Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
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Genug Zeit für die Patienten, gute
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ich habe versucht mich heute Abend durch den neuen Vertrag samt Anhängen zu arbeiten.
Habe ich das richtig verstanden, dass ich eine VO nur noch 9 Monate statt 12 Mo. nach der erfolgten letzten Therapie abrechnen kann? Falls ja, wie ist das mit den Verordnungen vom letzten Jahr, als noch der alte Vertrag galt? Angenommen die letzte Therapie wurde am 30.06.20 gemacht, dürfte ich die noch bis Juni 21 abrechnen oder müsste die bis 31.03.21 bei der KK sein?
Sorry, mir schwirrt der Kopf! Bitte helft mir weiter!
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Logolo schrieb:
Hallo,
ich habe versucht mich heute Abend durch den neuen Vertrag samt Anhängen zu arbeiten.
Habe ich das richtig verstanden, dass ich eine VO nur noch 9 Monate statt 12 Mo. nach der erfolgten letzten Therapie abrechnen kann? Falls ja, wie ist das mit den Verordnungen vom letzten Jahr, als noch der alte Vertrag galt? Angenommen die letzte Therapie wurde am 30.06.20 gemacht, dürfte ich die noch bis Juni 21 abrechnen oder müsste die bis 31.03.21 bei der KK sein?
Sorry, mir schwirrt der Kopf! Bitte helft mir weiter!
nein, nicht das Abrechnen ist damit gemeint, sondern das "Abarbeiten" der VO, d. h. eine 10er-Verordnung muss in 6 Monaten abgearbeitet werden (die Behandlungen meine ich jetzt) und eine 20er in höchsten 9 Monaten. Mit den 6/9 Monaten ist nicht die Abrechnung gemeint.
Viele Grüße
W. H.
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entschuldige, ich ziehe meine Aussage zurück. Du hattest (leider) Recht. Nach der letzten Therapie gibt es jetzt nur noch 9 statt wie bisher 12 Monate zum Abrechnen...
Entschuldigung für meinen Schnellschuss von vorhin, habe mich jetzt auch nochmal durch den Vertrag gequält : (
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W. H. schrieb:
Hallo Logolo,
entschuldige, ich ziehe meine Aussage zurück. Du hattest (leider) Recht. Nach der letzten Therapie gibt es jetzt nur noch 9 statt wie bisher 12 Monate zum Abrechnen...
Entschuldigung für meinen Schnellschuss von vorhin, habe mich jetzt auch nochmal durch den Vertrag gequält : (
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Logolo schrieb:
@W. H. Okay, danke dir. Wie siehst du es mit der Gültigkeit? Gilt erst für Rezepte ab 2021 oder für die aus 2020, die ich jetzt erst abrechne?
habe den Vertrag auch die Tage nochmals komplett durchgeackert - und habe es auch so verstanden, wie du, W.H., zuerst geschrieben hast, und das mit der Abrechnung als Zusatz...
Zählt denn jetzt beides -
VO bei 10x in 6 Monaten durcharbeiten maximal trotz aller Kürzel, in 9 bei 20er-VO UND binnen 9 Monaten nach letztem Termin ABRECHNEN -
oder nur eins von beiden?
Auch mir schwirrt der Kopf. Wenn es jemand weiß/verstanden hat, fände ich die Antwort toll. Ansonsten lese und sinniere ich natürlich nochmal...
THEORETISCH @Logolo sollte das nur für die VO ab 1.1.20 gelten, aber sicher ist das bestimmt wieder nicht, und wir sollten also ältere VO dann schleunigst abrechnen...
Aber die Frage ist für mich tatsächlich, ob die Gesamtlaufzeit zählt oder der letzte Termin.
Manche Dinge finde ich noch alles Andere als eindeutig am Vertrag...
LG
Asima
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asima schrieb:
Hallo,
habe den Vertrag auch die Tage nochmals komplett durchgeackert - und habe es auch so verstanden, wie du, W.H., zuerst geschrieben hast, und das mit der Abrechnung als Zusatz...
Zählt denn jetzt beides -
VO bei 10x in 6 Monaten durcharbeiten maximal trotz aller Kürzel, in 9 bei 20er-VO UND binnen 9 Monaten nach letztem Termin ABRECHNEN -
oder nur eins von beiden?
Auch mir schwirrt der Kopf. Wenn es jemand weiß/verstanden hat, fände ich die Antwort toll. Ansonsten lese und sinniere ich natürlich nochmal...
THEORETISCH @Logolo sollte das nur für die VO ab 1.1.20 gelten, aber sicher ist das bestimmt wieder nicht, und wir sollten also ältere VO dann schleunigst abrechnen...
Aber die Frage ist für mich tatsächlich, ob die Gesamtlaufzeit zählt oder der letzte Termin.
Manche Dinge finde ich noch alles Andere als eindeutig am Vertrag...
