Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
bis vor Kurzem habe ich in einer Praxis mit Rezeption/Verwaltung gearbeitet. Daher bin ich nun, nach Wechsel der Praxis in die Ergotherapie, noch unsicher. Ihr könnt mir sicher helfen...
Darf ich bei Beginn der mit mir gekommenen, z. T. langjährigen, Patienten in der neuen Praxis eine "Erstdiagnostik" auf der VO eintragen und abrechnen?
Wie ist das bei Zahnarzt-Verordnungen? - Darf ich auch hier in der 1. Behandlung eine "Erstdiagnostik" eintragen und abrechnen? Und: Gilt auch hier die Regel: Verordnungsmenge +/zzgl. 1 x Diagnostig?
Habe ich das richtig verstanden, dass bei fehlender Therapiezeit immer die kürzeste Zeit (: 30min.) anzusetzen ist?
Herzlichen Dank für eure praxiserprobten Infos von einer "Macherin"/Malocherin ;)
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Landpomeranze1973 schrieb:
Hallo Ihr Lieben Logos,
bis vor Kurzem habe ich in einer Praxis mit Rezeption/Verwaltung gearbeitet. Daher bin ich nun, nach Wechsel der Praxis in die Ergotherapie, noch unsicher. Ihr könnt mir sicher helfen...
Darf ich bei Beginn der mit mir gekommenen, z. T. langjährigen, Patienten in der neuen Praxis eine "Erstdiagnostik" auf der VO eintragen und abrechnen?
Wie ist das bei Zahnarzt-Verordnungen? - Darf ich auch hier in der 1. Behandlung eine "Erstdiagnostik" eintragen und abrechnen? Und: Gilt auch hier die Regel: Verordnungsmenge +/zzgl. 1 x Diagnostig?
Habe ich das richtig verstanden, dass bei fehlender Therapiezeit immer die kürzeste Zeit (: 30min.) anzusetzen ist?
Herzlichen Dank für eure praxiserprobten Infos von einer "Macherin"/Malocherin ;)
2) Zahnarztverordnung identisch
3) Keine Angabe der Zeit = Minimum der möglichen Therapiezeit
4) Du machst es dir einfach, wenn Forenmeinungen umgangen werden und der Rahmenvertrag und die Heilmittelrichtlinie durchgelesen werden.
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LogoMijo schrieb:
1) Neue Praxis -> neue Erstdiagnostik
2) Zahnarztverordnung identisch
3) Keine Angabe der Zeit = Minimum der möglichen Therapiezeit
4) Du machst es dir einfach, wenn Forenmeinungen umgangen werden und der Rahmenvertrag und die Heilmittelrichtlinie durchgelesen werden.
Deine Antwort/Hinweise helfen mir und geben mir mehr Sicherheit.
Punkt 4 von dir habe ich leider nicht ganz begriffen (Heilmittelverordnung, Rahmenvertrag, Zahnarztinstruktionen habe ich alle x-Mal gelesen; Verbandsauslegungen gesucht etc.). Bin über Unterstützung bei "Alltagstauglichkeit & Begreifen" nach jahrelangem bloßen Arbeiten ohne Ein-/Durchblick hinter Kulissen immer dankbar :)
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Siehe hier: Heilmittel-Richtlinie: Link
und für die Ergotherapie der Rahmenvertrag, z. B. hier:
Bundeseinheitlicher Vertrag über die Versorgung mit Ergotherapie: AOK Gesundheitspartner
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LogoMijo schrieb:
Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Rahmenvertrag mit den Krankenkassen sind die "Arbeitsverträge", die wir haben.
Siehe hier: Heilmittel-Richtlinie: Link
und für die Ergotherapie der Rahmenvertrag, z. B. hier:
Bundeseinheitlicher Vertrag über die Versorgung mit Ergotherapie: AOK Gesundheitspartner
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Landpomeranze1973 schrieb:
Danke für deine Rückmeldung, LogoMijo!
Deine Antwort/Hinweise helfen mir und geben mir mehr Sicherheit.
Punkt 4 von dir habe ich leider nicht ganz begriffen (Heilmittelverordnung, Rahmenvertrag, Zahnarztinstruktionen habe ich alle x-Mal gelesen; Verbandsauslegungen gesucht etc.). Bin über Unterstützung bei "Alltagstauglichkeit & Begreifen" nach jahrelangem bloßen Arbeiten ohne Ein-/Durchblick hinter Kulissen immer dankbar :)
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S. Vogt schrieb:
Was heißt denn "fehlende Therapiezeit"? Wo und wie fehlt die denn?
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Landpomeranze1973 schrieb:
Damit meinte ich, dass auf div. (Privat-)Verordnungen keine Minutenangabe, wie auf gesetztlichen Versichterten VOs üblich, steht. Heißt also: Mindestzeit = 30 Minuten. - Habe mich inzwischen aber weiter ins Thema eingearbeitet :)
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