Für unsere Rehabilitationsklinik
Borkum Riff des Reha-Zentrums
Borkum - suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Physiotherapeut*in (m/w/div)
Ort: Borkum
Eintrittsdatum: nächstmöglicher
Zeitpunkt
Bewerbungsfrist: 15.02.2023
Ausschreibungsnummer: 8070 - 22 -
12 - 2022
Beschäftigung: Vollzeit ,
unbefristet
Vergütung: Entgeltgruppe 7 TV
EntgO-DRV
Tätigkeitsbereich:
Die Klinik Borkum Riff liegt am
Rande der Dünen der Nordseeinsel
Borkum und verfügt über 2
Indikation...
Borkum Riff des Reha-Zentrums
Borkum - suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Physiotherapeut*in (m/w/div)
Ort: Borkum
Eintrittsdatum: nächstmöglicher
Zeitpunkt
Bewerbungsfrist: 15.02.2023
Ausschreibungsnummer: 8070 - 22 -
12 - 2022
Beschäftigung: Vollzeit ,
unbefristet
Vergütung: Entgeltgruppe 7 TV
EntgO-DRV
Tätigkeitsbereich:
Die Klinik Borkum Riff liegt am
Rande der Dünen der Nordseeinsel
Borkum und verfügt über 2
Indikation...
ich möchte euch bitten, zu überlegen, wie wir mit der aktuellen Situation umgehen.
Im § 125 Abs. 2 Nr 4 SGB V ist festgelegt, dass Vor- und Nachbereitung einschließlich der erforderlichen Dokumentation INNERHALB der Regelleistungszeit zu leisten sind.
In der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung der HMR ist unter Nr. 5 und in Nr. 7 festgelegt, dass Vor- und Nachbereitung sowie der Bericht an den Arzt AUSSERHALB der Regelleistungszeit durchzuführen bzw. zu erbringen sind.
Dieser Teil der HMR hätte nicht unterschrieben werden dürfen.
Die Frage ist, wie wir mit dieser offensichtlich Inkompatibilität umgehen.
Es wäre sinnvoll, dies bei den jeweiligen Vereinen dringend anzusprechen und um Antworten zu bitten bzw. auch Herrn Dr. Roy Kühne anzuschreiben, den Abgeordneten im Deutschen Bundestag, der selbst Heilmittelerbringer ist.
Wie geht ihr mit der aktuellen Situation um?
Viele Grüße und ein schönes Osterfest
K. S.
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PT-Morris schrieb:
Dein Denkfehler ist der Unterschied zwischen Regelleistungszeit und Regelbehandlungszeit.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen und Logopädinnen,
ich möchte euch bitten, zu überlegen, wie wir mit der aktuellen Situation umgehen.
Im § 125 Abs. 2 Nr 4 SGB V ist festgelegt, dass Vor- und Nachbereitung einschließlich der erforderlichen Dokumentation INNERHALB der Regelleistungszeit zu leisten sind.
In der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Fassung der HMR ist unter Nr. 5 und in Nr. 7 festgelegt, dass Vor- und Nachbereitung sowie der Bericht an den Arzt AUSSERHALB der Regelleistungszeit durchzuführen bzw. zu erbringen sind.
Dieser Teil der HMR hätte nicht unterschrieben werden dürfen.
Die Frage ist, wie wir mit dieser offensichtlich Inkompatibilität umgehen.
Es wäre sinnvoll, dies bei den jeweiligen Vereinen dringend anzusprechen und um Antworten zu bitten bzw. auch Herrn Dr. Roy Kühne anzuschreiben, den Abgeordneten im Deutschen Bundestag, der selbst Heilmittelerbringer ist.
Wie geht ihr mit der aktuellen Situation um?
Viele Grüße und ein schönes Osterfest
K. S.
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