Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
der Arbeit, ein weiteres
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Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
Räumlichkeiten.
Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
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Ich hoffe meine Frage passt hier, ich bin beim suchen leider nicht fündig geworden.
Ich hatte gestern ein Gespräch mit meiner Chefin, diese ist der Meinung das man eine Verordnung, nicht nur mit einer Erstdiagnostik abrechnen kann, sonder die darauffolgende Einheit auch gehalten werden muss.
Ist dies wirklich korrekt, das wäre doch eine komplett stumpfsinnige Regelung.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
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Bin auch Logo und kann mir allein von der Logik her auch vorstellen, dass nach der Erstdiagnostik klar sein kann, dass kein Behandlungsbedarf besteht.
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Stern22 schrieb:
Hi, die von deiner Chefin genannte Regel habe ich noch nie gehört. Auf welche Grundlage bezieht sie sich?
Bin auch Logo und kann mir allein von der Logik her auch vorstellen, dass nach der Erstdiagnostik klar sein kann, dass kein Behandlungsbedarf besteht.
Bei der Verordnung auf welche sich meine Frage bezieht, war der Patient bei uns zur Erstdiagnostik und konnte danach, aufgrund seines Gesundheitszustandes, nicht mehr behandelt werden. Dementsprechend muss eine VO auch nach einer Einheit abrechenbar sein.
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YonaXYuu schrieb:
Ich frag mich halt auch woher sie so etwas hat, da es mir auch total blödsinnig vorkommt, schließlich kann man in den meisten Fällen in der Erstdiagnostik schon sagen, ob die Logopädie überhaupt notwendig wäre.
Bei der Verordnung auf welche sich meine Frage bezieht, war der Patient bei uns zur Erstdiagnostik und konnte danach, aufgrund seines Gesundheitszustandes, nicht mehr behandelt werden. Dementsprechend muss eine VO auch nach einer Einheit abrechenbar sein.
Doch letztendlich gilt die Heilmittelrichtlinie (findet sich auf der Homepage des gemeinsamen Bundesausschusses (g-ba)), bzw. hier der Rahmenvertrag: z. B.: Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie: AOK Gesundheitspartner
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LogoMijo schrieb:
Es werden gerne individuelle Einschätzungen als Tatsachen betrachtet oder es wird sich daran erinnert, dass man irgendwo mal etwas gelesen hätte.
Doch letztendlich gilt die Heilmittelrichtlinie (findet sich auf der Homepage des gemeinsamen Bundesausschusses (g-ba)), bzw. hier der Rahmenvertrag: z. B.: Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie: AOK Gesundheitspartner
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Problem beschreiben
YonaXYuu schrieb:
Hallo,
Ich hoffe meine Frage passt hier, ich bin beim suchen leider nicht fündig geworden.
Ich hatte gestern ein Gespräch mit meiner Chefin, diese ist der Meinung das man eine Verordnung, nicht nur mit einer Erstdiagnostik abrechnen kann, sonder die darauffolgende Einheit auch gehalten werden muss.
Ist dies wirklich korrekt, das wäre doch eine komplett stumpfsinnige Regelung.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ja, es ist völlig blödsinnig. Leider sind viele auch heute noch vereinbarte Regelungen wenig sinnvoll bzw. nicht zielführend und bringen bürokratischen Aufwand.
Es ist also nicht die Kollegin, die sich das ausgedacht hat. Viele Kolleginnen trauen dem neuen Vertrag nicht und versuchen den alten Stiefel weiter zu machen, auch von Kassen- und Arztseite. Das führt immer wieder zu Verwirrungen.
Was die heutige Situation betrifft: siehe LogoMijo. Ansonsten bei der 10er Verordnung Abbruch eintragen mit dem Hinweis, dass aufgrund des Diagnostikergebnisses Therapie (aktuell) nicht erforderlich sei. Sollte die Kassen sich nicht vertragskonform verhalten - einige Provinzkassen ignorieren z. T. den aktuellen Vertrag - nicht gefallen lassen und Widerspruch einlegen.
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S. Vogt schrieb:
Vor 2021 und dem deutschlandweit einheitlichen Vertrag gab es verschiedene schikanöse und sinnfreie Vorgaben von diversen Krankenkassen, was die Abrechnung einer Diagnostik betraf. Bei etlichen Kassen gehörte es dazu, mindestens eine Therapie durchzuführen, sonst wurde die Verordnung abgesetzt. Andere waren da kulanter. Ärzte mussten teilweise 3 Therapien verordnen und durften keine alleinige Diagnostikverordnung rausgeben. Auch die erforderliche Benennung variierte. Das war in den Bundesländern und von Kasse zu Kasse jeweils unterschiedlich und bot jede Menge Potential für die Kassen, Kosten abzulehnen und die Verordnungen abzusetzen.
Ja, es ist völlig blödsinnig. Leider sind viele auch heute noch vereinbarte Regelungen wenig sinnvoll bzw. nicht zielführend und bringen bürokratischen Aufwand.
Es ist also nicht die Kollegin, die sich das ausgedacht hat. Viele Kolleginnen trauen dem neuen Vertrag nicht und versuchen den alten Stiefel weiter zu machen, auch von Kassen- und Arztseite. Das führt immer wieder zu Verwirrungen.
Was die heutige Situation betrifft: siehe LogoMijo. Ansonsten bei der 10er Verordnung Abbruch eintragen mit dem Hinweis, dass aufgrund des Diagnostikergebnisses Therapie (aktuell) nicht erforderlich sei. Sollte die Kassen sich nicht vertragskonform verhalten - einige Provinzkassen ignorieren z. T. den aktuellen Vertrag - nicht gefallen lassen und Widerspruch einlegen.
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