Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Muss ich dem Arzt diesen Anlagewisch für die Anforderung schicken, ggfs. ausgefüllt, oder sollte der Arzt ihn eigentlich haben bzw. - so in 2-3 Wochen (lach) mal irgendwann von irgendwem anders bekommen?
Meine Praxen wissen logischerweise noch von nichts... Nur dass man sich nicht die Arbeit macht und das Anforderungsformular dann auf rosa oder so sein müsste?
Hoffe, jemand weiß was und ich bring hier nicht die Dav... auf Ideen...
LG Asima
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Hi zusammen, noch eine Frage:
Muss ich dem Arzt diesen Anlagewisch für die Anforderung schicken, ggfs. ausgefüllt, oder sollte der Arzt ihn eigentlich haben bzw. - so in 2-3 Wochen (lach) mal irgendwann von irgendwem anders bekommen?
Meine Praxen wissen logischerweise noch von nichts... Nur dass man sich nicht die Arbeit macht und das Anforderungsformular dann auf rosa oder so sein müsste?
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asima schrieb:
Hi zusammen, noch eine Frage:
Muss ich dem Arzt diesen Anlagewisch für die Anforderung schicken, ggfs. ausgefüllt, oder sollte der Arzt ihn eigentlich haben bzw. - so in 2-3 Wochen (lach) mal irgendwann von irgendwem anders bekommen?
Meine Praxen wissen logischerweise noch von nichts... Nur dass man sich nicht die Arbeit macht und das Anforderungsformular dann auf rosa oder so sein müsste?
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Ich habe ein Begleitschreiben gemacht ... warum unsere Berichte jetzt so bescheiden sind und die Kopie des Anforderungen Formular dazugelegt - geht jetzt mit jedem „Bericht“ raus.
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Veronika K schrieb:
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Das habe ich auch ;-) Aber dazu den Hinweis, dass ich b. Bed. gerne die gewohnte qualitativ hochwertige Form liefere + Anhang für die Anforderung.
Bin nur nicht sicher, ob dieser Anhang von mir kommen muss oder von denen, falls wirklich jemand das anfordert (Mensch, bin doch noch optimistisch...)?? Oder ob der Anhang auf "Arztpapier" sein muss??
LG
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Das habe ich auch ;-) Aber dazu den Hinweis, dass ich b. Bed. gerne die gewohnte qualitativ hochwertige Form liefere + Anhang für die Anforderung.
Bin nur nicht sicher, ob dieser Anhang von mir kommen muss oder von denen, falls wirklich jemand das anfordert (Mensch, bin doch noch optimistisch...)?? Oder ob der Anhang auf "Arztpapier" sein muss??
LG
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asima schrieb:
Das habe ich auch ;-) Aber dazu den Hinweis, dass ich b. Bed. gerne die gewohnte qualitativ hochwertige Form liefere + Anhang für die Anforderung.
Bin nur nicht sicher, ob dieser Anhang von mir kommen muss oder von denen, falls wirklich jemand das anfordert (Mensch, bin doch noch optimistisch...)?? Oder ob der Anhang auf "Arztpapier" sein muss??
LG
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Ich glaub eh nicht, dass es jemand anfordert ... steht ja dick drauf, dass man kosten damit verursacht. Und da die neuen Berichte nix aussagen, werden bestimmt einige auch darauf verzichten. Aber zu deiner Frage : ich denke, dazu wird es ein Formular für die Ärzte geben
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Ich glaub eh nicht, dass es jemand anfordert ... steht ja dick drauf, dass man kosten damit verursacht. Und da die neuen Berichte nix aussagen, werden bestimmt einige auch darauf verzichten. Aber zu deiner Frage : ich denke, dazu wird es ein Formular für die Ärzte geben
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Ich glaub eh nicht, dass es jemand anfordert ... steht ja dick drauf, dass man kosten damit verursacht. Und da die neuen Berichte nix aussagen, werden bestimmt einige auch darauf verzichten. Aber zu deiner Frage : ich denke, dazu wird es ein Formular für die Ärzte geben
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Anforderungsformular für großen Bericht ist meiner HNO schon bekannt.
