Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
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Kann jemand Licht in meine Verwirrung bringen?
Dankeschön für jede Antwort
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebes Forum, ich bin verunsichert, weil eine Kollegin das anders handhabt: Sie rechnet bei Erstbefundungen VdeK und LKK diese als zusätzliche Position zum 1. Termin dazu. Ich mache immer 11 Termine: Erster Tag Befundung, dann 10 Therapien. Ich finde in den Rahmenverträgen der entsprechenden Kassen aber keinen Passus wie z.B. bei RVO (Erstbefundung nicht am gleichen Tag wie Therapie abrechenbar).
Kann jemand Licht in meine Verwirrung bringen?
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Susulo schrieb:
Den Passus habe ich so auch nicht gefunden. Dennoch, bei VdeK mache ich schon immer 11 Termine, will heißen seit 11 Jahren. Bei der LKK bin ich mir nicht sicher, hatte von denen noch nie einen Patienten. Kann mir aber nicht vorstellen, dass die LKK die einzige KK auf weiter Flur ist, wo man noch die Diagnostik auf ein 10er Rezept "draufpacken" kann. Ich kann einfach nicht glauben, dass bei deiner Kollegin das bei VdeK durchgeht. Wäre ja zum allerersten Mal eine echte Verbesserung - wann sollte diese verhandelt worden sein??
LG Martina
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morpheus-06 schrieb:
Und wenn die optica falsch liegt?
es gibt wenige Dinge, für die ich meine Hand ins Feuer legen würde oder meinen A....verwetten würde. Die Abrechnung bei VdeK gehört aber dazu.
Ich ärgere mich seit ich selbst abrechne (das sind immerhin 15 Jahre jetzt) (oben schrieb ich 11, weil ich seit 11 Jahren selbständig bin, die Abrechnung machte ich aber vorher schon) über die 11 Termine bei VdeK. Bin nach jeder neuen Verhandlungsrunde zum Verbandstreffen um die Verhandlungsführer persönlich zu sprechen, die uns genau dieses Ergebnis immer wieder vorstellten und betonten, dass es eben anders als (damals noch) bei RVO Kassen läuft, wo wir nur 10 Termine und die Diagnostik "oben drauf" packen konnten. Die anwesenden Verbandsvorstände aus Ba-Wü bedauerten das außerordentlich, gaben aber an, dass sie für bundesweite Verhandlungen wie bei VdeK keine Mitsprache hätten. Auf Landesebene sähe es anders aus, und bis vor kurzem (2014) hatten wir hier in Ba-Wü bei allen RVO Kassen diesen Vorteil beibehalten. (Jetzt leider auch nicht mehr).
Um das ganze aber auch für Zweifler zu untermauern, habe ich doch noch was gefunden:
§ 6.5 des Rahmenvertages Logo mit VdeK:
Die durchgeführten Leistungen gemäß der Anlage 1 sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d. h. unter Angabe von Datum und Dauer, bei der Befunderhebung mit Datum und Kürzel „BE“, darzustellen und am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Bestätigungen im Voraus oder nachträglich sind nicht zulässig.
Wenn ich also die Befunderhebung als solche angeben muss, dann heißt das definitiv, dass sie extra gerechnet wird und nicht 45 min Therapie sowie BE an einem Termin.....sonst müsste ich nämlich " BE + 45" schreiben dürfen. Was ich früher bei RVO immer tat.
Des weiteren erzählt dies nicht nur die optica, sondern auch sämtliche einschlägige Abrechnungssoftware (Starke sowie auch Theorg), die das genau so gelistet haben.
Es tut mir leid, aber es führt kein Weg dran vorbei - nach jedem VdeK Erstverordnung sind mittlerweile immer ca 60 Euro weniger auf der Haben-Seite als bei RVO..... (in Ba-Wü, in Saarland und Bayern dürften es pro VO etwa 80 Euro Unterschied sein). Bei 10 Verordnungen schon 600 - 800 :rage:
Deswegen nochmal zur Ausgangsfrage von AT: entweder lief die Kommunikation mit der Kollegin missverständlich, oder sie rechnet 9+1 oder sie hat irgendwann das böse Erwachen oder sie hat so saumäßig viel Glück , dass bei der Abrechnungszentrale der KK ein Sachbearbeiter sitzt, der seit langer Zeit den Schlaf der Gerechten schläft. Dann möchte ich gerne meine VOen auch da hin schicken :yum:
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Susulo schrieb:
lieber Morpheus,
es gibt wenige Dinge, für die ich meine Hand ins Feuer legen würde oder meinen A....verwetten würde. Die Abrechnung bei VdeK gehört aber dazu.
