Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
B.D.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
B.D. schrieb:
Ich hatte gestern ein Gespräch mit einer neurologischen Praxis über eine Folgeverordnung bei Aphasie nach Apoplex. Die Sprechstundengehilfin sagte mir, sie dürften nach den neuen Heilmittelrichtlinien, bei Apoplex nur noch längstens 1 Jahr nach Akutereignis verordnen. So hätten sie die Information von der Krankenkasse erhalten. Habe ich da was verpasst?
B.D.
Die Verordnungskosten werden jedoch nur 1 Jahr aus dem "Budget" des Arztes gerechnet.
Gruß Dùn
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Und danach versucht man es über einen Antrag auf langfristige Heilmittelbehandlung weiterhin budgetfrei laufen zu lassen.
zum Thema ergänzend jetzt noch mal nachgefragt, ob ich das, was ich gelesen habe auch richtig verstanden habe:
Wenn der Zeitraum für die Langfrist-VO abgelaufen ist (im Falle einer meiner Patienten jetzt nach einrm Jahr), dann verordnet der Arzt weiter und die Angehörigen reichen das Rezept mit dem Antrag auf weiteren langfristigen Heilmittelbedarf ein?
Wenn ich das so schreibe erscheint es mir irgendwie unlogisch. Verständlicher fände ich es, wenn der Arzt den Antrag stellen müsste. Na ja, was ist denn schon Logik im Bereich der HMR.
Habe ich das richtig aus den Tabellen gelesen, dass es in der Logopädie keinen Fall gibt (bei Langfrist / bVb), der zwei ICD-10 Schlüssel braucht?
Danke für Eure Bestätigung oder Korrektur
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Logo1983 schrieb:
Liebe KollegINNen,
zum Thema ergänzend jetzt noch mal nachgefragt, ob ich das, was ich gelesen habe auch richtig verstanden habe:
Wenn der Zeitraum für die Langfrist-VO abgelaufen ist (im Falle einer meiner Patienten jetzt nach einrm Jahr), dann verordnet der Arzt weiter und die Angehörigen reichen das Rezept mit dem Antrag auf weiteren langfristigen Heilmittelbedarf ein?
Wenn ich das so schreibe erscheint es mir irgendwie unlogisch. Verständlicher fände ich es, wenn der Arzt den Antrag stellen müsste. Na ja, was ist denn schon Logik im Bereich der HMR.
Habe ich das richtig aus den Tabellen gelesen, dass es in der Logopädie keinen Fall gibt (bei Langfrist / bVb), der zwei ICD-10 Schlüssel braucht?
Danke für Eure Bestätigung oder Korrektur
Wenn jetzt ohne Antrag auf langfrist... könnte ein neuer Erst-VO Fall begonnen werden, wenn aber der Antrag gestellt werden soll ... s.o.
Danke fürs Helfen beim einordnen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Logo1983 schrieb:
Da fällt mir noch ein, wie ist das, wenn sich zum / nach dem Zeitpunkt der Antragstellung der Indikationsschlüssel ändert? Hat das Einfluss auf die Genehmigung? Im konkreten Fall: VO bisher SC1. Patient hatte schwere Schluckstörung und schwere Sprechapraxie. schlucken läuft inzwischen recht gut, isst fast normal. Sprechapraxie ist noch deftig. Könnte also im Indi-schlüssel auf SP6 geändert werden.
Wenn jetzt ohne Antrag auf langfrist... könnte ein neuer Erst-VO Fall begonnen werden, wenn aber der Antrag gestellt werden soll ... s.o.
Danke fürs Helfen beim einordnen.
1. Wenn der IKS wechselt würde ich ja erstmal den Regelfall durchlaufen. Aber selbst wenn die Patienten langfristigen HM- Bedarf beantragen, kannst und solltest du bei einem neuen Behandlungsfall eine Erstuntersuchung abrechnen.
2. Ja, leider haben die Aphasiker u.ä. bezogen auf das extrabudgetäre Verordnen mit 2 IKS (BVB) die A**karte gezogen. Gibt's meines Wissens nur bei Sachen wie Parkinson, MS und so. Und natürlich bei Kindern.
3. Langfristiger HM Bedarf muss nicht unbedingt beantragt werden, wenn der Arzt bereit ist, "ganz normal" adR zu verordnen. Geht dann natürlich aufs Budget.
Die allermeisten Ärzte, mit denen ich zu tun habe, haben überhaupt keine Lust, sich mit bVB oder langfristigen HM Bedarf auseinanderzusetzen, sondern verordnen wie gehabt EVO, FVO, VOaDR. Manchmal über Jahre. Bei Erwachsenen hab ich da wirklich selten Probleme. Kindern hingegen wird ständig Hilfe verweigert, trotz BVB. :rage:
Hoffe, das war verständlich und auch nicht ganz falsch.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
Hallo Logo1983,
1. Wenn der IKS wechselt würde ich ja erstmal den Regelfall durchlaufen. Aber selbst wenn die Patienten langfristigen HM- Bedarf beantragen, kannst und solltest du bei einem neuen Behandlungsfall eine Erstuntersuchung abrechnen.
2. Ja, leider haben die Aphasiker u.ä. bezogen auf das extrabudgetäre Verordnen mit 2 IKS (BVB) die A**karte gezogen. Gibt's meines Wissens nur bei Sachen wie Parkinson, MS und so. Und natürlich bei Kindern.
3. Langfristiger HM Bedarf muss nicht unbedingt beantragt werden, wenn der Arzt bereit ist, "ganz normal" adR zu verordnen. Geht dann natürlich aufs Budget.
Die allermeisten Ärzte, mit denen ich zu tun habe, haben überhaupt keine Lust, sich mit bVB oder langfristigen HM Bedarf auseinanderzusetzen, sondern verordnen wie gehabt EVO, FVO, VOaDR. Manchmal über Jahre. Bei Erwachsenen hab ich da wirklich selten Probleme. Kindern hingegen wird ständig Hilfe verweigert, trotz BVB. :rage:
Hoffe, das war verständlich und auch nicht ganz falsch.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Dúnhan schrieb:
Es kann über das Jahr hinaus weiter verordnet werden.
Die Verordnungskosten werden jedoch nur 1 Jahr aus dem "Budget" des Arztes gerechnet.
Gruß Dùn
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
B.D. schrieb:
Danke, jetzt werde ich die Praxis einmal informieren.
Mein Profilbild bearbeiten