physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

NRW, Recklinghausen, Herten

Wir suchen Physiotherapeut / Innen
M/W/D in Vollzeit, Teilzeit oder
als Aushilfe, Berufseinsteiger oder
Wiedereinsteiger, alles ist
möglich.
Wir bieten übertarifliche
Bezahlung.
Bewerbungen bitte an
info@physio-energetics.de
Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Mutterschutzgeld?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Mutterschutzgeld?
Es gibt 5 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
14.01.2013 10:24
Hallo bin selbstständig und frisch schwanger. Ich arbeite neben der Praxis noch einen Tag die Woche woanders, weil mir das damals empfohlen wurde. Niedrigere Krankenkassen-Kosten und ich zahl in die Rentenversicherung ein bzw. mein AG. Wie ist es denn dann mit Mutterschutzgeld? Nehmen die 80 % oder was auch immer meines Praxiseinkommens?
Danke für Anrworten :blush:
1

Gefällt mir

Hallo bin selbstständig und frisch schwanger. Ich arbeite neben der Praxis noch einen Tag die Woche woanders, weil mir das damals empfohlen wurde. Niedrigere Krankenkassen-Kosten und ich zahl in die Rentenversicherung ein bzw. mein AG. Wie ist es denn dann mit Mutterschutzgeld? Nehmen die 80 % oder was auch immer meines Praxiseinkommens? Danke für Anrworten :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo bin selbstständig und frisch schwanger. Ich arbeite neben der Praxis noch einen Tag die Woche woanders, weil mir das damals empfohlen wurde. Niedrigere Krankenkassen-Kosten und ich zahl in die Rentenversicherung ein bzw. mein AG. Wie ist es denn dann mit Mutterschutzgeld? Nehmen die 80 % oder was auch immer meines Praxiseinkommens?
Danke für Anrworten :blush:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
W. H.
14.01.2013 10:51
Hallo,

Glückwunsch zur frischen Schwangerschaft.
Bzgl. Mutterschutzgeld: Ich denke, Du bekommst nur den Anteil, den Du als Angestellte erwirtschaftest hast, im Rahmen des Mutterschutzes. Für das Elterngeld werden dann die letzten 12 Monate vor der Geburt zur Berechnung genommen. Da dann aber beide Einkünfte; selbständig und angestellt.
Wieso hast Du niedrigere KK-Beiträge? Die berechnen sich doch anhand Deines gesamten Einkommens, oder?
Grüße,
W. H.
1

Gefällt mir

Hallo, Glückwunsch zur frischen Schwangerschaft. Bzgl. Mutterschutzgeld: Ich denke, Du bekommst nur den Anteil, den Du als Angestellte erwirtschaftest hast, im Rahmen des Mutterschutzes. Für das Elterngeld werden dann die letzten 12 Monate vor der Geburt zur Berechnung genommen. Da dann aber beide Einkünfte; selbständig und angestellt. Wieso hast Du niedrigere KK-Beiträge? Die berechnen sich doch anhand Deines gesamten Einkommens, oder? Grüße, W. H.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Chris12.73
14.01.2013 11:00
nein, der minijob wird zur gkv-berechnung nicht herangezogen, da bereits kk-abzüge durch den AG erfolgen. dies würde ansonsten zu einer doppeltberechnung führen - wurde bereits sozialrechtlich geklärt. eine anrechnung erfolgt nur für die pflegeversicherung.

ps: die antwort ist ansonsten aber auch nicht richtig, da selbständige bei nichtabsicherung durch die gkv mutterschaftsgeld durch das bundesversicherungsamt erhalten.



[bearbeitet am 14.01.13 11:02]
1

Gefällt mir

nein, der minijob wird zur gkv-berechnung nicht herangezogen, da bereits kk-abzüge durch den AG erfolgen. dies würde ansonsten zu einer doppeltberechnung führen - wurde bereits sozialrechtlich geklärt. eine anrechnung erfolgt nur für die pflegeversicherung. ps: die antwort ist ansonsten aber auch nicht richtig, da selbständige bei nichtabsicherung durch die gkv mutterschaftsgeld durch das bundesversicherungsamt erhalten. [bearbeitet am 14.01.13 11:02]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Chris12.73 schrieb:

nein, der minijob wird zur gkv-berechnung nicht herangezogen, da bereits kk-abzüge durch den AG erfolgen. dies würde ansonsten zu einer doppeltberechnung führen - wurde bereits sozialrechtlich geklärt. eine anrechnung erfolgt nur für die pflegeversicherung.

ps: die antwort ist ansonsten aber auch nicht richtig, da selbständige bei nichtabsicherung durch die gkv mutterschaftsgeld durch das bundesversicherungsamt erhalten.



[bearbeitet am 14.01.13 11:02]

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

W. H. schrieb:

Hallo,

Glückwunsch zur frischen Schwangerschaft.
Bzgl. Mutterschutzgeld: Ich denke, Du bekommst nur den Anteil, den Du als Angestellte erwirtschaftest hast, im Rahmen des Mutterschutzes. Für das Elterngeld werden dann die letzten 12 Monate vor der Geburt zur Berechnung genommen. Da dann aber beide Einkünfte; selbständig und angestellt.
Wieso hast Du niedrigere KK-Beiträge? Die berechnen sich doch anhand Deines gesamten Einkommens, oder?
Grüße,
W. H.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Chris12.73
14.01.2013 10:58
bist du gesetzlich oder privat versichert?

die gesetzliche kv nimmt 70% deines arbeitseinkommens - voraussetzung dafür ist z.b. bei der TK, dass du einen tarif mit krankengeld abgeschlossen hast.

schau doch einfach mal auf die site deiner krankenkasse, denn dort wirst du sicherlich fündig werden!
1

Gefällt mir

bist du gesetzlich oder privat versichert? die gesetzliche kv nimmt 70% deines arbeitseinkommens - voraussetzung dafür ist z.b. bei der TK, dass du einen tarif mit krankengeld abgeschlossen hast. schau doch einfach mal auf die site deiner krankenkasse, denn dort wirst du sicherlich fündig werden!
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
14.01.2013 11:13
ich bin freiwillig gesetzlich versichert bei der TK. Dazu noch eine private, aber das ist ja unwichtig. Da gehts nur um Krankenhaus und Zähne usw.
Werd mich mal auf der seite informieren, danke euch!
1

Gefällt mir

ich bin freiwillig gesetzlich versichert bei der TK. Dazu noch eine private, aber das ist ja unwichtig. Da gehts nur um Krankenhaus und Zähne usw. Werd mich mal auf der seite informieren, danke euch!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

ich bin freiwillig gesetzlich versichert bei der TK. Dazu noch eine private, aber das ist ja unwichtig. Da gehts nur um Krankenhaus und Zähne usw.
Werd mich mal auf der seite informieren, danke euch!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Chris12.73 schrieb:

bist du gesetzlich oder privat versichert?

die gesetzliche kv nimmt 70% deines arbeitseinkommens - voraussetzung dafür ist z.b. bei der TK, dass du einen tarif mit krankengeld abgeschlossen hast.

schau doch einfach mal auf die site deiner krankenkasse, denn dort wirst du sicherlich fündig werden!



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Mutterschutzgeld?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns