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Gute Stimm...
  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie keine Diagnostik zu Beginn einer Behandlung mehr abrechenbar?

Neues Thema
keine Diagnostik zu Beginn einer Behandlung mehr abrechenbar?
Es gibt 8 Beiträge
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W. H.
Vor 3 Monaten
Liebe KollegInnen,
bitte um Klärung:
Link
Ich verstehe den letzten Punkt (Punkt 14) der GKV so, dass zukünftig keine Diagnostik in der Logopädie und Ergotherapie mehr abrechenbar ist, weil es ja keine Erst- und Folgeverordnungen mehr gibt.Bitte erklärt mir, dass ich es falsch verstanden habe!!Liebe GrüßeW. H.
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Liebe KollegInnen, bitte um Klärung: https://www.gkv-heilmittel.de/media/dokumente/heilmittel_vertraege/FAK-Vertraege-Heilmittel-125-Stand_22-01-21.pdf Ich verstehe den letzten Punkt (Punkt 14) der GKV so, dass zukünftig keine Diagnostik in der Logopädie und Ergotherapie mehr abrechenbar ist, weil es ja keine Erst- und Folgeverordnungen mehr gibt.Bitte erklärt mir, dass ich es falsch verstanden habe!!Liebe GrüßeW. H.
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Susulo
Vor 3 Monaten
Bitte einmal ganz groß zum Einrahmen: MOMENTAN GIBT ES NOCH KEINEN NEUEN VERTRAG; ES GELTEN DIE ALTEN.
Das heißt, dass du gemäß deines alten RV bei einer ersten Verordnung (nicht "Erstverordnung", sondern das erste Mal, wo du den Patient zu Gesicht bekommst oder das erste Mal, wo er mit einer neuen Diagnose auftaucht) deine Befunderhebung abrechnest und danach die verordneten Einheiten abarbeitest.

Das Thema Diagnostik steht auf der Agenda im Schiedsverfahren. Eine der vielen Unannehmbarkeiten des neuen Vertrags. Hoffen wir das Beste. Vor April musst du gar nichts ändern!
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Bitte einmal ganz groß zum Einrahmen: MOMENTAN GIBT ES NOCH KEINEN NEUEN VERTRAG; ES GELTEN DIE ALTEN. Das heißt, dass du gemäß deines alten RV bei einer ersten Verordnung (nicht "Erstverordnung", sondern das erste Mal, wo du den Patient zu Gesicht bekommst oder das erste Mal, wo er mit einer neuen Diagnose auftaucht) deine Befunderhebung abrechnest und danach die verordneten Einheiten abarbeitest. Das Thema Diagnostik steht auf der Agenda im Schiedsverfahren. Eine der vielen Unannehmbarkeiten des neuen Vertrags. Hoffen wir das Beste. Vor April musst du gar nichts ändern!
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Susulo schrieb:

Bitte einmal ganz groß zum Einrahmen: MOMENTAN GIBT ES NOCH KEINEN NEUEN VERTRAG; ES GELTEN DIE ALTEN.
Das heißt, dass du gemäß deines alten RV bei einer ersten Verordnung (nicht "Erstverordnung", sondern das erste Mal, wo du den Patient zu Gesicht bekommst oder das erste Mal, wo er mit einer neuen Diagnose auftaucht) deine Befunderhebung abrechnest und danach die verordneten Einheiten abarbeitest.

Das Thema Diagnostik steht auf der Agenda im Schiedsverfahren. Eine der vielen Unannehmbarkeiten des neuen Vertrags. Hoffen wir das Beste. Vor April musst du gar nichts ändern!

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W. H. schrieb:

Liebe KollegInnen,
bitte um Klärung:
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Ich verstehe den letzten Punkt (Punkt 14) der GKV so, dass zukünftig keine Diagnostik in der Logopädie und Ergotherapie mehr abrechenbar ist, weil es ja keine Erst- und Folgeverordnungen mehr gibt.Bitte erklärt mir, dass ich es falsch verstanden habe!!Liebe GrüßeW. H.