Ich habe für alle noch nicht abgerechneten Verordnungen und die schon an die Ärzte geschickten Mitteilungen um das jetzt gültige ("Ankreuzformular" durch KK vorgeschrieben) mit dem Namen des Patienten und dem Hinweis auf die schon vorliegende Mitteilung ergänzt.
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• asima
Anforderungsformular für großen Bericht ist meiner HNO schon bekannt.
Ich habe für alle noch nicht abgerechneten Verordnungen und die schon an die Ärzte geschickten Mitteilungen um das jetzt gültige ("Ankreuzformular" durch KK vorgeschrieben) mit dem Namen des Patienten und dem Hinweis auf die schon vorliegende Mitteilung ergänzt.
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Hi, sehr schön, d. h., die haben es von der kassenärztlichen Vereinigung oder so?
Und darf der Antrag einfach auf weißem Papier sein?
Verstehe ich dich richtig, dass du den neuen "Bericht" nachträglich noch an die Ärzte geschickt hast, obwohl der normale alte Bericht schon gesendet war?
Danke und schöne Grüße.
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Hi, sehr schön, d. h., die haben es von der kassenärztlichen Vereinigung oder so?
Und darf der Antrag einfach auf weißem Papier sein?
Verstehe ich dich richtig, dass du den neuen "Bericht" nachträglich noch an die Ärzte geschickt hast, obwohl der normale alte Bericht schon gesendet war?
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asima schrieb:
Hi, sehr schön, d. h., die haben es von der kassenärztlichen Vereinigung oder so?
Und darf der Antrag einfach auf weißem Papier sein?
Verstehe ich dich richtig, dass du den neuen "Bericht" nachträglich noch an die Ärzte geschickt hast, obwohl der normale alte Bericht schon gesendet war?
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@asima Ich habe das bei allen noch nicht abgerechneten Verordnungen, die Termine in 2021 haben, so gehandhabt.... denn nur wenn das richtige Formular benutzt wird, wird es auch nach neuem Tarif erstattet..... Name, Adresse Patient (Hinweis auf Mitteilung: s. Mitteilung vom ... , Unterschrift mit Datum, Praxisstempel .... und gut isss. Bei den schon geschriebenen, aber noch nicht abgeschickten Mitteilungen, habe ich halt 2 Seiten gefaxt. Für die Mitteilungen bekomme ich sonst nur von den RVO Kassen die Briefmarke.
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• Klauslogo
• Susulo
[mention]asima[/mention] Ich habe das bei [b][u]allen[/u][/b][u] [/u] noch nicht abgerechneten Verordnungen, die Termine in 2021 haben, so gehandhabt.... denn nur wenn das richtige Formular benutzt wird, wird es auch nach neuem Tarif erstattet..... Name, Adresse Patient (Hinweis auf Mitteilung: s. Mitteilung vom ... , Unterschrift mit Datum, Praxisstempel .... und gut isss. Bei den schon geschriebenen, aber noch nicht abgeschickten Mitteilungen, habe ich halt 2 Seiten gefaxt. Für die Mitteilungen bekomme ich sonst nur von den RVO Kassen die Briefmarke.
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Logos Nordrhein schrieb:
@asima Ich habe das bei allen noch nicht abgerechneten Verordnungen, die Termine in 2021 haben, so gehandhabt.... denn nur wenn das richtige Formular benutzt wird, wird es auch nach neuem Tarif erstattet..... Name, Adresse Patient (Hinweis auf Mitteilung: s. Mitteilung vom ... , Unterschrift mit Datum, Praxisstempel .... und gut isss. Bei den schon geschriebenen, aber noch nicht abgeschickten Mitteilungen, habe ich halt 2 Seiten gefaxt. Für die Mitteilungen bekomme ich sonst nur von den RVO Kassen die Briefmarke.
