Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
ich möchte euch bitten, zu überlegen, wie wir mit der aktuellen Situation umgehen.
Im § 125 Abs. 2 Nr 4 SGB V ist festgelegt, dass Vor- und Nachbereitung einschließlich der erforderlichen Dokumentation INNERHALB der Regelleistungszeit zu leisten sind.
In der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung der HMR ist unter Nr. 5 und in Nr. 7 festgelegt, dass Vor- und Nachbereitung sowie der Bericht an den Arzt AUSSERHALB der Regelleistungszeit durchzuführen bzw. zu erbringen sind.
Dieser Teil der HMR hätte nicht unterschrieben werden dürfen.
Die Frage ist, wie wir mit dieser offensichtlich Inkompatibilität umgehen.
Es wäre sinnvoll, dies bei den jeweiligen Vereinen dringend anzusprechen und um Antworten zu bitten bzw. auch Herrn Dr. Roy Kühne anzuschreiben, den Abgeordneten im Deutschen Bundestag, der selbst Heilmittelerbringer ist.
Wie geht ihr mit der aktuellen Situation um?
Viele Grüße und ein schönes Osterfest
K. S.
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PT-Morris schrieb:
Dein Denkfehler ist der Unterschied zwischen Regelleistungszeit und Regelbehandlungszeit.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen und Logopädinnen,
ich möchte euch bitten, zu überlegen, wie wir mit der aktuellen Situation umgehen.
Im § 125 Abs. 2 Nr 4 SGB V ist festgelegt, dass Vor- und Nachbereitung einschließlich der erforderlichen Dokumentation INNERHALB der Regelleistungszeit zu leisten sind.
In der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung der HMR ist unter Nr. 5 und in Nr. 7 festgelegt, dass Vor- und Nachbereitung sowie der Bericht an den Arzt AUSSERHALB der Regelleistungszeit durchzuführen bzw. zu erbringen sind.
Dieser Teil der HMR hätte nicht unterschrieben werden dürfen.
Die Frage ist, wie wir mit dieser offensichtlich Inkompatibilität umgehen.
Es wäre sinnvoll, dies bei den jeweiligen Vereinen dringend anzusprechen und um Antworten zu bitten bzw. auch Herrn Dr. Roy Kühne anzuschreiben, den Abgeordneten im Deutschen Bundestag, der selbst Heilmittelerbringer ist.
Wie geht ihr mit der aktuellen Situation um?
Viele Grüße und ein schönes Osterfest
K. S.
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