Wir suchen einen Physiotherapeuten
/ -in in Festanstellung. Die
wöchentliche Stundenanzahl kann
nach Absprache festgelegt werden.
Die Bezahlung ist
überdurchschnittlich. In unserer
Praxis verbinden wir die Bereiche
der Physiotherapie, Ernährung
sowie körperliches und mentales
Training, um einen hollistischen
Ansatz umzusetzen. Daher suchen wir
einen Mitarbeiter, der
hochmotiviert ist und große
Wissbegierde mitbringt, um die
Chance zu nutzen, in all diesen
Bereichen viel zu lernen. Wir
biete...
/ -in in Festanstellung. Die
wöchentliche Stundenanzahl kann
nach Absprache festgelegt werden.
Die Bezahlung ist
überdurchschnittlich. In unserer
Praxis verbinden wir die Bereiche
der Physiotherapie, Ernährung
sowie körperliches und mentales
Training, um einen hollistischen
Ansatz umzusetzen. Daher suchen wir
einen Mitarbeiter, der
hochmotiviert ist und große
Wissbegierde mitbringt, um die
Chance zu nutzen, in all diesen
Bereichen viel zu lernen. Wir
biete...
Und zum zweiten : Passt ihr eure Preise bei den privat Patienten um 1,8-3,5 Prozent zu den neuen gültigen Sätzen an ? Ich frage weil wir immer wieder relativ viel Geschiss mit Beihilfeberechtigten Patienten / Beamten haben .
Vielen Danke für eure Meinungen und Anregungen und schöne Ostern 🐣
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Sabine Oberpriller schrieb:
Hallo zusammen, ich hätte zwei Fragen zu den neuen Preisen. 1. Gibt es wirklich nur noch eine Hausbesuch Position, kein „ mehrere Patienten in einer Einrichtung „?
Und zum zweiten : Passt ihr eure Preise bei den privat Patienten um 1,8-3,5 Prozent zu den neuen gültigen Sätzen an ? Ich frage weil wir immer wieder relativ viel Geschiss mit Beihilfeberechtigten Patienten / Beamten haben .
Vielen Danke für eure Meinungen und Anregungen und schöne Ostern 🐣
ad 2: bedenke, dass die Beihilfe jetzt wieder unterhalb der gkv liegt. Das allein sollte als Antwort eigentlich genügen.
nutze mal die Suchfunktion zum Thema Beihilfe. Es wurde bis zum Abwinken hier schon durchgekaut.
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Susulo schrieb:
ad 1: ja
ad 2: bedenke, dass die Beihilfe jetzt wieder unterhalb der gkv liegt. Das allein sollte als Antwort eigentlich genügen.
nutze mal die Suchfunktion zum Thema Beihilfe. Es wurde bis zum Abwinken hier schon durchgekaut.
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Logos Nordrhein schrieb:
Beihilfe bekommen staatl. Angestellte, die verbeamtet sind. Sie sind nicht in den gesetzlichen KK pflichtversichert und zahlen auch keine Beiträge für die Beihilfe (diese war noch nie kostendeckend). Alles andere kann und muss man selbst versichern... wenn man da spart.....Ich hatte schon Patienten, die Therapien für ihre Kinder nicht mitversichert hatten...
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