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krankenversichert im Ausland
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Nicki153
21.01.2013 17:16
Hallo Forum,
ich brauche eure Erfahrungen...
Eine Studentin möchte gerne eine Stottertherapie machen, hat jedoch nur eine "Europäische Krankenversicherung" und ist eigentlich in Griechenland versichert.
Jemand eine Idee dazu? Sie meint, dass sie wohl alles selbst zahlen muss. Wäre aber natürlich schön, wenn es eine bessere Möglichkeit für sie gäbe...
Hatte jemand schon mal so einen Fall?
Vielen Dank im Voraus!
:blush:
Nicki
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Hallo Forum, ich brauche eure Erfahrungen... Eine Studentin möchte gerne eine Stottertherapie machen, hat jedoch nur eine "Europäische Krankenversicherung" und ist eigentlich in Griechenland versichert. Jemand eine Idee dazu? Sie meint, dass sie wohl alles selbst zahlen muss. Wäre aber natürlich schön, wenn es eine bessere Möglichkeit für sie gäbe... Hatte jemand schon mal so einen Fall? Vielen Dank im Voraus! :blush: Nicki
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Nicki153 schrieb:

Hallo Forum,
ich brauche eure Erfahrungen...
Eine Studentin möchte gerne eine Stottertherapie machen, hat jedoch nur eine "Europäische Krankenversicherung" und ist eigentlich in Griechenland versichert.
Jemand eine Idee dazu? Sie meint, dass sie wohl alles selbst zahlen muss. Wäre aber natürlich schön, wenn es eine bessere Möglichkeit für sie gäbe...
Hatte jemand schon mal so einen Fall?
Vielen Dank im Voraus!
:blush:
Nicki

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heropas
22.01.2013 10:44
Nein, keine Erfahrung, aber google halt mal, bzw. die Betroffene kann das doch tun, das dauert 30 sec..

"Der durch die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgedeckte Bereich gilt nur für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion und ähnliche Notfälle) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes."

Also muss sie das wohl mit ihrer Krankenkasse abklären.

Gruß, heropas

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Nein, keine Erfahrung, aber google halt mal, bzw. die Betroffene kann das doch tun, das dauert 30 sec.. "Der durch die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgedeckte Bereich gilt nur für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion und ähnliche Notfälle) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes." Also muss sie das wohl mit ihrer Krankenkasse abklären. Gruß, heropas
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Nicki153
22.01.2013 12:13
Danke für die Antwort!
Natürlich habe ich versucht mich zu informieren...!
Aber mir ist nicht klar, was mit "nicht-medizinischen" Fällen ist. Denn sie stottert extrem und leidet sehr darunter. Da kann es doch nicht sein, dass sie dann keine Therapie machen darf!?
Vielleicht hatte ja jemand schon mal einen ähnlich Fall und kennt einen Weg, wie die Kosten übernommen werden könnten.
Schönen Tag noch!
Nicki
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Danke für die Antwort! Natürlich habe ich versucht mich zu informieren...! Aber mir ist nicht klar, was mit "nicht-medizinischen" Fällen ist. Denn sie stottert extrem und leidet sehr darunter. Da kann es doch nicht sein, dass sie dann keine Therapie machen darf!? Vielleicht hatte ja jemand schon mal einen ähnlich Fall und kennt einen Weg, wie die Kosten übernommen werden könnten. Schönen Tag noch! Nicki
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Nicki153 schrieb:

Danke für die Antwort!
Natürlich habe ich versucht mich zu informieren...!
Aber mir ist nicht klar, was mit "nicht-medizinischen" Fällen ist. Denn sie stottert extrem und leidet sehr darunter. Da kann es doch nicht sein, dass sie dann keine Therapie machen darf!?
Vielleicht hatte ja jemand schon mal einen ähnlich Fall und kennt einen Weg, wie die Kosten übernommen werden könnten.
Schönen Tag noch!
Nicki

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webpt
22.01.2013 15:28
Sie darf die Therapie doch angehen. Sie muß das lediglich mit ihrer Kasse klären, was ihr sehr wohl bekannt sein wird bzw. die Ablehnung evtl. bereits längst vorliegt ( ? ).



[bearbeitet am 22.01.13 23:22]
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Sie darf die Therapie doch angehen. Sie muß das lediglich mit ihrer Kasse klären, was ihr sehr wohl bekannt sein wird bzw. die Ablehnung evtl. bereits längst vorliegt ( ? ). [bearbeitet am 22.01.13 23:22]
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webpt schrieb:

Sie darf die Therapie doch angehen. Sie muß das lediglich mit ihrer Kasse klären, was ihr sehr wohl bekannt sein wird bzw. die Ablehnung evtl. bereits längst vorliegt ( ? ).



[bearbeitet am 22.01.13 23:22]

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gretchen07
22.01.2013 17:59
Ich hatte schon den umgekehrten Fall. Griechische Familie, Kind mit Sprachentwicklungsstörung und Aphonie nach Tracheotomie (ehemaliges Frühchen, Larynxstenose), hier in Deutschland wohnend und versichert, sind 5 Monate nach Griechenland in Urlaub. Um die dringend notwendige Therapie nicht unterbrechen zu müssen, hat der Kinderarzt hier in Deutschland eine weitere Verordnung ausgestellt und zwar mit einer Verordnungsmenge, die den ganzen Zeitrahmen umfasst hat und die Kasse, ich glaube es war die IKK, hat die Behandlung in Griechenland genehmigt. Die Rechnug der griechischen Logopädin wurde zunächst von den Eltern bezahlt, die Kosten dann von der Kasse erstattet.
Die Patientin sollte den Sachverhalt also mit ihrer Krankenkasse in Griechenland klären.