LG
Asima
- eine VO muss bei 10 Einheiten innerhalb von sechs Monaten ( 20 TE=9Monate) abgearbeitet sein. Die KK meinen im neuen RV, dann brauche es auch keine Unterbrechungskürzel mehr. Leider hat es außer LD niemanden interessiert, dass in der neuen HMRL nach wie vor steht, dass die VO nach mehr als 14 Tagen Unterbrechung ihre Gültigkeit verliert, außer du begründest das. Wenn du dich auf den RV berufst, weil du ja ohne Kürzel 6 Monate Zeit hast, die KK unter Berufung auf die höher stehende HMRL dir absetzt, hast du juristisch schwer Chancen. LD wollte in diesem Punkt Klarheit: nicht nötig, wir halten doch unser Wort. Was für ein Bullshit. Also alles Doppelmoppel jetzt.
- Eine VO muss spätestens 9 Monate nach der letzten Behandlung zur Abrechnung gebracht werden.
Ich werde das bei allen VO beachten, die nach dem 1.1.ausgestellt sind
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Susulo schrieb:
Das sind 2 ganz verschiedene Dinge :
- eine VO muss bei 10 Einheiten innerhalb von sechs Monaten ( 20 TE=9Monate) abgearbeitet sein. Die KK meinen im neuen RV, dann brauche es auch keine Unterbrechungskürzel mehr. Leider hat es außer LD niemanden interessiert, dass in der neuen HMRL nach wie vor steht, dass die VO nach mehr als 14 Tagen Unterbrechung ihre Gültigkeit verliert, außer du begründest das. Wenn du dich auf den RV berufst, weil du ja ohne Kürzel 6 Monate Zeit hast, die KK unter Berufung auf die höher stehende HMRL dir absetzt, hast du juristisch schwer Chancen. LD wollte in diesem Punkt Klarheit: nicht nötig, wir halten doch unser Wort. Was für ein Bullshit. Also alles Doppelmoppel jetzt.
- Eine VO muss spätestens 9 Monate nach der letzten Behandlung zur Abrechnung gebracht werden.
Ich werde das bei allen VO beachten, die nach dem 1.1.ausgestellt sind
Und fallen dann die Kürzel tatsächlich flach? Nein, wenn ich dich recht verstehe, Kürzel ja zusätzlich zu diesen neuen Fristen für die Abrechnung...
- 9 Monate nach letztem Termin abrechnen ist ja eindeutig, aber das Andere?
Schöne Grüße
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asima schrieb:
@Susulo ab wann gelten denn die 6 und die 9 Monate- ab Ausstellung der Verordnung?
Und fallen dann die Kürzel tatsächlich flach? Nein, wenn ich dich recht verstehe, Kürzel ja zusätzlich zu diesen neuen Fristen für die Abrechnung...
- 9 Monate nach letztem Termin abrechnen ist ja eindeutig, aber das Andere?
Schöne Grüße
Grosser Fehler dieses Vertrages: Es gibt keine explizit genannten Übergangsregelungen. In dieversen Onlineberanstaltungen wurde zwar von der mündlichen Zusicherung der Kassen berichtet bei alten Rezepten nach alten Regeln zu verfahren. Rechtssicher ist dieser Hinweis jedoch leider nicht. Also jetzt alles schnell durchsuchen und abrechnen!
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Klauslogo schrieb:
@Logolo
Grosser Fehler dieses Vertrages: Es gibt keine explizit genannten Übergangsregelungen. In dieversen Onlineberanstaltungen wurde zwar von der mündlichen Zusicherung der Kassen berichtet bei alten Rezepten nach alten Regeln zu verfahren. Rechtssicher ist dieser Hinweis jedoch leider nicht. Also jetzt alles schnell durchsuchen und abrechnen!
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W. H. schrieb:
Hallo Logolo,
nein, nicht das Abrechnen ist damit gemeint, sondern das "Abarbeiten" der VO, d. h. eine 10er-Verordnung muss in 6 Monaten abgearbeitet werden (die Behandlungen meine ich jetzt) und eine 20er in höchsten 9 Monaten. Mit den 6/9 Monaten ist nicht die Abrechnung gemeint.
Viele Grüße
W. H.
Laut neuem Rahmenvertrag keine Kürzel mehr nötig. Laut HMRL aber doch. Suchs dir raus....
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Susulo schrieb:
6 und 9 Monate nach Ausstellung gültig im Sinne von "muss in diesem Zeitraum abgearbeitet werden".
Laut neuem Rahmenvertrag keine Kürzel mehr nötig. Laut HMRL aber doch. Suchs dir raus....
Danke dir, Susulo!
Ich bin dabei, Ärzte über die ENTBÜROKRATISIERUNG aufzuklären, haha...
LG
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asima schrieb:
Juchu, Abrechnungs-Lottogrinface_with_rolling_eyesstuck_out_tongue_closed_eyesragemoney_mouth_face
Danke dir, Susulo!
Ich bin dabei, Ärzte über die ENTBÜROKRATISIERUNG aufzuklären, haha...
LG
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