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Zwischen Rhein und Westerwald, unweit von A3

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Praxisbesonderheiten die 100.
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diana550
11.01.2013 13:31
Hallo Ihr Lieben.
Sitze vor den Rezepten die dieses Jahr ausgestellt wurden, und weiß nicht weiter.
Muss denn nun z.b. bei der 1. VO einer spezifischen Sprachentwicklungsstörung (SSES) auch der ICD code eingetragen sein und ist dies dann F. 84.4 ??
Was ist denn mit einer Artikulationsstörung; Aphasie, Stottern etc?
Übersehe ich etwas?

Vielen Dank für jede Antwort
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Hallo Ihr Lieben. Sitze vor den Rezepten die dieses Jahr ausgestellt wurden, und weiß nicht weiter. Muss denn nun z.b. bei der 1. VO einer spezifischen Sprachentwicklungsstörung (SSES) auch der ICD code eingetragen sein und ist dies dann F. 84.4 ?? Was ist denn mit einer Artikulationsstörung; Aphasie, Stottern etc? Übersehe ich etwas? Vielen Dank für jede Antwort
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diana550 schrieb:

Hallo Ihr Lieben.
Sitze vor den Rezepten die dieses Jahr ausgestellt wurden, und weiß nicht weiter.
Muss denn nun z.b. bei der 1. VO einer spezifischen Sprachentwicklungsstörung (SSES) auch der ICD code eingetragen sein und ist dies dann F. 84.4 ??
Was ist denn mit einer Artikulationsstörung; Aphasie, Stottern etc?
Übersehe ich etwas?

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diana550
11.01.2013 14:04
..........Hirninfakt, intrazerebrale Blutung hab ich gefunden......aber sehe ich es richtig, nicht jede logopädische Diagnose ist ja gleich eine Krankheit und damit ja auch nicht immer dem ICD code zu zuorndnen.
Muss dieser code als nicht grundsätzlich auf jedes Rezept?
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..........Hirninfakt, intrazerebrale Blutung hab ich gefunden......aber sehe ich es richtig, nicht jede logopädische Diagnose ist ja gleich eine Krankheit und damit ja auch nicht immer dem ICD code zu zuorndnen. Muss dieser code als nicht grundsätzlich auf jedes Rezept?
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diana550 schrieb:

..........Hirninfakt, intrazerebrale Blutung hab ich gefunden......aber sehe ich es richtig, nicht jede logopädische Diagnose ist ja gleich eine Krankheit und damit ja auch nicht immer dem ICD code zu zuorndnen.
Muss dieser code als nicht grundsätzlich auf jedes Rezept?

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heropas
11.01.2013 17:26
Warum glaubst du, der ICD10 Code muss da drauf stehen? Wo hast du das gelesen?

Soweit ich weiß, sind Spracherwerbsstörungen keine Praxisbesonderheiten.

gruß, heropas



[bearbeitet am 11.01.13 17:39]
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Warum glaubst du, der ICD10 Code muss da drauf stehen? Wo hast du das gelesen? Soweit ich weiß, sind Spracherwerbsstörungen keine Praxisbesonderheiten. gruß, heropas [bearbeitet am 11.01.13 17:39]
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Christiane Sautter-Müller
13.01.2013 13:22
ICD 10 Code muss nur auf die VO, wenn die zugrundeliegende Erkrankung (z.B. Intracerbracle Blutung, ICP, LKG-Spalte) in Anlage 1 (Praxisbesonderheiten) oder Anlage 2 (langfristige Genehmigung) der Vereinbarung zw. GKV Spitzenverband und KBV gelistet ist.

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• diana550
ICD 10 Code muss nur auf die VO, wenn die zugrundeliegende Erkrankung (z.B. Intracerbracle Blutung, ICP, LKG-Spalte) in Anlage 1 (Praxisbesonderheiten) oder Anlage 2 (langfristige Genehmigung) der Vereinbarung zw. GKV Spitzenverband und KBV gelistet ist.
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Christiane Sautter-Müller schrieb:

ICD 10 Code muss nur auf die VO, wenn die zugrundeliegende Erkrankung (z.B. Intracerbracle Blutung, ICP, LKG-Spalte) in Anlage 1 (Praxisbesonderheiten) oder Anlage 2 (langfristige Genehmigung) der Vereinbarung zw. GKV Spitzenverband und KBV gelistet ist.

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diana550
14.01.2013 14:50
Hallo heropas,
ich weiß nun, der code muss nur auf das Rezept, wenn das Störungsbild bzw. die Krankheit gelistet ist.
F84.4 sind "sonstige tief greifende Störungen".

Was ist, wenn der Arzt den code nicht darauf schreibt?
Sind wir in der Kontrollpflicht?
Woher weiß ich welche Krankheit der Mensch hat? Kann ich einschätzen ob die SES Teil einer tief greifenden Störung ist?
Werden VO ohne code auch akzeptiert?

Fragen über Fragen...........

:tired_face: :tired_face: :tired_face: :tired_face:
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Hallo heropas, ich weiß nun, der code muss nur auf das Rezept, wenn das Störungsbild bzw. die Krankheit gelistet ist. F84.4 sind "sonstige tief greifende Störungen". Was ist, wenn der Arzt den code nicht darauf schreibt? Sind wir in der Kontrollpflicht? Woher weiß ich welche Krankheit der Mensch hat? Kann ich einschätzen ob die SES Teil einer tief greifenden Störung ist? Werden VO ohne code auch akzeptiert? Fragen über Fragen........... :tired_face: :tired_face: :tired_face: :tired_face:
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diana550 schrieb:

Hallo heropas,
ich weiß nun, der code muss nur auf das Rezept, wenn das Störungsbild bzw. die Krankheit gelistet ist.
F84.4 sind "sonstige tief greifende Störungen".

Was ist, wenn der Arzt den code nicht darauf schreibt?
Sind wir in der Kontrollpflicht?
Woher weiß ich welche Krankheit der Mensch hat? Kann ich einschätzen ob die SES Teil einer tief greifenden Störung ist?
Werden VO ohne code auch akzeptiert?

Fragen über Fragen...........

:tired_face: :tired_face: :tired_face: :tired_face:

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Christiane Sautter-Müller
14.01.2013 19:10
Die VO ist auch ohne ICD 10 Verschlüsselung der Diagnose abrechenbar. Der Schlüssel wird nur benötigt, damit die VO als Praxisbesonderheit anerkannt wird.

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Die VO ist auch ohne ICD 10 Verschlüsselung der Diagnose abrechenbar. Der Schlüssel wird nur benötigt, damit die VO als Praxisbesonderheit anerkannt wird.
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Christiane Sautter-Müller schrieb:

Die VO ist auch ohne ICD 10 Verschlüsselung der Diagnose abrechenbar. Der Schlüssel wird nur benötigt, damit die VO als Praxisbesonderheit anerkannt wird.

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diana550
15.01.2013 21:53
Danke schön!!!!!!!
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diana550 schrieb:

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heropas schrieb:

Warum glaubst du, der ICD10 Code muss da drauf stehen? Wo hast du das gelesen?

Soweit ich weiß, sind Spracherwerbsstörungen keine Praxisbesonderheiten.

gruß, heropas



[bearbeitet am 11.01.13 17:39]



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