physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Corona
    • Physiotherapie
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Datenschutz
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Kreis Böblingen

Wir sind eine kleine Praxis mit 3
Mitarbeiterin im Herzen von
Aidlingen. Ein/e neue/r Kollege/in
für 20 - 30 Std./Woche ist
dringend gefragt.: Wir arbeiten im
30 Min. Wechsel und bei guter
Bezahlung. Sie finden uns unter
"physioplus.aidlingen@gmail.com".
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Mitarbeiter plaudert Patientendaten aus

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Mitarbeiter plaudert Patientendaten aus
Es gibt 12 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
16.01.2013 00:59
....und das Ganze 2x innerhalb von 1 Woche hintereinander.
Nach Abmahnung (mdl.)Krankschreibung...-->Fristlose Kündigung meinerseits.-->Klage ihrerseits. blabla...Böser AG....armer AN...bla bla bla...
wenn unsere Gesetze schon so suboptimal sind,stellt sich mir heute die Frage,ob ich eine Verfügung erwirke,in der ich mich vor weiterer nochmaliger Zuwiderhandlung mit einem satten Strafgeld schütze..????
Wäre lieb,wenn ausschließlich AG antworten... :wink:



[bearbeitet am 17.01.13 09:08]
1

Gefällt mir

....und das Ganze 2x innerhalb von 1 Woche hintereinander. Nach Abmahnung (mdl.)Krankschreibung...-->Fristlose Kündigung meinerseits.-->Klage ihrerseits. blabla...Böser AG....armer AN...bla bla bla... wenn unsere Gesetze schon so suboptimal sind,stellt sich mir heute die Frage,ob ich eine Verfügung erwirke,in der ich mich vor weiterer nochmaliger Zuwiderhandlung mit einem satten Strafgeld schütze..???? Wäre lieb,wenn ausschließlich AG antworten... :wink: [bearbeitet am 17.01.13 09:08]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

....und das Ganze 2x innerhalb von 1 Woche hintereinander.
Nach Abmahnung (mdl.)Krankschreibung...-->Fristlose Kündigung meinerseits.-->Klage ihrerseits. blabla...Böser AG....armer AN...bla bla bla...
wenn unsere Gesetze schon so suboptimal sind,stellt sich mir heute die Frage,ob ich eine Verfügung erwirke,in der ich mich vor weiterer nochmaliger Zuwiderhandlung mit einem satten Strafgeld schütze..????
Wäre lieb,wenn ausschließlich AG antworten... :wink:



[bearbeitet am 17.01.13 09:08]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
samsonis
16.01.2013 03:07
Welche Patientendaten, in welchem Zusammenhang, wem gegenüber "ausgeplaudert", mündliche Abmahnung welchen Inhalts, Abstand zwischen Abmahnung und fristloser Kündigung? Welche Konsequenzen hatte das "Ausplaudern"? Wie lange ist Mitarbeiter bei Dir? Wie alt? Wie lange schon fertig mit der Ausbildung? Von wem erfahren oder persönlich daneben gestanden?
Für eine adäquate Antwort seitens AG fehlen mir einfach Informationen.
Beste Grüße
:unamused: :tired_face: :scream: :smile:



[bearbeitet am 16.01.13 03:07]
1

Gefällt mir

• sabine78
Welche Patientendaten, in welchem Zusammenhang, wem gegenüber "ausgeplaudert", mündliche Abmahnung welchen Inhalts, Abstand zwischen Abmahnung und fristloser Kündigung? Welche Konsequenzen hatte das "Ausplaudern"? Wie lange ist Mitarbeiter bei Dir? Wie alt? Wie lange schon fertig mit der Ausbildung? Von wem erfahren oder persönlich daneben gestanden? Für eine adäquate Antwort seitens AG fehlen mir einfach Informationen. Beste Grüße :unamused: :tired_face: :scream: :smile: [bearbeitet am 16.01.13 03:07]
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ramona Völlkopf
16.01.2013 15:02
Zitat:
"Wäre lieb,wenn ausschließlich AG antworten... "


Worauf denn?
Du hast ja nicht einmal eine Frage gestellt.

