Wir suchen für unsere Praxis in
Pforzheim Kollegen*innen in Voll-
und oder Teilzeit.
Wir zahlen einen Willkommens-/
Wechselbonus. Bieten individuelle
und somit flexible Arbeitszeiten,
mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
Gehaltserhöhungen,
Umsatzbeteiligung ,
Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
Bewerbung !
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und somit flexible Arbeitszeiten,
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In Absatz 6 steht ja:
Die Qualifikation der Leistungserbringer, mit Ausnahme der zugelassenen Leis-
tungserbringer, deren Vor- und Nachnamen, deren Initialen, sowie das Geburts-
datum, die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit in Stunden und den
Ort der schwerpunktmäßigen Tätigkeit (Praxis, Hausbesuch oder Behandlung in
einer Einrichtung nach § 11 Absatz 2 der HeilM-RL bzw. § 9 Absatz 2 der HeilM-
RL ZÄ (tagesstrukturierende Einrichtung)) hat der zugelassene Leistungserbrin-
ger der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V mindes-
tens einmal im Jahr, spätestens zum Ende eines Kalenderjahres, unaufgefordert
nachzuweisen. Die erste Meldung nach diesem Vertrag muss für alle Leistungs-
erbringer spätestens zum 31.12.2021 erfolgt sein.
Gerade der erste Satz kling ja so komisch. Sind nicht alle gemeldeten Therapeuten zugelassene Leistungserbringer? Von wem soll ich denn dann den ganzen Mist einreichen? Und reicht es als Kopie oder muss es jedes Mal beglaubigt sein?
Vielen Dank für Eure Hilfen im Voraus.
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physiox100 schrieb:
Das Jahr geht ja schon wieder dem Ende zu, sodass mich der eine Absatz aus §3 des Rahmenvertrags wach hält.
In Absatz 6 steht ja:
Die Qualifikation der Leistungserbringer, mit Ausnahme der zugelassenen Leis-
tungserbringer, deren Vor- und Nachnamen, deren Initialen, sowie das Geburts-
datum, die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit in Stunden und den
Ort der schwerpunktmäßigen Tätigkeit (Praxis, Hausbesuch oder Behandlung in
einer Einrichtung nach § 11 Absatz 2 der HeilM-RL bzw. § 9 Absatz 2 der HeilM-
RL ZÄ (tagesstrukturierende Einrichtung)) hat der zugelassene Leistungserbrin-
ger der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V mindes-
tens einmal im Jahr, spätestens zum Ende eines Kalenderjahres, unaufgefordert
nachzuweisen. Die erste Meldung nach diesem Vertrag muss für alle Leistungs-
erbringer spätestens zum 31.12.2021 erfolgt sein.
Gerade der erste Satz kling ja so komisch. Sind nicht alle gemeldeten Therapeuten zugelassene Leistungserbringer? Von wem soll ich denn dann den ganzen Mist einreichen? Und reicht es als Kopie oder muss es jedes Mal beglaubigt sein?
Vielen Dank für Eure Hilfen im Voraus.
Die Qualifikation der Leistungserbringer (also auch die der Angestellten) ist durch die Berufsurkunde gegeben, die die Zulassungsstellen der ARGEn u. a. als beglaubigte Kopie zum Abheften einfordern, wenn jemand eingestellt wird.
Also ehrlich...
Ich hätte auch gerne einen Qualifikationsnachweis der Sozialversicherungs-Fachangestellten der Krankenkassen, die mit mir reden und schreiben dürfen (incl. Arbeitszeit, damit ich nicht immer in der Kaffee- oder Mittagspause anrufe, oder nach Feierabend (nach der Mittagspause). Natürlich auch Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten und - da ich Logopäde bin - der mittleren Sprechstimmlage).
Hinein damit in den nächsten Rahmenvertrag!
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LogoMijo schrieb:
Die zugelassenen Leistungserbringer (laut Rahmenvertrags-Nomenklatur immer männlich?) sind diejenigen, die mit der Kassenvielfalt abrechnen.
Die Qualifikation der Leistungserbringer (also auch die der Angestellten) ist durch die Berufsurkunde gegeben, die die Zulassungsstellen der ARGEn u. a. als beglaubigte Kopie zum Abheften einfordern, wenn jemand eingestellt wird.
Also ehrlich...
Ich hätte auch gerne einen Qualifikationsnachweis der Sozialversicherungs-Fachangestellten der Krankenkassen, die mit mir reden und schreiben dürfen (incl. Arbeitszeit, damit ich nicht immer in der Kaffee- oder Mittagspause anrufe, oder nach Feierabend (nach der Mittagspause). Natürlich auch Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten und - da ich Logopäde bin - der mittleren Sprechstimmlage).
Hinein damit in den nächsten Rahmenvertrag!
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LogoMijo schrieb:
Was ist denn noch unklar?
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physiox100 schrieb:
Hauptsächlich erstmal ob die Qualifikation wieder beglaubigt sein muss? Und ob der Rest recht formlos zusammengestellt werden kann, z.B. Word-Datei mit Praxisstempel und gut ist?
Die Berufsurkunden wollen die Zulassungsstellen - zumindest im Saarland - als beglaubigte Kopie. Wobei es witzig ist, dass ja nur eine Kopie beglaubigt ist, aber nicht der Wahrheitsgehalt des Ausgangsmachwerkes.
Den Rest habe ich recht formlos (aber schön anzusehen) zusammengestellt und gleichzeitig als Vorlage für jedes Jahr abgespeichert.
Falls die KollegInnen der Zulassungsstellen noch etwas wünschen, dann gibt es in der Regel einen Brief dazu per Post oder einen Anruf.
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LogoMijo schrieb:
Nicht so kompliziert machen.
Die Berufsurkunden wollen die Zulassungsstellen - zumindest im Saarland - als beglaubigte Kopie. Wobei es witzig ist, dass ja nur eine Kopie beglaubigt ist, aber nicht der Wahrheitsgehalt des Ausgangsmachwerkes.
Den Rest habe ich recht formlos (aber schön anzusehen) zusammengestellt und gleichzeitig als Vorlage für jedes Jahr abgespeichert.
Falls die KollegInnen der Zulassungsstellen noch etwas wünschen, dann gibt es in der Regel einen Brief dazu per Post oder einen Anruf.
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physiox100 schrieb:
So richtig hilft mir die Antwort nicht weiter. Aufregen können wir uns alle, ändert aber nix daran, dass der Rahmenvertrag so abgeschlossen wurde.
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