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Ich hatte schon den umgekehrten Fall. Griechische Familie, Kind mit Sprachentwicklungsstörung und Aphonie nach Tracheotomie (ehemaliges Frühchen, Larynxstenose), hier in Deutschland wohnend und versichert, sind 5 Monate nach Griechenland in Urlaub. Um die dringend notwendige Therapie nicht unterbrechen zu müssen, hat der Kinderarzt hier in Deutschland eine weitere Verordnung ausgestellt und zwar mit einer Verordnungsmenge, die den ganzen Zeitrahmen umfasst hat und die Kasse, ich glaube es war die IKK, hat die Behandlung in Griechenland genehmigt. Die Rechnug der griechischen Logopädin wurde zunächst von den Eltern bezahlt, die Kosten dann von der Kasse erstattet. Die Patientin sollte den Sachverhalt also mit ihrer Krankenkasse in Griechenland klären.
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gretchen07 schrieb:

Ich hatte schon den umgekehrten Fall. Griechische Familie, Kind mit Sprachentwicklungsstörung und Aphonie nach Tracheotomie (ehemaliges Frühchen, Larynxstenose), hier in Deutschland wohnend und versichert, sind 5 Monate nach Griechenland in Urlaub. Um die dringend notwendige Therapie nicht unterbrechen zu müssen, hat der Kinderarzt hier in Deutschland eine weitere Verordnung ausgestellt und zwar mit einer Verordnungsmenge, die den ganzen Zeitrahmen umfasst hat und die Kasse, ich glaube es war die IKK, hat die Behandlung in Griechenland genehmigt. Die Rechnug der griechischen Logopädin wurde zunächst von den Eltern bezahlt, die Kosten dann von der Kasse erstattet.
Die Patientin sollte den Sachverhalt also mit ihrer Krankenkasse in Griechenland klären.

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Nicki153
22.01.2013 21:03
Danke fürs Antworten!
Ja, sie wird dann mal versuchen das mit ihrer Kasse zu klären. Sie hat halt totale Sprechhemmung und ich kann ihr ja da leider nicht helfen, da mein griechisch jetzt nicht sooo doll ist :kissing_closed_eyes:
Schönen Abend noch!
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Danke fürs Antworten! Ja, sie wird dann mal versuchen das mit ihrer Kasse zu klären. Sie hat halt totale Sprechhemmung und ich kann ihr ja da leider nicht helfen, da mein griechisch jetzt nicht sooo doll ist :kissing_closed_eyes: Schönen Abend noch!
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Nicki153 schrieb:

Danke fürs Antworten!
Ja, sie wird dann mal versuchen das mit ihrer Kasse zu klären. Sie hat halt totale Sprechhemmung und ich kann ihr ja da leider nicht helfen, da mein griechisch jetzt nicht sooo doll ist :kissing_closed_eyes:
Schönen Abend noch!

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pingu01
24.01.2013 15:17
Wenn du dein Geld haben willst, unbedingt die schriftliche Genehmigung der betreffenden Krankenkasse im Original einfordern.
Selbst im Klinikalltag bleibt man hier oft auf den Rechnungen sitzen, auch Sanitätshäuser laufen endlos der Rechnungsbegleichung hinterher.
Aus Schaden wird man klug - ein "nicht bei deutscher KK versicherter Patient" hat in unserem Beisein das OK seiner Kasse bekommen, Ärztin sprach auch mit denen - schriftlich kam nichts.

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Wenn du dein Geld haben willst, unbedingt die schriftliche Genehmigung der betreffenden Krankenkasse im Original einfordern. Selbst im Klinikalltag bleibt man hier oft auf den Rechnungen sitzen, auch Sanitätshäuser laufen endlos der Rechnungsbegleichung hinterher. Aus Schaden wird man klug - ein "nicht bei deutscher KK versicherter Patient" hat in unserem Beisein das OK seiner Kasse bekommen, Ärztin sprach auch mit denen - schriftlich kam nichts.
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pingu01 schrieb:

Wenn du dein Geld haben willst, unbedingt die schriftliche Genehmigung der betreffenden Krankenkasse im Original einfordern.
Selbst im Klinikalltag bleibt man hier oft auf den Rechnungen sitzen, auch Sanitätshäuser laufen endlos der Rechnungsbegleichung hinterher.
Aus Schaden wird man klug - ein "nicht bei deutscher KK versicherter Patient" hat in unserem Beisein das OK seiner Kasse bekommen, Ärztin sprach auch mit denen - schriftlich kam nichts.

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morpheus-06
24.01.2013 16:42
ihr macht euch wieder einmal Probleme wo keine sind :unamused: jede Behandlung cash zahlen lassen und die Versicherte muss die Rechnung bei ihrer Kasse einreichen.
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• Susulo
ihr macht euch wieder einmal Probleme wo keine sind :unamused: jede Behandlung cash zahlen lassen und die Versicherte muss die Rechnung bei ihrer Kasse einreichen.
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morpheus-06 schrieb:

ihr macht euch wieder einmal Probleme wo keine sind :unamused: jede Behandlung cash zahlen lassen und die Versicherte muss die Rechnung bei ihrer Kasse einreichen.

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heropas schrieb:

Nein, keine Erfahrung, aber google halt mal, bzw. die Betroffene kann das doch tun, das dauert 30 sec..

"Der durch die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgedeckte Bereich gilt nur für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion und ähnliche Notfälle) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes."

Also muss sie das wohl mit ihrer Krankenkasse abklären.

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