1

Gefällt mir

Zitat: "Wäre lieb,wenn ausschließlich AG antworten... " Worauf denn? Du hast ja nicht einmal eine Frage gestellt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Ramona Völlkopf schrieb:

Zitat:
"Wäre lieb,wenn ausschließlich AG antworten... "


Worauf denn?
Du hast ja nicht einmal eine Frage gestellt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
16.01.2013 15:35
wer lesen kann.... :hushed:
1

Gefällt mir

wer lesen kann.... :hushed:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

wer lesen kann.... :hushed:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
RoFo
16.01.2013 16:36
Wenn du auch dieser Art mit deinen Mitarbeitern kommunizierst, dann wundert mich nicht, dass sich dir Fragen stellen...

4

Gefällt mir

• samsonis
• sabine78
• Meitao
• Umfrage Ausfallgebühr
Wenn du auch dieser Art mit deinen Mitarbeitern kommunizierst, dann wundert mich nicht, dass sich dir Fragen stellen...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



RoFo schrieb:

Wenn du auch dieser Art mit deinen Mitarbeitern kommunizierst, dann wundert mich nicht, dass sich dir Fragen stellen...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
16.01.2013 16:38
ja...genau...
:clap:
1

Gefällt mir

ja...genau... :clap:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

ja...genau...
:clap:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
16.01.2013 16:42
lokale Präpositionen sind auch nicht deins was?
1

Gefällt mir

lokale Präpositionen sind auch nicht deins was?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

lokale Präpositionen sind auch nicht deins was?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
RoFo
16.01.2013 16:45
Licarno, was reitet dich, dass du mit den Antworten so unbefriedigt bist?
Ich verweise auf Goethe.

1

Gefällt mir

Licarno, was reitet dich, dass du mit den Antworten so unbefriedigt bist? Ich verweise auf Goethe.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



RoFo schrieb:

Licarno, was reitet dich, dass du mit den Antworten so unbefriedigt bist?
Ich verweise auf Goethe.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Hilde Rusche - Dullendorf
16.01.2013 17:20
Hat sie wohl:

"stellt sich mir heute die Frage, ob ich eine Verfügung erwirke,in der ich mich vor weiterer nochmaliger Zuwiderhandlung mit einem satten Strafgeld schütze..????"

Grundsätzlich mit dem Anwalt reden - dass klingt mir ein bischen durcheinander.
1

Gefällt mir

Hat sie wohl: "stellt sich mir heute die Frage, ob ich eine Verfügung erwirke,in der ich mich vor weiterer nochmaliger Zuwiderhandlung mit einem satten Strafgeld schütze..????" Grundsätzlich mit dem Anwalt reden - dass klingt mir ein bischen durcheinander.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:

Hat sie wohl:

"stellt sich mir heute die Frage, ob ich eine Verfügung erwirke,in der ich mich vor weiterer nochmaliger Zuwiderhandlung mit einem satten Strafgeld schütze..????"

Grundsätzlich mit dem Anwalt reden - dass klingt mir ein bischen durcheinander.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

samsonis schrieb:

Welche Patientendaten, in welchem Zusammenhang, wem gegenüber "ausgeplaudert", mündliche Abmahnung welchen Inhalts, Abstand zwischen Abmahnung und fristloser Kündigung? Welche Konsequenzen hatte das "Ausplaudern"? Wie lange ist Mitarbeiter bei Dir? Wie alt? Wie lange schon fertig mit der Ausbildung? Von wem erfahren oder persönlich daneben gestanden?
Für eine adäquate Antwort seitens AG fehlen mir einfach Informationen.
Beste Grüße
:unamused: :tired_face: :scream: :smile:



[bearbeitet am 16.01.13 03:07]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
chipchap
16.01.2013 18:38
Ich weiß, das es dir nicht lieb ist, aber ich antworte als AN..
Eine Abmahnung sollte IMMER schriftlich erfolgen.
Eine Abmahnung soll dazu diesen, das der AN sein Verhalten in Zukunft ändern kann. Deshalb ist eine Kündigung direkt im Anschluß an eine einzelne Abmahnung auch nicht möglich.
Auch eine AU ist KEIN Grund für eine fristlose Kündigung. Das hat vor keinem Arbeitsrichter Bestand. Eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen Frist wäre einfacher und rechtssicher gewesen (sofern Kleinbetrieb).
Und der Schutz für die Zukunft: bei all meinen bisherigen AGs musste ich beim Dienstantritt eine Schweigepflichtserklärung unterschreiben, sowie eine Erläuterung des allg. Datenschutzes mit meiner Unterschrift zur Kenntnis nehmen. Machst Du das nicht bei deinen AN??