Ich ärgere mich seit ich selbst abrechne (das sind immerhin 15 Jahre jetzt) (oben schrieb ich 11, weil ich seit 11 Jahren selbständig bin, die Abrechnung machte ich aber vorher schon) über die 11 Termine bei VdeK. Bin nach jeder neuen Verhandlungsrunde zum Verbandstreffen um die Verhandlungsführer persönlich zu sprechen, die uns genau dieses Ergebnis immer wieder vorstellten und betonten, dass es eben anders als (damals noch) bei RVO Kassen läuft, wo wir nur 10 Termine und die Diagnostik "oben drauf" packen konnten. Die anwesenden Verbandsvorstände aus Ba-Wü bedauerten das außerordentlich, gaben aber an, dass sie für bundesweite Verhandlungen wie bei VdeK keine Mitsprache hätten. Auf Landesebene sähe es anders aus, und bis vor kurzem (2014) hatten wir hier in Ba-Wü bei allen RVO Kassen diesen Vorteil beibehalten. (Jetzt leider auch nicht mehr).
Um das ganze aber auch für Zweifler zu untermauern, habe ich doch noch was gefunden:
§ 6.5 des Rahmenvertages Logo mit VdeK:
Die durchgeführten Leistungen gemäß der Anlage 1 sind vom Leistungserbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d. h. unter Angabe von Datum und Dauer, bei der Befunderhebung mit Datum und Kürzel „BE“, darzustellen und am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Bestätigungen im Voraus oder nachträglich sind nicht zulässig.
Wenn ich also die Befunderhebung als solche angeben muss, dann heißt das definitiv, dass sie extra gerechnet wird und nicht 45 min Therapie sowie BE an einem Termin.....sonst müsste ich nämlich " BE + 45" schreiben dürfen. Was ich früher bei RVO immer tat.
Des weiteren erzählt dies nicht nur die optica, sondern auch sämtliche einschlägige Abrechnungssoftware (Starke sowie auch Theorg), die das genau so gelistet haben.
Es tut mir leid, aber es führt kein Weg dran vorbei - nach jedem VdeK Erstverordnung sind mittlerweile immer ca 60 Euro weniger auf der Haben-Seite als bei RVO..... (in Ba-Wü, in Saarland und Bayern dürften es pro VO etwa 80 Euro Unterschied sein). Bei 10 Verordnungen schon 600 - 800 :rage:
Deswegen nochmal zur Ausgangsfrage von AT: entweder lief die Kommunikation mit der Kollegin missverständlich, oder sie rechnet 9+1 oder sie hat irgendwann das böse Erwachen oder sie hat so saumäßig viel Glück , dass bei der Abrechnungszentrale der KK ein Sachbearbeiter sitzt, der seit langer Zeit den Schlaf der Gerechten schläft. Dann möchte ich gerne meine VOen auch da hin schicken :yum:
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morpheus-06 schrieb:
In Unkenntnis eurer RV gab ich das geschrieben. Im PT Bereich ist auf optica Infos nicht immer Verlass.
Kein Problem - es tut eigentlich ganz gut, sich die Fragen immer mal stellen zu lassen und so dann auch mal einen Blick in die RV zu werfen. Schadet nie! Insofern "danke"!
Über die optica hab ich mich auch schon geärgert - wobei man ehrlicherweise sagen muss, dass die Anzahl der Schlüssel wie auch die Anzahl der Abrechnungspositionen in der Logo doch weitaus überschaubarer sind als in der physio...
Wie auch immer, allen ein schönes WE,
susu
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Susulo schrieb:
:blush:
Kein Problem - es tut eigentlich ganz gut, sich die Fragen immer mal stellen zu lassen und so dann auch mal einen Blick in die RV zu werfen. Schadet nie! Insofern "danke"!
Über die optica hab ich mich auch schon geärgert - wobei man ehrlicherweise sagen muss, dass die Anzahl der Schlüssel wie auch die Anzahl der Abrechnungspositionen in der Logo doch weitaus überschaubarer sind als in der physio...
Wie auch immer, allen ein schönes WE,
susu
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logoU schrieb:
Von Optica bekomme ich ja immer meine Zettel mit den Vergütungen und Positionen. Bei den VdeK steht und stand schon lange immer der Vermerk "keine Therapiestunde am gleichen Tag zulässig" drauf. Gleiches gilt für die LKK, Stand 01.01.15
LG Martina
geht um die Ost - Verträge - neue Bundesländer....
Hier sind bei der AOK , Vdak und IKK keine Therapiestunde am selben Tag mit der EBF abrechenbar - also immer + 1 Termin.
Außer bei der BKK - hier fehlt dieser Passus - was wohl bedeudet - hier möglich ????
Und wenn es sich dazu um einen HB handelt?
Dann HB - Pauschale + km - Geld auch + 1 oder Nein - da man ja dann am gleichen Tag 2 x hingefahren sein müßte, was unrealistisch ist ?
Weiß ein Kollege/ Kollegin aus den neuen BL dazu Genaues?
