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Hamburg

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie HMR gültig ab 1.1.21 - Verständnisfrage

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Neues Thema
HMR gültig ab 1.1.21 - Verständnisfrage
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asima
10.02.2021 11:50
Hallo,
nach meinem Verständnis gilt die neue HMR ab 1.1.21.
Heißt das, dass alle alten Rezepte aktuell und weil noch kein Vertrag vorliegt nach den alten Regeln abgerechnet werden können? Konkret: dürfte ich bei einem Rezept aus 2020 auch noch bei einer KFO-VO Gruppentermine machen, weil die Kids sich gerne nochmal sehen würden und es effektiv ist, oder könnte mir der Termin rausgekürzt werden, weil Gruppe nicht mehr in der neuen ZA-HMR steht? Geht nur um ein oder zwei Stunden, aber diese Unsicherheit nervt mich...Z. B. bei einem späteren Behandlungsbeginn heißt es ja, man solle das Rezept z. B. nicht nach mehr als 28 Tagen beginnen, auch wenn wegen mir auf einer alten VO Beginn bis 8.2.21 draufstünde...
Ganz ehrlich, ich fand Änderungen noch nie so verwirrend wie gerade...
LG Asima
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Hallo, nach meinem Verständnis gilt die neue HMR ab 1.1.21. Heißt das, dass alle alten Rezepte aktuell und weil noch kein Vertrag vorliegt nach den alten Regeln abgerechnet werden können? Konkret: dürfte ich bei einem Rezept aus 2020 auch noch bei einer KFO-VO Gruppentermine machen, weil die Kids sich gerne nochmal sehen würden und es effektiv ist, oder könnte mir der Termin rausgekürzt werden, weil Gruppe nicht mehr in der neuen ZA-HMR steht? Geht nur um ein oder zwei Stunden, aber diese Unsicherheit nervt mich...Z. B. bei einem späteren Behandlungsbeginn heißt es ja, man solle das Rezept z. B. nicht nach mehr als 28 Tagen beginnen, auch wenn wegen mir auf einer alten VO Beginn bis 8.2.21 draufstünde... Ganz ehrlich, ich fand Änderungen noch nie so verwirrend wie gerade... LG Asima
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Susulo
10.02.2021 14:14
Ja, ich hatte den gleichen Fall und zum Dezember abgerechnet. Verband hat mir das empfohlen, weil im Grunde schon vorher bei ZÄ keine Gruppe vorgesehen war und das eher nachträglich zugefügt wurde. Gab ja auch bei den alten Formularen kein Feld dafür.

Alles Bullshit, die einzigen Gruppen, die ich jemals mache - bzw. jetzt gemacht hatte - waren MFT, also über ZÄ. Naja. Jetzt wird nur ein Kind weitertherapiert, das andere wartet. Nicht mein Problem.
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Ja, ich hatte den gleichen Fall und zum Dezember abgerechnet. Verband hat mir das empfohlen, weil im Grunde schon vorher bei ZÄ keine Gruppe vorgesehen war und das eher nachträglich zugefügt wurde. Gab ja auch bei den alten Formularen kein Feld dafür. Alles Bullshit, die einzigen Gruppen, die ich jemals mache - bzw. jetzt gemacht hatte - waren MFT, also über ZÄ. Naja. Jetzt wird nur ein Kind weitertherapiert, das andere wartet. Nicht mein Problem.
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Susulo schrieb:

Ja, ich hatte den gleichen Fall und zum Dezember abgerechnet. Verband hat mir das empfohlen, weil im Grunde schon vorher bei ZÄ keine Gruppe vorgesehen war und das eher nachträglich zugefügt wurde. Gab ja auch bei den alten Formularen kein Feld dafür.

Alles Bullshit, die einzigen Gruppen, die ich jemals mache - bzw. jetzt gemacht hatte - waren MFT, also über ZÄ. Naja. Jetzt wird nur ein Kind weitertherapiert, das andere wartet. Nicht mein Problem.

