Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Nach Abmahnung (mdl.)Krankschreibung...-->Fristlose Kündigung meinerseits.-->Klage ihrerseits. blabla...Böser AG....armer AN...bla bla bla...
wenn unsere Gesetze schon so suboptimal sind,stellt sich mir heute die Frage,ob ich eine Verfügung erwirke,in der ich mich vor weiterer nochmaliger Zuwiderhandlung mit einem satten Strafgeld schütze..????
Wäre lieb,wenn ausschließlich AG antworten... :wink:
[bearbeitet am 17.01.13 09:08]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
....und das Ganze 2x innerhalb von 1 Woche hintereinander.
Nach Abmahnung (mdl.)Krankschreibung...-->Fristlose Kündigung meinerseits.-->Klage ihrerseits. blabla...Böser AG....armer AN...bla bla bla...
wenn unsere Gesetze schon so suboptimal sind,stellt sich mir heute die Frage,ob ich eine Verfügung erwirke,in der ich mich vor weiterer nochmaliger Zuwiderhandlung mit einem satten Strafgeld schütze..????
Wäre lieb,wenn ausschließlich AG antworten... :wink:
[bearbeitet am 17.01.13 09:08]
Für eine adäquate Antwort seitens AG fehlen mir einfach Informationen.
Beste Grüße
:unamused: :tired_face: :scream: :smile:
[bearbeitet am 16.01.13 03:07]
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"Wäre lieb,wenn ausschließlich AG antworten... "
Worauf denn?
Du hast ja nicht einmal eine Frage gestellt.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Zitat:
"Wäre lieb,wenn ausschließlich AG antworten... "
Worauf denn?
Du hast ja nicht einmal eine Frage gestellt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
wer lesen kann.... :hushed:
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RoFo schrieb:
Wenn du auch dieser Art mit deinen Mitarbeitern kommunizierst, dann wundert mich nicht, dass sich dir Fragen stellen...
:clap:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ja...genau...
:clap:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
lokale Präpositionen sind auch nicht deins was?
Ich verweise auf Goethe.
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RoFo schrieb:
Licarno, was reitet dich, dass du mit den Antworten so unbefriedigt bist?
Ich verweise auf Goethe.
"stellt sich mir heute die Frage, ob ich eine Verfügung erwirke,in der ich mich vor weiterer nochmaliger Zuwiderhandlung mit einem satten Strafgeld schütze..????"
Grundsätzlich mit dem Anwalt reden - dass klingt mir ein bischen durcheinander.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Hat sie wohl:
"stellt sich mir heute die Frage, ob ich eine Verfügung erwirke,in der ich mich vor weiterer nochmaliger Zuwiderhandlung mit einem satten Strafgeld schütze..????"
Grundsätzlich mit dem Anwalt reden - dass klingt mir ein bischen durcheinander.
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samsonis schrieb:
Welche Patientendaten, in welchem Zusammenhang, wem gegenüber "ausgeplaudert", mündliche Abmahnung welchen Inhalts, Abstand zwischen Abmahnung und fristloser Kündigung? Welche Konsequenzen hatte das "Ausplaudern"? Wie lange ist Mitarbeiter bei Dir? Wie alt? Wie lange schon fertig mit der Ausbildung? Von wem erfahren oder persönlich daneben gestanden?
Für eine adäquate Antwort seitens AG fehlen mir einfach Informationen.
Beste Grüße
:unamused: :tired_face: :scream: :smile:
[bearbeitet am 16.01.13 03:07]
Eine Abmahnung sollte IMMER schriftlich erfolgen.
Eine Abmahnung soll dazu diesen, das der AN sein Verhalten in Zukunft ändern kann. Deshalb ist eine Kündigung direkt im Anschluß an eine einzelne Abmahnung auch nicht möglich.
Auch eine AU ist KEIN Grund für eine fristlose Kündigung. Das hat vor keinem Arbeitsrichter Bestand. Eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen Frist wäre einfacher und rechtssicher gewesen (sofern Kleinbetrieb).
Und der Schutz für die Zukunft: bei all meinen bisherigen AGs musste ich beim Dienstantritt eine Schweigepflichtserklärung unterschreiben, sowie eine Erläuterung des allg. Datenschutzes mit meiner Unterschrift zur Kenntnis nehmen. Machst Du das nicht bei deinen AN??
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
In einem irrst Du chipchap - man muss nicht unbedingt mehr als eine Abmahnung schreiben,- ist ein Irrglaube, ich kann auch nach einer einzigen Abm. kündigen. Aber die Feinheiten müssen beachtet werden, da sind oft die Stolpersteine. Ansonsten bin ich da ganz Deiner Meinung, worauf sich die fristlose K. begründet ist ja auch nicht näher erläutert worden - die AU alleine reicht tatsächlich nicht dafür aus.
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chipchap schrieb:
Ich weiß, das es dir nicht lieb ist, aber ich antworte als AN..
Eine Abmahnung sollte IMMER schriftlich erfolgen.
Eine Abmahnung soll dazu diesen, das der AN sein Verhalten in Zukunft ändern kann. Deshalb ist eine Kündigung direkt im Anschluß an eine einzelne Abmahnung auch nicht möglich.
Auch eine AU ist KEIN Grund für eine fristlose Kündigung. Das hat vor keinem Arbeitsrichter Bestand. Eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen Frist wäre einfacher und rechtssicher gewesen (sofern Kleinbetrieb).
Und der Schutz für die Zukunft: bei all meinen bisherigen AGs musste ich beim Dienstantritt eine Schweigepflichtserklärung unterschreiben, sowie eine Erläuterung des allg. Datenschutzes mit meiner Unterschrift zur Kenntnis nehmen. Machst Du das nicht bei deinen AN??
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chriz schrieb:
wenn ich das ganze hier, einschliesslich deiner postings weiter unten lese, dan kann dass mit dem bösen AG gar nicht wo weit weg sein...
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