Lg. Libell
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2002 geschah etwas besonderes: Die Spitzenverbände der Krankenkassen legten dem dbl.e.V. und dbS. e.V. eine neue Rahmenempfehlung nebst neuer Leistungsempfehlung. Beide Verbände stimmten zu, obwohl sie nur gehört zu werden brauchten (Vergl. §125 Abs. 1 SGB V). Die neue Leistungsempfehlung veränderte die bezahlte Arbeit des Logopäden; vereinfacht ausgedrückt - zum neuen Berufsbild Logopädie-Sprachtherapie.
Wir wissen: ein solches Berufsbild gibt es nicht. Und dennoch muss ein solches untransparentes Berufsbild bis heute erfüllt werden, weil bisher niemand dem ein Ende setzte und der Bundesgesetzgeber sogar den Auftrag gab, Rechtsgrundlagen zu verändern (vergl. seit 1997 §125 Abs. 1 SGB V : sollen-kann- ist - sind).
Krankenkassen setzten die neue Rahmenempfehlung nebst allen Anhängen zu unterschiedlichen Zeitenpunkten in Kassenverträgen um, die wir anzuerkennen haben (§124 ABs. 1 SGB V) um . Nach meinem Kenntnissstand waren vdek/ die letzten in 2008.
Aus dem Datum der Rahmenempfehlungs-Umsetzung der jeweiligen KK resultieren 10 oder eben 11 Termine.
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Gnulda schrieb:
Ich versuche Tatsachen zu beleuchten, für alle jene, die ihre Kassenzulassung erst 2003 und später erhielten:
2002 geschah etwas besonderes: Die Spitzenverbände der Krankenkassen legten dem dbl.e.V. und dbS. e.V. eine neue Rahmenempfehlung nebst neuer Leistungsempfehlung. Beide Verbände stimmten zu, obwohl sie nur gehört zu werden brauchten (Vergl. §125 Abs. 1 SGB V). Die neue Leistungsempfehlung veränderte die bezahlte Arbeit des Logopäden; vereinfacht ausgedrückt - zum neuen Berufsbild Logopädie-Sprachtherapie.
Wir wissen: ein solches Berufsbild gibt es nicht. Und dennoch muss ein solches untransparentes Berufsbild bis heute erfüllt werden, weil bisher niemand dem ein Ende setzte und der Bundesgesetzgeber sogar den Auftrag gab, Rechtsgrundlagen zu verändern (vergl. seit 1997 §125 Abs. 1 SGB V : sollen-kann- ist - sind).
Krankenkassen setzten die neue Rahmenempfehlung nebst allen Anhängen zu unterschiedlichen Zeitenpunkten in Kassenverträgen um, die wir anzuerkennen haben (§124 ABs. 1 SGB V) um . Nach meinem Kenntnissstand waren vdek/ die letzten in 2008.
Aus dem Datum der Rahmenempfehlungs-Umsetzung der jeweiligen KK resultieren 10 oder eben 11 Termine.
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Libell schrieb:
auch hierzu noch eine Frage....
geht um die Ost - Verträge - neue Bundesländer....
Hier sind bei der AOK , Vdak und IKK keine Therapiestunde am selben Tag mit der EBF abrechenbar - also immer + 1 Termin.
Außer bei der BKK - hier fehlt dieser Passus - was wohl bedeudet - hier möglich ????
Und wenn es sich dazu um einen HB handelt?
Dann HB - Pauschale + km - Geld auch + 1 oder Nein - da man ja dann am gleichen Tag 2 x hingefahren sein müßte, was unrealistisch ist ?
Weiß ein Kollege/ Kollegin aus den neuen BL dazu Genaues?
Lg. Libell
Nun hatte ich eine TechnikerKK Pat., die verwundert war, dass bei mir eine Erstverordnung 11 Termine bedeutet, wo sie doch bei der letzten Logopädin, in anderer Praxis, nur 10 Termine brauchte. Die rief doch glatt bei der Kasse an, weil sie dachte, ich wollte zuviel abrechnen. Die Kasse gab ihr wohl die Auskunft, dass es nur 10 Termine bei einer Erst VO seien. Habe es dann trotzdem wie immer gemacht. Einfach BE + 9 Termine gemacht, da sie auf ihren 10 Terminen bestand. Danach war ich etwas ratlos...
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PeggySueParker schrieb:
Diese Frage war für mich auch immer klar. BE +10= 11 Termine.
Nun hatte ich eine TechnikerKK Pat., die verwundert war, dass bei mir eine Erstverordnung 11 Termine bedeutet, wo sie doch bei der letzten Logopädin, in anderer Praxis, nur 10 Termine brauchte. Die rief doch glatt bei der Kasse an, weil sie dachte, ich wollte zuviel abrechnen. Die Kasse gab ihr wohl die Auskunft, dass es nur 10 Termine bei einer Erst VO seien. Habe es dann trotzdem wie immer gemacht. Einfach BE + 9 Termine gemacht, da sie auf ihren 10 Terminen bestand. Danach war ich etwas ratlos...
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