physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Corona
    • Physiotherapie
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Datenschutz
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

NRW

Wir sind eine Privatpraxis in
zentraler Lage in Köln-Lindenthal
und bieten unseren Patienten ein
breites Spektrum an
Behandlungsmöglichkeiten mit einem
Fokus auf manuelle Therapie. Um das
Behandlungsspektrum und unsere
Kapazitäten weiter auszubauen
suchen wir eine/einen

Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten

in Vollzeit, Teilzeit oder auf
Minijob-Basis.

Wir bieten:
• Ein attraktives, hochwertig
ausgestattetes Arbeitsumfeld
• Ruhiges, konzentriertes
Arbeiten im 30- bzw. 60-Minut...
  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie keine Diagnostik zu Beginn einer Behandlung mehr abrechenbar?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
keine Diagnostik zu Beginn einer Behandlung mehr abrechenbar?
Es gibt 8 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
W. H.
31.01.2021 18:15
Liebe KollegInnen,
bitte um Klärung:
Link
Ich verstehe den letzten Punkt (Punkt 14) der GKV so, dass zukünftig keine Diagnostik in der Logopädie und Ergotherapie mehr abrechenbar ist, weil es ja keine Erst- und Folgeverordnungen mehr gibt.Bitte erklärt mir, dass ich es falsch verstanden habe!!Liebe GrüßeW. H.
1

Gefällt mir

Liebe KollegInnen, bitte um Klärung: https://www.gkv-heilmittel.de/media/dokumente/heilmittel_vertraege/FAK-Vertraege-Heilmittel-125-Stand_22-01-21.pdf Ich verstehe den letzten Punkt (Punkt 14) der GKV so, dass zukünftig keine Diagnostik in der Logopädie und Ergotherapie mehr abrechenbar ist, weil es ja keine Erst- und Folgeverordnungen mehr gibt.Bitte erklärt mir, dass ich es falsch verstanden habe!!Liebe GrüßeW. H.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Susulo
31.01.2021 18:23
Bitte einmal ganz groß zum Einrahmen: MOMENTAN GIBT ES NOCH KEINEN NEUEN VERTRAG; ES GELTEN DIE ALTEN.
Das heißt, dass du gemäß deines alten RV bei einer ersten Verordnung (nicht "Erstverordnung", sondern das erste Mal, wo du den Patient zu Gesicht bekommst oder das erste Mal, wo er mit einer neuen Diagnose auftaucht) deine Befunderhebung abrechnest und danach die verordneten Einheiten abarbeitest.

Das Thema Diagnostik steht auf der Agenda im Schiedsverfahren. Eine der vielen Unannehmbarkeiten des neuen Vertrags. Hoffen wir das Beste. Vor April musst du gar nichts ändern!
1

Gefällt mir

Bitte einmal ganz groß zum Einrahmen: MOMENTAN GIBT ES NOCH KEINEN NEUEN VERTRAG; ES GELTEN DIE ALTEN. Das heißt, dass du gemäß deines alten RV bei einer ersten Verordnung (nicht "Erstverordnung", sondern das erste Mal, wo du den Patient zu Gesicht bekommst oder das erste Mal, wo er mit einer neuen Diagnose auftaucht) deine Befunderhebung abrechnest und danach die verordneten Einheiten abarbeitest. Das Thema Diagnostik steht auf der Agenda im Schiedsverfahren. Eine der vielen Unannehmbarkeiten des neuen Vertrags. Hoffen wir das Beste. Vor April musst du gar nichts ändern!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Susulo schrieb:

Bitte einmal ganz groß zum Einrahmen: MOMENTAN GIBT ES NOCH KEINEN NEUEN VERTRAG; ES GELTEN DIE ALTEN.
Das heißt, dass du gemäß deines alten RV bei einer ersten Verordnung (nicht "Erstverordnung", sondern das erste Mal, wo du den Patient zu Gesicht bekommst oder das erste Mal, wo er mit einer neuen Diagnose auftaucht) deine Befunderhebung abrechnest und danach die verordneten Einheiten abarbeitest.

