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PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
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Fortbildungen (finanzielle
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- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
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Gabriele321 schrieb:
Also das würde eigentlich ganz gut zum vorangegangenen Thema passen. Ich ärgere mich nämlich schon seit Jahren über eine Kinderärztin (ausgerechnet in meinem Einzugsbereich), die seit Jahren kaum verordnet, Therapien ohne jeglichen Sachverstand abbricht oder verweigert, selbst wenn sich ErzieherInnen oder LehrerInnen für eine Fortführung einsetzen, und systematisch versucht, unsere Patienten abzuwerben und in die Praxis einer mit ihr befreundeten Logopädin zu schicken. Inzwischen sind mir 3 Fälle bekannt (2 davon auch in meiner Praxis), wo die Ärztin der Mutter sogar sagte, sie bekäme wieder eine VO, wenn sie in eine andere Praxis ginge. sie begründete das damit, dass den Kindern ein Therapeutenwechsel gut täte. Eine sehr zufriedene Mutter fragte daraufhin die Ärztin, ob sie mit der Arbeit der Kollegin nicht zufrieden sei und vielleicht mal mit ihr sprechen möchte, was sie aber mit einem "Nein,nein." schnell abwehrte. Ich habe zwar schon darüber nachgedacht, ein Gespräch mit der KÄ zu suchen, verspreche mir aber nichts davon, weil sie mich schon 2 mal frech angelogen hat, wenn es um VO´s ging. Nun habe ich schon bei der KV angerufen (noch ohne Nennung von Namen), um mich mal pauschal beraten zu lassen, wie ich vorgehen sollte. Was meint Ihr denn zu diesem Thema?
Die Praxis der Freundin "vollzuprügeln", noch dazu mit den genannten Methoden, ist dagegen völlig daneben - es gilt nach wie vor das Recht eines jeden, "seinen" Therapeuten frei zu wählen.
War das Telefonat mit der KV fruchtbar?
*Ich habe nichts gegen ein bißchen Vetternwirtschaft; ich vergebe meine Jobs meist auch ohne Ausschreibung an Bekannte. Das darf aber nicht so weit gehen das andere praktisch keine Chance haben auf fairen Wegen einen Fuß in die Tür zu bekommen...
[bearbeitet am 31.01.14 16:46]
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Gegen eine "einfache Empfehlung" bei neuen Patienten habe ich auch nichts, nur diese offene Abwerbung und Die Erpressung ("Wenn Sie nicht dahin gehen, bekommen Sie keine VO.")- das ist wirklich kriminell und nicht mehr hinnehmbar. Leider entschließen sich zu wenige, dann den Arzt zu wechseln, weil ihnen der Weg zu einem anderen Arzt zu weit ist,etc..
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Gabriele321 schrieb:
Der Rückruf von der KV kam, als ich leider gerade nicht in der Praxis war und ich hatte noch keine Zeit, es erneut zu versuchen, bleibe aber dran. Außerdem will ich noch 2 Kolleginnen befragen, ob sie gleiche Erfahrungen mit der KÄ gemacht haben und vielleicht mit mir gemeinsam dagegen vorgehen wollen.
Gegen eine "einfache Empfehlung" bei neuen Patienten habe ich auch nichts, nur diese offene Abwerbung und Die Erpressung ("Wenn Sie nicht dahin gehen, bekommen Sie keine VO.")- das ist wirklich kriminell und nicht mehr hinnehmbar. Leider entschließen sich zu wenige, dann den Arzt zu wechseln, weil ihnen der Weg zu einem anderen Arzt zu weit ist,etc..
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ali schrieb:
Was die KÄ macht ist rechtswidrig. Allerdings braucht es Patienten(eltern) als Zeugen....Lass uns mal wissen, was die KV sagt...
Sind es zu viele zugelassene logopädische Praxen in der Region?
Dann wäre doch die Konsequenz ganz anders:
Endlich beim BMG eine örtliche Begrenzung der Zulassungen einzufordern.
Gnulda
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Gnulda schrieb:
Ich überlege, was eigentlich "dahinter steckten könnte".
Sind es zu viele zugelassene logopädische Praxen in der Region?
Dann wäre doch die Konsequenz ganz anders:
Endlich beim BMG eine örtliche Begrenzung der Zulassungen einzufordern.
Gnulda
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Gabriele321 schrieb:
Es sind tatsächlich zu viele Praxen und ich hoffe schon lange auf eine Begrenzung. Seit ich meine Praxis besitze, haben sich die log. Praxen hier vervierfacht. Kurios ist besonders, dass sich eine Kollegin bei mir nach einer Arbeitsstelle informiert hatte und nachdem ich ich sagen musste, dass es dafür leider nicht genug Arbeit gibt, hat sie selbst eine Praxis gegründet....(?)
