Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Wenn ja, wie habe ich das auf der VO zu kennzeichnen?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!
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Logofrau schrieb:
Ist eine Gruppentherapie bei einer Zahnarzt-Verordnung möglich?
Wenn ja, wie habe ich das auf der VO zu kennzeichnen?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!
komme mir manchmal vor wie die "Forums-Logo-Tante", weil ich immer antworte - aber um es kurz zu machen:
1. JA !
2. Vom Arzt oder selber auf die VO schreiben und entsprechend dokumentieren. Zitat:
„Die Krankenkassen sind der Auffassung, dass die sprech-und sprachtherapeutische Behandlung in einer Gruppe im Einzelfall möglich ist, wenn dies aufgrund gruppendynamischer Synergieeffekte therapeutisch sinnvoll ist und der Behandlungserfolg hierdurch nicht gefährdet wird. Die als Gruppentherapie erbrachten Leistungen sind dabei nach der Maßgabe der Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V unter den entsprechenden Heilmittelpositionen für Gruppentherapie abzurechnen. Der Therapeut informiert den verordnenden Zahnarzt über die Durchführung als Gruppentherapie und dokumentiert dies entsprechend auf der Rückseite der Verordnung.“
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Susulo schrieb:
Hallo Logofrau,
komme mir manchmal vor wie die "Forums-Logo-Tante", weil ich immer antworte - aber um es kurz zu machen:
1. JA !
2. Vom Arzt oder selber auf die VO schreiben und entsprechend dokumentieren. Zitat:
„Die Krankenkassen sind der Auffassung, dass die sprech-und sprachtherapeutische Behandlung in einer Gruppe im Einzelfall möglich ist, wenn dies aufgrund gruppendynamischer Synergieeffekte therapeutisch sinnvoll ist und der Behandlungserfolg hierdurch nicht gefährdet wird. Die als Gruppentherapie erbrachten Leistungen sind dabei nach der Maßgabe der Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V unter den entsprechenden Heilmittelpositionen für Gruppentherapie abzurechnen. Der Therapeut informiert den verordnenden Zahnarzt über die Durchführung als Gruppentherapie und dokumentiert dies entsprechend auf der Rückseite der Verordnung.“
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