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W. H.
Vor 3 Monaten
Ok, dann hoffe ich nur, dass die Abrechnungsstellen der KKen das auch wissen und die Diagnostiken auch vergüten.
Wie machst Du es denn mit der Unterschrift des Leistungserbringers nach jeder Behandlung? Lässt Du die noch frei oder unterschreibst Du? Wird darüber noch geschiedst oder ist das eine (bürokratische) Kröte, die wir eh schlucken müssen?
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Ok, dann hoffe ich nur, dass die Abrechnungsstellen der KKen das auch wissen und die Diagnostiken auch vergüten. Wie machst Du es denn mit der Unterschrift des Leistungserbringers nach jeder Behandlung? Lässt Du die noch frei oder unterschreibst Du? Wird darüber noch geschiedst oder ist das eine (bürokratische) Kröte, die wir eh schlucken müssen?
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Susulo
Vor 3 Monaten
Sollte aus unerfindlichen Gründen dir die Diagnostik nicht bezahlt werden, kannst du aber sowas von Widerspruch einlegen und 40 Euro draufschlagen.
Das Feld Leistungserbringer.....ich hab mich noch nicht entschieden. Grundsätzlich ist auch das keine Pflicht, solange wir keinen neuen Vertrag unterschrieben haben.
Uns wurde aber gesagt, dass dies NICHT Gegenstand des Schiedsverfahrens sein wird und dass dieser Unsinn auf jeden Fall in Kraft treten wird.
Die KK hättens jetzt schon gern. Kannst selber entscheiden, ob du schon mal damit anfängst oder es riskierst und dich auf Streit mit KK einstellst. Das Recht wäre sicher auf unserer Seite, aber es könnte natürlich dauern...
Liest du hier: https://www.physio.de/community/abrechnung/begriff-leistungserbringer/8/513335/1
Und hier: https://www.physio.de/community/abrechnung/kuerzel-des-leistungserbringers-/8/513270/1

Habe jetzt gelernt: bei den PT wird das (anscheinend?) geschiedst, zumindest weiß noch niemand was, da würde ich auch nichts reinschreiben. Bei uns....wie gesagt, ich weiß noch nicht, was ich machen werde.
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Sollte aus unerfindlichen Gründen dir die Diagnostik nicht bezahlt werden, kannst du aber sowas von Widerspruch einlegen und 40 Euro draufschlagen. Das Feld Leistungserbringer.....ich hab mich noch nicht entschieden. Grundsätzlich ist auch das keine Pflicht, solange wir keinen neuen Vertrag unterschrieben haben. Uns wurde aber gesagt, dass dies NICHT Gegenstand des Schiedsverfahrens sein wird und dass dieser Unsinn auf jeden Fall in Kraft treten wird. Die KK hättens jetzt schon gern. Kannst selber entscheiden, ob du schon mal damit anfängst oder es riskierst und dich auf Streit mit KK einstellst. Das Recht wäre sicher auf unserer Seite, aber es könnte natürlich dauern... Liest du hier: https://www.physio.de/community/abrechnung/begriff-leistungserbringer/8/513335/1 Und hier: https://www.physio.de/community/abrechnung/kuerzel-des-leistungserbringers-/8/513270/1 Habe jetzt gelernt: bei den PT wird das (anscheinend?) geschiedst, zumindest weiß noch niemand was, da würde ich auch nichts reinschreiben. Bei uns....wie gesagt, ich weiß noch nicht, was ich machen werde.
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Susulo schrieb:

