Hallo liebe Kolleginnen, hallo
liebe Kollegen,
Wir sind ein erfahrenes Praxisteam
und suchen zum 01.01.24 ( früher
auch möglich) eine/n engagierten
Physiotherapeut/in zur
Verstärkung. Wir sind 4
Physiotherapeuten/ innen. Die
Praxis in Köln - Braunsfeld gibt
es seit über zwanzig Jahren an
diesem Standort. Die Praxis ist
auch mit der KVB Linie 1 sehr gut
erreichbar.
Unsere Therapieschwerpunkte sind
orthopädisch/traumatologische
Patienten. Unsere Praxis verfügt
über eine KGG Zulassung un...
liebe Kollegen,
Wir sind ein erfahrenes Praxisteam
und suchen zum 01.01.24 ( früher
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Physiotherapeut/in zur
Verstärkung. Wir sind 4
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C. DBO schrieb:
Eine MAin, die schon lange bei mir ist, geht leider. Sie hat im Rahmen des Arbeitsverhältnisses 2 Jahre Elternzeit genommen - gehört dies ins Arbeitszeugnis und wenn ja - ab welchem Datum - ab dem Beginn des Mutterschutzes oder erst zur Geburt des Kindes?
Während der Elternzeit "ruht" der Arbeitsvertrag: die MA arbeitet nicht und es fliesst auch kein Geld.
Das sollte deshalb in den Arbeitsvertrag, weil hierbei keine Berufserfahrung erarbeitet wird. Und die Menge der Berufserfahrung ist für den nächsten AG interessant.
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..."Das sollte deshalb in den Arbeitsvertrag"...
Du meinst bestimmt auch ins "Zeugnis".
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 31.07.13 11:04]
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mocca schrieb:
hallo chipchap,
..."Das sollte deshalb in den Arbeitsvertrag"...
Du meinst bestimmt auch ins "Zeugnis".
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 31.07.13 11:04]
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chipchap schrieb:
Stimmt... hab mich vertippt... :kissing_closed_eyes:
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C. DBO schrieb:
:wink: Danke
du hast es meines Erachtens schon richtig geschrieben.
Auf den ersten Blick - Begriffsverwechslung - .
Wenn aber von Anfang an im Arbeitsvertrag ein Passus enthalten ist, der auf evtl. Nennung bestimmter "Ausfallzeiten" in einem späteren Zeugnis hinweist, mag das durchaus berechtigt sein. Außerdem vermag eine derartige Vereinbarung eigene Wirkung zu entfalten.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo chipchap,
du hast es meines Erachtens schon richtig geschrieben.
Auf den ersten Blick - Begriffsverwechslung - .
Wenn aber von Anfang an im Arbeitsvertrag ein Passus enthalten ist, der auf evtl. Nennung bestimmter "Ausfallzeiten" in einem späteren Zeugnis hinweist, mag das durchaus berechtigt sein. Außerdem vermag eine derartige Vereinbarung eigene Wirkung zu entfalten.
gruss mocca :blush:
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chipchap schrieb:
Die Elternzeit zählt natürlich ab dort, wo sie auch entsteht, nämlich 8 Wochen nach Geburt des Kindes. Der Mutterschutz zählt nicht, da hier das reguläre Gehalt bezahlt wird.
Während der Elternzeit "ruht" der Arbeitsvertrag: die MA arbeitet nicht und es fliesst auch kein Geld.
Das sollte deshalb in den Arbeitsvertrag, weil hierbei keine Berufserfahrung erarbeitet wird. Und die Menge der Berufserfahrung ist für den nächsten AG interessant.
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