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asima schrieb:

Hallo,
nach meinem Verständnis gilt die neue HMR ab 1.1.21.
Heißt das, dass alle alten Rezepte aktuell und weil noch kein Vertrag vorliegt nach den alten Regeln abgerechnet werden können? Konkret: dürfte ich bei einem Rezept aus 2020 auch noch bei einer KFO-VO Gruppentermine machen, weil die Kids sich gerne nochmal sehen würden und es effektiv ist, oder könnte mir der Termin rausgekürzt werden, weil Gruppe nicht mehr in der neuen ZA-HMR steht? Geht nur um ein oder zwei Stunden, aber diese Unsicherheit nervt mich...Z. B. bei einem späteren Behandlungsbeginn heißt es ja, man solle das Rezept z. B. nicht nach mehr als 28 Tagen beginnen, auch wenn wegen mir auf einer alten VO Beginn bis 8.2.21 draufstünde...
Ganz ehrlich, ich fand Änderungen noch nie so verwirrend wie gerade...
LG Asima

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regiologo
13.02.2021 12:16
Möglicherweise ergibt sich das nicht auf der Grundlage des Verordnungsmusters, da auf der neuen Verordnung im Gegensatz zur alten die Gruppe nicht explizit ausgeschlossen werden kann. Sondern die Gruppen-Therapie ergäbe sich auf der Grundlage der Vergütungsvereinbarung (Gruppe) und begründend dann mit


§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Da sich hier die Wirtschaftlichkeit aufgrund der für die Kasse sichtbar günstigeren Vergütungen von selbst ergibt. Und vielleicht merken die Kassen, was sie für ein Eigentor damit geschossen haben.


Bin gespannt ..
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Möglicherweise ergibt sich das nicht auf der Grundlage des Verordnungsmusters, da auf der neuen Verordnung im Gegensatz zur alten die Gruppe nicht explizit ausgeschlossen werden kann. Sondern die Gruppen-Therapie ergäbe sich auf der Grundlage der Vergütungsvereinbarung (Gruppe) und begründend dann mit § 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot (1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Da sich hier die Wirtschaftlichkeit aufgrund der für die Kasse sichtbar günstigeren Vergütungen von selbst ergibt. Und vielleicht merken die Kassen, was sie für ein Eigentor damit geschossen haben. Bin gespannt ..
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Susulo
13.02.2021 13:31
Wenn du bei der (neuen) HMRL , genaugenommen dann im Heilmittelkatalog (S.29-31) nachliest, steht da leider schwarz auf weiß, dass es keine GT gibt.
Im Gegenatz dazu wirst du im HMK für Ärzte die GT finden.
Ist sch** , ist aber so.
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Wenn du bei der (neuen) HMRL , genaugenommen dann im Heilmittelkatalog (S.29-31) nachliest, steht da leider schwarz auf weiß, dass es keine GT gibt. Im Gegenatz dazu wirst du im HMK für Ärzte die GT finden. Ist sch** , ist aber so.
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Susulo schrieb:

Wenn du bei der (neuen) HMRL , genaugenommen dann im Heilmittelkatalog (S.29-31) nachliest, steht da leider schwarz auf weiß, dass es keine GT gibt.
Im Gegenatz dazu wirst du im HMK für Ärzte die GT finden.
Ist sch** , ist aber so.

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regiologo
13.02.2021 14:29
Is' mir bekannt.

Kassengenehmigung mit Verweis auf Unterversorgung sowie WANZ holen, machen, Präzedenzfall schaffen
Schönes kaltes sonniges WE

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Is' mir bekannt. Kassengenehmigung mit Verweis auf Unterversorgung sowie WANZ holen, machen, Präzedenzfall schaffen Schönes kaltes sonniges WE
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regiologo schrieb:

Is' mir bekannt.

