ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Die Asklepios Klinik St. Georg –
an der Außenalster im Herzen von
Hamburg gelegen - ist das älteste
Krankenhaus der Hansestadt Hamburg.
Wir verbinden soziale Trad...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Die Asklepios Klinik St. Georg –
an der Außenalster im Herzen von
Hamburg gelegen - ist das älteste
Krankenhaus der Hansestadt Hamburg.
Wir verbinden soziale Trad...
Habe eine VO bekommen, bei der der Indikationsschlüssel SP1 lautet.
Als Leitsymptomatik wurde partielle Dyslalie eingetragen. Das Kind hat eine multiple Dyslalie, einen Dysgrammatismus und einen eingeschränkten Wortschatz bei Bilingualität. Sind der Schlüssel und die Leitsymptomatik so kombinierbar und abrechenbar?
Und kann eine VO per Fax geändertvwerden oder nur persönlich?
Danke!
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Siri-Jonna schrieb:
Hallo, liebe KollegInnen!
Habe eine VO bekommen, bei der der Indikationsschlüssel SP1 lautet.
Als Leitsymptomatik wurde partielle Dyslalie eingetragen. Das Kind hat eine multiple Dyslalie, einen Dysgrammatismus und einen eingeschränkten Wortschatz bei Bilingualität. Sind der Schlüssel und die Leitsymptomatik so kombinierbar und abrechenbar?
Und kann eine VO per Fax geändertvwerden oder nur persönlich?
Danke!
> Und kann eine VO per Fax geändertvwerden oder nur persönlich?
Das steht in dem Vertrag, den du mit den Krankenkassen geschlossen hast. Das ist in jedem Bundesland anders.
Ganz sicher kann ich dir aber sagen, dass die Diagnose dazu gehört: Sprachentwicklungsstörung. Ohne ausgeschriebene Diagnose kann es sein, dass du die Verordnung unbezahlt zurückbekommst (oder einfach nicht gezahlt wird).
gruß, heropas
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heropas schrieb:
Siri-Jonna schrieb:
> Und kann eine VO per Fax geändertvwerden oder nur persönlich?
Das steht in dem Vertrag, den du mit den Krankenkassen geschlossen hast. Das ist in jedem Bundesland anders.
Ganz sicher kann ich dir aber sagen, dass die Diagnose dazu gehört: Sprachentwicklungsstörung. Ohne ausgeschriebene Diagnose kann es sein, dass du die Verordnung unbezahlt zurückbekommst (oder einfach nicht gezahlt wird).
gruß, heropas
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