dagewesen ist...

Situation: die Mutter eines fast zehnjährigen geistig behinderten Mädchens war heute zum Vorgespräch in der Praxis.
Zum Ende des Gesprächs merkte sie an, dass das Mädchen gern mal weglaufen würde wenn es sich irgendwo nicht wohlfühlt. So ist sie aus der früheren Schule weggelaufen und versucht dies auch wenn sie länger als zehn Minuten beim Arzt warten muss.

Die Mutter stellt sich den organisatorischen Ablauf bei uns so vor dass sie das Mädchen bringt und dann nach Hause fährt.
Was mache ich nun, wenn das Mädchen versuchen sollte wegzulaufen? Darf ich sie festhalten? Muss ich sie gehen lassen? Wie ist die rechtliche Situation?

Die Mutter meint, ich solle sie dann gehenlassen und Muttern auf dem Handy anrufen. Auf meine Bitte dann doch bitte bis zum Ende der Behandlungseinheit in der Praxis oder meinethalben auch im Auto auf das Mädchen zu warten, antwortete sie, sie habe "auch noch was anderes zu tun".
Generell habe ich den Eindruck, dass die Mutter sich gern aus dem ganzen Therapiekram heraushalten möchte, so hatte sie die Idee, das Mädchen immer allein nach Hause gehen zu lassen um dies zu üben. Meine Vorstellung davon, wenigstens die letzten zehn Minuten jeder Therapieeinheit gegenwärtig zu sein (Information über die Inhalte und über häusliches Üben) begeisterte sie überhaupt nicht.

Alles in allem nicht die schönsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie. Am wichtigsten ist mir jedoch nun, die Sache mit der Aufsichtspflicht zu klären.
Kann mir jemand Quellen zu der Frage nennen?
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Hallo Kollegenkreis! Auch nach siebzehn Jahren im Beruf gibt es immer mal wieder etwas was noch nie dagewesen ist... Situation: die Mutter eines fast zehnjährigen geistig behinderten Mädchens war heute zum Vorgespräch in der Praxis. Zum Ende des Gesprächs merkte sie an, dass das Mädchen gern mal weglaufen würde wenn es sich irgendwo nicht wohlfühlt. So ist sie aus der früheren Schule weggelaufen und versucht dies auch wenn sie länger als zehn Minuten beim Arzt warten muss. Die Mutter stellt sich den organisatorischen Ablauf bei uns so vor dass sie das Mädchen bringt und dann nach Hause fährt. Was mache ich nun, wenn das Mädchen versuchen sollte wegzulaufen? Darf ich sie festhalten? Muss ich sie gehen lassen? Wie ist die rechtliche Situation? Die Mutter meint, ich solle sie dann gehenlassen und Muttern auf dem Handy anrufen. Auf meine Bitte dann doch bitte bis zum Ende der Behandlungseinheit in der Praxis oder meinethalben auch im Auto auf das Mädchen zu warten, antwortete sie, sie habe "auch noch was anderes zu tun". Generell habe ich den Eindruck, dass die Mutter sich gern aus dem ganzen Therapiekram heraushalten möchte, so hatte sie die Idee, das Mädchen immer allein nach Hause gehen zu lassen um dies zu üben. Meine Vorstellung davon, wenigstens die letzten zehn Minuten jeder Therapieeinheit gegenwärtig zu sein (Information über die Inhalte und über häusliches Üben) begeisterte sie überhaupt nicht. Alles in allem nicht die schönsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie. Am wichtigsten ist mir jedoch nun, die Sache mit der Aufsichtspflicht zu klären. Kann mir jemand Quellen zu der Frage nennen?
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sablogo schrieb:

Hallo Kollegenkreis!

Auch nach siebzehn Jahren im Beruf gibt es immer mal wieder etwas was noch nie dagewesen ist...

Situation: die Mutter eines fast zehnjährigen geistig behinderten Mädchens war heute zum Vorgespräch in der Praxis.
Zum Ende des Gesprächs merkte sie an, dass das Mädchen gern mal weglaufen würde wenn es sich irgendwo nicht wohlfühlt. So ist sie aus der früheren Schule weggelaufen und versucht dies auch wenn sie länger als zehn Minuten beim Arzt warten muss.

Die Mutter stellt sich den organisatorischen Ablauf bei uns so vor dass sie das Mädchen bringt und dann nach Hause fährt.
Was mache ich nun, wenn das Mädchen versuchen sollte wegzulaufen? Darf ich sie festhalten? Muss ich sie gehen lassen? Wie ist die rechtliche Situation?