> Endlich beim BMG eine örtliche Begrenzung der Zulassungen
> einzufordern.
>
> Gnulda
Warum sollte das BMG daran ein Interesse haben: Die Versorgung ist doch gesichert und die Konkurrenz gewährleistet dauerhaft niedrige Preise, was sollte das BMG sonst noch wollen, besser geht es doch nicht?
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Klauslogo schrieb:
Gnulda Sachs schrieb:
> Endlich beim BMG eine örtliche Begrenzung der Zulassungen
> einzufordern.
>
> Gnulda
Warum sollte das BMG daran ein Interesse haben: Die Versorgung ist doch gesichert und die Konkurrenz gewährleistet dauerhaft niedrige Preise, was sollte das BMG sonst noch wollen, besser geht es doch nicht?
>
> Warum sollte das BMG daran ein Interesse haben: Die Versorgung
> ist doch gesichert und die Konkurrenz gewährleistet dauerhaft
> niedrige Preise, was sollte das BMG sonst noch wollen, besser
> geht es doch nicht?
Etwas ausführlicher von mir:
1. Ich beobachte: seit ca. 10 Jahren wächst die allgmeine Qualitäts-Schreiberei und das Delegieren von Arbeit in den Nicht-Arbeit=Freizeitbereich oder Betrug an der Therapiezeit MIT dem Patienten.
Andererseits fehlen Evaluationen, z.B. Befragung der Patienten.
2. Eben fand ich: Noch vor 10 Jahren schlossen vdek/AEV mit dem dbl einen Vertrag und einen anderen mit den beiden Lehrer-Verbänden dba und dbs. In dieser Zeit fiel die berufliche Erfahrungszeit weg, angeblich wegen EU-Kompatibilität. Doch das finde ich nirgends. (Ich lasse mich gern belehren)
3. Der G-BA ist das oberste Beschluss- und Qualitätsgremium im BMG. Seine Beschlüsse wie HeilM-RL gelten für alle. Aber vielleicht nicht für Berufsverbände und Kassenverbände, die Verträge abschließen? Ich denke z.B. an Ausschluss von Pädagogik anstelle von Therapie, HeilmRL § 6. Vielleicht sind sprachliche Kunstwerke die Ursache, die bei der Fülle von zu lesenden Texten überlesen werden?
Zusammenfassung: Es geht also um die Machtfragebon BMG und G-BA gegenüber den vertragsabschließenden Seiten.
und ... weil das aktuelle LogopG mit seinen befristeten Klauseln als Prüfmittel des BMG für die Schriftsprachkompetenz und damit für berufsfachliche Eignung der heute tätigen Logopäden zu verstehen ist.
Gnulda
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Gnulda schrieb:
Klauslogo schrieb:
>
> Warum sollte das BMG daran ein Interesse haben: Die Versorgung
> ist doch gesichert und die Konkurrenz gewährleistet dauerhaft
> niedrige Preise, was sollte das BMG sonst noch wollen, besser
> geht es doch nicht?
Etwas ausführlicher von mir:
1. Ich beobachte: seit ca. 10 Jahren wächst die allgmeine Qualitäts-Schreiberei und das Delegieren von Arbeit in den Nicht-Arbeit=Freizeitbereich oder Betrug an der Therapiezeit MIT dem Patienten.
Andererseits fehlen Evaluationen, z.B. Befragung der Patienten.
2. Eben fand ich: Noch vor 10 Jahren schlossen vdek/AEV mit dem dbl einen Vertrag und einen anderen mit den beiden Lehrer-Verbänden dba und dbs. In dieser Zeit fiel die berufliche Erfahrungszeit weg, angeblich wegen EU-Kompatibilität. Doch das finde ich nirgends. (Ich lasse mich gern belehren)
3. Der G-BA ist das oberste Beschluss- und Qualitätsgremium im BMG. Seine Beschlüsse wie HeilM-RL gelten für alle. Aber vielleicht nicht für Berufsverbände und Kassenverbände, die Verträge abschließen? Ich denke z.B. an Ausschluss von Pädagogik anstelle von Therapie, HeilmRL § 6. Vielleicht sind sprachliche Kunstwerke die Ursache, die bei der Fülle von zu lesenden Texten überlesen werden?
Zusammenfassung: Es geht also um die Machtfragebon BMG und G-BA gegenüber den vertragsabschließenden Seiten.
und ... weil das aktuelle LogopG mit seinen befristeten Klauseln als Prüfmittel des BMG für die Schriftsprachkompetenz und damit für berufsfachliche Eignung der heute tätigen Logopäden zu verstehen ist.
