Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Wird mir das Rezept denn bezahlt, wenn ich nur die Diagnostik abrechen und eben keine Therapie (was mir natürlich nicht recht wäre, da ich weniger einnehme!) oder muss der Arzt das Rezept entsprechend ändern?
Gruß
dipi
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DiPi schrieb:
Kurze Frage: Habe heute ein Rezept bekommen vom Kieferorthopäden mit "logopädische Beratung und Diagnostik, Dyslalie, 1x 45 Min". Laut Patient möchte der KO wissen, ob überhaupt Therapie notwendig ist und er könne deshalb auch noch nicht "Therapie" dazu schreiben. Ich kenne das aber bislang so, dass 1x Therapie und 1x Diagnostik z.B. auf dem Rezept steht und ich das dann mit 1x 33103 und eben den Diagnostikposten abrechne (Kasse ist die BKK, Baden-Württemberg).
Wird mir das Rezept denn bezahlt, wenn ich nur die Diagnostik abrechen und eben keine Therapie (was mir natürlich nicht recht wäre, da ich weniger einnehme!) oder muss der Arzt das Rezept entsprechend ändern?
Gruß
dipi
Grundsätzlich kann man doch auch keine Diagnostik + 1 Therapie an einem Tag abrechnen - zumindest nicht hier in NRW - oder machst du immer Doppelstunden?
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DiPi schrieb:
Bei den Primärkassen geht das. Bei den Ersatzkassen nicht. Ich frage mich nur, ob ich ohne den Vermerk "Therapie" überhaupt tätig werden darf. Normalerweise bekomme ich ein 1er Rezept mit 1x Beratung und Befundung und 1x Therapie ausgestellt. Wenn ich jetzt aber 1 Therapiestunde abrechne und die Befundungsposten, wird mir das wohl nicht bezahlt werden. Vielmehr habe ich Sorge, dass ich nicht mal den Befund bezahlt bekomme.
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öhrchen schrieb:
Bekomme auch häufiger "nur" Diagnostik-VO (1x60Min) und hatte noch nie Probleme.
Grundsätzlich kann man doch auch keine Diagnostik + 1 Therapie an einem Tag abrechnen - zumindest nicht hier in NRW - oder machst du immer Doppelstunden?
schließlich ist eine solche Beratung immer auch noch THERAPIE durch Übungsanleitungen (Vormachen-Durchführen-Beurteilen- Fördern evtl. Nachbessern) und Erklären und Motivieren !!
bei Primärkassen ist das möglich -
hab dauernd nur 1er VOs von KfOs mit Diagnostik und Behandlung und Beratung
einfach mal davon ausgehen, dass der Arzt das auch so wollte! was kannst Du denn verlieren ?
Viel Glück
:blush:
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Die meisten Kieferorthopäden schreiben die Behandlung/Therapie dazu, dann ist es auch nie ein Problem gewesen. Mal sehen, vielleicht kann ich den Arzt auch noch überreden, das Rezept zu ändern. Ansonsten probiere ich es so.
Danke!
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DiPi schrieb:
Stimmt. Bei mir steht aber eben nicht von "Behandlung" oder "Therapie" und ich fürchte, wenn ich die Diagnostikposten abrechne und zusätzlich noch 1 Stunde Therapie wird es mir nicht bezahlt. Vermutlich ziehen sie mir aber dann einfach nur die Therapiestunde ab.
Die meisten Kieferorthopäden schreiben die Behandlung/Therapie dazu, dann ist es auch nie ein Problem gewesen. Mal sehen, vielleicht kann ich den Arzt auch noch überreden, das Rezept zu ändern. Ansonsten probiere ich es so.
Danke!
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solanda schrieb:
das würde ich einfach wie sonst auch mit allen Positionen abrechnen... und wenn die KK nicht zahlt... Widerspruch einlegen!
schließlich ist eine solche Beratung immer auch noch THERAPIE durch Übungsanleitungen (Vormachen-Durchführen-Beurteilen- Fördern evtl. Nachbessern) und Erklären und Motivieren !!
bei Primärkassen ist das möglich -
hab dauernd nur 1er VOs von KfOs mit Diagnostik und Behandlung und Beratung
einfach mal davon ausgehen, dass der Arzt das auch so wollte! was kannst Du denn verlieren ?
