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12-köpfigem jungen und dynamischem
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Kursleiter-...
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Danke für die Antworten :)
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Danach richten sich dann die Möglichkeiten.
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sabine963 schrieb:
Welche Art Honorartätigkeit ist denn da geplant? Bist du in die dort gängigen Abläufe einbezogen? Wer organisiert deine Arbeit/Patienten?.
Danach richten sich dann die Möglichkeiten.
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jasmin2612 schrieb:
@sabine963 Ich wäre drei Stunden (Samstag, Sonntag) auf einer Stroke-Unit eingesetzt und würde die Patient*innen nach ihren Bedürfnissen logopädisch versorgen (Dysphagiescreening, allg. Diagnostiken, Therapie, Doku etc.). Die Organisation übernehme ich alleine, ich bekomme lediglich eine Liste mit Neuzugängen und bereits aufgenommen Patient*innen, welche weiter versorgt werden müssen.
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sabine963 schrieb:
Ich würde sagen da scheidet Freiberuflichkeit aus. Du aquirierst ja keine eigenen Patienten.
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Eva schrieb:
@sabine963 die Liste kann man aber doch als Auftrag verstehen
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nur mal doof gefragt, brauchen Logos nicht auch die Statusfestellung durch die DRV? Dann haben sie doch auch das gleichen Theater wie PTs mit der "abhängigen Beschäftigung"?
Eben drum. Waren auch meine Gedanken. Daher wäre es unter der genannten Konstellation fraglich.
Das einzige was frei wählbar ist, ist die Reihenfolge der Patienten.
Sonst würde ja nichts sich von einer Angestellten Logopädin unterscheiden.
Siehe Musiklehrer oder Sprachlehrer. Gerade aktuell großes Problem durch das Urteil bzgl. Freiberuflichkeit.
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sabine963 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Eben drum. Waren auch meine Gedanken. Daher wäre es unter der genannten Konstellation fraglich.
Das einzige was frei wählbar ist, ist die Reihenfolge der Patienten.
Sonst würde ja nichts sich von einer Angestellten Logopädin unterscheiden.
Siehe Musiklehrer oder Sprachlehrer. Gerade aktuell großes Problem durch das Urteil bzgl. Freiberuflichkeit.
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jasmin2612 schrieb:
Okay. Also dann doch lieber Kleingewerbe anmelden?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@jasmin2612 Als Logopädin bist du kein Gewerbetreibende. Somit scheidet hier Kleingewerbe aus, schließlich erbringst du therapeutische Leistungen. Ich befürchte, du wirdst um eine Statusfeststellung nicht herumkommen. Oder du lässt dich als Minijoblerin bezahlen.
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jasmin2612 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Okay danke! :) Minijob fällt leider aufgrund des hohen Stundenlohns raus.
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jasmin2612 schrieb:
Hallo, ich habe vor als Honorarkraft nebenbei ein paar Stunden in einer Klinik zu arbeiten. Kennt sich hier jemand damit aus? Lieber Freiberuflichkeit oder Kleingewerbe anmelden?
Danke für die Antworten :)
Da gibt es andere wichtige Punkte zu beachten. Das hier ist nicht das richtige Forum. Besser bei den größeren Verbänden nachfragen. Dort gibt es auch Teilnehmerinnen, die sich auskennen.
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Jeder profitiert doch gern auch vom Wissen anderer. Genau das ist doch der Sinn eines solchen Forums.
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sabine963 schrieb:
Wieso ist das nicht das richtige Forum. Ich denke es gibt hier auch den einen oder anderen der gern dazu lernt und sich für die Thematik interessiert. So kompliziert kann es ja nicht sein dass wir das nicht verstehen würden.
Jeder profitiert doch gern auch vom Wissen anderer. Genau das ist doch der Sinn eines solchen Forums.
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S. Vogt schrieb:
Die Klinik kann sie auf Honorarbasis für einzelne Patienten engagieren. Da sie das nebenberuflich macht, sollte der Status kein Problem sein. Sie kann theoretisch Patienten ja ablehnen und hat so die Wahl. Wichtig ist, dass sie angemessen bezahlt wird und dass die Klinik nicht weisungsbefugt ist. Sie kann ein Honorar aushandeln. Die Frage ist, ob die Klinik sie per Honorar engagiert oder ob es Verordnungen geben soll. Das letztere geht nicht, da sie die VO ohne Praxis nicht abrechnen kann. Es sei denn, die Klinik hätte eine therapeutische Ambulanz.
Da gibt es andere wichtige Punkte zu beachten. Das hier ist nicht das richtige Forum. Besser bei den größeren Verbänden nachfragen. Dort gibt es auch Teilnehmerinnen, die sich auskennen.
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