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Präventionskurs-Umsatzsteuer?
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Anonymer Teilnehmer
07.01.2013 09:25
Hallo "Wissende",

ich möchte demnächst ein Seminar zur Vermeidung von Stimmproblemen anbieten. Da sich meine Umsätze diesbezüglich noch sehr in Grenzen halten ist mir klar, dass ich auch keine Umsatzsteuer zahlen muss. Wie ist das aber auf der Rechnung- muss ich schreiben warum ich keine U-Steuer erhebe? Gibt es da Paragraphen? Oder sind präventive Maßnahmen sowieso von der Umsatzsteuer befreit?
Bin dankbar für Antworten - außer, dass ich meinen Steuerberater fragen soll ... das weiß ich selber. Vielleicht geht's ja so schneller.
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Hallo "Wissende", ich möchte demnächst ein Seminar zur Vermeidung von Stimmproblemen anbieten. Da sich meine Umsätze diesbezüglich noch sehr in Grenzen halten ist mir klar, dass ich auch keine Umsatzsteuer zahlen muss. Wie ist das aber auf der Rechnung- muss ich schreiben warum ich keine U-Steuer erhebe? Gibt es da Paragraphen? Oder sind präventive Maßnahmen sowieso von der Umsatzsteuer befreit? Bin dankbar für Antworten - außer, dass ich meinen Steuerberater fragen soll ... das weiß ich selber. Vielleicht geht's ja so schneller.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo "Wissende",

ich möchte demnächst ein Seminar zur Vermeidung von Stimmproblemen anbieten. Da sich meine Umsätze diesbezüglich noch sehr in Grenzen halten ist mir klar, dass ich auch keine Umsatzsteuer zahlen muss. Wie ist das aber auf der Rechnung- muss ich schreiben warum ich keine U-Steuer erhebe? Gibt es da Paragraphen? Oder sind präventive Maßnahmen sowieso von der Umsatzsteuer befreit?
Bin dankbar für Antworten - außer, dass ich meinen Steuerberater fragen soll ... das weiß ich selber. Vielleicht geht's ja so schneller.

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JürgenK
07.01.2013 14:08
...schau mal hier:
http://www.physio.de/forum/selbststaendigkeit/umsatzsteuer-praeventivkurse/16/218367/218367#reply_218367
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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...schau mal hier: http://www.physio.de/forum/selbststaendigkeit/umsatzsteuer-praeventivkurse/16/218367/218367#reply_218367 MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

...schau mal hier:
http://www.physio.de/forum/selbststaendigkeit/umsatzsteuer-praeventivkurse/16/218367/218367#reply_218367
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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solanda
07.01.2013 20:00
Solange du unter 17.500 € mit Umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen bleibst, brauchst du keine Umsatz-Steuern zahlen...

musst eine Bemerkung in die Rechnung / auf die Quittung machen, dass diese Leistungen im Sinne der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG von U-St befreit sind

und aufpassen wenn Du die o.g. Summe erreichen solltest
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Solange du unter 17.500 € mit Umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen bleibst, brauchst du keine Umsatz-Steuern zahlen... musst eine Bemerkung in die Rechnung / auf die Quittung machen, dass diese Leistungen im Sinne der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG von U-St befreit sind und aufpassen wenn Du die o.g. Summe erreichen solltest
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solanda schrieb:

Solange du unter 17.500 € mit Umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen bleibst, brauchst du keine Umsatz-Steuern zahlen...

musst eine Bemerkung in die Rechnung / auf die Quittung machen, dass diese Leistungen im Sinne der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG von U-St befreit sind

und aufpassen wenn Du die o.g. Summe erreichen solltest

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Anonymer Teilnehmer
07.01.2013 22:22
@jürgen: das war nicht meine Frage! Sondern was auf die Rechnung muss.
@solanda: Danke!
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@jürgen: das war nicht meine Frage! Sondern was auf die Rechnung muss. @solanda: Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@jürgen: das war nicht meine Frage! Sondern was auf die Rechnung muss.
@solanda: Danke!



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