Die Mutter meint, ich solle sie dann gehenlassen und Muttern auf dem Handy anrufen. Auf meine Bitte dann doch bitte bis zum Ende der Behandlungseinheit in der Praxis oder meinethalben auch im Auto auf das Mädchen zu warten, antwortete sie, sie habe "auch noch was anderes zu tun".
Generell habe ich den Eindruck, dass die Mutter sich gern aus dem ganzen Therapiekram heraushalten möchte, so hatte sie die Idee, das Mädchen immer allein nach Hause gehen zu lassen um dies zu üben. Meine Vorstellung davon, wenigstens die letzten zehn Minuten jeder Therapieeinheit gegenwärtig zu sein (Information über die Inhalte und über häusliches Üben) begeisterte sie überhaupt nicht.

Alles in allem nicht die schönsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie. Am wichtigsten ist mir jedoch nun, die Sache mit der Aufsichtspflicht zu klären.
Kann mir jemand Quellen zu der Frage nennen?

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Siena
07.02.2013 20:22
Wie die rechtliche Situation aussieht, kann ich Dir leider auch nicht sagen.
Aber ich würde niemals unter solchen Voraussetzungen eine Therapie beginnen. Entweder die Mutter bleibt oder die Therapie wird nicht begonnen. Ich hätte sonst keine ruhige Minute, wenn das Kind einfach wegläuft.
Ob eine Therapie überhaupt Erfolg hat, wenn die Mutter sich komplett rauszieht, wage ich zu bezweifeln. Ich hatte auch schon solche Eltern. Kind abgeben, wie in einer Werkstatt, und "reparieren". Früher habe ich solche Therapien gemacht, nach dem Motto: besser Therapie ohne Mitarbeit, als gar keine Therapie. Heute mache ich das nicht mehr. Dann müssen sie sich eine andere Praxis suchen.

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Wie die rechtliche Situation aussieht, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Aber ich würde niemals unter solchen Voraussetzungen eine Therapie beginnen. Entweder die Mutter bleibt oder die Therapie wird nicht begonnen. Ich hätte sonst keine ruhige Minute, wenn das Kind einfach wegläuft. Ob eine Therapie überhaupt Erfolg hat, wenn die Mutter sich komplett rauszieht, wage ich zu bezweifeln. Ich hatte auch schon solche Eltern. Kind abgeben, wie in einer Werkstatt, und "reparieren". Früher habe ich solche Therapien gemacht, nach dem Motto: besser Therapie ohne Mitarbeit, als gar keine Therapie. Heute mache ich das nicht mehr. Dann müssen sie sich eine andere Praxis suchen.
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morpheus-06
08.02.2013 08:37
Die rechtliche Situation, die Mutter muss als Aufsichtsperson dabeibleiben. Sonst würde ich die Therapie nicht durchführen.
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Die rechtliche Situation, die Mutter muss als Aufsichtsperson dabeibleiben. Sonst würde ich die Therapie nicht durchführen.
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morpheus-06 schrieb:

Die rechtliche Situation, die Mutter muss als Aufsichtsperson dabeibleiben. Sonst würde ich die Therapie nicht durchführen.

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solanda
10.02.2013 20:07
wenn die Mutter einige Male dabei geblieben ist und es vielleicht mal ausprobieren will, ob sie weggehen und wieder abholen kann...
schriftliche Erklärung von der Mutter verlangen, dass sie die Verantwortung für alles was passiert übernimmt... egal wie sehr die Mutter es auch dreht und wendet...
die ersten Sitzungen, die ich mit einem NEUEN Patientenkind mache, muss die Mutter dableiben und erst wenn es angemessen läuft, dann können die Eltern ca. 35 Min weggehen... bei einem behinderten Kind, dass sich aber so auffällig benimmt, würde ich das auch nicht schon während der ersten 5 Termine riskieren,.. ich würde es dann besser einschätzen können, wenn sie schon paar mal da war... sollte ich dann immer noch das Gefühl haben, das Kind ist zu schwer einzuschätzen...
dann muss die Mutter im Wartezimmer oder vorm Haus im Auto warten...
ANDERS GEHT ES EBEN DANN NICHT.
lässt sich die Mutter nicht darauf ein,.. motzt rum.- garnicht erst beginnen - dann ist gleich ENDE der Fahnenstange !
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wenn die Mutter einige Male dabei geblieben ist und es vielleicht mal ausprobieren will, ob sie weggehen und wieder abholen kann... schriftliche Erklärung von der Mutter verlangen, dass sie die Verantwortung für alles was passiert übernimmt... egal wie sehr die Mutter es auch dreht und wendet... die ersten Sitzungen, die ich mit einem NEUEN Patientenkind mache, muss die Mutter dableiben und erst wenn es angemessen läuft, dann können die Eltern ca. 35 Min weggehen... bei einem behinderten Kind, dass sich aber so auffällig benimmt, würde ich das auch nicht schon während der ersten 5 Termine riskieren,.. ich würde es dann besser einschätzen können, wenn sie schon paar mal da war... sollte ich dann immer noch das Gefühl haben, das Kind ist zu schwer einzuschätzen... dann muss die Mutter im Wartezimmer oder vorm Haus im Auto warten... ANDERS GEHT ES EBEN DANN NICHT. lässt sich die Mutter nicht darauf ein,.. motzt rum.- garnicht erst beginnen - dann ist gleich ENDE der Fahnenstange !
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solanda schrieb:

wenn die Mutter einige Male dabei geblieben ist und es vielleicht mal ausprobieren will, ob sie weggehen und wieder abholen kann...
schriftliche Erklärung von der Mutter verlangen, dass sie die Verantwortung für alles was passiert übernimmt... egal wie sehr die Mutter es auch dreht und wendet...
die ersten Sitzungen, die ich mit einem NEUEN Patientenkind mache, muss die Mutter dableiben und erst wenn es angemessen läuft, dann können die Eltern ca. 35 Min weggehen... bei einem behinderten Kind, dass sich aber so auffällig benimmt, würde ich das auch nicht schon während der ersten 5 Termine riskieren,.. ich würde es dann besser einschätzen können, wenn sie schon paar mal da war... sollte ich dann immer noch das Gefühl haben, das Kind ist zu schwer einzuschätzen...
dann muss die Mutter im Wartezimmer oder vorm Haus im Auto warten...
ANDERS GEHT ES EBEN DANN NICHT.
lässt sich die Mutter nicht darauf ein,.. motzt rum.- garnicht erst beginnen - dann ist gleich ENDE der Fahnenstange !

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diana550
12.02.2013 18:49
Zur rechtlichen Lage weiß ich, dass uns die Aufsichtspflicht auch dann unterliegt wenn Kinder zu spät abgeholt werden- wir dürfen sie dann nicht unbeaufsichtigt lassen. Aber dein Fall ist ja etwas anders!
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Zur rechtlichen Lage weiß ich, dass uns die Aufsichtspflicht auch dann unterliegt wenn Kinder zu spät abgeholt werden- wir dürfen sie dann nicht unbeaufsichtigt lassen. Aber dein Fall ist ja etwas anders!
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diana550 schrieb:

Zur rechtlichen Lage weiß ich, dass uns die Aufsichtspflicht auch dann unterliegt wenn Kinder zu spät abgeholt werden- wir dürfen sie dann nicht unbeaufsichtigt lassen. Aber dein Fall ist ja etwas anders!

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Susulo
12.02.2013 21:21
Mir ist vor einigen Jahren Folgendes passiert:
Kind , 4 Jahre alt, schon längere Zeit bei mir in Therapie. Mutter sagt, sie fährt kurz einkaufen. Leider kam sie 3 Stunden nicht wieder ... :anguished: Sie hatte nämlich einen Autounfall (zum Glück nur Blechschaden, aber dennoch...), was ich aber erst nach 3 Std. erfuhr. Weder hatte ich ihre Handynummer, noch hatte sie meine Nr. dabei. Sonst erreichte ich niemand aus der "Umgebung" (Mutter war alleinerziehend und selbständig). Nach 3 Std kam eine Angestellte von ihr, um das Kind zu holen. Der Junge war gottseidank letztlich cooler als ich, ich "verwurschtelte" ihn teilweise mit alleine in einer Ecke spielen, teilweise indem ich ihn in die folgenden Therapien einbezog ... war aber wie ihr euch vorstellen könnt relativ verzweifelt. Die Polizei hatte ich nur deshalb nóch nicht eingeschaltet, weil ich die mutter schon als recht chaotisch kennengelernt hatte und der Junge so ruhig blieb.
Jedenfalls habe ich folgendes draus gelernt:
Bei der Anmeldung schriftlich der Hinweis, dass für pünktliches Abholen gesorgt werden muss, eine Telefonnummer, unter der grundsätzlich jemand auch während der Therapie zu erreichen ist, wer berechtigt ist, Kind noch abzuholen. Leute , die mit Auto unterwegs sind dürfen nur "weg" wenn sie ihr Handy dabei haben oder sonst jemand "zur Verfügung" ist. Es muss also nicht immer nur das Kind sein, das wegläuft.
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• burmacat
Mir ist vor einigen Jahren Folgendes passiert: Kind , 4 Jahre alt, schon längere Zeit bei mir in Therapie. Mutter sagt, sie fährt kurz einkaufen. Leider kam sie 3 Stunden nicht wieder ... :anguished: Sie hatte nämlich einen Autounfall (zum Glück nur Blechschaden, aber dennoch...), was ich aber erst nach 3 Std. erfuhr. Weder hatte ich ihre Handynummer, noch hatte sie meine Nr. dabei. Sonst erreichte ich niemand aus der "Umgebung" (Mutter war alleinerziehend und selbständig). Nach 3 Std kam eine Angestellte von ihr, um das Kind zu holen. Der Junge war gottseidank letztlich cooler als ich, ich "verwurschtelte" ihn teilweise mit alleine in einer Ecke spielen, teilweise indem ich ihn in die folgenden Therapien einbezog ... war aber wie ihr euch vorstellen könnt relativ verzweifelt. Die Polizei hatte ich nur deshalb nóch nicht eingeschaltet, weil ich die mutter schon als recht chaotisch kennengelernt hatte und der Junge so ruhig blieb. Jedenfalls habe ich folgendes draus gelernt: Bei der Anmeldung schriftlich der Hinweis, dass für pünktliches Abholen gesorgt werden muss, eine Telefonnummer, unter der grundsätzlich jemand auch während der Therapie zu erreichen ist, wer berechtigt ist, Kind noch abzuholen. Leute , die mit Auto unterwegs sind dürfen nur "weg" wenn sie ihr Handy dabei haben oder sonst jemand "zur Verfügung" ist. Es muss also nicht immer nur das Kind sein, das wegläuft.
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Susulo schrieb:

