Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
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C. DBO schrieb:
Ich habe zu Beginn meiner Berufstätigkeit 2 BG Patienten behandelt, ohne von dem "Extrazulassungsprocedere" zu wissen. Beide Rechnungen wurden bezahlt. Dann habe auch ich mitbekommen, dass man für die Behandlung dieser Patienten eine gesonderte Zulassung benötigt. Meine Internetrecherche ergab aber nur eine besondere Zulassungspflicht für Ergo - + Physiotherapeuten. Für Logopäden habe ich dazu nichts gefunden. Meine Frage ist nun: Sind wir - wenn eine Kassenzulassung besteht - automatisch auch für BG Patienten zugelassen oder muss diese gesondert beantragt werden - wenn ja, wo? Welche Bedingungen sind daran geknüpft? Und wo finde ich Infos zu dem Thema? Kennt sich da wer aus?
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C. DBO schrieb:
:sunglasses:
Du bestätigst mit deiner Unterschrift auf der VO, dass du die geforderten Kriterien erfüllst.
Die mußt du allerdings auch erfüllen.
Gruß Britt
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morpheus-06 schrieb:
M. W. haben die Logopäden keinen "Vertrag" mit der DGUV / BG`en sondern rechnen das auf Privat-Rechnung ab, ggf. nach Kostenvoranschlag / Kostenzusage.
Ich hoffe, ich konnte helfen
Gruß
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Nubes88 schrieb:
Also ich habe in Bayern mal mit der BG telefoniert. Die Aussage war, dass ich keine extra Zulassung benötige, sie mir aber eine Liste der zusenden würde, auf der ich sehen könnte, wieviel sie übernehmen. Leider kam es nicht mehr dazu, dass ich den Patienten behandeln konnte, daher habe ich nie versucht mit der BG abzurechnen, aber das Procedere entspräche dem üblichen Ablauf mit Beihilfepatienten, nur Unterbrechungen müssten genauer berücksichtigt werden.
Ich hoffe, ich konnte helfen
Gruß
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morpheus-06 schrieb:
es kann keine Zulassung für Logo mit der BG geben, da es keinen RV gibt. Deshalb ist das wie ein Privatpatient zu händeln. Auch Unterbrechungen müssen nicht genauer berücksichtigt werden, da es keinen RV gibt wo sowas geregelt ist.
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Britt schrieb:
Ich weiß nicht, wie es bei Logos ist, aber als Physio brauchst du keine extra Zulassung für die BG. Das war früher mal so.
Du bestätigst mit deiner Unterschrift auf der VO, dass du die geforderten Kriterien erfüllst.
Die mußt du allerdings auch erfüllen.
Gruß Britt
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