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Logos Nordrhein schrieb:
Anforderungsformular für großen Bericht ist meiner HNO schon bekannt.
Ich habe für alle noch nicht abgerechneten Verordnungen und die schon an die Ärzte geschickten Mitteilungen um das jetzt gültige ("Ankreuzformular" durch KK vorgeschrieben) mit dem Namen des Patienten und dem Hinweis auf die schon vorliegende Mitteilung ergänzt.
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Muss ich dem Arzt diesen Anlagewisch für die Anforderung schicken, ggfs. ausgefüllt, oder sollte der Arzt ihn eigentlich haben bzw. - so in 2-3 Wochen (lach) mal irgendwann von irgendwem anders bekommen?
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Hoffe, jemand weiß was und ich bring hier nicht die Dav... auf Ideen...
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Hi zusammen, noch eine Frage:
Muss ich dem Arzt diesen Anlagewisch für die Anforderung schicken, ggfs. ausgefüllt, oder sollte der Arzt ihn eigentlich haben bzw. - so in 2-3 Wochen (lach) mal irgendwann von irgendwem anders bekommen?
Meine Praxen wissen logischerweise noch von nichts... Nur dass man sich nicht die Arbeit macht und das Anforderungsformular dann auf rosa oder so sein müsste?
Hoffe, jemand weiß was und ich bring hier nicht die Dav... auf Ideen...
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Veronika K schrieb:
Ich habe ein Begleitschreiben gemacht ... warum unsere Berichte jetzt so bescheiden sind und die Kopie des Anforderungen Formular dazugelegt - geht jetzt mit jedem „Bericht“ raus.
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asima schrieb:
Veronika, die Befürchtung habe ich auch...
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Veronika K schrieb:
Ich glaub eh nicht, dass es jemand anfordert ... steht ja dick drauf, dass man kosten damit verursacht. Und da die neuen Berichte nix aussagen, werden bestimmt einige auch darauf verzichten. Aber zu deiner Frage : ich denke, dazu wird es ein Formular für die Ärzte geben
Ich habe für alle noch nicht abgerechneten Verordnungen und die schon an die Ärzte geschickten Mitteilungen um das jetzt gültige ("Ankreuzformular" durch KK vorgeschrieben) mit dem Namen des Patienten und dem Hinweis auf die schon vorliegende Mitteilung ergänzt.
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Verstehe ich dich richtig, dass du den neuen "Bericht" nachträglich noch an die Ärzte geschickt hast, obwohl der normale alte Bericht schon gesendet war?
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asima schrieb:
Hi, sehr schön, d. h., die haben es von der kassenärztlichen Vereinigung oder so?
Und darf der Antrag einfach auf weißem Papier sein?
Verstehe ich dich richtig, dass du den neuen "Bericht" nachträglich noch an die Ärzte geschickt hast, obwohl der normale alte Bericht schon gesendet war?
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@asima Ich habe das bei allen noch nicht abgerechneten Verordnungen, die Termine in 2021 haben, so gehandhabt.... denn nur wenn das richtige Formular benutzt wird, wird es auch nach neuem Tarif erstattet..... Name, Adresse Patient (Hinweis auf Mitteilung: s. Mitteilung vom ... , Unterschrift mit Datum, Praxisstempel .... und gut isss. Bei den schon geschriebenen, aber noch nicht abgeschickten Mitteilungen, habe ich halt 2 Seiten gefaxt. Für die Mitteilungen bekomme ich sonst nur von den RVO Kassen die Briefmarke.
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Anforderungsformular für großen Bericht ist meiner HNO schon bekannt.
Ich habe für alle noch nicht abgerechneten Verordnungen und die schon an die Ärzte geschickten Mitteilungen um das jetzt gültige ("Ankreuzformular" durch KK vorgeschrieben) mit dem Namen des Patienten und dem Hinweis auf die schon vorliegende Mitteilung ergänzt.
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