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Berlin

Praxis für Physiotherapie Natalia
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Unsere etablierte Praxis für
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Neues Jahr - neue Erstdiagnostik möglich oder nicht?

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Neues Thema
Neues Jahr - neue Erstdiagnostik möglich oder nicht?
Es gibt 5 Beiträge
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asima
18.01.2022 01:00
Hallo zusammen,

wie ist denn euer Stand dazu? Es ist meines Wissens noch immer nicht eindeutig geklärt, in welchen Fällen eine ED gemacht werden kann, außer:
- ganz neuer Patient,
- Praxiswechsel,
- 6 Monate keine Verordnung, gezählt ab letztem Ausstellungsdatum oder
- neue Diagnosegruppe.
Obwohl man aus dem 1x im Jahr lt. Vertrag ja auch 1x im Jahr bei Indikation lt. Therapeut bei langfristigen Patienten verstehen kann??

LG Asima
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Hallo zusammen, wie ist denn euer Stand dazu? Es ist meines Wissens noch immer nicht eindeutig geklärt, in welchen Fällen eine ED gemacht werden kann, außer: - ganz neuer Patient, - Praxiswechsel, - 6 Monate keine Verordnung, gezählt ab letztem Ausstellungsdatum oder - neue Diagnosegruppe. Obwohl man aus dem 1x im Jahr lt. Vertrag ja auch 1x im Jahr bei Indikation lt. Therapeut bei langfristigen Patienten verstehen kann?? LG Asima
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Logolo
11.02.2022 13:37
Das interessiert mich auch sehr! Hast du diesbezüglich neue Erkenntnisse gewinnen können?
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Logolo schrieb:

Das interessiert mich auch sehr! Hast du diesbezüglich neue Erkenntnisse gewinnen können?

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asima
12.02.2022 15:51
Nein. Schön, dass du dich meldest.
Fakt: Lieber keine - berechtigte - ED abrechnen, wenn man Gefahr läuft, dass diese abgesetzt wird. Deshalb interessieren mich eure Erfahrungen.
Bei Arztwechsel = auch neuer Verordnungsfall. Heißt, dass man da evtl. auch eine ED machen könnte. Logisch, nur wenn indiziert...
Das würde ich nun in einem Fall versuchen.
Zudem spricht das Prozedere für Pausen...
Wenn man bedenkt, dass man früher alle 40 Einheiten beim VDEK einen Befund machen konnte....
AOK BW meint, neue Erkrankung = neuer Befund...
Wie gehst du denn vor?
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Nein. Schön, dass du dich meldest. Fakt: Lieber keine - berechtigte - ED abrechnen, wenn man Gefahr läuft, dass diese abgesetzt wird. Deshalb interessieren mich eure Erfahrungen. Bei Arztwechsel = auch neuer Verordnungsfall. Heißt, dass man da evtl. auch eine ED machen könnte. Logisch, nur wenn indiziert... Das würde ich nun in einem Fall versuchen. Zudem spricht das Prozedere für Pausen... Wenn man bedenkt, dass man früher alle 40 Einheiten beim VDEK einen Befund machen konnte.... AOK BW meint, neue Erkrankung = neuer Befund... Wie gehst du denn vor?
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asima schrieb:

Nein. Schön, dass du dich meldest.
Fakt: Lieber keine - berechtigte - ED abrechnen, wenn man Gefahr läuft, dass diese abgesetzt wird. Deshalb interessieren mich eure Erfahrungen.
Bei Arztwechsel = auch neuer Verordnungsfall. Heißt, dass man da evtl. auch eine ED machen könnte. Logisch, nur wenn indiziert...
Das würde ich nun in einem Fall versuchen.
Zudem spricht das Prozedere für Pausen...
Wenn man bedenkt, dass man früher alle 40 Einheiten beim VDEK einen Befund machen konnte....
AOK BW meint, neue Erkrankung = neuer Befund...
Wie gehst du denn vor?

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asima schrieb:

Hallo zusammen,

wie ist denn euer Stand dazu? Es ist meines Wissens noch immer nicht eindeutig geklärt, in welchen Fällen eine ED gemacht werden kann, außer:
- ganz neuer Patient,
- Praxiswechsel,
- 6 Monate keine Verordnung, gezählt ab letztem Ausstellungsdatum oder
- neue Diagnosegruppe.
Obwohl man aus dem 1x im Jahr lt. Vertrag ja auch 1x im Jahr bei Indikation lt. Therapeut bei langfristigen Patienten verstehen kann??

LG Asima

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LogoMijo
13.02.2022 10:02
In der Leistungsbeschreibung zum Vertrag steht im Teil 2 unter Beschreibung der Einzelleistungen:

"Die stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Erstdiagnostik erfolgt vor Beginn der ersten Therapieeinheit im Rahmen der ersten Verordnung eines Verordnungsfalles einmal ohne gesonderte ärztliche Verordnung. Erstdiagnostik und Therapie erfolgen nicht am selben Tag. Wechselt die oder der Versicherte innerhalb eines Verordnungsfalles den zu-gelassenen Leistungserbringer, kann von diesem ebenfalls eine Erstdiagnostik durchgeführt werden."
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In der Leistungsbeschreibung zum Vertrag steht im Teil 2 unter Beschreibung der Einzelleistungen: [i]"Die stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Erstdiagnostik erfolgt vor Beginn der ersten Therapieeinheit im Rahmen der ersten Verordnung eines Verordnungsfalles einmal ohne gesonderte ärztliche Verordnung. Erstdiagnostik und Therapie erfolgen nicht am selben Tag. Wechselt die oder der Versicherte innerhalb eines Verordnungsfalles den zu-gelassenen Leistungserbringer, kann von diesem ebenfalls eine Erstdiagnostik durchgeführt werden."[/i]
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asima
13.02.2022 20:20
Danke, DAS ist bekannt.
Vielleicht denke ich zu kompliziert.
Aber genau den Passus und das 1x jährlich im Anhang (zzgl. 1x bzw. statt ED 2x BD) finde ich in der Kombination nicht so eindeutig, z.B. SP1 und SP3, das gibt es ja häufig.
Wie setzt du/ihr das um?
Es geht mir um konkrete Erfahrungen aus der Praxis.
LG Asima
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Danke, DAS ist bekannt. Vielleicht denke ich zu kompliziert. Aber genau den Passus und das 1x jährlich im Anhang (zzgl. 1x bzw. statt ED 2x BD) finde ich in der Kombination nicht so eindeutig, z.B. SP1 und SP3, das gibt es ja häufig. Wie setzt du/ihr das um? Es geht mir um konkrete Erfahrungen aus der Praxis. LG Asima
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asima schrieb:

Danke, DAS ist bekannt.
Vielleicht denke ich zu kompliziert.
Aber genau den Passus und das 1x jährlich im Anhang (zzgl. 1x bzw. statt ED 2x BD) finde ich in der Kombination nicht so eindeutig, z.B. SP1 und SP3, das gibt es ja häufig.
Wie setzt du/ihr das um?
Es geht mir um konkrete Erfahrungen aus der Praxis.
LG Asima

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LogoMijo schrieb:

In der Leistungsbeschreibung zum Vertrag steht im Teil 2 unter Beschreibung der Einzelleistungen:

"Die stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Erstdiagnostik erfolgt vor Beginn der ersten Therapieeinheit im Rahmen der ersten Verordnung eines Verordnungsfalles einmal ohne gesonderte ärztliche Verordnung. Erstdiagnostik und Therapie erfolgen nicht am selben Tag. Wechselt die oder der Versicherte innerhalb eines Verordnungsfalles den zu-gelassenen Leistungserbringer, kann von diesem ebenfalls eine Erstdiagnostik durchgeführt werden."



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