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Hamburg St. Georg

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Indikationsschlüssel bei Dyslalie

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Neues Thema
Indikationsschlüssel bei Dyslalie
Es gibt 2 Beiträge
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Siri-Jonna
15.10.2013 14:19
Hallo, liebe KollegInnen!
Habe eine VO bekommen, bei der der Indikationsschlüssel SP1 lautet.
Als Leitsymptomatik wurde partielle Dyslalie eingetragen. Das Kind hat eine multiple Dyslalie, einen Dysgrammatismus und einen eingeschränkten Wortschatz bei Bilingualität. Sind der Schlüssel und die Leitsymptomatik so kombinierbar und abrechenbar?
Und kann eine VO per Fax geändertvwerden oder nur persönlich?
Danke!
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Hallo, liebe KollegInnen! Habe eine VO bekommen, bei der der Indikationsschlüssel SP1 lautet. Als Leitsymptomatik wurde partielle Dyslalie eingetragen. Das Kind hat eine multiple Dyslalie, einen Dysgrammatismus und einen eingeschränkten Wortschatz bei Bilingualität. Sind der Schlüssel und die Leitsymptomatik so kombinierbar und abrechenbar? Und kann eine VO per Fax geändertvwerden oder nur persönlich? Danke!
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Siri-Jonna schrieb:

Hallo, liebe KollegInnen!
Habe eine VO bekommen, bei der der Indikationsschlüssel SP1 lautet.
Als Leitsymptomatik wurde partielle Dyslalie eingetragen. Das Kind hat eine multiple Dyslalie, einen Dysgrammatismus und einen eingeschränkten Wortschatz bei Bilingualität. Sind der Schlüssel und die Leitsymptomatik so kombinierbar und abrechenbar?
Und kann eine VO per Fax geändertvwerden oder nur persönlich?
Danke!

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heropas
15.10.2013 16:09
Siri-Jonna schrieb:
> Und kann eine VO per Fax geändertvwerden oder nur persönlich?
Das steht in dem Vertrag, den du mit den Krankenkassen geschlossen hast. Das ist in jedem Bundesland anders.

Ganz sicher kann ich dir aber sagen, dass die Diagnose dazu gehört: Sprachentwicklungsstörung. Ohne ausgeschriebene Diagnose kann es sein, dass du die Verordnung unbezahlt zurückbekommst (oder einfach nicht gezahlt wird).

gruß, heropas

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Siri-Jonna schrieb: > Und kann eine VO per Fax geändertvwerden oder nur persönlich? Das steht in dem Vertrag, den du mit den Krankenkassen geschlossen hast. Das ist in jedem Bundesland anders. Ganz sicher kann ich dir aber sagen, dass die Diagnose dazu gehört: Sprachentwicklungsstörung. Ohne ausgeschriebene Diagnose kann es sein, dass du die Verordnung unbezahlt zurückbekommst (oder einfach nicht gezahlt wird). gruß, heropas
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heropas schrieb:

Siri-Jonna schrieb:
> Und kann eine VO per Fax geändertvwerden oder nur persönlich?
Das steht in dem Vertrag, den du mit den Krankenkassen geschlossen hast. Das ist in jedem Bundesland anders.

Ganz sicher kann ich dir aber sagen, dass die Diagnose dazu gehört: Sprachentwicklungsstörung. Ohne ausgeschriebene Diagnose kann es sein, dass du die Verordnung unbezahlt zurückbekommst (oder einfach nicht gezahlt wird).

gruß, heropas



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