Kassengenehmigung mit Verweis auf Unterversorgung sowie WANZ holen, machen, Präzedenzfall schaffen
Schönes kaltes sonniges WE

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Susulo
13.02.2021 15:30
mhm. Ist vermutlich machbar. Ich seh es halt nicht ein. Hab keine Lust mehr, gehe mehr und mehr dazu über, "Dienst nach Vorschrift" zu machen, bin zu alt. Mir reicht es .

Edit: aber jaaa!!! Das Wochenende ist wunderbar sonnig und wunderbar kalt. Werde sofort ins Licht gehen. JETZT. Dir auch viel Freude.
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mhm. Ist vermutlich machbar. Ich seh es halt nicht ein. Hab keine Lust mehr, gehe mehr und mehr dazu über, "Dienst nach Vorschrift" zu machen, bin zu alt. Mir reicht es . Edit: aber jaaa!!! Das Wochenende ist wunderbar sonnig und wunderbar kalt. Werde sofort ins Licht gehen. JETZT. Dir auch viel Freude.
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Susulo schrieb:

mhm. Ist vermutlich machbar. Ich seh es halt nicht ein. Hab keine Lust mehr, gehe mehr und mehr dazu über, "Dienst nach Vorschrift" zu machen, bin zu alt. Mir reicht es .

Edit: aber jaaa!!! Das Wochenende ist wunderbar sonnig und wunderbar kalt. Werde sofort ins Licht gehen. JETZT. Dir auch viel Freude.

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regiologo schrieb:

Möglicherweise ergibt sich das nicht auf der Grundlage des Verordnungsmusters, da auf der neuen Verordnung im Gegensatz zur alten die Gruppe nicht explizit ausgeschlossen werden kann. Sondern die Gruppen-Therapie ergäbe sich auf der Grundlage der Vergütungsvereinbarung (Gruppe) und begründend dann mit


§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Da sich hier die Wirtschaftlichkeit aufgrund der für die Kasse sichtbar günstigeren Vergütungen von selbst ergibt. Und vielleicht merken die Kassen, was sie für ein Eigentor damit geschossen haben.


Bin gespannt ..

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kroetzi
13.02.2021 16:24
Susulo
Was mich mal interessiert bei euch Logos. Wie ist es da mit der Eigeninitiative der Patienten bestellt?
Ist das ähnlich wie in der Physio ( wollen viele oft eigentlich massiert werden( nein nicht alle aber viele und Übungen zu Hause machen fällt aus, weil dafür hab ich keine Zeit)?

Arbeiten eure Patienten vermehrt zu Hause oder denken sie auch, dass die eine Stunde in der Woche Theapie reicht? Ich geh ja jede Woche zum Logopäden...

Bei letzterem vestehe ich auch den Frust und die Entscheidung zu "Dienst nach Vorschrift " .
Geht mir ähnlich bei diesen Leuten. Da häng ich mich auch nicht mehr so rein.
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Susulo Was mich mal interessiert bei euch Logos. Wie ist es da mit der Eigeninitiative der Patienten bestellt? Ist das ähnlich wie in der Physio ( wollen viele oft eigentlich massiert werden( nein nicht alle aber viele und Übungen zu Hause machen fällt aus, weil dafür hab ich keine Zeit)? Arbeiten eure Patienten vermehrt zu Hause oder denken sie auch, dass die eine Stunde in der Woche Theapie reicht? Ich geh ja jede Woche zum Logopäden... Bei letzterem vestehe ich auch den Frust und die Entscheidung zu "Dienst nach Vorschrift " . Geht mir ähnlich bei diesen Leuten. Da häng ich mich auch nicht mehr so rein.
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Susulo
13.02.2021 17:41
Naja, Eigeninitiative von Patienten, das ist wie überall auf diesem Planeten: manche sind voll dabei und andere sitzen die Zeit ab. Bei letzteren kann man dann die Therapie auch schon mal vorzeitig beenden, was ich öfters mache, je älter ich werde.
Raussuchen kann sich bei mir aber niemand, was er machen möchte (also im Sinne von "ich möchte lieber massiert werden). Da ist Logopädie vermutlich zu spezifisch und die allermeisten sind überrascht, "was wir so machen".