Gnulda
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C. DBO schrieb:
Hallo Gnulda, darf ich Dich mal fragen und würdest Du mir darauf antworten, wie alt Du eigentlich bist und wieviele Berufsjahre Du schon "auf dem Buckel" hast. Dass würde mich wirklich mal interessieren.
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Papa Alpaka schrieb:
Es ist eine Sache wenn ein Arzt die Praxen von Freunden vorschlägt*; alle anderen könnten schließlich in den Gelben Seiten gefunden oder im Kiga-/Schulfunk empfohlen werden.
Die Praxis der Freundin "vollzuprügeln", noch dazu mit den genannten Methoden, ist dagegen völlig daneben - es gilt nach wie vor das Recht eines jeden, "seinen" Therapeuten frei zu wählen.
War das Telefonat mit der KV fruchtbar?
*Ich habe nichts gegen ein bißchen Vetternwirtschaft; ich vergebe meine Jobs meist auch ohne Ausschreibung an Bekannte. Das darf aber nicht so weit gehen das andere praktisch keine Chance haben auf fairen Wegen einen Fuß in die Tür zu bekommen...
[bearbeitet am 31.01.14 16:46]
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Auch ich kenne dieses Spiel, allerdings mit einer Kieferorthopädin, welche die Logo wohl durch das gemeinsame Golfen der Ehemänner kennt. Ausgerechnet diese Logo lässt verlauten, dass alle zu ihr kommen, weil sie so gut ist....
LG Martina
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logoU schrieb:
Ich mache trotzdem meine DIA und schreibe auf die Rückseite z.B. Therapeutenwechsel, daher erneut DIA, und das gab noch nie Probleme.
Auch ich kenne dieses Spiel, allerdings mit einer Kieferorthopädin, welche die Logo wohl durch das gemeinsame Golfen der Ehemänner kennt. Ausgerechnet diese Logo lässt verlauten, dass alle zu ihr kommen, weil sie so gut ist....
LG Martina
ich hab z.B. das Gefühl, dass die ALTE (sehr große) PRAXIS schon von vielen Ärzten weiterempfohlen wird... einfach weil die sich schon lange kennen und auch evtl. "zusammen frühstücken"...da gehen mir quasi schon so einige Störungsbilder fast ganz verloren !
aber so lange wie ich höre, dass manche Mutter ( die selbst Erzieherin ist) sagt, sie sei erstaunt, was da mit manchen Kindern (die bei mir sind) vorankommt... und auch ihr eigenes Kind bei mir anmeldet... hab ich gut zu tun !
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solanda schrieb:
diese Probleme haben doch viele... die sich später selbständig machen... weil schon viele "Seilschaften" der alten Praxen bestehen...
ich hab z.B. das Gefühl, dass die ALTE (sehr große) PRAXIS schon von vielen Ärzten weiterempfohlen wird... einfach weil die sich schon lange kennen und auch evtl. "zusammen frühstücken"...da gehen mir quasi schon so einige Störungsbilder fast ganz verloren !
aber so lange wie ich höre, dass manche Mutter ( die selbst Erzieherin ist) sagt, sie sei erstaunt, was da mit manchen Kindern (die bei mir sind) vorankommt... und auch ihr eigenes Kind bei mir anmeldet... hab ich gut zu tun !
so wie es bei uns freie Arztwahl gibt, gibt es auch freie Therapeutenwahl. D.h. eine ausdrückliche Empfehlung ist strafbar. Wenn Du "freie Therapeutenwahl" bei Google eingibst, bekommst du entsprechende Hinweise.
Gruß
dafne
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dafna523 schrieb:
Hallo,
so wie es bei uns freie Arztwahl gibt, gibt es auch freie Therapeutenwahl. D.h. eine ausdrückliche Empfehlung ist strafbar. Wenn Du "freie Therapeutenwahl" bei Google eingibst, bekommst du entsprechende Hinweise.
Gruß
dafne
In welchem Bundesland arbeitest du?
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gabriele307 schrieb:
Kommt mir so bekannt vor!
In welchem Bundesland arbeitest du?
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stefre33 schrieb:
So etwas Ähnliches gibt es in unserer Stadt auch, allerdings ist eine HNO Gemeinschaftspraxis. Ich bekam einen Patienten der ausdrücklich zu mir wollte. Die Mutter schilderte von dem Arztgespräch. Da sich der Arzt über die Diagnose nicht sicher war, wurde der Junge nach nebenan in eine logopädische Praxis zur Diagnostik geschickt. Die Mutter wollte die Therapie aber nicht dort beginnen. Sie kam dann mit einer 10er Verordnung zu mir, allerdings eine Folgeverordnung, so dass ich meine zwingend erforderliche Diagnostik nicht mehr machen konnte.
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