Viel Glück
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dibarbara schrieb:
Ich kenne kein Bundesland mehr, in dem der Erstbefund zusätzlich zum ersten Termin abgerechnet werden kann. War in NRW in Westfalen Lippe bei den Primärkassen bis August 12 möglich, seit September braucht's auch hier einen Extratermin. Vielleicht noch in BW???
Ja, früher war das in BaWü, wo ich als Freie MA gearbeitet habe noch so, dass man für ne ErstVO nur 10 Termine gemacht hat und die Diagnostik zusätzlich abgerechnet hat. Ganz am Ende meiner Tätigkeit dort änderte sich das dann.
LG Peg
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PeggySueParker schrieb:
Dann liege ich ja richtig damit, dass immer der 1. Termin bei der ErstVO die Diagnostik ist, und dann folgen die 10 verordneten Therapieeinheiten (also insgesamt 11 Termine).
Ja, früher war das in BaWü, wo ich als Freie MA gearbeitet habe noch so, dass man für ne ErstVO nur 10 Termine gemacht hat und die Diagnostik zusätzlich abgerechnet hat. Ganz am Ende meiner Tätigkeit dort änderte sich das dann.
LG Peg
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DiPi schrieb:
Das stimmt aber so nicht ganz. Nur bei den Ersatzkassen wird der Diagnostiktermin extra abgehalten. D.h. eine Therapie mit 10 Therapiestunden beinhaltet 10 Therapien und 1 separate Diagnostik (= 11 Termine). Bei den Primärkassen wird die Diagnostik inklusive der 10 Termine abgerechnet (= 10 Termine) in Baden-Württemberg.
Obwohl mir nichts schriftliches vorliegt, wollen die 11 Unterschriften. Sonst wird gnadenlos abgesetzt.
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logos-3 schrieb:
Außer bei der AOK Hessen.
Obwohl mir nichts schriftliches vorliegt, wollen die 11 Unterschriften. Sonst wird gnadenlos abgesetzt.
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PeggySueParker schrieb:
ich habe gerade neu aufgemacht und frage mich nun: wenn ich eine Erstverordnung bekomme mit 10 Terminen, ist der Erstbefund dann ein zusätzlicher, 11. Termin? Denn den Erstbefund muss der Pat. ja extra unterschreiben. Oder mache ich 10 Termine und rechne für den ersten Termin die Diagnostik und eine Therapieeinheit ab, so wie du es beschreibst? Kann mich jemand aufklären?
habe bislang auch immer alle 3 Positionen abgerechnet.
In deinem Fall, wenn die Formulierung so unklar ist - hab ich's auch schon so gemacht, dass ich die Pat. bat, noch am gleichen Tag bei ihrem KFO eine weitere VO zu erbitten (sofern du die Therapie fortsetzen willst) Dann hab ich die Therapie + Diagnostik auf diesem Rezept mit abgerechnet (Ausstellungstag = Tag der Leistungserbringung), da auf den Zahnarztrezepten EV sowieso nicht mit draufsteht.
Das urspüngliche habe ich dann nicht abgerechnet.
Hoffe, mich klar ausgedrückt zu haben. Kam bislang erst einmal vor. Klappte aber gut.
@ Peggy Su und andere, vor allem aus BaWü:
Es ist nach wie vor so, dass wir hier in BaWü bei ALLEN Primärkassen 10 Termine machen und dazu die Diagnostik abrechnen dürfen!! Manchmal habe ich den Eindruck, dass selbst niedergelassene Logos sich da nicht wirklich informieren und 11 Termine (oder 9 +1) machen zur Freude der Kassen - kein Wunder wollen die Primärkassen uns dieses "Vorrecht" streichen, wenn es sogar in den eigenen Reihen aus lauter Unwissenheit und vorauseilendem Gehorsam untergraben wird.... Also bitte bitte: Immer erst informieren, dann abrechnen!!!