Was Hausaufgaben angeht, ist das halt sehr Störungsbildspezifisch. Speziell bei den Zahnarztrezepten ist das meist so, dass häusliches Üben sehr wichtig ist, sonst kannst du es knicken, weil es da ja vorwiegend um motorische Muster geht, um Tonusauf- oder abbau, um "Sich bewusst werden" usw.
Dann gibt es halt Störungsbilder, wo es schwer ist, zu Hause zu üben. Globale Aphasie z.B. - da sind Angehörige oft heillos überfordert und der Patient kann es schlicht nicht. Da wäre hochfrequente Therapie einfach sehr sinnvoll.
Bei einer gestörten Sprachentwicklung gebe ich auch nicht unbedingt Hausaufgaben mit, weil (Mutter)Sprache sich ja nicht durch "Üben" erlernt, sondern durch Entwicklungs-Prozesse, die vollzogen werden müssen. Beratung von Eltern, wie sie im Alltag unterstützend einwirken können, wo sie ihr Kind über- oder unterfordern - das ja, natürlich. Habe bei kleinen Kindern oft Eltern dabei - es ist ein Trialog.

Es sind aber zweierlei Dinge, ob Patienten bezogen auf die Therapie engagiert sind oder ob sie sich bei der KK ins Zeug legen. Meistens wird alles, was von Behörden kommt einfach hingenommen - wir sehen das jetzt ja besser denn je. Wenn Patienten es für besser halten, dass sie die GruppenThp bekommen, dann sollen sie das mit der KK selber regeln. Ich mach das nicht mehr. Warum denn? Soll der verordnende ZA, dessen Lobby sich das so ausgedacht und beschlossen hat, sich gerne und unbedingt aufregen und das bei der KK beantragen für seine Patienten, wenn er es für wichtig hält. Ansonsten soll er halt aushalten, wenn sein Patient nochmal ein halbes Jahr wartet. Es ist mir mittlerweile wirklich egal.


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Naja, Eigeninitiative von Patienten, das ist wie überall auf diesem Planeten: manche sind voll dabei und andere sitzen die Zeit ab. Bei letzteren kann man dann die Therapie auch schon mal vorzeitig beenden, was ich öfters mache, je älter ich werde. Raussuchen kann sich bei mir aber niemand, was er machen möchte (also im Sinne von "ich möchte lieber massiert werden). Da ist Logopädie vermutlich zu spezifisch und die allermeisten sind überrascht, "was wir so machen". Was Hausaufgaben angeht, ist das halt sehr Störungsbildspezifisch. Speziell bei den Zahnarztrezepten ist das meist so, dass häusliches Üben sehr wichtig ist, sonst kannst du es knicken, weil es da ja vorwiegend um motorische Muster geht, um Tonusauf- oder abbau, um "Sich bewusst werden" usw. Dann gibt es halt Störungsbilder, wo es schwer ist, zu Hause zu üben. Globale Aphasie z.B. - da sind Angehörige oft heillos überfordert und der Patient kann es schlicht nicht. Da wäre hochfrequente Therapie einfach sehr sinnvoll. Bei einer gestörten Sprachentwicklung gebe ich auch nicht unbedingt Hausaufgaben mit, weil (Mutter)Sprache sich ja nicht durch "Üben" erlernt, sondern durch Entwicklungs-Prozesse, die vollzogen werden müssen. Beratung von Eltern, wie sie im Alltag unterstützend einwirken können, wo sie ihr Kind über- oder unterfordern - das ja, natürlich. Habe bei kleinen Kindern oft Eltern dabei - es ist ein Trialog. Es sind aber zweierlei Dinge, ob Patienten bezogen auf die Therapie engagiert sind oder ob sie sich bei der KK ins Zeug legen. Meistens wird alles, was von Behörden kommt einfach hingenommen - wir sehen das jetzt ja besser denn je. Wenn Patienten es für besser halten, dass sie die GruppenThp bekommen, dann sollen sie das mit der KK selber regeln. Ich mach das nicht mehr. Warum denn? Soll der verordnende ZA, dessen Lobby sich das so ausgedacht und beschlossen hat, sich gerne und unbedingt aufregen und das bei der KK beantragen für seine Patienten, wenn er es für wichtig hält. Ansonsten soll er halt aushalten, wenn sein Patient nochmal ein halbes Jahr wartet. Es ist mir mittlerweile wirklich egal.
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Susulo schrieb:

Naja, Eigeninitiative von Patienten, das ist wie überall auf diesem Planeten: manche sind voll dabei und andere sitzen die Zeit ab. Bei letzteren kann man dann die Therapie auch schon mal vorzeitig beenden, was ich öfters mache, je älter ich werde.
Raussuchen kann sich bei mir aber niemand, was er machen möchte (also im Sinne von "ich möchte lieber massiert werden). Da ist Logopädie vermutlich zu spezifisch und die allermeisten sind überrascht, "was wir so machen".

Was Hausaufgaben angeht, ist das halt sehr Störungsbildspezifisch. Speziell bei den Zahnarztrezepten ist das meist so, dass häusliches Üben sehr wichtig ist, sonst kannst du es knicken, weil es da ja vorwiegend um motorische Muster geht, um Tonusauf- oder abbau, um "Sich bewusst werden" usw.
Dann gibt es halt Störungsbilder, wo es schwer ist, zu Hause zu üben. Globale Aphasie z.B. - da sind Angehörige oft heillos überfordert und der Patient kann es schlicht nicht. Da wäre hochfrequente Therapie einfach sehr sinnvoll.
Bei einer gestörten Sprachentwicklung gebe ich auch nicht unbedingt Hausaufgaben mit, weil (Mutter)Sprache sich ja nicht durch "Üben" erlernt, sondern durch Entwicklungs-Prozesse, die vollzogen werden müssen. Beratung von Eltern, wie sie im Alltag unterstützend einwirken können, wo sie ihr Kind über- oder unterfordern - das ja, natürlich. Habe bei kleinen Kindern oft Eltern dabei - es ist ein Trialog.

Es sind aber zweierlei Dinge, ob Patienten bezogen auf die Therapie engagiert sind oder ob sie sich bei der KK ins Zeug legen. Meistens wird alles, was von Behörden kommt einfach hingenommen - wir sehen das jetzt ja besser denn je. Wenn Patienten es für besser halten, dass sie die GruppenThp bekommen, dann sollen sie das mit der KK selber regeln. Ich mach das nicht mehr. Warum denn? Soll der verordnende ZA, dessen Lobby sich das so ausgedacht und beschlossen hat, sich gerne und unbedingt aufregen und das bei der KK beantragen für seine Patienten, wenn er es für wichtig hält. Ansonsten soll er halt aushalten, wenn sein Patient nochmal ein halbes Jahr wartet. Es ist mir mittlerweile wirklich egal.


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kroetzi schrieb:

Susulo
Was mich mal interessiert bei euch Logos. Wie ist es da mit der Eigeninitiative der Patienten bestellt?
Ist das ähnlich wie in der Physio ( wollen viele oft eigentlich massiert werden( nein nicht alle aber viele und Übungen zu Hause machen fällt aus, weil dafür hab ich keine Zeit)?

Arbeiten eure Patienten vermehrt zu Hause oder denken sie auch, dass die eine Stunde in der Woche Theapie reicht? Ich geh ja jede Woche zum Logopäden...

