Liebe Kollegen/innen!
Wir suchen eine/einen
Mitarbeiter/in, die unserer Praxis
gegenüber loyal und engagiert zur
Seite steht. Unserem Team ist es
wichtig jmd zu finden, die/der
Teamfähigkeit und Kollegialität
grundsätzlich im Herzen trägt :-)
In unserer Praxis existiert eine
familäre Atmosphäre, die uns auch
als solche seit nun mehr 25 Jahren
auszeichnet. Wir arbeiten deshalb
auch noch im großzügigen 30
Min.-Rhythmus und haben aktuell mit
2 Anmeldungskräften in Teilzeit
die Anmeldun...
Wir suchen eine/einen
Mitarbeiter/in, die unserer Praxis
gegenüber loyal und engagiert zur
Seite steht. Unserem Team ist es
wichtig jmd zu finden, die/der
Teamfähigkeit und Kollegialität
grundsätzlich im Herzen trägt :-)
In unserer Praxis existiert eine
familäre Atmosphäre, die uns auch
als solche seit nun mehr 25 Jahren
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Alo schrieb:
Ich habe drei Logo-Verordnungen vom Abrechnungszentrum wiederbekommen, weil die Behandlung ohne Grund unterbrochen wurde. Bei allen ist eine größere Lücke (max. 28 Tage) durch patientenbedingte Corona, Quarantäne..., die ich mit Kürzel "K " gekennzeichnet hatte. Muss mittlerweile ein ausführlicher Grund drunter geschrieben werden? Im Rahmenvertrag steht das nicht. Ich erreiche bei der azh niemanden, viell. wegen des Feiertages. Weiß jemand was dazu?
Auch eine Höchstdauer der Unterbrechung gibt es nicht. Das Rezept verliert (10er) aber nach sieben Monaten ab Ausstellung die Gültigkeit, bzw. das 20er nach neun Monaten. Abrechnung: spätestens neun Monate nach der letzten Therapie.
Eine zusätzliche Beschreibung des Grundes ist nicht vorgesehen (§ 7 (5) des aktuellen Rahmenvertrages).
Wenn ich aber gute Laune, Zeit und lustige Einfälle habe, dann schreibe ich auch gerne Begründungen. Mit Stempel und Unterschrift.
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LogoMijo schrieb:
Entwarnung: Die Angabe des Grundes für eine Unterbrechung länger als 14 Tage muss nur durch eines der Kürzel K/F/T angegeben werden.
Auch eine Höchstdauer der Unterbrechung gibt es nicht. Das Rezept verliert (10er) aber nach sieben Monaten ab Ausstellung die Gültigkeit, bzw. das 20er nach neun Monaten. Abrechnung: spätestens neun Monate nach der letzten Therapie.
Eine zusätzliche Beschreibung des Grundes ist nicht vorgesehen (§ 7 (5) des aktuellen Rahmenvertrages).
Wenn ich aber gute Laune, Zeit und lustige Einfälle habe, dann schreibe ich auch gerne Begründungen. Mit Stempel und Unterschrift.
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Alo schrieb:
Vielen Dank für die Info. Also für nüscht 3 Verordnungen nicht abgerechnetrage. Habe jetzt auch die azh erreicht, die meinten, das die Verordnungen wohl nicht korrekt eingescannt wurden und die Kürzel am Rand nicht sichtbar waren. Wo schreibt man die nun hin? Die Dame meinte, am besten noch mal in die Mitte bei den Unterschriften, damit sie auch wirklich gelesen werden. Ich hab auch keine gute Laune mehr.
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Alo schrieb:
Das ist gut, doppelt hält besser. Werde ich ab jetzt auch so machen.
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massu schrieb:
Ich (Physio) rechne auch über AzH ab. Ich schreibe die Kürzel nach dem Datum (groß) und vor dem HM.
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