Das Thema Diagnostik steht auf der Agenda im Schiedsverfahren. Eine der vielen Unannehmbarkeiten des neuen Vertrags. Hoffen wir das Beste. Vor April musst du gar nichts ändern!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

W. H. schrieb:

Liebe KollegInnen,
bitte um Klärung:
Link
Ich verstehe den letzten Punkt (Punkt 14) der GKV so, dass zukünftig keine Diagnostik in der Logopädie und Ergotherapie mehr abrechenbar ist, weil es ja keine Erst- und Folgeverordnungen mehr gibt.Bitte erklärt mir, dass ich es falsch verstanden habe!!Liebe GrüßeW. H.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
W. H.
31.01.2021 18:47
Ok, dann hoffe ich nur, dass die Abrechnungsstellen der KKen das auch wissen und die Diagnostiken auch vergüten.
Wie machst Du es denn mit der Unterschrift des Leistungserbringers nach jeder Behandlung? Lässt Du die noch frei oder unterschreibst Du? Wird darüber noch geschiedst oder ist das eine (bürokratische) Kröte, die wir eh schlucken müssen?
1

Gefällt mir

Ok, dann hoffe ich nur, dass die Abrechnungsstellen der KKen das auch wissen und die Diagnostiken auch vergüten. Wie machst Du es denn mit der Unterschrift des Leistungserbringers nach jeder Behandlung? Lässt Du die noch frei oder unterschreibst Du? Wird darüber noch geschiedst oder ist das eine (bürokratische) Kröte, die wir eh schlucken müssen?
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Susulo
31.01.2021 19:04
Sollte aus unerfindlichen Gründen dir die Diagnostik nicht bezahlt werden, kannst du aber sowas von Widerspruch einlegen und 40 Euro draufschlagen.
Das Feld Leistungserbringer.....ich hab mich noch nicht entschieden. Grundsätzlich ist auch das keine Pflicht, solange wir keinen neuen Vertrag unterschrieben haben.
Uns wurde aber gesagt, dass dies NICHT Gegenstand des Schiedsverfahrens sein wird und dass dieser Unsinn auf jeden Fall in Kraft treten wird.
Die KK hättens jetzt schon gern. Kannst selber entscheiden, ob du schon mal damit anfängst oder es riskierst und dich auf Streit mit KK einstellst. Das Recht wäre sicher auf unserer Seite, aber es könnte natürlich dauern...
Liest du hier: https://www.physio.de/community/abrechnung/begriff-leistungserbringer/8/513335/1
Und hier: https://www.physio.de/community/abrechnung/kuerzel-des-leistungserbringers-/8/513270/1

Habe jetzt gelernt: bei den PT wird das (anscheinend?) geschiedst, zumindest weiß noch niemand was, da würde ich auch nichts reinschreiben. Bei uns....wie gesagt, ich weiß noch nicht, was ich machen werde.
1

Gefällt mir

Sollte aus unerfindlichen Gründen dir die Diagnostik nicht bezahlt werden, kannst du aber sowas von Widerspruch einlegen und 40 Euro draufschlagen. Das Feld Leistungserbringer.....ich hab mich noch nicht entschieden. Grundsätzlich ist auch das keine Pflicht, solange wir keinen neuen Vertrag unterschrieben haben. Uns wurde aber gesagt, dass dies NICHT Gegenstand des Schiedsverfahrens sein wird und dass dieser Unsinn auf jeden Fall in Kraft treten wird. Die KK hättens jetzt schon gern. Kannst selber entscheiden, ob du schon mal damit anfängst oder es riskierst und dich auf Streit mit KK einstellst. Das Recht wäre sicher auf unserer Seite, aber es könnte natürlich dauern... Liest du hier: https://www.physio.de/community/abrechnung/begriff-leistungserbringer/8/513335/1 Und hier: https://www.physio.de/community/abrechnung/kuerzel-des-leistungserbringers-/8/513270/1 Habe jetzt gelernt: bei den PT wird das (anscheinend?) geschiedst, zumindest weiß noch niemand was, da würde ich auch nichts reinschreiben. Bei uns....wie gesagt, ich weiß noch nicht, was ich machen werde.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Susulo schrieb:

Sollte aus unerfindlichen Gründen dir die Diagnostik nicht bezahlt werden, kannst du aber sowas von Widerspruch einlegen und 40 Euro draufschlagen.
Das Feld Leistungserbringer.....ich hab mich noch nicht entschieden. Grundsätzlich ist auch das keine Pflicht, solange wir keinen neuen Vertrag unterschrieben haben.
Uns wurde aber gesagt, dass dies NICHT Gegenstand des Schiedsverfahrens sein wird und dass dieser Unsinn auf jeden Fall in Kraft treten wird.
Die KK hättens jetzt schon gern. Kannst selber entscheiden, ob du schon mal damit anfängst oder es riskierst und dich auf Streit mit KK einstellst. Das Recht wäre sicher auf unserer Seite, aber es könnte natürlich dauern...
Liest du hier: https://www.physio.de/community/abrechnung/begriff-leistungserbringer/8/513335/1
Und hier: https://www.physio.de/community/abrechnung/kuerzel-des-leistungserbringers-/8/513270/1

Habe jetzt gelernt: bei den PT wird das (anscheinend?) geschiedst, zumindest weiß noch niemand was, da würde ich auch nichts reinschreiben. Bei uns....wie gesagt, ich weiß noch nicht, was ich machen werde.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Susulo
31.01.2021 19:20
Schau mal, ob sich das Statement von LD dazu öffnet, glaube schon:
Muster 13 Rückseite: Feld “Leistungserbringer” › LOGO Deutschland
1

Gefällt mir

Schau mal, ob sich das Statement von LD dazu öffnet, glaube schon: https://www.logo-deutschland.de/muster-13-rueckseite-feld-leistungserbringer/
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Susulo schrieb:

Schau mal, ob sich das Statement von LD dazu öffnet, glaube schon:
Muster 13 Rückseite: Feld “Leistungserbringer” › LOGO Deutschland

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
W. H.
01.02.2021 18:30
Hallo Susulo,

vielen Dank nochmals für die Infos. Dann werde ich mal in mich gehen und überlegen, ob ich der Krankenkasse jetzt schon mein Kürzel gebe, oder erst ab März/April...
Viele Grüße
W. H.
1

Gefällt mir

Hallo Susulo, vielen Dank nochmals für die Infos. Dann werde ich mal in mich gehen und überlegen, ob ich der Krankenkasse jetzt schon mein Kürzel gebe, oder erst ab März/April... Viele Grüße W. H.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



W. H. schrieb:

Hallo Susulo,

vielen Dank nochmals für die Infos. Dann werde ich mal in mich gehen und überlegen, ob ich der Krankenkasse jetzt schon mein Kürzel gebe, oder erst ab März/April...
Viele Grüße
W. H.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Veronika K
05.02.2021 11:50
Hier gibt es die momentanen Antworten Link
1

Gefällt mir

• Susulo
Hier gibt es die momentanen Antworten https://www.gkv-heilmittel.de/media/dokumente/heilmittel_vertraege/FAK-Vertraege-Heilmittel-125-Stand_03-02-21.pdf
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Veronika K schrieb:

Hier gibt es die momentanen Antworten Link

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Susulo
05.02.2021 12:25
ja, danke, Veronika. Der Punkt 9 ist weg - offiziell jetzt: solange kein Vertrag, solange kein Kürzel o.ä. bei Leistungserbringer.
Siehe auch die heutigen News auf der Startseite


1

Gefällt mir

ja, danke, Veronika. Der Punkt 9 ist weg - offiziell jetzt: solange kein Vertrag, solange kein Kürzel o.ä. bei Leistungserbringer. Siehe auch die heutigen News auf der Startseite
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Susulo schrieb:

ja, danke, Veronika. Der Punkt 9 ist weg - offiziell jetzt: solange kein Vertrag, solange kein Kürzel o.ä. bei Leistungserbringer.
Siehe auch die heutigen News auf der Startseite


Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

W. H. schrieb:

Ok, dann hoffe ich nur, dass die Abrechnungsstellen der KKen das auch wissen und die Diagnostiken auch vergüten.
Wie machst Du es denn mit der Unterschrift des Leistungserbringers nach jeder Behandlung? Lässt Du die noch frei oder unterschreibst Du? Wird darüber noch geschiedst oder ist das eine (bürokratische) Kröte, die wir eh schlucken müssen?



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie keine Diagnostik zu Beginn einer Behandlung mehr abrechenbar?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2022 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns