Als moderne Ergo- und
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und wir somit nur 1x 33010 auch abrechnen?
Kann bei der AOK nichts gegenteiliges finden.
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silgreif schrieb:
darf auf der VO nur 1 Therapie drauf stehen?
und wir somit nur 1x 33010 auch abrechnen?
Kann bei der AOK nichts gegenteiliges finden.
Ich rechne in diesem Fall also 33010 und 33103 ab.
Sollte tatsächlich nach der ersten Sitzung klar sein, dass keine Therapie nötig ist, dann rechne ich nur die Diagnostik ab.
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Susulo schrieb:
Ab und an hab ich "Einser-Verordnungen". Ich mache dann immer 2 Termine: einen für die Diagnostik und einen so als "Therapie" (meist ja erweiterte Diagnostik) . Es ist selten, aber manchmal möchte der Arzt eben, bevor er verordnet meinen fachlichen Rat. Sonst auch gerne ändern lassen.
Ich rechne in diesem Fall also 33010 und 33103 ab.
Sollte tatsächlich nach der ersten Sitzung klar sein, dass keine Therapie nötig ist, dann rechne ich nur die Diagnostik ab.
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Tolkinchen schrieb:
Ich mache es "immer" (kommt hier auch eher selten vor) wie Susulo! :blush:
Da du befunden musst und darfst, machst du es wie die Vorschreiber:
1x 33010
1x 3310x (wieviel min verordnet sind).
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heropas schrieb:
Der Arzt hat auf der Verordnung nicht die Befunderhebung verordnet, sondern eine Therapie.
Da du befunden musst und darfst, machst du es wie die Vorschreiber:
1x 33010
1x 3310x (wieviel min verordnet sind).
Ärzte, die nur Diagnostik wollen, schreiben das meist - aber nicht immer - auch so in den Text. Wenn die Diagnostik nicht an 1 oder 2 Terminen zu erbringen ist - z. B. bei sehr kleinen Kindern oder komplexen Störungsbildern - muss man es eh kommunizieren.
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S. Vogt schrieb:
Prüfen, ob es kein Irrtum ist. Gelegentlich wurde einfach nur die 0 vergessen.
Ärzte, die nur Diagnostik wollen, schreiben das meist - aber nicht immer - auch so in den Text. Wenn die Diagnostik nicht an 1 oder 2 Terminen zu erbringen ist - z. B. bei sehr kleinen Kindern oder komplexen Störungsbildern - muss man es eh kommunizieren.
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