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ich finde im Rahmenvertrag nichts dazu. Angenommen Patient hat 1x wöchentlich Therapie verordnet bekommen, darf ich trotzdem die Bedarfsdiagnostik in der gleichen Woche machen ( weil ja Diagnostik und nicht Therapie) oder muss ich sozusagen eine Woche aussetzen mit der Therapie, um ausschließlich die Diagnostik in der Woche zu machen?
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Logolo schrieb:
Hallo,
ich finde im Rahmenvertrag nichts dazu. Angenommen Patient hat 1x wöchentlich Therapie verordnet bekommen, darf ich trotzdem die Bedarfsdiagnostik in der gleichen Woche machen ( weil ja Diagnostik und nicht Therapie) oder muss ich sozusagen eine Woche aussetzen mit der Therapie, um ausschließlich die Diagnostik in der Woche zu machen?
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Logolo schrieb:
Danke!
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asima schrieb:
Darfst du, zählt nicht zur Frequenz meines Wissens, da Befund nicht Behandlung ist ;-)
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