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Diana Wille schrieb:
sorry, meine Frage müsste lauten: Entfällt die Befundaufnahme?
Wenn die neuen Verträge in Kraft treten, könnte sich das ändern, aber so weit sind wir noch nicht.
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Susulo schrieb:
Bezüglich Befundung gilt momentan der alte RV. Das bedeutet, dass du nach wie vor bei Erst(en) Verordnungen einen Befund abrechnest und somit bei einer EVO auch 10 + 1 machen kannst.
Wenn die neuen Verträge in Kraft treten, könnte sich das ändern, aber so weit sind wir noch nicht.
Anderer Blickwinkel: "Goodwill Unterstützung" für die leeren Kassen und Intelligenztest für die Verhandler bzgl. rechnerischer Kenntnisse bzgl. Wirtschaftlichkeit. (Beim WAT Gutachten waren übrigens alle 4 logopädischen Verbände involviert.... bevor ich vergesse es zu erwähnen...)
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Logos Nordrhein schrieb:
Das haben die maßgeblichen Verbände wohl übersehen, die den neuen Vertrag durchgewinkt haben....Schluckdiagnostik, Stimmbefundung, Dysarthrien, Sprechapraxien, Aphasien..."Stell dir vor, du hast einen neuen Patienten und behandelst ohne adäquate Befundung (wurde offensichtlich all die Jahre überbewertet...)" Das finde ich gruselig.
Anderer Blickwinkel: "Goodwill Unterstützung" für die leeren Kassen und Intelligenztest für die Verhandler bzgl. rechnerischer Kenntnisse bzgl. Wirtschaftlichkeit. (Beim WAT Gutachten waren übrigens alle 4 logopädischen Verbände involviert.... bevor ich vergesse es zu erwähnen...)
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asima schrieb:
Hallo, auf welchen Passus beziehst du dich? Ist das nur ein Horror-Szenario oder habe ich es überlesen? Ohne Befubd geht auch aus meiner Sicht gar nicht...
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Diana Wille schrieb:
Hallo ihr Lieben,bisher war es ja so, dass es bei einer Erstverordnung 10 Behandlungen plus 1 Befundaufnahme gab.Nun, da es die Erstverordnung nicht mehr gibt, entfällt nun auch die Befundaufnahme? Das wäre ja ein heftiger Batzen, der da wegfallen würde!?Oder führen wir jetzt 9 Behandlungen plus einer Befundaufnahme durch?Wer weiß mehr?? Liebe Grüße,Diana
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