Mir ist vor einigen Jahren Folgendes passiert:
Kind , 4 Jahre alt, schon längere Zeit bei mir in Therapie. Mutter sagt, sie fährt kurz einkaufen. Leider kam sie 3 Stunden nicht wieder ... :anguished: Sie hatte nämlich einen Autounfall (zum Glück nur Blechschaden, aber dennoch...), was ich aber erst nach 3 Std. erfuhr. Weder hatte ich ihre Handynummer, noch hatte sie meine Nr. dabei. Sonst erreichte ich niemand aus der "Umgebung" (Mutter war alleinerziehend und selbständig). Nach 3 Std kam eine Angestellte von ihr, um das Kind zu holen. Der Junge war gottseidank letztlich cooler als ich, ich "verwurschtelte" ihn teilweise mit alleine in einer Ecke spielen, teilweise indem ich ihn in die folgenden Therapien einbezog ... war aber wie ihr euch vorstellen könnt relativ verzweifelt. Die Polizei hatte ich nur deshalb nóch nicht eingeschaltet, weil ich die mutter schon als recht chaotisch kennengelernt hatte und der Junge so ruhig blieb.
Jedenfalls habe ich folgendes draus gelernt:
Bei der Anmeldung schriftlich der Hinweis, dass für pünktliches Abholen gesorgt werden muss, eine Telefonnummer, unter der grundsätzlich jemand auch während der Therapie zu erreichen ist, wer berechtigt ist, Kind noch abzuholen. Leute , die mit Auto unterwegs sind dürfen nur "weg" wenn sie ihr Handy dabei haben oder sonst jemand "zur Verfügung" ist. Es muss also nicht immer nur das Kind sein, das wegläuft.

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Siena schrieb:

Wie die rechtliche Situation aussieht, kann ich Dir leider auch nicht sagen.
Aber ich würde niemals unter solchen Voraussetzungen eine Therapie beginnen. Entweder die Mutter bleibt oder die Therapie wird nicht begonnen. Ich hätte sonst keine ruhige Minute, wenn das Kind einfach wegläuft.
Ob eine Therapie überhaupt Erfolg hat, wenn die Mutter sich komplett rauszieht, wage ich zu bezweifeln. Ich hatte auch schon solche Eltern. Kind abgeben, wie in einer Werkstatt, und "reparieren". Früher habe ich solche Therapien gemacht, nach dem Motto: besser Therapie ohne Mitarbeit, als gar keine Therapie. Heute mache ich das nicht mehr. Dann müssen sie sich eine andere Praxis suchen.

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sablogo
15.02.2013 22:16
Vielen Dank für eure Meinungen.

Ich habe in Absprache mit meinem Chef die Mutter unterschreiben lassen dass sie mich von der Aufsichtspflicht befreit sobald das Kind die Praxis verlässt.
Wollen wir hoffen dass es nie passiert..
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Vielen Dank für eure Meinungen. Ich habe in Absprache mit meinem Chef die Mutter unterschreiben lassen dass sie mich von der Aufsichtspflicht befreit sobald das Kind die Praxis verlässt. Wollen wir hoffen dass es nie passiert..
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sablogo schrieb:

Vielen Dank für eure Meinungen.

Ich habe in Absprache mit meinem Chef die Mutter unterschreiben lassen dass sie mich von der Aufsichtspflicht befreit sobald das Kind die Praxis verlässt.
Wollen wir hoffen dass es nie passiert..



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