Wir suchen Verstärkung ab sofort
für unsere kleine Praxis mit
aktuell 3 Vollzeit-/
Teilzeit-Therapeutinnen.
Leider verlässt uns eine
langjährige Kollegin aus
familären Gründen, daher suchen
wir eine/n Kollegin/en!
- Du suchst ein tolles Team, in dem
Arbeiten Spaß macht? Es ist egal,
ob du Berufsanfänger oder schon
länger im Beruf bist ;-)
- Du bist zuverlässig und kannst
selbstständig arbeiten? (
Natürlich sind wir jederzeit für
Fragen da!)
- Du brauchst keine Angst vorm PC
h...
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Leider verlässt uns eine
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Da meine Suche hier und in anderen Unterforen leider ergebnislos war, hier meine Frage:
Ich habe eine Privatpatientin (Kind), die bisher in Einzeltherapie da war mit VO vom KFO. Nun wollen wir eine passende Paartherapie daraus machen. Eigentlich ist das ja Sache des Versicherten, wie das dann mit der PKV gehandhabt wird, aber ich möchte gerne sicher gehen: muss auf den VOen der beiden Kinder so etwas wie "Einzel- oder Gruppentherapie" draufstehen? Oder kann man einfach Gruppe abrechnen auch ohne dass es auf der VO steht.
Ich danke euch im Voraus für eure Erfahrungswerte:)
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LogoL schrieb:
Hallo ihr lieben,
Da meine Suche hier und in anderen Unterforen leider ergebnislos war, hier meine Frage:
Ich habe eine Privatpatientin (Kind), die bisher in Einzeltherapie da war mit VO vom KFO. Nun wollen wir eine passende Paartherapie daraus machen. Eigentlich ist das ja Sache des Versicherten, wie das dann mit der PKV gehandhabt wird, aber ich möchte gerne sicher gehen: muss auf den VOen der beiden Kinder so etwas wie "Einzel- oder Gruppentherapie" draufstehen? Oder kann man einfach Gruppe abrechnen auch ohne dass es auf der VO steht.
Ich danke euch im Voraus für eure Erfahrungswerte:)
Für mich war vorrangig, was in meinem Behandlungsvertrag mit dem/r SelbstzahlerIn vereinbart wurde.
Wenn ein Wechsel von Einzel- zu Gruppentherapie angesagt wurde, liegt es im Interesse des Patienten / Erziehungsberechtigten eine entsprechend für ihn erstattungsfähige Verordnung zu sorgen.
Das war in den letzten Jahrzehnten bisher nie ein Problem.
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regiologo schrieb:
Hallo
Für mich war vorrangig, was in meinem Behandlungsvertrag mit dem/r SelbstzahlerIn vereinbart wurde.
Wenn ein Wechsel von Einzel- zu Gruppentherapie angesagt wurde, liegt es im Interesse des Patienten / Erziehungsberechtigten eine entsprechend für ihn erstattungsfähige Verordnung zu sorgen.
Das war in den letzten Jahrzehnten bisher nie ein Problem.
Mich würde interessieren:
Wenn ich eine Privat Zahler Gruppe mit 5 TN eine Stunde von einem KGG zertifizierten Physiotherapeut betreuen lasse, ob ich in diese Gruppe noch zusätzlich einen privat Versicherten Patienten mit kgg Verordnung dazu betreuen darf...?
Wäre das nach Absprache mit dem Patienten in Ordnung da ja kein Rahmenvertrag vorliegt?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Budcer Was hat deine Frage mit Logopädie zu tun?
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Budcer schrieb:
Sorry falsches Forum....
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Budcer schrieb:
Hallo alle zusammen...
Mich würde interessieren:
Wenn ich eine Privat Zahler Gruppe mit 5 TN eine Stunde von einem KGG zertifizierten Physiotherapeut betreuen lasse, ob ich in diese Gruppe noch zusätzlich einen privat Versicherten Patienten mit kgg Verordnung dazu betreuen darf...?
Wäre das nach Absprache mit dem Patienten in Ordnung da ja kein Rahmenvertrag vorliegt?
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