Sollte aus unerfindlichen Gründen dir die Diagnostik nicht bezahlt werden, kannst du aber sowas von Widerspruch einlegen und 40 Euro draufschlagen.
Das Feld Leistungserbringer.....ich hab mich noch nicht entschieden. Grundsätzlich ist auch das keine Pflicht, solange wir keinen neuen Vertrag unterschrieben haben.
Uns wurde aber gesagt, dass dies NICHT Gegenstand des Schiedsverfahrens sein wird und dass dieser Unsinn auf jeden Fall in Kraft treten wird.
Die KK hättens jetzt schon gern. Kannst selber entscheiden, ob du schon mal damit anfängst oder es riskierst und dich auf Streit mit KK einstellst. Das Recht wäre sicher auf unserer Seite, aber es könnte natürlich dauern...
Liest du hier: https://www.physio.de/community/abrechnung/begriff-leistungserbringer/8/513335/1
Und hier: https://www.physio.de/community/abrechnung/kuerzel-des-leistungserbringers-/8/513270/1

Habe jetzt gelernt: bei den PT wird das (anscheinend?) geschiedst, zumindest weiß noch niemand was, da würde ich auch nichts reinschreiben. Bei uns....wie gesagt, ich weiß noch nicht, was ich machen werde.

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Susulo
Vor 3 Monaten
Schau mal, ob sich das Statement von LD dazu öffnet, glaube schon:
Muster 13 Rückseite: Feld “Leistungserbringer” › LOGO Deutschland
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Schau mal, ob sich das Statement von LD dazu öffnet, glaube schon: https://www.logo-deutschland.de/muster-13-rueckseite-feld-leistungserbringer/
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Susulo schrieb:

Schau mal, ob sich das Statement von LD dazu öffnet, glaube schon:
Muster 13 Rückseite: Feld “Leistungserbringer” › LOGO Deutschland

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W. H.
Vor 3 Monaten
Hallo Susulo,

vielen Dank nochmals für die Infos. Dann werde ich mal in mich gehen und überlegen, ob ich der Krankenkasse jetzt schon mein Kürzel gebe, oder erst ab März/April...
Viele Grüße
W. H.
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Hallo Susulo, vielen Dank nochmals für die Infos. Dann werde ich mal in mich gehen und überlegen, ob ich der Krankenkasse jetzt schon mein Kürzel gebe, oder erst ab März/April... Viele Grüße W. H.
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W. H. schrieb:

Hallo Susulo,

vielen Dank nochmals für die Infos. Dann werde ich mal in mich gehen und überlegen, ob ich der Krankenkasse jetzt schon mein Kürzel gebe, oder erst ab März/April...
Viele Grüße
W. H.

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Veronika K
Vor 2 Monaten
Hier gibt es die momentanen Antworten Link
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• Susulo
Hier gibt es die momentanen Antworten https://www.gkv-heilmittel.de/media/dokumente/heilmittel_vertraege/FAK-Vertraege-Heilmittel-125-Stand_03-02-21.pdf
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Veronika K schrieb:

Hier gibt es die momentanen Antworten Link

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Susulo
Vor 2 Monaten
ja, danke, Veronika. Der Punkt 9 ist weg - offiziell jetzt: solange kein Vertrag, solange kein Kürzel o.ä. bei Leistungserbringer.
Siehe auch die heutigen News auf der Startseite


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ja, danke, Veronika. Der Punkt 9 ist weg - offiziell jetzt: solange kein Vertrag, solange kein Kürzel o.ä. bei Leistungserbringer. Siehe auch die heutigen News auf der Startseite
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Susulo schrieb:

ja, danke, Veronika. Der Punkt 9 ist weg - offiziell jetzt: solange kein Vertrag, solange kein Kürzel o.ä. bei Leistungserbringer.
Siehe auch die heutigen News auf der Startseite


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W. H. schrieb:

Ok, dann hoffe ich nur, dass die Abrechnungsstellen der KKen das auch wissen und die Diagnostiken auch vergüten.
Wie machst Du es denn mit der Unterschrift des Leistungserbringers nach jeder Behandlung? Lässt Du die noch frei oder unterschreibst Du? Wird darüber noch geschiedst oder ist das eine (bürokratische) Kröte, die wir eh schlucken müssen?



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