Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
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• Präventionskurse, Präventives
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• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
wie haltet Ihr es mit der Bezahlung an Feiertagen für Eure Angestellten mit Teilzeitstelle?
Gibt es hier gesetzliche Regelungen oder Vorgaben?
Freue mich über jede konstruktive Antwort.
Vielen Dank!
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doris633 schrieb:
Hallo liebe Praxisinhaber
wie haltet Ihr es mit der Bezahlung an Feiertagen für Eure Angestellten mit Teilzeitstelle?
Gibt es hier gesetzliche Regelungen oder Vorgaben?
Freue mich über jede konstruktive Antwort.
Vielen Dank!
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RoFo schrieb:
Fällt der Feiertag auf einen festen Arbeitstag, wird er voll bezahlt.
grundsätzlich wie RoFo. Das klappt aber nur bei festen Arbeitstagen und Zeiten gut.
Wenn man ein Arbeitszeitkonto-Modell hat, kann man es vielleicht so lösen:
Arbeitet ein MA an dem Tag, auf den der Feiertag (Krankheitstag, Fobitag, Urlaubstag) fällt, immer verschieden viele Stunden, rechne ich den Durchschnitt der letzten 13 Wochen, an denen gearbeitet wurde, aus und trage den ins Arbeitszeitkonto ein.
Eine Mitarbeiterin hat sogar wechselnde Arbeitstage. Oft arbeitet sie auf eigenen Wunsch an einem Feiertag. Hier bin ich dazu übergegangen, die Feiertage im Arbeitszeitkonto gar nicht zu beachten, sondern gebe ihr 2 Wochen extra Urlaub als Ersatz. Mit der Lösung sind wir beide zufrieden.
Gruß, heropas
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heropas schrieb:
Hallo,
grundsätzlich wie RoFo. Das klappt aber nur bei festen Arbeitstagen und Zeiten gut.
Wenn man ein Arbeitszeitkonto-Modell hat, kann man es vielleicht so lösen:
Arbeitet ein MA an dem Tag, auf den der Feiertag (Krankheitstag, Fobitag, Urlaubstag) fällt, immer verschieden viele Stunden, rechne ich den Durchschnitt der letzten 13 Wochen, an denen gearbeitet wurde, aus und trage den ins Arbeitszeitkonto ein.
Eine Mitarbeiterin hat sogar wechselnde Arbeitstage. Oft arbeitet sie auf eigenen Wunsch an einem Feiertag. Hier bin ich dazu übergegangen, die Feiertage im Arbeitszeitkonto gar nicht zu beachten, sondern gebe ihr 2 Wochen extra Urlaub als Ersatz. Mit der Lösung sind wir beide zufrieden.
Gruß, heropas
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