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[bearbeitet am 10.02.13 15:34]
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gabriele307 schrieb:
[bearbeitet am 10.02.13 15:34]
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Christiane Sautter-Müller schrieb:
....Danke Susulo! Dem ist nichts hinzuzufügen!
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PeggySueParker schrieb:
Danke für den "Rüffel". Ich informiere mich ja, so gut ich es kann. In meinen Rahmenverträge steht das nicht drin und die DBL Homepage gibt zu diesen interessanten Themen auch NICHTS her. Wo bitte kann man sich noch informieren!?! :confused:
Wenn ich mal gar nicht weiß wie es läuft und keine Info finde, ruf ich einfach bei der entsprechenden KK an, bevor ich denen Geld schenke. Oder wenn dbl, dann beim zuständigen LV (=Landesverband) nachfragen. Geben immer gerne Auskunft bei uns in BaWü !!
alle die hier Fragen stellen zeigen ja schon Initiative, insofern trifft ein "Rüffel" meist die falschen. Es sind die Leute, die nirgends auftauchen, oft jahrzehntelang "in der Nachbarschaft" therapieren und komplett ihr eigenes Süppchen kochen zu Gunsten der KK. Dass man Anfangsfehler macht ist normal und man lernt draus. War bei mir auch nicht anders.
Also, weiterhin viel Erfolg mit deiner Praxis und beim Abrechnen!
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Susulo schrieb:
das war nicht böse gemeint und vor allem nicht auf dich persönlich, Peggy Sue.
Wenn ich mal gar nicht weiß wie es läuft und keine Info finde, ruf ich einfach bei der entsprechenden KK an, bevor ich denen Geld schenke. Oder wenn dbl, dann beim zuständigen LV (=Landesverband) nachfragen. Geben immer gerne Auskunft bei uns in BaWü !!
alle die hier Fragen stellen zeigen ja schon Initiative, insofern trifft ein "Rüffel" meist die falschen. Es sind die Leute, die nirgends auftauchen, oft jahrzehntelang "in der Nachbarschaft" therapieren und komplett ihr eigenes Süppchen kochen zu Gunsten der KK. Dass man Anfangsfehler macht ist normal und man lernt draus. War bei mir auch nicht anders.
Also, weiterhin viel Erfolg mit deiner Praxis und beim Abrechnen!
LG Peg
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PeggySueParker schrieb:
Ist schon o.k., ich bin jetzt auch entspannter, da ich die Antwort doch in den Rahmenverträgen gefunden habe(RVO UND VDEK): Es ist beides Mal ein elfter Termin für die Diagnostik abzurechnen (ist in Berlin so).
LG Peg
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Susulo schrieb:
@ DiPi
habe bislang auch immer alle 3 Positionen abgerechnet.
In deinem Fall, wenn die Formulierung so unklar ist - hab ich's auch schon so gemacht, dass ich die Pat. bat, noch am gleichen Tag bei ihrem KFO eine weitere VO zu erbitten (sofern du die Therapie fortsetzen willst) Dann hab ich die Therapie + Diagnostik auf diesem Rezept mit abgerechnet (Ausstellungstag = Tag der Leistungserbringung), da auf den Zahnarztrezepten EV sowieso nicht mit draufsteht.
Das urspüngliche habe ich dann nicht abgerechnet.
Hoffe, mich klar ausgedrückt zu haben. Kam bislang erst einmal vor. Klappte aber gut.
@ Peggy Su und andere, vor allem aus BaWü:
Es ist nach wie vor so, dass wir hier in BaWü bei ALLEN Primärkassen 10 Termine machen und dazu die Diagnostik abrechnen dürfen!! Manchmal habe ich den Eindruck, dass selbst niedergelassene Logos sich da nicht wirklich informieren und 11 Termine (oder 9 +1) machen zur Freude der Kassen - kein Wunder wollen die Primärkassen uns dieses "Vorrecht" streichen, wenn es sogar in den eigenen Reihen aus lauter Unwissenheit und vorauseilendem Gehorsam untergraben wird.... Also bitte bitte: Immer erst informieren, dann abrechnen!!!
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