Bei letzterem vestehe ich auch den Frust und die Entscheidung zu "Dienst nach Vorschrift " .
Geht mir ähnlich bei diesen Leuten. Da häng ich mich auch nicht mehr so rein.

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asima
13.02.2021 22:09
Hi ihr Lieben, danke für die Antworten.
Nein, bei "Dienst nach Vorschrift" bin ich noch nicht. Aber ich versuche gerade, meine Zeiten einzuhalten und nicht zu überziehen... Mache meist zu viel und nicht zu wenig, aber so ein Verzug zieht sich ja dann durch und das stresst auch...
Bzgl. Massage: Ich mache gerade bei Schluckpatienten und Stimme gerne und viel manuell. Allerdings ist mir auch aufgefallen, dass bestimmte Patienten dann nichts anderes mehr wollen. Seitdem und auch seit Corona bin ich umsichtiger in der Hinsicht... Generell gebe ich regelmäßig Hausaufgaben. Nicht alle schaffen es, hängt aber auch vom Störungsbild ab. Übungspläne helfen oft.
An Genehmigung hatte ich auch gedacht... Bei der hiesigen AOK hätte ich es versucht, ist aber sonstwas..
2 Fragen:
- Was ist WANZ?
- Weiß jemand das mit der Gültigkeit für Rezept vom letzten Jahr? Oder wo man das erfragen kann? G-BA oder so?
LG
.
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Hi ihr Lieben, danke für die Antworten. Nein, bei "Dienst nach Vorschrift" bin ich noch nicht. Aber ich versuche gerade, meine Zeiten einzuhalten und nicht zu überziehen... Mache meist zu viel und nicht zu wenig, aber so ein Verzug zieht sich ja dann durch und das stresst auch... Bzgl. Massage: Ich mache gerade bei Schluckpatienten und Stimme gerne und viel manuell. Allerdings ist mir auch aufgefallen, dass bestimmte Patienten dann nichts anderes mehr wollen. Seitdem und auch seit Corona bin ich umsichtiger in der Hinsicht... Generell gebe ich regelmäßig Hausaufgaben. Nicht alle schaffen es, hängt aber auch vom Störungsbild ab. Übungspläne helfen oft. An Genehmigung hatte ich auch gedacht... Bei der hiesigen AOK hätte ich es versucht, ist aber sonstwas.. 2 Fragen: - Was ist WANZ? - Weiß jemand das mit der Gültigkeit für Rezept vom letzten Jahr? Oder wo man das erfragen kann? G-BA oder so? LG .
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13.02.2021 23:37


§ 12 SGB V = WANZ
Wirtschaftlich
Angemessen
Notwendig
Zweckmäßig



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§ 12 SGB V = WANZ Wirtschaftlich Angemessen Notwendig Zweckmäßig
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§ 12 SGB V = WANZ
Wirtschaftlich
Angemessen
Notwendig
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asima schrieb:

Hi ihr Lieben, danke für die Antworten.
Nein, bei "Dienst nach Vorschrift" bin ich noch nicht. Aber ich versuche gerade, meine Zeiten einzuhalten und nicht zu überziehen... Mache meist zu viel und nicht zu wenig, aber so ein Verzug zieht sich ja dann durch und das stresst auch...
Bzgl. Massage: Ich mache gerade bei Schluckpatienten und Stimme gerne und viel manuell. Allerdings ist mir auch aufgefallen, dass bestimmte Patienten dann nichts anderes mehr wollen. Seitdem und auch seit Corona bin ich umsichtiger in der Hinsicht... Generell gebe ich regelmäßig Hausaufgaben. Nicht alle schaffen es, hängt aber auch vom Störungsbild ab. Übungspläne helfen oft.
An Genehmigung hatte ich auch gedacht... Bei der hiesigen AOK hätte ich es versucht, ist aber sonstwas..
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- Weiß jemand das mit der Gültigkeit für Rezept vom letzten Jahr? Oder wo man das erfragen kann? G-BA oder so?
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