1

Gefällt mir

Ich weiß, das es dir nicht lieb ist, aber ich antworte als AN.. Eine Abmahnung sollte IMMER schriftlich erfolgen. Eine Abmahnung soll dazu diesen, das der AN sein Verhalten in Zukunft ändern kann. Deshalb ist eine Kündigung direkt im Anschluß an eine einzelne Abmahnung auch nicht möglich. Auch eine AU ist KEIN Grund für eine fristlose Kündigung. Das hat vor keinem Arbeitsrichter Bestand. Eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen Frist wäre einfacher und rechtssicher gewesen (sofern Kleinbetrieb). Und der Schutz für die Zukunft: bei all meinen bisherigen AGs musste ich beim Dienstantritt eine Schweigepflichtserklärung unterschreiben, sowie eine Erläuterung des allg. Datenschutzes mit meiner Unterschrift zur Kenntnis nehmen. Machst Du das nicht bei deinen AN??
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Hilde Rusche - Dullendorf
16.01.2013 19:34
In einem irrst Du chipchap - man muss nicht unbedingt mehr als eine Abmahnung schreiben,- ist ein Irrglaube, ich kann auch nach einer einzigen Abm. kündigen. Aber die Feinheiten müssen beachtet werden, da sind oft die Stolpersteine. Ansonsten bin ich da ganz Deiner Meinung, worauf sich die fristlose K. begründet ist ja auch nicht näher erläutert worden - die AU alleine reicht tatsächlich nicht dafür aus.
1

Gefällt mir

In einem irrst Du chipchap - man muss nicht unbedingt mehr als eine Abmahnung schreiben,- ist ein Irrglaube, ich kann auch nach einer einzigen Abm. kündigen. Aber die Feinheiten müssen beachtet werden, da sind oft die Stolpersteine. Ansonsten bin ich da ganz Deiner Meinung, worauf sich die fristlose K. begründet ist ja auch nicht näher erläutert worden - die AU alleine reicht tatsächlich nicht dafür aus.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:

In einem irrst Du chipchap - man muss nicht unbedingt mehr als eine Abmahnung schreiben,- ist ein Irrglaube, ich kann auch nach einer einzigen Abm. kündigen. Aber die Feinheiten müssen beachtet werden, da sind oft die Stolpersteine. Ansonsten bin ich da ganz Deiner Meinung, worauf sich die fristlose K. begründet ist ja auch nicht näher erläutert worden - die AU alleine reicht tatsächlich nicht dafür aus.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

chipchap schrieb:

Ich weiß, das es dir nicht lieb ist, aber ich antworte als AN..
Eine Abmahnung sollte IMMER schriftlich erfolgen.
Eine Abmahnung soll dazu diesen, das der AN sein Verhalten in Zukunft ändern kann. Deshalb ist eine Kündigung direkt im Anschluß an eine einzelne Abmahnung auch nicht möglich.
Auch eine AU ist KEIN Grund für eine fristlose Kündigung. Das hat vor keinem Arbeitsrichter Bestand. Eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen Frist wäre einfacher und rechtssicher gewesen (sofern Kleinbetrieb).
Und der Schutz für die Zukunft: bei all meinen bisherigen AGs musste ich beim Dienstantritt eine Schweigepflichtserklärung unterschreiben, sowie eine Erläuterung des allg. Datenschutzes mit meiner Unterschrift zur Kenntnis nehmen. Machst Du das nicht bei deinen AN??

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
chriz
17.01.2013 14:32
wenn ich das ganze hier, einschliesslich deiner postings weiter unten lese, dan kann dass mit dem bösen AG gar nicht wo weit weg sein...
2

Gefällt mir

• samsonis
• Meitao
wenn ich das ganze hier, einschliesslich deiner postings weiter unten lese, dan kann dass mit dem bösen AG gar nicht wo weit weg sein...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

chriz schrieb:

wenn ich das ganze hier, einschliesslich deiner postings weiter unten lese, dan kann dass mit dem bösen AG gar nicht wo weit weg sein...



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Mitarbeiter plaudert Patientendaten aus

Mein Profilbild bearbeiten

© 2022 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns