Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
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Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
HMVO 14 gelten ab jetzt, sollten sie neu ausgestellt werden, nicht mehr - aber:
gelten die bisherigen Heilmittelverordnungen vom Zahnarzt weiter so - oder muss da auch etwas neu bedacht werden?
Über etwas mehr Klarheit in meinen noch etwas angeschlagenen Denkapparat freue ich mich SEHR!!!!
VIELEN DANK im Voraus dafür!Liebe Grüße, Almut
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Auch dir ein frohes neues Jahr und eine große Portion Gelassenheit.
Mit den Zahnärzten ist es eigentlich analog: hast du eine VO vorliegen, die letztes Jahr ausgestellt wurde, kannst du sie auch dieses Jahr noch abarbeiten.
Ansonsten gibt es auch bei den ZÄ jetzt ein ab sofort gültiges Muster (9), das du in Zunkunft alleinig annehmen darfst.
Schau"s dir hier an:
Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie
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Susulo schrieb:
Hallo Almut,
Auch dir ein frohes neues Jahr und eine große Portion Gelassenheit.
Mit den Zahnärzten ist es eigentlich analog: hast du eine VO vorliegen, die letztes Jahr ausgestellt wurde, kannst du sie auch dieses Jahr noch abarbeiten.
Ansonsten gibt es auch bei den ZÄ jetzt ein ab sofort gültiges Muster (9), das du in Zunkunft alleinig annehmen darfst.
Schau"s dir hier an:
Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie
von HERZEN Dank für die schnelle Info mit Link!! Au Backe, das hab ich gar nicht mitbekommen, dass es da auch was ganz Neues gibt (nahm erst an, ggf. für alle und alles nur noch Muster 13) - na, da liegt ja noch bissel Selbststudium (sowie wieder neu: Anleitung der Zahnärzte/-helfer!!!) vor mir!
Guten weiteren Januarstart auch für dich - tja, und Gelassenheit: ein wunderbares Ziel!!
Liebe Grüße,
Almut
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almut neu schrieb:
Hallo Susulo,
von HERZEN Dank für die schnelle Info mit Link!! Au Backe, das hab ich gar nicht mitbekommen, dass es da auch was ganz Neues gibt (nahm erst an, ggf. für alle und alles nur noch Muster 13) - na, da liegt ja noch bissel Selbststudium (sowie wieder neu: Anleitung der Zahnärzte/-helfer!!!) vor mir!
Guten weiteren Januarstart auch für dich - tja, und Gelassenheit: ein wunderbares Ziel!!
Liebe Grüße,
Almut
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Susulo schrieb:
so schlimm neu isses nicht. Keine Taxierung oben und hinten 20 statt 10 Einheiten ...
Und ich schiebe noch hinterher: gilt für Muster 9 mit neuer Richtlinie auch, dass ab jetzt/1.1.21 auch ERST-VERORDNUNG/neuer Behandlungsfall beginnt, auch wenn vorher schon behandelt wurde???
Freue mich über neue Info!!!
Lieben Dank und Gruß,
Almut
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almut neu schrieb:
...danke, klingt besser!
Und ich schiebe noch hinterher: gilt für Muster 9 mit neuer Richtlinie auch, dass ab jetzt/1.1.21 auch ERST-VERORDNUNG/neuer Behandlungsfall beginnt, auch wenn vorher schon behandelt wurde???
Freue mich über neue Info!!!
Lieben Dank und Gruß,
Almut
• Diagnose in Textform – KEINE Angabe des ICD-10-Codes erforderlich
• Leitsymptomatik in Textform – diese ist NICHT kodiert
• Eine Frequenzspanne durch Ankreuzen von Mindest- und Höchstfrequenz
• Hier heißt es Indikationsgruppe anstatt Diagnosegruppe (SPZ, SCZ, OFZ)
• ÄNDERUNGEN und Ergänzungen der Heilmittelverordnung bedürfen mit Ausnahme der Regelung nach § 15 Absatz 2 einer erneuten zahnärztlichen Unterschrift mit Datumsangabe
• AUSNAHME: Therapiefrequenz nach Rücksprache
- Ein langfristiger Heilmittelbedarf
erfordert einen individuellen Antrag bei der Krankenkasse der Betroffen
Für alles andere gelten die HMRL Ärzt*innen
Weil ich immer gerne Werbung mache: ich habe diese Infos gut aufgearbeitet von meinem Verband. 1 Klick und alles da. Bist du nirgends Mitglied? Dann wäre ja das neue Jahr mit einem Neustart bei Logo Deutschland schon mal gut angefangen...
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Susulo schrieb:
Meiner Meinung nach ist auch das analog. Abweichungen zur HMRL Ärzte sind folgende:
• Diagnose in Textform – KEINE Angabe des ICD-10-Codes erforderlich
• Leitsymptomatik in Textform – diese ist NICHT kodiert
• Eine Frequenzspanne durch Ankreuzen von Mindest- und Höchstfrequenz
• Hier heißt es Indikationsgruppe anstatt Diagnosegruppe (SPZ, SCZ, OFZ)
• ÄNDERUNGEN und Ergänzungen der Heilmittelverordnung bedürfen mit Ausnahme der Regelung nach § 15 Absatz 2 einer erneuten zahnärztlichen Unterschrift mit Datumsangabe
• AUSNAHME: Therapiefrequenz nach Rücksprache
- Ein langfristiger Heilmittelbedarf
erfordert einen individuellen Antrag bei der Krankenkasse der Betroffen
Für alles andere gelten die HMRL Ärzt*innen
Weil ich immer gerne Werbung mache: ich habe diese Infos gut aufgearbeitet von meinem Verband. 1 Klick und alles da. Bist du nirgends Mitglied? Dann wäre ja das neue Jahr mit einem Neustart bei Logo Deutschland schon mal gut angefangen...
tja, bin beim dbl... und das war/ist mir gerade noch so viel an Info - und: von Muster 9 sah ich "auf die Schnelle" wirklich nichts
- und gestehe jetzt beim Nachgucken: oh, mittendrin sind Ausfüll-Hinweise zum neuen Muster!!!
Ich danke dir fürs Unterstützen! Selberlesen ist auch wieder dran - jetzt zum Einstieg bin ich unheimlich dankbar für "Abkürzungen"!!!
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almut neu schrieb:
Dankeschön wieder:
tja, bin beim dbl... und das war/ist mir gerade noch so viel an Info - und: von Muster 9 sah ich "auf die Schnelle" wirklich nichts
- und gestehe jetzt beim Nachgucken: oh, mittendrin sind Ausfüll-Hinweise zum neuen Muster!!!
Ich danke dir fürs Unterstützen! Selberlesen ist auch wieder dran - jetzt zum Einstieg bin ich unheimlich dankbar für "Abkürzungen"!!!
ich bin's noch mal - und frage dich persönlich an:
ich arbeite viel mit Patienten aus der Zahnklinik - dort bat ich nach Vollendung der letzten nun um Ausstellung einer NEUEN VO, die Mitarbeiterin dortberichtete, dass sie von der KZV Anfang der Woche die Info erhielt: wenn schon mal Behandlung erfolgte zu gleichem Störungsbild, kann Folgeverordnung noch auf altem Muster ausgestellt werden....
Hilfst du mir noch mal weiter?
Liebe Grüße,
Almut
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almut neu schrieb:
Hallo Susulo,
ich bin's noch mal - und frage dich persönlich an:
ich arbeite viel mit Patienten aus der Zahnklinik - dort bat ich nach Vollendung der letzten nun um Ausstellung einer NEUEN VO, die Mitarbeiterin dortberichtete, dass sie von der KZV Anfang der Woche die Info erhielt: wenn schon mal Behandlung erfolgte zu gleichem Störungsbild, kann Folgeverordnung noch auf altem Muster ausgestellt werden....
Hilfst du mir noch mal weiter?
Liebe Grüße,
Almut
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almut neu schrieb:
P.S. leide gibts auf der KZBV-Seite noch immer keine FAQs....
es gibt ja gar keine Folgeverordnungen mehr. Das ist mit der neuen HMRL außer Kraft.
Ich werde definitiv keine alte VO mehr annehmen.
Sonst muss Pat zu seiner Krankenkasse und mir eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme mitbringen. Anders auf gar keinen Fall.
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Susulo schrieb:
Hallo almut,
es gibt ja gar keine Folgeverordnungen mehr. Das ist mit der neuen HMRL außer Kraft.
Ich werde definitiv keine alte VO mehr annehmen.
Sonst muss Pat zu seiner Krankenkasse und mir eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme mitbringen. Anders auf gar keinen Fall.
das ist eine klare Antwort - und so ähnlich habe ich es in der Zahnklinik auch gemeldet!
Vielen lieben Dank und schon jetzt ein schönes erholsames Wochenende,
Almut
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almut neu schrieb:
Hallo Susulo,
das ist eine klare Antwort - und so ähnlich habe ich es in der Zahnklinik auch gemeldet!
Vielen lieben Dank und schon jetzt ein schönes erholsames Wochenende,
Almut
die wirst du nicht kriegen.... das ist genauso wie mit dem Luftanker, den ein Azubi holen soll
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Logos Nordrhein schrieb:
Hallo Susulo :joy:
die wirst du nicht kriegen.... das ist genauso wie mit dem Luftanker, den ein Azubi holen soll
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Problem beschreiben
almut neu schrieb:
Hallo liebe Leute,ein frohes und gesundes neues Jahr wünsche ich uns allen - und nach Möglichkeit irgendwann (??!!!) mal wieder etwas mehr Beständigkeit fürs Leben und Arbeiten!Im Dezember war ich einigermaßen ausgeknockt - und erfrage jetzt hier etwas kleinlaut:
HMVO 14 gelten ab jetzt, sollten sie neu ausgestellt werden, nicht mehr - aber:
gelten die bisherigen Heilmittelverordnungen vom Zahnarzt weiter so - oder muss da auch etwas neu bedacht werden?
Über etwas mehr Klarheit in meinen noch etwas angeschlagenen Denkapparat freue ich mich SEHR!!!!
VIELEN DANK im Voraus dafür!Liebe Grüße, Almut
Kurze frage.
Klar ist, man kann die alten Rezepte im neuen Jahr abarbeiten. Aber ..... ich habe leuten hören, das die letzten jahres ausgestellten rezepte, die von den Behandlungen her mit ins neue Jahr genommen wurden, bereits als neuer verordnungsfall berechnet/einbezogen werden. Hat jemand dazu Infos gefunden?
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@ Katja. Bitte keine weitere Desinformation! "Geläutet" wird viel. Gehört auch. Es gilt das einfach geschriebene Wort der neuen HMRL vom G-BA. Da steht:
Für den Übergang gilt: Noch 2020 ausgestellte Heilmittelverordnungen bleiben im Folgejahr erhalten und bereits verordnete Therapien können auch über den 1. Januar 2021 hinaus durchgeführt werden. Für Verordnungen, die ab dem 1. Januar 2021 ausgestellt werden, gelten bereits die neuen Regeln der überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie. Es wird nicht mehr zwischen Erst- und Folgeverordnung sowie Verordnung außerhalb des Regelfalls differenziert. Alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten, die aufgrund derselben Diagnose notwendig sind, werden unter dem Begriff „Verordnungsfall“ zusammengefasst.
(Fett hervorgehoben von mir)
Es bezieht sich AUSSCHLIEßLICH auf VO die nach dem 01.01. ausgestellt werden.
Alles andere ergäbe auch keinen Sinn.
Also bitte: LESEN, nicht HÖREN.
Link dazu: Link
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Susulo schrieb:
@ kroetzi: danke!
@ Katja. Bitte keine weitere Desinformation! "Geläutet" wird viel. Gehört auch. Es gilt das einfach geschriebene Wort der neuen HMRL vom G-BA. Da steht:
Für den Übergang gilt: Noch 2020 ausgestellte Heilmittelverordnungen bleiben im Folgejahr erhalten und bereits verordnete Therapien können auch über den 1. Januar 2021 hinaus durchgeführt werden. Für Verordnungen, die ab dem 1. Januar 2021 ausgestellt werden, gelten bereits die neuen Regeln der überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie. Es wird nicht mehr zwischen Erst- und Folgeverordnung sowie Verordnung außerhalb des Regelfalls differenziert. Alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten, die aufgrund derselben Diagnose notwendig sind, werden unter dem Begriff „Verordnungsfall“ zusammengefasst.
(Fett hervorgehoben von mir)
Es bezieht sich AUSSCHLIEßLICH auf VO die nach dem 01.01. ausgestellt werden.
Alles andere ergäbe auch keinen Sinn.
Also bitte: LESEN, nicht HÖREN.
Link dazu: Link
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Katja Wenzel schrieb:
Ich habe ja auch nicht behauptet, das man Therapien aus 20 nicht mit ins neue jahr nehmen kann. Mir gehts darum, dass wohl im jahr 2020 und mit ins jahr 21 genommene therapien bereits als neuer verordnungsfall gelten sollen. Und darüber gibt dein text keine auskunft !!!!
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Susulo schrieb:
Natürlich gibt er darüber Auskunft. Da steht klipp und klar "VO ab dem 1.1. 21 ausgestellt sind ein neuer VO-Fall". Wenn es anders wäre (also schon 20 ausgestellt) müsste das genauso explizit irgendwo stehen. Das tut es aber nicht - oder kannst du mir einen solchen Passus zeigen?
alte vo werden zuende gearbeitet!
mit neuer vo beginnt es neu von vorn als NEUER behandlungsfall, heißt für mich: INCL. Befunderhebung/Erstdiagnostik1
ein schönes wochenende allen!
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almut neu schrieb:
hallo, hier gehts ja munter weiter: so wie ich den text lese :
alte vo werden zuende gearbeitet!
mit neuer vo beginnt es neu von vorn als NEUER behandlungsfall, heißt für mich: INCL. Befunderhebung/Erstdiagnostik1
ein schönes wochenende allen!
Seufz, nein.
Also, erster Teil ja, mit der neuen VO beginnt der neue Verordnungsfall, das heißt schlicht, dass die Zählung für die "orientierende Behandlungsmenge" ab da beginnt.
Diagnostik während einer laufenden Behandlung ist nicht vorgesehen. Es ist ja auch kein neuer Behandlungsfall! Du wirst ne Absetzung kriegen, wenn du das machst und ich finde: zu Recht.
Das ganze Thema Diagnostik ist momentan etwas "in der Schwebe", da dies im neuen Rahmenvertrag vermutlich anders gehandhabt wird. Haben wir aber noch nicht. Es gilt also der alte. Das heißt: Eingangsdiagnostik bei einer ersten (!) Verordnung. Erneute Diagnostik (nach altem RV, der noch gilt) erst nach 12 Wochen Behandlungspause.
Verwechsle nicht HMRL und RV.
Verwechsle nicht Behandlungsfall und Verordnungsfall.
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Susulo schrieb:
@almut:
Seufz, nein.
Also, erster Teil ja, mit der neuen VO beginnt der neue Verordnungsfall, das heißt schlicht, dass die Zählung für die "orientierende Behandlungsmenge" ab da beginnt.
Diagnostik während einer laufenden Behandlung ist nicht vorgesehen. Es ist ja auch kein neuer Behandlungsfall! Du wirst ne Absetzung kriegen, wenn du das machst und ich finde: zu Recht.
Das ganze Thema Diagnostik ist momentan etwas "in der Schwebe", da dies im neuen Rahmenvertrag vermutlich anders gehandhabt wird. Haben wir aber noch nicht. Es gilt also der alte. Das heißt: Eingangsdiagnostik bei einer ersten (!) Verordnung. Erneute Diagnostik (nach altem RV, der noch gilt) erst nach 12 Wochen Behandlungspause.
Verwechsle nicht HMRL und RV.
Verwechsle nicht Behandlungsfall und Verordnungsfall.
es hätte ich mich fast auch verwundert, aber: ich wollt es mal so positiv annehmnen in all dem Kuddelmuddel - allerdings - so ganz klar ist es dann aber nicht herauslesbar (aber: wer von den "Gesetzgebern" will schon gleich Klarheit )!
Einen schönen Abend noch und viele Grüße,
Almut
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almut neu schrieb:
Oh, Dankeschön, Susulo - na, sag ich mal so:
es hätte ich mich fast auch verwundert, aber: ich wollt es mal so positiv annehmnen in all dem Kuddelmuddel - allerdings - so ganz klar ist es dann aber nicht herauslesbar (aber: wer von den "Gesetzgebern" will schon gleich Klarheit )!
Einen schönen Abend noch und viele Grüße,
Almut
Ich hab meine Weisheit ja von nem andern Verband (LD) und finde das nach wie vor logischer und auch passender zum momentanen RV. Im übrigen finde ich, dass wir uns absolut unglaubwürdig und vor allem angreifbar machen würden, wenn wir jetzt für alle laufenden Therapien Diagnostik abrechnen würden. Wäre ich ein Vertreter der KK, würde ich das als Steilvorlage nehmen, dass wir nur das Geld einsacken wollen, ohne in Wirklichkeit was dafür zu machen.
Die Frage nach einer Zwischenbefundung (sowie hoffentlich auch der Erstbefundung) ist Bestandteil des Schiedsverfahren und steht somit noch in keinem Vertrag. Zum jetzigen RV passt imho weder ein Zwischenbefund noch ein Erstbefund bei laufenden Behandlungsfall. Neuer Verordnungsfall hin oder her.
Finde es eher fragwürdig, was der dbl hier verbreitet.
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Susulo schrieb:
Um das nochmal aufzugreifen und die Verwirrung komplett zu machen: der dbl interpretiert das anders und sieht es wie du, almut (also die Befunderhebung bei neuem Verordnungsfall).
Ich hab meine Weisheit ja von nem andern Verband (LD) und finde das nach wie vor logischer und auch passender zum momentanen RV. Im übrigen finde ich, dass wir uns absolut unglaubwürdig und vor allem angreifbar machen würden, wenn wir jetzt für alle laufenden Therapien Diagnostik abrechnen würden. Wäre ich ein Vertreter der KK, würde ich das als Steilvorlage nehmen, dass wir nur das Geld einsacken wollen, ohne in Wirklichkeit was dafür zu machen.
Die Frage nach einer Zwischenbefundung (sowie hoffentlich auch der Erstbefundung) ist Bestandteil des Schiedsverfahren und steht somit noch in keinem Vertrag. Zum jetzigen RV passt imho weder ein Zwischenbefund noch ein Erstbefund bei laufenden Behandlungsfall. Neuer Verordnungsfall hin oder her.
Finde es eher fragwürdig, was der dbl hier verbreitet.
sehe jetzt erst deine meldung: DANKE - jetzt versteh ich meine verwirrung erst richtig!!!
ja, das ist nämlich echt chaotisch mit unterschiedlichen info und mangelnder einheit - mit logik geht ja etliches schon ewig nicht ......
ich guck auch weiter - und danke schon wieder nachwirkend und im voraus für den austausch HIER!
kurzgruß von zwischendurch,
almut
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almut neu schrieb:
hallo susulo,
sehe jetzt erst deine meldung: DANKE - jetzt versteh ich meine verwirrung erst richtig!!!
ja, das ist nämlich echt chaotisch mit unterschiedlichen info und mangelnder einheit - mit logik geht ja etliches schon ewig nicht ......
ich guck auch weiter - und danke schon wieder nachwirkend und im voraus für den austausch HIER!
kurzgruß von zwischendurch,
almut
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Problem beschreiben
Katja Wenzel schrieb:
Hallo @ all
Kurze frage.
Klar ist, man kann die alten Rezepte im neuen Jahr abarbeiten. Aber ..... ich habe leuten hören, das die letzten jahres ausgestellten rezepte, die von den Behandlungen her mit ins neue Jahr genommen wurden, bereits als neuer verordnungsfall berechnet/einbezogen werden. Hat jemand dazu Infos gefunden?
Siehe auch hier. Letzten zwei Beiträge.
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Katja Wenzel schrieb:
Bezieht sich nicht auf meine Frage !!!
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ali schrieb:
doch katja, NEUE REGELN, alles auf 0. Egal wann die Rezepte aus 2020 beendet werden. Nix läuten hören....
Aber wenn die Ärztin wiederum falsche Infos hat, umso besser. Es gibt ja schon genug Unsicherheiten.
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Katja Wenzel schrieb:
Danke. Macht für mich auch anders keinen Sinn. Das Leuten stammt allerdings nicht aus irgend nem Forum oder ähnlichem, sondern von einer Ärztin die natürlich auch Rezepte ausstellt. Insofern nehme ich solch ein leuten schon ernst.
Aber wenn die Ärztin wiederum falsche Infos hat, umso besser. Es gibt ja schon genug Unsicherheiten.
Und wie macht man einen Sinn?
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LogoMijo schrieb:
Wieviel Leute sind´s denn nun insgesamt?
Und wie macht man einen Sinn?
Eine Stammpatientin unserer Praxis., selbst niedergelassene Ärztin mit eigener praxis. Sie gab letzte woche diese info an uns weiter. Sie haben diese info von ihrem ärzteverband...Mehr kann ich auch nicht dazu sagen. Deshalb ja meine frage an euch, ob ihr etwas darüber gehört habt.
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Katja Wenzel schrieb:
Sorry " Läuten "
Eine Stammpatientin unserer Praxis., selbst niedergelassene Ärztin mit eigener praxis. Sie gab letzte woche diese info an uns weiter. Sie haben diese info von ihrem ärzteverband...Mehr kann ich auch nicht dazu sagen. Deshalb ja meine frage an euch, ob ihr etwas darüber gehört habt.
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Logos Nordrhein schrieb:
Bei all den Änderungen in den letzten Jahren, habe ich immer die Verordner schlau gemacht....das hat mir viel Zeit für "Korrekturanrufe" und "Faxkorrekturen" gespart. Ärzte waren in den meisten Fällen, wenn nicht schlecht, dann zumeist gar nicht entsprechend informiert oder hatten es nicht sinnentnehmend gelesen....
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Problem beschreiben
kroetzi schrieb:
https://www.physio.de/community/physiotherapie/zahnarzt-verordnung-2021/1/510729/1#anker511096
Siehe auch hier. Letzten zwei Beiträge.
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Problem beschreiben
a.sch. schrieb:
Wenn für alle ab 1. Januar ausgestellten Verordnungen quasi neu gezählt wird da sie als neuer Behandlungsfall gelten - heißt das auch, daß unsere langfristigen Patienten erstmal wieder nur 10 TE verschrieben bekommen statt wie bisher z.B 24 (wenn sie außerhalb des Regelfalls zwei Termine wöchentlich hatten)? Müssen sie von neuem die Regelmenge durchlaufen?
Da steige ich nämlich wirklich doch noch nicht ganz dahinter.... Behandlungsfall/Verordnungsfall/orientierende Behandlungsmenge........ Ich überleg(t)e nämlich auch schon, wie ich mit Demenzpatientin und VO vorgehe - bisher: a.d.Regelfalls vom Arzt seit etlicher Zeit mit triftiger Begründung - muss es nun demnächst wieder neu beginnen --- wegen der "orientierenden Behandlungsmenge" oder weiter a.d.Regelfalls??????????????? bzw.: mit Muster 13 habe ich mich noch weniger beschäftigt, als mit dem nun neuen Zahnarztformular ( da mehr ZA-VO!) - gibt es keine Unterscheidung a.d.R.??? Fragen über Fragen..... und dann noch die Überlegung: wann wird es genaueren Bescheid geben, wie bei der Abrechnung/Taxierung vorgegangen werden kann - dafür ist ja auf den Vordrucken gar nicht mehr der Platz vorgesehen....... Wenn da mal jemand mehr weiß - große Freude!!!!!
Liebe Grüße.
Almut
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Problem beschreiben
almut neu schrieb:
Hallo Susulo, zum Beitrag/Frage von a.sch.: ..... gibt es hier Analogien zu meiner "Feststellung" (s.o.): neuer Behandlungsfall neue Befunderhebung? Dann dürfte sich dort doch auch nichts ändern, d.h. Langzeitbedarf mit 24 Einheiten bliebe -- oder???????
Da steige ich nämlich wirklich doch noch nicht ganz dahinter.... Behandlungsfall/Verordnungsfall/orientierende Behandlungsmenge........ Ich überleg(t)e nämlich auch schon, wie ich mit Demenzpatientin und VO vorgehe - bisher: a.d.Regelfalls vom Arzt seit etlicher Zeit mit triftiger Begründung - muss es nun demnächst wieder neu beginnen --- wegen der "orientierenden Behandlungsmenge" oder weiter a.d.Regelfalls??????????????? bzw.: mit Muster 13 habe ich mich noch weniger beschäftigt, als mit dem nun neuen Zahnarztformular ( da mehr ZA-VO!) - gibt es keine Unterscheidung a.d.R.??? Fragen über Fragen..... und dann noch die Überlegung: wann wird es genaueren Bescheid geben, wie bei der Abrechnung/Taxierung vorgegangen werden kann - dafür ist ja auf den Vordrucken gar nicht mehr der Platz vorgesehen....... Wenn da mal jemand mehr weiß - große Freude!!!!!
Liebe Grüße.
Almut
Insbesondere Monika und Susulo haben sich dort mächtig ins Zeug gelegt und umfangreich Aufklärung betrieben.
Ist nicht böse gemeint aber zumindest ich hab das Gefühl hier wird jeden Tag das Gleiche gefragt ohne vorher mal zu schauen obs zu dem Thems schon Infos gibt.
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Hilfreich ist -außer beim eigenen Verband um Aufklärung zu bitten - auch die Seite von physio de:
https://www.physio.de/community/news/was-ist-neu-im-jahre-2021/99/10337/1
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Susulo schrieb:
kroetzi, VIELEN DANK! Ich wusste nicht, wie ich es freundlich formuliere und hatte keine Lust mehr, hier den kostenlosen Ersatz für den Verband zu spielen.
Hilfreich ist -außer beim eigenen Verband um Aufklärung zu bitten - auch die Seite von physio de:
https://www.physio.de/community/news/was-ist-neu-im-jahre-2021/99/10337/1
Heißt: Heilmittelrichtlinie, Rahmenverträge und den ein oder anderen Paragrafen des SGB zu LESEN.
Bei Nichtverstehen helfe ich immer gerne, so weit es mir möglich ist.
Doch Faulheit vor dem Kostenträger unterstütze ich meist nicht. Weil es mich ärgerlich macht.
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LogoMijo schrieb:
Hilfreich ist auch immer wieder, sich mit den Grundlagen seines Berufes zu befassen.
Heißt: Heilmittelrichtlinie, Rahmenverträge und den ein oder anderen Paragrafen des SGB zu LESEN.
Bei Nichtverstehen helfe ich immer gerne, so weit es mir möglich ist.
Doch Faulheit vor dem Kostenträger unterstütze ich meist nicht. Weil es mich ärgerlich macht.
Dank und Gruß, Almut
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almut neu schrieb:
Vielen vielen Dank für diesen Link, damit kann ich auch schon eher etwas anfangen.... und sorry, wenn Nachfragen nerven, ich möchte auch wieder selbst mehr auf die Beine/in den Sattel kommen, hatte/habe echt ne sehr schwierige Zeit! Bin sehr froh über Hinweise HIER!
Dank und Gruß, Almut
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kroetzi schrieb:
Ich hab irgendwie so das dumpfe Gefühl dass diese Fragen hier alle schon gefühlt 100 mal gestellt und auch beantwortet wurden. Hauptsächlich im Unterforum "Abrechnung und Heilmittelrichtlinien " und " Selbständig".
Insbesondere Monika und Susulo haben sich dort mächtig ins Zeug gelegt und umfangreich Aufklärung betrieben.
Ist nicht böse gemeint aber zumindest ich hab das Gefühl hier wird jeden Tag das Gleiche gefragt ohne vorher mal zu schauen obs zu dem Thems schon Infos gibt.
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