Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Rössle Reha ist ein renommiertes
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• Durchführung von
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und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
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Ich meine gelesen/gelernt zu haben (vor ewigen Zeiten), dass nach einer mindestens 3monatigen Pause ein Störungsbild als "neu" einzustufen sei und dem Patienten somit wieder Therapieeinheiten (theoretisch in voller Höhe) zustünden.
Jetzt habe ich den Fall, dass sich ein Arzt weigert ein Rezept auszustellen, da die Höchstzahl der Therapien überschritten sei. Auf mein Argument, dass wir aber 3 Monate pausiert haben, meinte sie nur, das hätte sie noch nie gehört....
So, jetzt brauche ich irgendeinen schriftlichen Nachweis, dass dem so ist. Langsam zweifle ich an mir selbst... Gibts einen Link dazu im Internet? Im Heilmittelrichtlinienkatalog habe ich auf die Schnelle nichts gefunden! Oder irre ich mich etwa???
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bitte bringt mich auf den laufenden Stand:
Ich meine gelesen/gelernt zu haben (vor ewigen Zeiten), dass nach einer mindestens 3monatigen Pause ein Störungsbild als "neu" einzustufen sei und dem Patienten somit wieder Therapieeinheiten (theoretisch in voller Höhe) zustünden.
Jetzt habe ich den Fall, dass sich ein Arzt weigert ein Rezept auszustellen, da die Höchstzahl der Therapien überschritten sei. Auf mein Argument, dass wir aber 3 Monate pausiert haben, meinte sie nur, das hätte sie noch nie gehört....
So, jetzt brauche ich irgendeinen schriftlichen Nachweis, dass dem so ist. Langsam zweifle ich an mir selbst... Gibts einen Link dazu im Internet? Im Heilmittelrichtlinienkatalog habe ich auf die Schnelle nichts gefunden! Oder irre ich mich etwa???
B. Grundsätze der Heilmittelverordnung
§ 7 Verordnung im Regelfall; Erst- und Folgeverordnung
5) Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.
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morpheus-06 schrieb:
in der HMR findest du die Lösung
B. Grundsätze der Heilmittelverordnung
§ 7 Verordnung im Regelfall; Erst- und Folgeverordnung
5) Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.
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therapeutin schrieb:
das war eine gute umschreibung für: ich will keine Verordnung mehr ausstellen :kissing_closed_eyes:
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